Fallbeispiel für WU-Vorlesung - Rechtsfragen der elektronischen ...
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Welche Folgen hat ein aufhebendes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes?<br />
Nach § 63 Abs 1 VwGG sind „die Verwaltungsbehörden verpflichtet, in dem betreffenden<br />
Fall mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich<br />
den <strong>der</strong> Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden<br />
Rechtszustand herzustellen“<br />
Fortgesetztes Verfahren<br />
Die Telekom-Control-Kommission hat im fortgesetzten Verfahren mit Bescheid<br />
vom 20.3.2006, M 6/03-85, neuerlich die beträchtliche Marktmacht <strong>der</strong> Telekom<br />
Austria AG auf diesem Markt festgestellt. Nach Prüfung (und Verneinung) <strong>der</strong><br />
Frage, ob die identifizierten Wettbewerbsprobleme auf diesem Markt durch<br />
Vorleistungsregulierungsinstrumente unter Berücksichtigung des regulierungsrelevanten<br />
Zeitraums von 1-2 Jahren „hinreichend angegangen werden können“,<br />
wurden neuerlich die Genehmigungspflicht <strong>für</strong> Endkundenentgelte und AGB sowie<br />
die Verpflichtung zur Kostenorientierung <strong>für</strong> Endkundenentgelte und zur<br />
getrennten Buchführung als spezifische Verpflichtungen auferlegt.<br />
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