Die Behandlung missbräuchlicher AGB-Klauseln in der Schweiz ...
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<strong>AGB</strong>-Kontrolle an konkreten Beispielen<br />
se verfügen, um se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände zu begründen. Deshalb muss schon die Mitteilung des<br />
Kunden, er habe das Gefühl, es stimme etwas mit <strong>der</strong> Rechnung nicht, als genügend<br />
begründeter E<strong>in</strong>wand angesehen werden und Sunrise zu Abklärungen verpflichten. 60<br />
2.4.3 Irreführung<br />
<strong>Die</strong> beiden Bestimmungen s<strong>in</strong>d ansonsten relativ klar formuliert und bef<strong>in</strong>den sich systematisch<br />
am richtigen Ort <strong>in</strong> <strong>der</strong> Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>AGB</strong>. Art. 8 UWG kann hier nicht<br />
greifen. 61<br />
3 Beispiel Leas<strong>in</strong>g<br />
3.1 <strong>AGB</strong>-<strong>Klauseln</strong> 62<br />
• „... Wird die Vollkaskoversicherung vom Leas<strong>in</strong>gnehmer selber abgeschlossen, zediert er hiermit die Ansprüche<br />
gegen die Versicherung an die Leas<strong>in</strong>g AG. ...“<br />
• „Der Leas<strong>in</strong>gnehmer zediert hiermit se<strong>in</strong>e Ansprüche betreffend das Leas<strong>in</strong>gfahrzeug gegen die Haftpflichtversicherung<br />
des am Unfall beteiligten an<strong>der</strong>en Fahrzeughalters o<strong>der</strong> gegen Dritte an die Leas<strong>in</strong>g<br />
AG. ...“<br />
• „... Der Mieter zediert hiermit se<strong>in</strong>e Ansprüche aus <strong>der</strong> Requisition an die Leas<strong>in</strong>g AG ... .“<br />
• „... E<strong>in</strong> Retentionsrecht des Leas<strong>in</strong>gnehmers am Fahrzeug für irgendwelche Ansprüche gegenüber <strong>der</strong><br />
Leas<strong>in</strong>g AG ist ausgeschlossen.“<br />
3.2 Erläuterung<br />
<strong>Die</strong>se und ähnliche <strong>Klauseln</strong> bewirken, dass immer dann, wenn dem Leas<strong>in</strong>gnehmer<br />
e<strong>in</strong>e For<strong>der</strong>ung gegen Dritte (Versicherungen, an<strong>der</strong>e Fahrzeughalter, das Militär<br />
usf.) zustünde, diese an den Leas<strong>in</strong>ggeber zediert ist.<br />
Der Leas<strong>in</strong>gnehmer müsste zwar <strong>in</strong> den meisten Fällen den Betrag se<strong>in</strong>er For<strong>der</strong>ung<br />
dem Leas<strong>in</strong>ggeber weitergeben, aber er hätte die Möglichkeit, falls ihm gegen den<br />
Leas<strong>in</strong>ggeber ebenfalls For<strong>der</strong>ungen zustünden (aus Schlechterfüllung etc.), diese mit<br />
se<strong>in</strong>er Schuld zu verrechnen o<strong>der</strong> das Geld bzw. das Auto zurückzubehalten, bis <strong>der</strong><br />
Leas<strong>in</strong>ggeber se<strong>in</strong>erseits zu erfüllen bereit ist.<br />
<strong>Die</strong>se Möglichkeiten s<strong>in</strong>d ihm durch diese Bestimmungen abgeschnitten. Er ist zudem,<br />
falls ihm For<strong>der</strong>ungen gegen den Leas<strong>in</strong>ggeber zustehen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> schlechteren Position<br />
<strong>in</strong>sofern er nun Klage führen muss.<br />
60 Dem Konsumenten kann hier etwas geholfen werden, <strong>in</strong>dem an die Verpflichtung zur Abklärung <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>wände strenge Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt werden. D.h. <strong>der</strong> Anbieter muss nun se<strong>in</strong>erseits die sorgfältige<br />
Abklärung beweisen. Gel<strong>in</strong>gt ihm dies nicht, muss ihm <strong>der</strong> Anspruch auf den Rechnungsbetrag<br />
verweigert werden. Problematisch bleibt aber, dass sich die Abklärung ganz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sphäre des<br />
Anbieters abspielt. Vgl. auch HAUSHEER/JAUN, E<strong>in</strong>leitungsartikel ZGB, N 7.36.<br />
61 Ausser man beurteilte ungewöhnliche <strong>Klauseln</strong> per se auch als irreführend. Vgl. MATT, Aktivierung,<br />
S. 112 f.<br />
62 Teile von <strong>AGB</strong>-<strong>Klauseln</strong> aus den „Allgeme<strong>in</strong>en Leas<strong>in</strong>gbestimmungen“ <strong>der</strong> AMAG-Leas<strong>in</strong>g AG<br />
(Ausgabe 01/1997).<br />
Marcel Küchler 22