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Die Behandlung missbräuchlicher AGB-Klauseln in der Schweiz ...

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Mögliche Lösungsansätze für e<strong>in</strong>e wirksame Kontrolle von <strong>AGB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

2.3.4 Verstoss gegen die verfassungsrechtlich statuierte „öffentlichen<br />

Ordnung“<br />

E<strong>in</strong>seitig vorformulierte Verträge können auch deshalb als unerwünscht betrachtet<br />

werden, weil sich <strong>in</strong> ihrer Gestalt so etwas wie faktische Privatgesetzgebung breit<br />

macht, wozu jedoch ke<strong>in</strong>erlei verfassungsrechtliche Legitimation besteht. 98<br />

2.4 Kommentar<br />

Da es sich grundsätzlich um e<strong>in</strong>e politische Frage handelt, ob die Konsumenten <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>en <strong>der</strong> EU-Richtl<strong>in</strong>ie vergleichbaren Schutz erhalten sollen o<strong>der</strong> nicht,<br />

wird das Bundesgericht wohl, wenn die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber tätig<br />

wird, nicht grösser wird, <strong>in</strong> selbständiger Regie e<strong>in</strong>e Inhaltskontrolle von <strong>AGB</strong><br />

entwickeln. Welcher Argumente und gesetzlicher Grundlagen es sich dabei bedienen<br />

wird, ist letztlich, wenn <strong>der</strong> politische Wille gross genug ist, von zweitrangiger Bedeutung.<br />

Zu befürchten ist allerd<strong>in</strong>gs, dass dieser Prozess, man denke an die wenigen bisher zu<br />

entscheidenden Fälle, e<strong>in</strong>ige Zeit <strong>in</strong> Anspruch nehmen wird. Meist handelt es sich ja<br />

um kle<strong>in</strong>ere Vorkommnisse, <strong>der</strong>entwegen es sich meist nicht lohnt, den Rechtsweg zu<br />

beschreiten.<br />

<strong>Die</strong> Nachteile <strong>der</strong> skizzierten Lösungswege liegen zunächst im Fehlen e<strong>in</strong>es Katalogs<br />

verpönter <strong>Klauseln</strong>, was <strong>der</strong> Rechtssicherheit und Rechtsklarheit 99 nicht beson<strong>der</strong>s zuträglich<br />

ist. 100 Ausserdem bliebe <strong>in</strong> den meisten Fällen für Klagen von Konsumentenorganisationen<br />

gegen missbräuchliche <strong>AGB</strong> (Art. 10 UWG) weiterh<strong>in</strong> das H<strong>in</strong><strong>der</strong>nis<br />

<strong>der</strong> Irreführung (Art. 8 UWG) bestehen.<br />

3 Tätigwerden des Gesetzgebers<br />

Dass <strong>der</strong> Gesetzgeber <strong>in</strong> Bezug auf e<strong>in</strong>e Regelung <strong>der</strong> <strong>AGB</strong>-Problematik tätig werde,<br />

wird schon seit längerem gefor<strong>der</strong>t. In mehreren Vorstössen ist <strong>der</strong> Bundesrat aufgefor<strong>der</strong>t<br />

worden, <strong>in</strong> dieser H<strong>in</strong>sicht tätig zu werden und den Parlament e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Vorlage zu unterbreiten. 101<br />

<strong>Die</strong> Begründung dafür liegt e<strong>in</strong>erseits <strong>in</strong> <strong>der</strong> bestehenden und als mangelhaft empfundenen<br />

gesetzlichen Regelung (Art. 2 II ZGB, Art. 1, 18 OR und Art. 8 UWG) bzw.<br />

dar<strong>in</strong>, dass die Gerichtspraxis mit den verfügbaren Mitteln bisher zu ke<strong>in</strong>er befriedigenden<br />

Inhaltskontrolle von <strong>AGB</strong> gefunden hat. 102 Und an<strong>der</strong>erseits – mit Blick auf die<br />

EU-Richtl<strong>in</strong>ie – <strong>in</strong> <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach Europakompatibilität des schweizerischen<br />

98 BK-KRAMER, N 158 zu Art. 19–20 OR. Vgl. auch vorne Fn. 4.<br />

99 BAUDENBACHER, Ansätze, S. 58.<br />

100 SCHENK-ENGELER, Klauselkataloge, S. 208, 209, 212.<br />

101 Motion Leemann vom 16. Dezember 1994, 1.1; Empfehlung <strong>der</strong> Kommission für Konsumentenfra-<br />

gen.<br />

102 Motion Leemann vom 16. Dezember 1994, 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2<br />

Marcel Küchler 29

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