Die Behandlung missbräuchlicher AGB-Klauseln in der Schweiz ...
Die Behandlung missbräuchlicher AGB-Klauseln in der Schweiz ...
Die Behandlung missbräuchlicher AGB-Klauseln in der Schweiz ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Mögliche Lösungsansätze für e<strong>in</strong>e wirksame Kontrolle von <strong>AGB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong><br />
2.3.4 Verstoss gegen die verfassungsrechtlich statuierte „öffentlichen<br />
Ordnung“<br />
E<strong>in</strong>seitig vorformulierte Verträge können auch deshalb als unerwünscht betrachtet<br />
werden, weil sich <strong>in</strong> ihrer Gestalt so etwas wie faktische Privatgesetzgebung breit<br />
macht, wozu jedoch ke<strong>in</strong>erlei verfassungsrechtliche Legitimation besteht. 98<br />
2.4 Kommentar<br />
Da es sich grundsätzlich um e<strong>in</strong>e politische Frage handelt, ob die Konsumenten <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>en <strong>der</strong> EU-Richtl<strong>in</strong>ie vergleichbaren Schutz erhalten sollen o<strong>der</strong> nicht,<br />
wird das Bundesgericht wohl, wenn die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber tätig<br />
wird, nicht grösser wird, <strong>in</strong> selbständiger Regie e<strong>in</strong>e Inhaltskontrolle von <strong>AGB</strong><br />
entwickeln. Welcher Argumente und gesetzlicher Grundlagen es sich dabei bedienen<br />
wird, ist letztlich, wenn <strong>der</strong> politische Wille gross genug ist, von zweitrangiger Bedeutung.<br />
Zu befürchten ist allerd<strong>in</strong>gs, dass dieser Prozess, man denke an die wenigen bisher zu<br />
entscheidenden Fälle, e<strong>in</strong>ige Zeit <strong>in</strong> Anspruch nehmen wird. Meist handelt es sich ja<br />
um kle<strong>in</strong>ere Vorkommnisse, <strong>der</strong>entwegen es sich meist nicht lohnt, den Rechtsweg zu<br />
beschreiten.<br />
<strong>Die</strong> Nachteile <strong>der</strong> skizzierten Lösungswege liegen zunächst im Fehlen e<strong>in</strong>es Katalogs<br />
verpönter <strong>Klauseln</strong>, was <strong>der</strong> Rechtssicherheit und Rechtsklarheit 99 nicht beson<strong>der</strong>s zuträglich<br />
ist. 100 Ausserdem bliebe <strong>in</strong> den meisten Fällen für Klagen von Konsumentenorganisationen<br />
gegen missbräuchliche <strong>AGB</strong> (Art. 10 UWG) weiterh<strong>in</strong> das H<strong>in</strong><strong>der</strong>nis<br />
<strong>der</strong> Irreführung (Art. 8 UWG) bestehen.<br />
3 Tätigwerden des Gesetzgebers<br />
Dass <strong>der</strong> Gesetzgeber <strong>in</strong> Bezug auf e<strong>in</strong>e Regelung <strong>der</strong> <strong>AGB</strong>-Problematik tätig werde,<br />
wird schon seit längerem gefor<strong>der</strong>t. In mehreren Vorstössen ist <strong>der</strong> Bundesrat aufgefor<strong>der</strong>t<br />
worden, <strong>in</strong> dieser H<strong>in</strong>sicht tätig zu werden und den Parlament e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Vorlage zu unterbreiten. 101<br />
<strong>Die</strong> Begründung dafür liegt e<strong>in</strong>erseits <strong>in</strong> <strong>der</strong> bestehenden und als mangelhaft empfundenen<br />
gesetzlichen Regelung (Art. 2 II ZGB, Art. 1, 18 OR und Art. 8 UWG) bzw.<br />
dar<strong>in</strong>, dass die Gerichtspraxis mit den verfügbaren Mitteln bisher zu ke<strong>in</strong>er befriedigenden<br />
Inhaltskontrolle von <strong>AGB</strong> gefunden hat. 102 Und an<strong>der</strong>erseits – mit Blick auf die<br />
EU-Richtl<strong>in</strong>ie – <strong>in</strong> <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach Europakompatibilität des schweizerischen<br />
98 BK-KRAMER, N 158 zu Art. 19–20 OR. Vgl. auch vorne Fn. 4.<br />
99 BAUDENBACHER, Ansätze, S. 58.<br />
100 SCHENK-ENGELER, Klauselkataloge, S. 208, 209, 212.<br />
101 Motion Leemann vom 16. Dezember 1994, 1.1; Empfehlung <strong>der</strong> Kommission für Konsumentenfra-<br />
gen.<br />
102 Motion Leemann vom 16. Dezember 1994, 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2<br />
Marcel Küchler 29