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Untitled - Fachschaft MathPhys an der Uni Heidelberg

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darüber nachgedacht Studiengebühren für L<strong>an</strong>gzeitstudierende einzuführen.<br />

Diese wurden in verschiedenen Län<strong>der</strong>n auch durchgesetzt (In BaWü<br />

zum WS 1998/99).<br />

Im August 2002 wurde von <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz ein allgemeines<br />

Studiengebührenverbot festgeschrieben. L<strong>an</strong>gzeitstudiengebühren o<strong>der</strong><br />

aber so gen<strong>an</strong>nte Studienkonten demgegenüber, waren in bestimmten<br />

Ausnahmenfällen erlaubt.<br />

Gegen eben dieses Verbot hatten sich die Bundeslän<strong>der</strong> Baden-Württemberg,<br />

Bayern, Hessen, Sachsen, Hamburg und das Saarl<strong>an</strong>d gew<strong>an</strong>dt. Die<br />

klagenden Bundeslän<strong>der</strong> führten als Grund ihres G<strong>an</strong>ges nach Karlsruhe<br />

<strong>an</strong>, dass <strong>der</strong> Bund seine Gesetzgebungskompetenz überschritten und in die<br />

Län<strong>der</strong>kompetenz eingegriffen habe.<br />

Am 26.01.2005 fällte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Urteil,<br />

dass <strong>der</strong> Bund nur d<strong>an</strong>n die Rahmenregelungen für die Bildungspolitik<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> festlegen k<strong>an</strong>n, und ein Verbot allgemeiner Studiengebühren<br />

nur d<strong>an</strong>n gerechtfertigt sei, um „gleichwertige Lebensbedingungen“ zu<br />

wahren. In diesem Fall sei aber kein Anlass zu solcher Sorge gegeben. Somit<br />

wurde das Gesetz von 2002 gekippt und <strong>der</strong> Weg für die allgemeinen<br />

Studiengebühren geebnet.<br />

Kurz darauf wurde in Baden-Württemberg ein Gesetzentwurf zur Einführung<br />

allgemeiner Studiengebühren von Minister Fr<strong>an</strong>kenberg vorgelegt<br />

und im Dezember 2005 von <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desregierung beschlossen. Studiengebühren<br />

in Höhe von 500 e pro Semester wurden daraufhin zum Sommersemester<br />

2007 eingeführt. Es gab weiter Proteste gegen die Einführung,<br />

Demos und Boykotts wurden org<strong>an</strong>isiert.<br />

Der AK Studiengebühren <strong>der</strong> FSK org<strong>an</strong>isierte auch in <strong>Heidelberg</strong> einen<br />

Boykott und es wurden Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht. Wie<br />

<strong>an</strong> vielen <strong>an</strong><strong>der</strong>en <strong>Uni</strong>versitäten in Baden-Württemberg wurden die Studierenden<br />

dazu aufgefor<strong>der</strong>t, die 500 e nicht <strong>an</strong> die <strong>Uni</strong>versität, son<strong>der</strong>n<br />

auf ein Treuh<strong>an</strong>dkonto zu überweisen. Auf einer studentischen Vollversammlung<br />

wurde beschlossen, den Boykott ab einer Beteiligung von 4500<br />

Studierenden durchzuführen. M<strong>an</strong> hätte d<strong>an</strong>n unter Bezug auf das zurückgehaltene<br />

Geld als Druckmittel mit <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desregierung Gespräche<br />

begonnen. Lei<strong>der</strong> zahlten nur ca. 1200 Studierende auf das Treuh<strong>an</strong>dkonto<br />

ein. Das Quorum wurde nicht erreicht, <strong>der</strong> Boykott daher nicht durchgeführt<br />

und das Geld <strong>an</strong> die <strong>Uni</strong>versität überwiesen. Die Studiengebühren<br />

konnten damit lei<strong>der</strong> nicht verhin<strong>der</strong>t werden.<br />

Seit dem 1. J<strong>an</strong>uar 2009 gilt die sog. Zweigeschwisterregelung: „Jene<br />

Studierende werden von <strong>der</strong> Studiengebühr in Höhe von 500 e befreit, die<br />

zwei o<strong>der</strong> mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach<br />

dieser Vorschrift in Anspruch nehmen o<strong>der</strong> genommen haben; wurde ein<br />

Studieren<strong>der</strong> für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit,<br />

k<strong>an</strong>n die verbleibende Semesterzahl von einem <strong>an</strong><strong>der</strong>en Geschwister in Anspruch<br />

genommen werden.“ Im Gegensatz zu früher können sich jetzt auch<br />

Studierende befreien lassen, <strong>der</strong>en Geschwister gar nicht studieren, <strong>der</strong>en<br />

Geschwister ihr Studium bereits abgeschlossen haben, <strong>der</strong>en Geschwister<br />

wegen einer Behin<strong>der</strong>ung von den Studiengebühren befreit sind o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />

Geschwister außerhalb von Baden-Württemberg studieren.<br />

Von Gebühren befreit bist du, wenn du ein Kind unter 8 Jahren hast,<br />

ein Praxissemester absolvierst, zwei ältere Geschwister hast o<strong>der</strong> du unter<br />

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