21.07.2013 Aufrufe

KINDERGARTENGESETZ 1992 – K – KGG

KINDERGARTENGESETZ 1992 – K – KGG

KINDERGARTENGESETZ 1992 – K – KGG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

äumlichen Voraussetzungen ist weiters anzuordnen, wieviele Gruppen höchstens geführt<br />

werden dürfen.<br />

(4) Die Bestimmungen des § 11 finden keine Anwendung für Kinderkrippen.<br />

IIIa. Abschnitt<br />

Erprobung besonderer Formen der Kinderbetreuung<br />

§ 20a<br />

Modellversuch<br />

(1) Zur Erprobung von besonderen Formen der Kinderbetreuung, wie etwa einer<br />

gemeinsamen Betreuung von Kindern bis zum Ende der Schulpflicht oder einer Betreuung<br />

unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten, kann der Träger eines Kindergartens (§<br />

6) bei der Landesregierung die Bewilligung zur Führung einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />

in Form eines Modellversuches abweichend von einzelnen Bestimmungen des I. bis III.<br />

Abschnittes beantragen.<br />

(2) Dem Antrag ist eine Beschreibung des Modellversuches anzuschließen. In der<br />

Beschreibung sind der Inhalt des beantragten Versuches und die erforderlichen<br />

Abweichungen von den für Kindergärten, Kinderkrippen und Horte sonst geltenden<br />

Bestimmungen eingehend darzulegen. Der Antrag hat auch entsprechende Angaben über<br />

das Fachpersonal und das Hilfspersonal, die Höchstzahl der zu betreuenden Kinder und<br />

Angaben über die Kindergartengebäude und Liegenschaften zu enthalten.<br />

§ 20 b<br />

Bewilligung<br />

(1) Die Bewilligung zur Führung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Form eines<br />

Modellversuches ist von der Landesregierung zu erteilen, wenn der Versuch den<br />

Bestimmungen der §§ 2, 17 und 19 sowie § 11 Abs. 1 nicht widerspricht, die<br />

Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 erfüllt sind und Fach- und Hilfspersonal in ausreichender<br />

Anzahl zur Verfügung steht. §§ 13 und 14 gelten in gleicher Weise.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!