21.07.2013 Aufrufe

KINDERGARTENGESETZ 1992 – K – KGG

KINDERGARTENGESETZ 1992 – K – KGG

KINDERGARTENGESETZ 1992 – K – KGG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 3<br />

Integrationsgruppen<br />

(1) In einen allgemeinen Kindergarten dürfen behinderte Kinder aufgenommen werden,<br />

wenn die im Hinblick auf die Art der Behinderung erforderlichen räumlichen und<br />

personellen Voraussetzungen gegeben sind, und wenn zu erwarten ist, daß im Hinblick auf<br />

den Grad und die Art der Behinderung eine gemeinsame Betreuung möglich ist.<br />

(2) Die Landesregierung hat die gemeinsame Betreuung behinderter Kinder in einem<br />

allgemeinen Kindergarten zu untersagen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht<br />

mehr vorliegen.<br />

§ 4<br />

Bewilligung<br />

(1) Kindergärten dürfen nur mit Bewilligung der Landesregierung errichtet und betrieben<br />

werden.<br />

(2) Um die Bewilligung ist jeweils mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten<br />

Errichtung oder der Aufnahme des Betriebes anzusuchen.<br />

§ 5<br />

Gebäude und Einrichtungen<br />

(1) Das Gebäude des Kindergartens und die dazugehörige Liegenschaft müssen so<br />

gelegen, beschaffen und eingerichtet sein, daß eine Gefährdung der Gesundheit und der<br />

körperlichen Sicherheit der Kinder vermieden und den Erfordernissen der Pädagogik und<br />

der Hygiene Rechnung getragen wird.<br />

(2) Liegenschaften und Räume, die Zwecken eines Kindergartens gewidmet sind,<br />

dürfen von Katastrophenfällen abgesehen, für andere Zwecke nur verwendet oder<br />

mitverwendet werden, wenn durch die angestrebte Verwendung der Betrieb des<br />

Kindergartens insbesondere auch vom Standpunkt der Pädagogik und der Hygiene nicht<br />

beeinträchtigt wird. Einzelne Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieses<br />

Gesetzes dürfen in denselben Räumen in zeitlicher Aufeinanderfolge geführt werden,<br />

soweit dies ohne gegenseitige Störung möglich ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!