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Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

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Zusätzlich:<br />

B 14.1 Ablagefläche unmittelbar hinter dem Fahrerplatz ist so gestaltet oder hat<br />

Einrichtungen, z.B. Mulden BGG für 916: Flaschen, <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> Borde, <strong>Fahrzeugen</strong> dass <strong>durch</strong> abgelegte <strong>Sachkundige</strong> Gegenstände<br />

nicht verrutschen und herabfallen können.<br />

B 15 Ruheräume<br />

Siehe § 8 Abs. 6 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge"<br />

(BGV D29, bisherige VBG 12) und "BG-Regel "Liegeplätze in<br />

Führerhäusern und Ruheräumen <strong>von</strong> <strong>Fahrzeugen</strong> sowie<br />

Dachschlafkabinen" (BGR 136, bisherige ZH 1/211), insbesondere<br />

Abschnitt 4.4 "Besondere Bestimmungen für Liegeplätze in Ruheräumen<br />

<strong>von</strong> Kraftomnibussen".<br />

Beachte:<br />

Die nachfolgenden Prüfpunkte des Abschnitts B 15 sind mit Ausnahme <strong>von</strong><br />

B 15.1 (bezüglich A 15.2.3)<br />

B 15.18<br />

nicht anzuwenden für Ruheräume in Kraftomnibussen, die bis zum 1. Oktober<br />

1990 erstmalig in Betrieb genommen worden sind.<br />

Darüber hinaus sind die Prüfpunkte<br />

B 15.2<br />

B 15.3<br />

B 15.5<br />

B 15.9 bis B 15.15<br />

nicht anzuwenden für Ruheräume in Kraftomnibussen, die bis zum 1. Oktober<br />

1991 erstmalig in Betrieb genommen worden sind.<br />

B 15.1 Die Prüfpunkte der Basis-Prüfliste A 15.2.1, A 15.2.3 und A 15.2.4 sind erfüllt.<br />

B 15.2 Der Ruheraum, der parallel zur Fahrzeuglängsachse angeordnet ist, hat einen<br />

Notausstieg nach außen und einen Ausstieg nach innen.<br />

B 15.3 Der Ruheraum, der quer zur Fahrzeuglängsachse angeordnet ist, hat<br />

unabhängig vom Zugang zum Innenraum an jeder Fahrzeuglängsseite jeweils<br />

einen Notausstieg, <strong>von</strong> denen ein Notausstieg als Fenster ausgebildet sein<br />

kann.<br />

B 15.4 Vorhandene Notausstiege sind <strong>von</strong> innen erkennbar und leicht zu öffnen.<br />

B 15.5 Der Ruheraum ist mindestens mit einem Fenster ausgerüstet, das die Sicht<br />

nach außen ermöglicht.<br />

B 15.6 Zugänge zum Ruheraum und Notausstiege sind <strong>von</strong> außen erkennbar<br />

gekennzeichnet mit dem Hinweiszeichen nach Anhang 1 der BG-Regel<br />

"Liegeplätze in Führerhäusern und Ruheräume <strong>von</strong> <strong>Fahrzeugen</strong> sowie<br />

Dachschlafkabinen" (BGR 136, bisherige ZH 1/211).<br />

B 15.7 Die Signaleinrichtung zur wechselseitigen Verständigung zwischen Ruheraum<br />

und Fahrzeugführerplatz ist funktionsfähig.<br />

B 15.8 Im Ruheraum ist das Rauchverbotszeichen P01 nach der<br />

Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

am Arbeitsplatz" (BGV A8, bisherige VBG 125) deutlich erkennbar und dauerhaft<br />

angebracht.<br />

B 15.9 Der unterhalb des Fahrgastraumes angeordnete Ruheraum hat einen Abstand<br />

<strong>von</strong> mindestens 1,2 m <strong>von</strong> der vorderen/hinteren KOM-Fahrzeugbegrenzung.<br />

B 15.10<br />

B 15.11<br />

B 15.12<br />

B 15.13<br />

B 15.14<br />

Der Liegeplatz im Ruheraum hat folgende Mindestabmessungen:<br />

l Breite: 600 mm,<br />

l Länge: 1900 mm,<br />

l lichte Höhe über Liegefläche, wenn Ruheraum quer zur<br />

Fahrzeuglängsachse angeordnet ist: 650 mm,<br />

l lichte Höhe über Liegefläche, wenn Ruheraum längs zur<br />

Fahrzeuglängsachse angeordnet ist: 900 mm,<br />

l Umfang der Querschnittsfläche quer zur Ruheraumlängsachse: 2800<br />

mm.<br />

B 15.15 Der Ruheraum hat einen Zugang vom KOM-Innenraum, dessen<br />

Mindestabmessungen 550 x 450 mm betragen.<br />

B 15.16 Der Ruheraum kann mindestens während der Fahrt ausreichend erwärmt und<br />

unabhängig vom Fahrgastraum belüftet werden.<br />

B Berufsgenossenschaft 15.17 Heizung Handel und und Warendistribution Lüftung sind www.bghw.de zugfrei einsetzbar und vom Ruheraum aus regelbar.<br />

Seite 26 / 71<br />

B 15.18 Der Ruheraum ist mit einer Sicherheitslüftung ausgerüstet, die die erforderliche<br />

Mindestzufuhr <strong>von</strong> Frischluft gewährleistet, auch wenn die sonstigen<br />

vorhandenen Lüftungsmöglichkeiten nicht geöffnet sind.

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