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Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

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Arbeitsmittel" (VBG 5), § 18 der Unfallverhütungsvorschrift<br />

"Fahrzeuge" (BGV D29, bisherige VBG 12), "Sicherheitsregeln für<br />

Hydraulik-Schlauchleitungen" BGG 916: <strong>Prüfung</strong> (ZH <strong>von</strong> 1/74) <strong>Fahrzeugen</strong> und DIN <strong>durch</strong> EN <strong>Sachkundige</strong> 982 "Sicherheit <strong>von</strong><br />

Maschinen; Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische<br />

Anlagen und deren Bauteile; Hydraulik".<br />

Prüfpunkte wie Basis-Prüfliste A 8.<br />

Zusätzlich:<br />

Hydraulik-Schlauchleitungen, die in einem Abstand <strong>von</strong> weniger als 500 mm zu<br />

Plätzen verlaufen, die zum Betätigen <strong>von</strong> Betätigungseinrichtungen<br />

bestimmungsgemäß eingenommen werden, sind so verlegt oder gesichert,<br />

dass Versicherte beim Versagen der Schlauchleitungen nicht gefährdet werden<br />

können.<br />

E 9 Prüfpunkte wie Basis-Prüfliste A 9, soweit zutreffend.<br />

E 10 Gefahrstellen und Gefahrquellen<br />

Siehe §§ 4 bis 7 der Unfallverhütungsvorschrift "Kraftbetriebene<br />

Arbeitsmittel" (VBG 5).<br />

Prüfpunkte wie Basis-Prüfliste A 10.<br />

Zusätzlich für seitliche Wartungsklappen am Abfallsammelfahrzeug:<br />

E 10.1 Die seitlichen Wartungsklappen am Abfallsammelaufbau sind nur mit Werkzeug<br />

zu öffnen bzw. <strong>durch</strong> Positionsschalter gesichert, die das Ausstoßschild beim<br />

Öffnen der Klappe stillsetzen und ein Ingangsetzen verhindern.<br />

Abweichend <strong>von</strong> Prüfpunkt E 10.1 für nach dem 30. September 1998 in den<br />

Verkehr gebrachte Hecklader-Abfallsammelfahrzeuge:<br />

Die seitlichen Wartungsklappen am Abfallsammelaufbau sind <strong>durch</strong><br />

Positionsschalter gesichert, die das Ausstoßschild beim Öffnen der Klappe<br />

stillsetzen und ein Ingangsetzen verhindern.<br />

Beladeeinrichtung<br />

Siehe § 8 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Müllbeseitigung" (BGV<br />

C27, bisherige VBG 126).<br />

E 10.2 Bei <strong>Fahrzeugen</strong> mit einem offenen System ist der Betrieb des<br />

Verdichtungsmechanismus nur manuell oder halbautomatisch möglich.<br />

Ein offenes System bedeutet, dass die Scherstellen zwischen<br />

Verdichtungsmechanismus und Ladekante in Reichweite des Bedieners<br />

liegen.<br />

E 10.3 Bei <strong>Fahrzeugen</strong> mit einem offenen System kann der Verdichtungsmechanismus<br />

im Sicherheitsbereich (500 mm zwischen Verdichtungsmechanismus und der<br />

Ladekante) nur <strong>durch</strong>fahren werden, wenn er beim Loslassen der<br />

Betätigungseinrichtung selbsttätig zum Stillstand kommt (Totmannschaltung).<br />

E 10.4 Die bewegliche Beladewanne - soweit vorhanden - ist nur mit solchen<br />

Betätigungseinrichtungen zu bewegen, die beim Loslassen den<br />

Bewegungsvorgang unterbrechen (Totmannschaltung).<br />

E 10.5 Die Schmierungsöffnungen in den Führungen des Verdichtungsmechanismus<br />

sind verdeckt.<br />

E 10.6 Es ist ein Befreiungsschalter vorhanden und funktionsfähig, mit dem (auch nach<br />

Betätigung der Not-Befehlseinrichtung) der Raum zwischen<br />

Verdichtungsmechanismus und Ladewanne im Tastbetrieb vergrößert werden<br />

kann.<br />

Nicht anzuwenden für Müllsammelfahrzeuge, die bis zum 1. Juli 1981 erstmalig<br />

in Betrieb genommen worden sind.<br />

E 10.7 Befreiungsschalter nach Prüfpunkt E 10.6 sind gelb gekennzeichnet.<br />

E 11 bis E 16 Prüfpunkte wie in Basis-Prüfliste A 11 bis A 16, soweit zutreffend.<br />

E 17 Mitfahrerplätze als Stehplätze<br />

Siehe § 8 Abs. 4 und 7 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV<br />

D29, bisherige VBG 12).<br />

Prüfpunkte wie Basis-Prüfliste A 17.<br />

Zusätzlich für Stehplätze am Abfallsammelfahrzeug:<br />

Siehe § 8 Abs. 1 und 4 der Unfallverhütungsvorschrift<br />

"Müllbeseitigung" (BGV C27, bisherige VBG 126).<br />

E 17.1 Die Außenkanten der Trittbretter sind abgerundet.<br />

E 17.2 Die Trittbretter sind sicher befestigt.<br />

E 17.3 Die Standflächen befinden sich höchstens 0,45 m über dem Boden.<br />

E 17.4 Im Bereich der Trittbretter sind Haltegriffe so angeordnet, dass sich der<br />

Berufsgenossenschaft Müllwerker Handel und Warendistribution mit beiden Händen www.bghw.de im horizontalen Abstand <strong>von</strong> mindestens 200<br />

Seite 37 / 71<br />

mm festhalten kann.<br />

E 17.5 Für Haltegriffe, die <strong>durch</strong> andere Anbauten überdeckt sind, stehen<br />

Ersatzhaltegriffe, z.B. an den Schüttungen, zur Verfügung.

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