21.07.2013 Aufrufe

Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

D 30.10 Der Haspelantrieb ist so ausgeführt, dass Personen nicht gefährdet werden, z.B.<br />

<strong>durch</strong> Quetsch- und Scherstellen, Auflaufstellen <strong>von</strong> Ketten, Riemen,<br />

umlaufenden Wellen.<br />

D 30.11 Die Auflaufstellen des Schlauches BGG 916: <strong>Prüfung</strong> auf die <strong>von</strong> <strong>Fahrzeugen</strong> Schlauchhaspel <strong>durch</strong> <strong>Sachkundige</strong> sind so gesichert,<br />

dass Personen sich nicht verletzen können.<br />

D 30.12 Die seitlichen Bordscheiben der Schlauchhaspel sind ausreichend groß, damit<br />

der Schlauch nicht <strong>von</strong> der Haspel abspringen kann.<br />

D 30.13 Die Schlauchhaspel ist so abgedeckt, dass Versicherte im Arbeitsbereich beim<br />

Platzen des Schlauches nicht gefährdet werden.<br />

D 30.14 Die Betätigungseinrichtung der kraftbetriebenen Schlauchhaspel ist so<br />

eingerichtet, dass beim Loslassen der Kraftantrieb selbsttätig ausgeschaltet<br />

wird (Totmannschaltung).<br />

D 30.15 Die handbetriebene Schlauchhaspel lässt sich leicht und gefahrlos betätigen,<br />

z.B. keine Quetsch- und Scherstellen vorhanden; Handkurbel auf Antriebswelle<br />

befestigt.<br />

D 30.16 Schwenkbare Schlauchhaspeln sind im Fahrzustand und in der Arbeitsstellung<br />

gegen unbeabsichtigte Bewegungen, die Verletzungsgefahr hervorrufen können,<br />

gesichert oder können gesichert werden.<br />

D 30.17 Der schwenkbare Ausleger für den Saugschlauch lässt sich im Fahrzustand<br />

formschlüssig gegen unbeabsichtigte Bewegung sichern.<br />

D 30.18 Der schwenkbare Schlauchausleger lässt sich in der jeweiligen Arbeitsstellung<br />

gegen unbeabsichtigte Bewegung sichern.<br />

D 30.19 Die hydraulische Hubeinrichtung für den Schlauchausleger ist mit einer<br />

Sicherung ausgerüstet, die ein unbeabsichtigtes Absenken des Auslegers<br />

verhindert, wenn ein Druckverlust in der Zuleitung der Hydraulik auftritt<br />

(Rohrbruchsicherung).<br />

D 30.20 Die Betätigungseinrichtung für die kraftbetriebenen Hub- und Schwenkwerke<br />

des Schlauchauslegers ist so eingerichtet, dass beim Loslassen die jeweils<br />

eingeleitete Bewegung des Auslegers zum Stillstand kommt.<br />

D 30.21 Die Betätigungseinrichtung ist so angeordnet, dass der Hub- und<br />

Schwenkbereich <strong>von</strong> der Stelle aus, <strong>von</strong> der die Einrichtung betätigt wird,<br />

einsehbar ist.<br />

D 30.22 Die Betätigungseinrichtung ist so angeordnet, dass derjenige, der die<br />

Einrichtung betätigt, <strong>durch</strong> die Hub- und Schwenkbewegung nicht gefährdet wird.<br />

D 31 Armaturen, Stellteile<br />

Siehe § 11 der Unfallverhütungsvorschrift "Kraftbetriebene<br />

Arbeitsmittel" (VBG 5), Druckbehälterverordnung in Verbindung mit den<br />

zugehörigen Technischen Regeln Druckbehälter (TRB), DIN 24 346<br />

"Hydraulische Anlagen" und DIN EN 982 "Sicherheit <strong>von</strong> Maschinen;<br />

Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und<br />

deren Bauteile; Hydraulik".<br />

D 31.1 Der Behälter bzw. seine einzelnen Kammern ist/sind mit geeigneten<br />

Füllstandsanzeigern ausgerüstet.<br />

D 31.2 Der Behälter bzw. seine einzelnen Kammern ist/sind mit Einrichtungen<br />

versehen, die ein Überfüllen und ein unbeabsichtigtes Austreten des Befüllgutes<br />

wirksam verhindern.<br />

D 31.3 Es sind Manometer vorhanden, die den jeweiligen Betriebsüber- oder -<br />

unterdruck anzeigen.<br />

D 31.4 Die Manometer sind gut erkennbar angeordnet.<br />

D 31.5 Der höchstzulässige Betriebsdruck ist auf den Manometern gekennzeichnet.<br />

D 31.6 Eine Verschmutzungsanzeige für die hydraulische Anlage ist vorhanden.<br />

D 31.7 Bei Verwendung einer Fernsteuerung ist wirksam verhindert, dass sich die<br />

Schaltfunktionen am Steuerpult und der Fernbedienung gegenseitig<br />

beeinflussen.<br />

Dies wird z.B. <strong>durch</strong> einen abschließbaren Wahlschalter verhindert, der nur<br />

jeweils eine der Einrichtungen zum Ingangsetzen wirksam werden lässt.<br />

D 32 Hebezeuge<br />

Siehe §§ 3, 6 bis 8 der Unfallverhütungsvorschrift "Winden, Hub- und<br />

Zuggeräte" (BGV D8, bisherige VBG 8), §§ 3, 5, 7, 14 und 15 der<br />

Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (BGV D6, bisherige VBG 9) sowie § 9 der<br />

Unfallverhütungsvorschrift "Lastaufnahmeeinrichtungen im<br />

Hebezeugbetrieb" (VBG 9a).<br />

D 32.1 Es ist ein Fabrikschild mit folgenden Angaben vorhanden:<br />

l Hersteller oder Lieferer,<br />

l Baujahr,<br />

l Fabrik- oder Seriennummer,<br />

l zulässige Belastung.<br />

D 32.2 Die Hubgeräte besitzen Einrichtungen, die ein unbeabsichtigtes Absinken der<br />

Last verhindern.<br />

D Berufsgenossenschaft 32.3 Die Handel Betätigungseinrichtungen und Warendistribution www.bghw.de für die Hub- und Schwenkbewegung sind so<br />

Seite 34 / 71<br />

angeordnet, dass derjenige, der die Einrichtung betätigt, <strong>durch</strong> diese Bewegung<br />

nicht gefährdet wird.<br />

D 32.4 Die Betätigungseinrichtungen sind so eingerichtet, dass beim Loslassen die

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!