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vveeerrreeeiiinnnssssssaaatttzzzuuunnnggg - MTG Wangen 1849 e.V.

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(3) Außerordentliche Abteilungsversammlungen finden statt, wenn sie von<br />

mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich und unter<br />

Angabe des gewünschten Beratungsgegenstandes beim Abteilungsleiter<br />

beantragt werden.<br />

(4) Die Abteilungsversammlung wird vom Abteilungsleiter einberufen. Die<br />

Einberufung muss mindestens 2 Wochen vor dem Termin mit Angabe der<br />

Tagesordnung durch schriftliche Einladung oder durch Veröffentlichung in<br />

der Tagespresse erfolgen. Versammlungsleiter der Abteilungsversammlung<br />

ist der Abteilungsleiter. Es kann auch ein anderer Versammlungsleiter<br />

gewählt werden.<br />

(5) Die Abteilungsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsmäßig<br />

einberufen ist. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden<br />

Stimmberechtigten. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder über 16 Jahre.<br />

(6) Beschlüsse über die Änderung der Abteilungsgeschäftsordnung oder die<br />

Auflösung der Abteilung dürfen nur gefasst werden, wenn diese Punkte<br />

schon bei der Einberufung auf der Tagesordnung stehen. Zur<br />

Beschlussfassung ist hierbei eine Mehrheit von ¾ der anwesenden<br />

Stimmberechtigten erforderlich.<br />

Verlangt die Abteilungsversammlung eine entsprechende Ergänzung der<br />

Tagesordnung, ist innerhalb von 8 Wochen eine nochmalige<br />

Abteilungsversammlung einzuberufen.<br />

(7) Der Abteilungsleiter ist getrennt von den übrigen Mitgliedern der<br />

Abteilungsleitung zu wählen. Erhält er im ersten Wahlgang nicht mehr als<br />

die Hälfte der abgegebenen Stimmen, ist ein zweiter Wahlgang<br />

erforderlich, bei dem einfache Mehrheit genügt; bei Stimmengleichheit ist<br />

eine Stichwahl erforderlich; bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das<br />

Los.<br />

(8) Anträge von Mitgliedern an die Abteilungsversammlung zu nicht auf der<br />

Tagesordnung stehenden Gegenständen müssen spätestens 14 Tage vor<br />

der Versammlung schriftlich dem Abteilungsleiter eingereicht werden.<br />

(9) Über den Verlauf der Abteilungsversammlung, insbesondere über die<br />

gefassten Beschlüsse und das Ergebnis von Wahlen, ist vom Schriftführer<br />

ein Protokoll zu führen. Dieses ist vom Schriftführer und vom<br />

Abteilungsleiter zu unterzeichnen.<br />

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