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vveeerrreeeiiinnnssssssaaatttzzzuuunnnggg - MTG Wangen 1849 e.V.

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§9<br />

Sponsoring<br />

(1) Sponsoring kennzeichnet die Überlassung von Geld, Sachen oder<br />

Dienstleistungen durch den Sponsor gegen eine vertraglich vereinbarte<br />

Gegenleistung.<br />

(2) Sämtliche Werberechte an der <strong>MTG</strong> und ihren Abteilungen, die<br />

Gegenstand einer Sponsoring Vereinbarung sein können, sind an die <strong>MTG</strong>-<br />

Sportwerbungsgesellschaft bR verpachtet. Das bedeutet, dass Einnahmen<br />

und Ausgaben aus Sponsoring-Vereinbarungen ausschließlich über deren<br />

Konten abgewickelt werden.<br />

(3) Für die Koordination der Sponsoring-Aktivitäten ist laut Satzung der<br />

Fachausschuss für Sponsoring zuständig, der vom zuständigen<br />

Vorstandsmitglied einberufen und geleitet wird. Geplante Sponsoring-<br />

Aktivitäten einer Abteilung sind einem Mitglied dieses Fachausschusses zu<br />

melden.<br />

(4) Die Pachterlöse werden nach einem internen Verrechnungsschlüssel, den<br />

der Fachausschuss Sponsoring festlegt, auf die Abteilungen verteilt.<br />

(5) Für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Gegenleistungen zeichnen<br />

jeweils ein Mitglied der entsprechenden Abteilung und der Sponsoring-<br />

Manager, der vom Fachausschuss Sponsoring bestimmt wird,<br />

verantwortlich.<br />

§ 10<br />

Zuschüsse<br />

(1) Zuschüsse - soweit nicht von Fachverbänden direkt gewährt - werden von<br />

der Geschäftsstelle beantragt. Die notwendigen Unterlagen (Original-<br />

Rechnungen, Zahlungsbelege etc.) sind von den Abteilungen rechtzeitig<br />

einzureichen.<br />

(2) Zuschüsse, die einer Abteilung direkt zuzuordnen sind, stehen dieser auch<br />

in voller Höhe zur Verfügung.<br />

(3) Zuschüsse für die Jugendarbeit sind entsprechend zu verwenden.<br />

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