vveeerrreeeiiinnnssssssaaatttzzzuuunnnggg - MTG Wangen 1849 e.V.
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§ 11<br />
Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit<br />
(1) Einnahmen, die Abteilungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (z. B. Verkauf<br />
von Speisen und Getränken) erzielen, sind vorher beim Vorstand für<br />
Finanzen oder beim Geschäftsführer in der erwarteten Höhe anzumelden.<br />
(2) Die finanzielle Abwicklung dieser Tätigkeiten erfolgt nach Absprache mit<br />
dem Vorstand für Finanzen und dem Geschäftsführer.<br />
§ 12<br />
Inventar<br />
(1) Die Abteilungen geben jährlich Inventarlisten für ihren Bereich bei der<br />
Geschäftsstelle ab.<br />
(2) Es sind alle Gegenstände aufzunehmen, die den Neuwert von 400,- Euro<br />
überschreiten.<br />
(3) Die Inventarliste muss enthalten:<br />
1. Anschaffungsdatum<br />
2. Bezeichnung des Gegenstandes<br />
3. Anschaffungs- und Zeitwert<br />
4. beschaffende Abteilung<br />
5. Aufbewahrungsort<br />
Gegenstände, die ausgesondert werden, sind anzuzeigen.<br />
(4) Sämtliche in den Abteilungen vorhandenen Werte (Bargeldvermögen,<br />
Inventar, Sportgeräte usw.) sind alleiniges Vermögen des Vereins. Dabei ist<br />
es gleichgültig, ob sie erworben wurden oder durch Schenkung zufielen.<br />
§ 13<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Vereinsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung am 08. Mai 2006<br />
durch den Vereinsrat in Kraft.<br />
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