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vveeerrreeeiiinnnssssssaaatttzzzuuunnnggg - MTG Wangen 1849 e.V.

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§ 11<br />

Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit<br />

(1) Einnahmen, die Abteilungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (z. B. Verkauf<br />

von Speisen und Getränken) erzielen, sind vorher beim Vorstand für<br />

Finanzen oder beim Geschäftsführer in der erwarteten Höhe anzumelden.<br />

(2) Die finanzielle Abwicklung dieser Tätigkeiten erfolgt nach Absprache mit<br />

dem Vorstand für Finanzen und dem Geschäftsführer.<br />

§ 12<br />

Inventar<br />

(1) Die Abteilungen geben jährlich Inventarlisten für ihren Bereich bei der<br />

Geschäftsstelle ab.<br />

(2) Es sind alle Gegenstände aufzunehmen, die den Neuwert von 400,- Euro<br />

überschreiten.<br />

(3) Die Inventarliste muss enthalten:<br />

1. Anschaffungsdatum<br />

2. Bezeichnung des Gegenstandes<br />

3. Anschaffungs- und Zeitwert<br />

4. beschaffende Abteilung<br />

5. Aufbewahrungsort<br />

Gegenstände, die ausgesondert werden, sind anzuzeigen.<br />

(4) Sämtliche in den Abteilungen vorhandenen Werte (Bargeldvermögen,<br />

Inventar, Sportgeräte usw.) sind alleiniges Vermögen des Vereins. Dabei ist<br />

es gleichgültig, ob sie erworben wurden oder durch Schenkung zufielen.<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Vereinsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung am 08. Mai 2006<br />

durch den Vereinsrat in Kraft.<br />

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