vveeerrreeeiiinnnssssssaaatttzzzuuunnnggg - MTG Wangen 1849 e.V.
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§3<br />
Abteilungsleitung<br />
(1) Die Abteilungsleitung ist von der Abteilungsversammlung jeweils für 2<br />
Jahre gewählt.<br />
Sie besteht aus<br />
a) dem Abteilungsleiter,<br />
b) dem stellvertretenden Abteilungsleiter,<br />
c) dem Kassier,<br />
d) dem Schriftführer,<br />
e) dem Sportwart,<br />
f) dem Abteilungsjugendleiter,<br />
g) dem Jugendvertreter,<br />
h) dem Pressewart<br />
i) und bis zu 3 weiteren Beisitzern.<br />
Ein Abteilungsausschussmitglied kann mehrere Ämter bekleiden.<br />
(2) Die Abteilungsleitung ist das leitende Organ für die inneren<br />
Angelegenheiten der Abteilung. Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig,<br />
die nicht in die Zuständigkeit der Abteilungsversammlung oder des<br />
Abteilungsleiters fallen. Sie hat die Versammlung vorzubereiten und<br />
überwacht die Durchführung ihrer Beschlüsse. Sie überwacht die<br />
Einhaltung der Abteilungsgeschäftsordnung durch die Mitglieder und ist<br />
Schlichtungsorgan für Streitigkeiten in der Abteilung. Sie hat insbesondere<br />
auch auf die pflegliche Verwaltung des Abteilungsvermögens zu achten.<br />
Hierzu zählt der Nachweis sämtlicher Einnahmen und Ausgaben<br />
entsprechend den Kassenführungsrichtlinien.<br />
(3) Für im Laufe eines Geschäftsjahres ausscheidende Mitglieder der<br />
Abteilungsleitung können von dieser bis zur nächsten ordentlichen<br />
Abteilungsversammlung Ersatzmitglieder gewählt werden.<br />
(4) Die Abteilungsleitung kann zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten<br />
Ausschüsse bilden, die in dem beauftragten Bereich an ihrer Stelle<br />
beschließen können.<br />
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