vveeerrreeeiiinnnssssssaaatttzzzuuunnnggg - MTG Wangen 1849 e.V.
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Finanzordnung<br />
§ 1<br />
Grundsätze<br />
(1) Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen, das<br />
heißt, dass die Ziele des Vereins mit einem möglichst optimalen<br />
Gütereinsatz zu verwirklichen sind. Die Aufwendungen müssen in einem<br />
wirtschaftlichen Verhältnis zu den erzielten und erwarteten Erträgen<br />
stehen.<br />
(2) Für den Verein und für jede Abteilung gilt generell das<br />
Kostendeckungsprinzip im Rahmen des Etats.<br />
(3) Im Rahmen des Solidaritätsprinzips sollte der Verein jeder Abteilung die<br />
Aufrechterhaltung des Sportbetriebes ermöglichen.<br />
(4) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke<br />
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als<br />
Mitglieder hieraus keine Zuwendungen.<br />
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd<br />
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />
§ 2<br />
Etatplanung<br />
(1) Für jedes Geschäftsjahr muss vom Vorstand und von den Abteilungen ein<br />
Budget aufgestellt werden. Das Budget muss sich in seinem Aufbau nach<br />
dem Kontenplan des Vereins richten.<br />
(2) Die Budgetentwürfe des Vereins und der Abteilungen werden im Vorstand<br />
beraten.<br />
(3) Die Budgetentwürfe sind bis zum 15. November für das folgende Jahr bei<br />
der Geschäftsstelle einzureichen.<br />
(4) Die Beratung über die Entwürfe findet bis zum 15. Dezember statt.<br />
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