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vveeerrreeeiiinnnssssssaaatttzzzuuunnnggg - MTG Wangen 1849 e.V.

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(3) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und als Mitglieder auch keine<br />

sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei ihrem Ausscheiden<br />

oder bei Auflösung des Vereins erhalten sie für ihre Mitgliedschaft keinerlei<br />

Entschädigung. Keine Person darf durch Verwaltungsausgaben, welche den<br />

Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe<br />

Vergütungen begünstigt werden.<br />

(4) Insbesondere soll durch zeitgemäße Jugendarbeit zur<br />

Persönlichkeitsbildung beigetragen und die Erziehung zu sozialem<br />

Verhalten gefördert werden. Die Vereinsjugend gibt sich im Rahmen der<br />

Vereinssatzung eine Jugendordnung.<br />

(5) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch<br />

1. den Betrieb und/ oder Bau von Sportanlagen,<br />

2. die Förderung von sportlichen Übungen und Leistungen,<br />

3. die Förderung sportlicher Wettkämpfe,<br />

4. gesellige und kulturelle Veranstaltungen,<br />

5. Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung und Qualifizierung von<br />

Übungsleitern, Trainern und sonstigem Personal sowie<br />

6. die Zusammenarbeit mit anderen Turn- und Sportvereinen.<br />

§ 3<br />

Erwerb der Mitgliedschaft<br />

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.<br />

(2) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher<br />

Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Bei beschränkt<br />

Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch von<br />

dem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Dieser verpflichtet sich damit<br />

gleichzeitig gesamtschuldnerisch zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge (inkl.<br />

Aufnahmegebühren, Umlagen, Abteilungsbeiträge).<br />

(3) Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem<br />

Ermessen. Er teilt dem Antragsteller die Annahme oder Ablehnung seines<br />

Antrags schriftlich mit. Die Entscheidung des Vorstandes kann begründet<br />

werden; sie ist unanfechtbar.<br />

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