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Anwaltsreport - Anwalt-Suchservice

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<strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong><br />

Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />

Euro 7,20<br />

www.anwaltsreport.de<br />

Ausgabe 6/2004 Dezember 2004<br />

Neues Rechtsdienstleistungsgesetz:<br />

Anwälte kämpfen um den Erhalt<br />

des Rechtsberatungsmonopols!<br />

Prognos-Studie Rechtsschutzversicherer Werbung<br />

Warum die Mandanten<br />

ausbleiben<br />

Ein unmoralisches<br />

Angebot<br />

Anwälte entdecken<br />

Gemeinschaftswerbung


Intensiv-Ausbildung<br />

Mediator/in CfM<br />

Mediation: Die Methode, Konflikte durch Konsens zu lösen<br />

RAin Doris Morawe, RA Dr. Rudolf Schröder, Dipl.Psych. Hansjörg Schwartz<br />

Termine Frühjahr 2005 Termine Herbst 2005<br />

Block A: 14. – 16. Jan. 2005 Block A: 9. – 11. Sept. 2005<br />

Block B: 25. – 27. Feb. 2005 Block B: 30. Sept. – 2. Okt. 2005<br />

Block C: 18. – 20. März 2005 Block C: 11. – 13. Nov. 2005<br />

Block D: 22. – 24. April 2005 Block D: 9. – 11. Feb. 2006<br />

BLOCK A:<br />

„Was ist Mediation?“<br />

Prinzipien und Ziele der Mediation • Abgrenzung zu anderen<br />

Konfliktlösungsmodellen • Die Phasen des Mediationsverfahrens<br />

• Unterschiedliche Anwendungsfelder der Mediation und ihre<br />

Besonderheiten<br />

Der Umgang mit Konflikten<br />

Konfliktentwicklung, Eskalationsstufen und -entwicklung • Spannungsfeld<br />

von Macht, Recht und Konsens • Interessen und Bedürfnisse<br />

• Umgang mit unterschiedlichen Sichtweisen und Emotionen<br />

• Unterschied zwischen Interessen und Positionen<br />

BLOCK B:<br />

Kommunikation<br />

Grundlagen der Kommunikation • Gesprächs- und Interventionstechniken<br />

• Konfliktlösungsverfahren Mediation • Vertiefende Einführung<br />

in die einzelnen Phasen des Mediationsverfahrens • Einbeziehung des<br />

Rechts in die Mediation • Die Rolle des Rechts in der Mediation •<br />

Einbindung in rechtliche Rahmenbedingungen<br />

BLOCK C:<br />

Einsatz spezieller Mediationstechniken<br />

Interessenerforschung • Kooperative Gesprächsführung • Techniken<br />

zur Optionsentwicklung und Bewertung in den Phasen II-IV<br />

Rolle des Mediators<br />

Haltung und Ethik des Mediators • Neutralität, Allparteilichkeit<br />

• Verantwortung für das Verfahren<br />

Beruf des Mediators<br />

Einbindung der Mediation in den Ursprungsberuf • Interdisziplinäre<br />

Kooperation • Haftung des Mediators • Marketing und Werbung<br />

• Kosten des Mediationsverfahrens, Rechtsschutzversicherung •<br />

Richtlinien und Standards<br />

BLOCK D:<br />

Vertiefung der Mediationstechniken<br />

Transparenz durch Visualisierung • Kreativitätstechniken • Supervision,<br />

Co-Vision in der Mediation<br />

Anmeldung/Rücktritt Anmeldungen sind verbindlich. Im Falle der Überbuchung<br />

wird der Anmeldende unverzüglich informiert. Bei zu geringer Teilnehmerzahl<br />

behalten wir uns eine Seminarabsage vor. Bei schriftlichem Rücktritt<br />

bis 4 Wochen vor Seminarbeginn erstatten wir den vollen Seminarpreis.<br />

Danach erheben wir 50% der Teilnahmegebühr. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers<br />

ist jederzeit möglich.<br />

Fax und fertig! (02 21) 9 37 38-969<br />

Ja, ich melde mich zur Intensivausbildung an:<br />

❑ Frühjahr 2005 in Bad Neuenahr ❑ Herbst 2005 in Bad Münstereifel<br />

Name/Vorname<br />

Beruf<br />

Kanzlei/Praxis/Firma<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

Telefon<br />

Email<br />

Datum/Unterschrift<br />

Centrale für Mediation · Unter den Ulmen 96 – 98 · 50968 Köln · Tel. 0221-9 37 38-656 · Fax 0221-9 37 38-969<br />

www.centrale-fuer-mediation.de<br />

Fax<br />

Sonderpreis<br />

für CfM-<br />

Mitglieder!<br />

Zertifizierung<br />

Das Zertifikat „Mediator/in CfM“ erhalten die Teilnehmer/innen<br />

nach Abschluss der Blöcke A-D sowie dem Nachweis der Praxiserfahrung<br />

durch zwei dokumentierte Mediationsfälle.<br />

Teilnahmegebühr<br />

3.890,– € inkl. Trainingsunterlagen, Pausengetränke und Mittagsimbiss<br />

3.490,– € Sonderpreis für CfM-Mitglieder<br />

jeweils zzgl. 16% USt.<br />

❑ Bitte schicken Sie mir einen ausführlichen Prospekt<br />

❑ Bitte schicken Sie mir Infomaterial zum Wirtschaftsmediator CfM<br />

❑ Ich bin an Infomaterial zur Centrale für Mediation interessiert<br />

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<strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong><br />

Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />

Unter den Ulmen 96-98, 50968 Köln<br />

Tel. 02 21/93 73 86 05, Fax 02 21/93 73 89 61<br />

eMail: kontakt@anwaltsreport.de<br />

Internet: www.anwaltsreport.de<br />

Chefredakteur: RA Rolf Schröder (verantwortlich)<br />

Redaktion: RA Marcus Creutz,<br />

Törlenstraße 34, 82467 Garmisch-Partenkirchen,<br />

Tel.: 0 88 21/966-7555, Fax: 0 88 21/966-9444,<br />

Mobil: 01 70/5 45 65 33, eMail: racreutz@aol.com<br />

Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG,<br />

Postfach 51 10 26, 50946 Köln<br />

Unter den Ulmen 96-98, 50968 Köln<br />

Internet: www.otto-schmidt.de<br />

Fotos:<br />

Titelbild: artManagers, München; Fakten: Marcus Creutz;<br />

Thema, Rechtsschutzversicherer: Böll & Fischer GbR, Unkel<br />

Schaulaufen für Brigitte<br />

Spätestens nach den Eröffnungsreden zum diesjährigen 65. Deutschen Juristentag wussten zumindest<br />

die Teilnehmer der Abteilung Rechtsberatung, warum sie nach Bonn angereist waren.<br />

Brigitte Zypries forderte nämlich kostenlosen Rechtsrat von ihnen ein – dies quasi als Gegenleistung<br />

für die rechtzeitige Fertigstellung eines Entwurfs zum neuen Rechtsdienstleistungsgesetz.<br />

Doch die Teilnehmer müssen das wohl falsch verstanden haben. Statt konstruktive Vorschläge für<br />

eine Liberalisierung des deutschen Rechtsmarktes zu unterbreiten und die neuen Herausforderungen<br />

der europäischen Dienstleistungsgesellschaft anzunehmen, froren sie mit ihren Beschlüssen<br />

einfach den Status Quo des alten Rechtsberatungsgesetzes ein.<br />

Und so mutierten denn die beiden Beratungstage zu einem munteren Schaulaufen der Berufslobbyisten.<br />

Die einen, weil sie niemanden in den Beratermarkt hinein lassen wollen. Die anderen,<br />

weil ihre Kunden Dienstleistungen aus einer Hand unter Einschluss juristischer Lösungen erwarten.<br />

Ob nun Banken, Versicherungen, Renten-, Subventions-, Steuer- oder Unternehmensberater,<br />

Wirtschafts-, Sozial- oder Diplom-Juristen – sie alle trugen ihre guten Gründe zu Markte, warum<br />

sie in den privilegierten Kreis hineingehören. Und selbst die Erbensucher nutzten das Podium, um<br />

sich gegen eine alte Kränkung zur Wehr zu setzen, sie seien mit Blick auf ihre wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit<br />

nichts weiter als karierte Maiglöckchen.<br />

Am Ende könnte es sogar rasierte Stachelbeeren vom Berliner Gesetzgebungshimmel regnen.<br />

Das sind die Tränen all derjenigen Berufsgruppen, die sich derzeit ohne erkennbare soziale oder<br />

wirtschaftlich sinnvolle Gegenleistung darum streiten, wer sich die dicksten Filetstücke aus dem<br />

Rechtsberatungsmarkt herausschneiden darf. Rechte einzufordern, ohne entsprechende Pflichten<br />

wie etwa die flächendeckende Versorgung auch der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise<br />

zu übernehmen – das kann nicht gut gehen. Brigitte Zypries ist angesichts all der Begehrlichkeiten<br />

nicht zu beneiden, auch wenn sie für ihren Entwurf im Ausschuss viel Lob erhielt. Eine<br />

Erkenntnis dürfte sie aber auf jeden Fall mit nach Berlin nehmen: Der Satz: „Viel hilft viel“ gilt<br />

sicher nicht beim kostenlosen Rechtsrat.<br />

Der <strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong> wird auch im neuen Jahr die Entwicklungen auf dem <strong>Anwalt</strong>smarkt aufmerksam<br />

verfolgen und Ihnen die wichtigsten Fakten, Meinungen und Analysen zeitnah frei Haus<br />

liefern. Bis dahin wünschen wir Ihnen und Ihren Familien trotz Verjährungsfalle und der zu erwartenden<br />

Torschlusspanik vieler Mandanten ein frohes Weihnachtsfest und einen guten und optimistischen<br />

Start in das neue Jahr 2005.<br />

Anzeigendisposition: Anja Fischer<br />

Tel.: 02 21/93 73 86 05<br />

Gültig ist Preisliste vom 1.10.2002<br />

ISSN 1433-4453<br />

Bezugspreis: Einzelheft 7,20 €, im Abonnement jährlich 36 €.<br />

Alle Preise zzgl. Zustellgebühr bzw. Versandkosten inkl.<br />

Umsatzsteuer. Für Mitglieder des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> ist der<br />

Bezug im Mitgliedspreis enthalten.<br />

Erscheinungsweise: 6 mal jährlich<br />

Gesamtherstellung: Courir-Druck GmbH,<br />

Königswinterer Straße 95, 53227 Bonn,<br />

Tel.: 02 28-47 00 81, Fax.: 02 28-46 85 75<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />

Hinweis für den Leser: Der Zeitschrifteninhalt wird nach<br />

bestem Wissen erstellt, Haftung und Gewähr müssen jedoch<br />

wegen der Komplexität und dem ständigen Wandel der<br />

Rechtslage ausgeschlossen werden.<br />

Urheber- und Verlagsrechte: Die Zeitschrift und alle<br />

veröffentlichten Beiträge und Abbildungen sind<br />

urheberrechtlich geschützt.<br />

EDITORIAL<br />

IMPRESSUM<br />

Manuskripte werden nicht nur zur Alleinveröffentlichung<br />

angenommen. Der Autor versichert, über die urheberrechtlichen<br />

Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller<br />

Abbildungen allein verfügen zu können und keine Rechte<br />

Dritter zu verletzen. Mit Annahme des Manuskripts gehen die<br />

einfachen Nutzungsrechte vom Autor auf den Verlag über,<br />

jeweils auch für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen<br />

und die Kombination mit anderen Werken oder<br />

Teilen daraus. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere auch<br />

die Befugnis zur Einspeicherung in Datenbanken sowie zur<br />

weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen<br />

Zwecken im Wege fotomechanischer, elektronischer und<br />

anderer Verfahren einschließlich CD-ROM und Online-<br />

Diensten. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich<br />

zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung des Verlags. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung,<br />

Bearbeitung, Übersetzung, Mikroverfilmung und<br />

Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe in Datenbanken<br />

oder anderen elektronischen Medien und Systemen.<br />

Fotokopien dürfen nur für den persönlichen Gebrauch<br />

hergestellt werden.


FAKTEN<br />

Kurzmeldungen<br />

85% aller Spams kommen<br />

aus den USA<br />

CipherTrust Inc., einer der weltweit führenden<br />

Anbieter von E-Mail-Sicherheitslösungen,<br />

hat in einer Studie herausgefunden,<br />

dass fast 86% aller Spams, die seit Mai<br />

2004 verschickt wurden, in den USA<br />

erstellt wurden. Interessanterweise kamen<br />

nur 0,13% der Spams aus Deutschland.<br />

Den vollständigen Bericht gibt es unter<br />

www.ciphertrust.com/resources/statistics/<br />

index.html.<br />

Neuer Ombudsmann der privaten<br />

Banken heißt Gerhart Kreft<br />

Der Vorstand des Bundesverbandes deutscher<br />

Banken hat Dr. Gerhart Kreft zum<br />

Ombudsmann im Schlichtungsverfahren der<br />

privaten Banken bestellt. Der 65-jährige<br />

ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof<br />

(BGH) hat sein Amt am 1. Oktober<br />

2004 angetreten. Näheres dazu<br />

unter www.bankenombudsmann.de.<br />

Ärger um die Fall-Listen<br />

bei den Fachanwaltstiteln<br />

Rechtsanwälte müssen, wenn sie eine<br />

Fachanwaltsbezeichnung führen wollen,<br />

unter anderem eine Fall-Liste zum Nachweis<br />

ihrer praktischen Erfahrungen anfertigen.<br />

Diese Liste muss aber nicht zwingend<br />

chronologisch geordnet sein und auch keine<br />

Namensangaben der beratenen oder vertretenen<br />

Parteien enthalten, entschied der<br />

BGH kürzlich (AnwZ (B) 36/01). Im Verwaltungsrecht<br />

müssen die Kammern nach<br />

einem Urteil des AnwGH Naumburg auch<br />

Serienfälle als selbstständige Fälle akzeptieren<br />

(1 AGH 19/03).<br />

Neu eintretende Sozien<br />

haften auch für Kunstfehler<br />

Das LG Frankenthal hat entschieden,<br />

dass der in eine freiberufliche GbR eintretende<br />

Neugesellschafter entsprechend<br />

§ 130 HGB persönlich auch für Altverbindlichkeiten<br />

aus beruflichen Haftungsfällen<br />

einstehen muss (Az.: 2 S 75/04). Das<br />

sieht das LG Hamburg genauso<br />

(Az.: 321 O 433/03).<br />

Keine Krankengymnastik<br />

im Prüfungssaal<br />

Ein Prüfling, der während seiner Examensklausuren<br />

für die Zweite Juristische Staatsprüfung<br />

Krankengymnastik machen muss,<br />

hat keinen Anspruch darauf, die Gymnastik<br />

an seinem Schreibplatz im Prüfungsraum<br />

durchzuführen. Das entschied das Verwaltungsgericht<br />

Koblenz (Az.: 7 L 3053/04).<br />

4 anwaltsreport 6 / 2004<br />

Bundesjustizministerium wirbt für Anwälte<br />

Sollte es tatsächlich zu dem erwarteten<br />

Ansturm auf die <strong>Anwalt</strong>skanzleien<br />

hierzulande wegen der<br />

bevorstehenden historischen Verjährung<br />

von zahlreichen Ansprüchen<br />

am 31.12.2004 kommen, dürfen sich<br />

die Anwälte dafür auch beim Bundesjustizministerium<br />

bedanken. Der<br />

Grund: Brigitte Zypries rät der Bevölkerung<br />

wegen der schwierigen Berechnung<br />

des Verjährungsablaufs bei noch<br />

offenen Forderungen in einer aktuellen<br />

Pressemitteilung, sich von einem<br />

Rechtsanwalt beraten zu lassen. Kritik<br />

von Seiten der <strong>Anwalt</strong>schaft ist allerdings<br />

beim neuen Regierungsentwurf<br />

Verrechnungsstelle für<br />

<strong>Anwalt</strong>shonorare gegründet<br />

Damit Anwälte nach Beendigung des<br />

Mandats nicht mehr länger auf ihr<br />

Honorar warten müssen, weil viele Klienten<br />

es mit der Zahlungsmoral nicht<br />

so genau nehmen, haben zwei findige<br />

Jungunternehmer die Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche<br />

Verrechnungsstelle (AnwVS) in<br />

Bergisch Gladbach gegründet. Die Aktiengesellschaft<br />

kauft die anwaltlichen<br />

Gebühren- und Honorarforderungen<br />

auf, soweit die Bonitätsprüfung des Mandanten<br />

positiv ausfällt, und begleicht<br />

diese unverzüglich gegenüber dem<br />

<strong>Anwalt</strong>. Anschließend treibt sie die Forderungen<br />

eigenverantwortlich bei. Die<br />

Dienstleistung wurde von Prof. Barbara<br />

Grunewald von der Uni Köln begutachtet<br />

und für unbedenklich erklärt. Einzige<br />

Voraussetzung ist, dass der <strong>Anwalt</strong><br />

sich vorher die schriftliche Einwilligung<br />

des Mandanten einholt. Die Ankaufgebühr<br />

beträgt zwischen 2,5 bis 5 % vom<br />

Rechnungsbetrag zzgl. € 2,50 Bearbeitungsgebühren<br />

pro Forderung. Nähere<br />

Informationen enthält die Internetseite<br />

www.anwvs.de.<br />

Der Leucht-Paragraph für´s Kanzlei-Fenster<br />

Die Firma „Die Werbetrommel“ aus<br />

Oberhausen hat dieser Tage den<br />

„Leucht-Paragraphen für das Kanzleifenster“<br />

auf den Markt gebracht. Mit<br />

dem „Leucht-Paragraphen für das<br />

Kanzleifenster“ rücken Rechtsanwälte<br />

ihre Kanzlei ins richtige Licht. Das<br />

Objekt leuchtet blau, ist ca. 51 cm<br />

hoch und kann an jede Steckdose<br />

angeschlossen werden. Zum Aufstellen<br />

eignet sich am besten eine Fensterbank.<br />

Der nur 14 cm breite Sockel<br />

wurde eigens für diesen Standort konzipiert.<br />

Mit dem als Zubehör erhältlichen<br />

Wandadapter lässt sich der<br />

„Leucht-Paragraph“ auch an die Wand<br />

hängen. Der Preis liegt bei 99,00 Euro<br />

pro Stück. Weitere Infos gibt es unter<br />

www.leuchtparagraph.de<br />

eines Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften<br />

an das Gesetz zur<br />

Modernisierung des Schuldrechts laut<br />

geworden. Der Entwurf sieht unter<br />

anderem auch die Aufhebung von §<br />

51b BRAO vor. Die BRAK hat sich<br />

in einer Stellungnahme gegen diese<br />

Änderung ausgesprochen. Der kenntnisabhängige<br />

Beginn des Laufs der Verjährungsfrist<br />

in § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB<br />

würde dazu führen, dass der Beginn<br />

der Verjährungsfrist unangemessen<br />

weit in die Zeit nach Beendigung des<br />

Mandats verschoben würde und zu<br />

einer unzumutbaren Aktenaufbewahrungsobliegenheit<br />

führen würde.


Radikaler Gerichtsumbau<br />

wird immer wahrscheinlicher<br />

Nachdem auf Länderinitiative die Zusammenlegung der<br />

Fachgerichtsbarkeiten beschlossene Sache ist – der Bundesrat<br />

hat am 24.09.2004 Gesetzentwürfe zur Änderung<br />

der Art. 92 und 108 GG und eines Zusammenführungsgesetzes<br />

beschlossen und beim Deutschen Bundestag eingebracht<br />

–, wird die ursprünglich von der früheren Bundesjustizministerin<br />

Herta Däubler-Gmelin ins Spiel gebrachte<br />

große Justizreform immer wahrscheinlicher. Grund dafür<br />

sind die klammen Kassen der Justizhaushalte. Laut einem<br />

Bericht des Handelsblatts vom 9.11.2004 wird auf Seiten<br />

der Länder darüber nachgedacht, im Zivil- und Strafverfahren<br />

künftig nur noch eine Tatsacheninstanz zuzulassen.<br />

Radikalreformer plädieren dabei sogar für eine Abschaffung<br />

der Oberlandesgerichte. Da diese Lösung aber wohl<br />

nicht mehrheitsfähig ist, könnten statt dessen Amts- und<br />

Landgerichte als einheitliche Eingangsinstanz zusammen<br />

gelegt werden und deren Urteile nur noch auf Rechtsfehler<br />

bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof<br />

überprüft werden. Für die <strong>Anwalt</strong>schaft wäre das<br />

mit weiteren einschneidenden Einkommenseinbußen verbunden.<br />

Der Fantasie von Kanzleinamen sind keine Grenzen gesetzt<br />

Anwälten ist es seit dem 1.11.2004<br />

gestattet, als Kurzbezeichnung für<br />

ihre Kanzlei auch isolierte Sach- oder<br />

Fantasiebezeichnungen zu verwenden.<br />

Die 3. Satzungsversammlung hat diese<br />

Änderung des anwaltlichen Werberechts<br />

mit der ersatzlosen Streichung<br />

der Absätze 2 und 3 von § 9 BORA in<br />

ihrer letzten Sitzung im April 2004<br />

beschlossen (BRAK-Mitt. 2004, 177).<br />

§ 9 Abs. 2 BORA sah bisher vor, dass<br />

Anwälte Namen früherer Kanzleiinhaber,<br />

Gesellschafter, Angestellter oder<br />

freier Mitarbeiter in der Kanzleibezeichnung<br />

weiterführen durften. Dieses<br />

Recht ist nicht weggefallen. Eine<br />

eigenständige Erwähnung in der BORA<br />

ist jedoch aufgrund der grundsätzlichen<br />

Freigabe von Kurzbezeichnungen<br />

obsolet geworden. § 9 Abs. 3<br />

FAKTEN<br />

BORA sah vor, dass eine Kurzbezeichnung<br />

im Übrigen nur einen auf<br />

die gemeinschaftliche Berufsausübung<br />

hinweisenden Zusatz enthalten durfte.<br />

Bisher waren einer Kanzlei daher<br />

Firmierungen unter einer Sachfirma<br />

wie z. B. „Kanzlei am Kölner Dom“<br />

oder unter einer Fantasiebezeichnung<br />

wie z. B. „Advoteam“ nicht erlaubt.<br />

Neue Leitlinien für die Bewertung von <strong>Anwalt</strong>skanzleien veröffentlicht<br />

Der BRAK-Ausschuss Bewertung<br />

von <strong>Anwalt</strong>skanzleien hat den im<br />

Jahre 1991 letztmals überarbeiteten<br />

Bericht (BRAK-Mitt. 1992, 24 ff.) im<br />

Auftrag des Präsidiums zum dritten<br />

Mal fortgeschrieben. Der Bericht enthält<br />

Entscheidungsmerkmale für die<br />

Bewertung einer <strong>Anwalt</strong>skanzlei. Er<br />

soll Anwälten beim Verkauf oder Erwerb<br />

einer Kanzlei, Eintritt in eine<br />

Sozietät, Ausscheiden aus einer Sozietät<br />

oder Auflösung einer Sozietät<br />

Das BRAK-Büro im Hans-Litten-Haus in Berlin.<br />

sowie beim Zugewinnausgleich oder<br />

im Erbfall eine realistische Einschätzung<br />

des Kanzleiwertes geben. Erst-<br />

mals weisen die Verfasser darauf hin,<br />

dass die Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes<br />

und die zu erwartende<br />

zunehmende Zahl der zugelassenen<br />

Rechtsanwälte negative Auswirkungen<br />

auf den Umsatz der <strong>Anwalt</strong>skanzleien<br />

und damit den Veräußerungswert der<br />

einzelnen Kanzlei haben könnte. Der<br />

Bericht ist in den BRAK-Mitt. 2005,<br />

222 ff. abgedruckt und steht zudem<br />

unter www.brak.de zum Download<br />

bereit.<br />

6 / 2004 anwaltsreport<br />

5


THEMA<br />

Neues Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

verwässert das anwaltliche Berufsbild<br />

Wer kommt rein in den Rechtsberatungsmarkt und wer muss<br />

draußen bleiben? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Abteilung<br />

Rechtsberatung des diesjährigen 65. Deutschen Juristentages<br />

zwei Tage lang in Bonn. Dabei ging es in erster Linie um die Auseinandersetzung<br />

mit einem ersten Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums<br />

zum neuen Rechtsdienstleistungsgesetz, dem<br />

viele Anwälte mit Spannung entgegen sahen. Denn ob künftig zum<br />

Beispiel Unternehmensberater, Banken, Rechtsschutzversicherungen<br />

oder auch Wirtschaftsjuristen mit FH-Abschluss selbst außergerichtlichen<br />

Rechtsrat erteilen dürfen, kann der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

nicht egal sein. Auf dem Spiel steht der Erhalt der flächendeckenden<br />

Beratungsqualität. Und es geht um viele Existenzen in der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

selbst. Denn in einem ohnehin völlig überhitzten <strong>Anwalt</strong>smarkt<br />

mit jährlich 5.000 neu zugelassenen Anwälten könnten externe<br />

Konkurrenten den zu verteilenden Kuchen erheblich verkleinern.<br />

„Rechtsberatung zwischen Deregulierung<br />

und Verbraucherschutz“ lautete<br />

das Leitthema, unter dem etwa 350 Juristen<br />

in der Abteilung Rechtsberatung<br />

am 22. und 23.9.2004 im fast bis auf<br />

den letzten Platz gefüllten Saal Schumann<br />

des Bonner Maritim-Hotels über<br />

die Reform des Rechtsberatungsgesetzes<br />

berieten und am Ende auch abstimmten.<br />

Obwohl das BMJ, das von dem<br />

zuständigen Leiter des Referats Berufs-<br />

6 anwaltsreport 6 / 2004<br />

recht Kurt Franz vertreten wurde, von<br />

allen Seiten viel Lob für den pünktlich<br />

vorgelegten ersten Entwurf zu hören<br />

bekam, verwunderte am Ende doch,<br />

dass fast alle Liberalisierungsvorschläge<br />

aus dem BMJ ganz mehrheitlich<br />

abgelehnt wurden. Eine Mehrheit fand<br />

sich dagegen für die ablehnende Haltung<br />

des BMJ, den Rechtsschutzversicherern<br />

auch künftig die außergerichtliche<br />

Rechtsberatung zu verbieten.<br />

Gleichbehandlung brisant<br />

Interessant waren die beiden Beratungstage<br />

allemal. Denn nahezu alle<br />

anwaltlichen und nichtanwaltlichen<br />

Berufsvertreter erhielten Gelegenheit,<br />

ihre Anliegen in einem Kurzstatement<br />

vorzutragen. Und am Ende wurde<br />

zweierlei klar: Erstens kommt niemand<br />

an der qualifizierten Ausbildung des<br />

<strong>Anwalt</strong>s, an den anwaltlichen Berufspflichten<br />

und der flächendeckenden<br />

Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsrat<br />

durch Anwälte vorbei. Zweitens:<br />

Sobald das BMJ einer nichtanwaltlichen<br />

Berufsgruppe die Tür zur Rechtsberatung<br />

einen Spalt weit öffnet, werden<br />

übergangene Berufe auf Gleichbehandlung<br />

pochen. So geschehen bei<br />

den Rechtsschutzversicherern, die<br />

nicht einsehen wollen, dass die Banken<br />

nach dem BMJ-Entwurf selbstständig<br />

Testamentsvollstreckungen<br />

durchführen dürfen und die Kfz-<br />

Betriebe in Deutschland den Kunden<br />

im Rahmen der neu formulierten<br />

Annexkompetenzen bei der Schadensregulierung<br />

unter die Arme greifen<br />

dürfen. Am Ende könnte es so aussehen,<br />

dass das BMJ entweder das Tor<br />

ganz zu macht oder weit öffnet, um<br />

ja nicht in die Gefahr zu geraten, dass<br />

das neue Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

(RDG) vom Bundesverfassungsgericht


wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG wieder<br />

einkassiert wird. Die Rechtsschutzversicherer<br />

haben denn auch schon<br />

angekündigt, notfalls bis nach Karlsruhe<br />

zu ziehen, falls sie künftig nicht<br />

selbst Rechtsrat erteilen dürfen.<br />

Assoziierung mit anderen<br />

Berufen heikel<br />

Für die <strong>Anwalt</strong>schaft wäre eine weitgehende<br />

Öffnung des Rechtsmarktes natürlich<br />

fatal. Allerdings hatte sich Anfang<br />

des Jahres bereits die kürzlich verabschiedete<br />

Richterin am Bundesverfassungsgericht<br />

Renate Jaeger dahingehend<br />

geäußert, dass der durch das Rechtsberatungsgesetz<br />

geschaffene „Schonraum<br />

für Anwälte“ künftig kaum mehr zu halten<br />

sein dürfte. Und diese Worte wurden<br />

natürlich auch im BMJ vernommen. Deshalb<br />

ist das Risiko für die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

recht groß, sich künftig den außergerichtlichen<br />

Rechtsmarkt mit anderen<br />

Berufsgruppen teilen zu müssen. Nach<br />

dem Entwurf dürfen etwa der ADAC,<br />

Banken, Gewerkschaften und soziale Verbände<br />

künftig in gewissen Grenzen selbstständigen<br />

Rechtsrat erteilen. Andere<br />

Berufsgruppen wie etwa Kfz-Werkstätten,<br />

Unternehmens-, Steuer- oder Vermögensberater<br />

nur, soweit es sich bei der juristischen<br />

Beratung um eine Nebenleistung<br />

handelt oder sich einzelne Berufsgruppen<br />

wie Ärzte oder Architekten mit<br />

Anwälten assoziieren. Überraschend<br />

wurde diese weitreichende Öffnung der<br />

interprofessionellen Zusammenarbeit<br />

von Rechtsanwälten mit anderen Berufen<br />

vom DJT gebilligt. „Während derzeit<br />

im Kern nur die Berufe der Steuerberater,<br />

Wirtschaftsprüfer und vereidigten<br />

Buchprüfer als sozietätsfähig angesehen<br />

werden, soll künftig nach einer entsprechenden<br />

Genehmigung der Rechtsanwaltskammer<br />

eine Zusammenarbeit mit<br />

jedem Angehörigen eines Berufs erlaubt<br />

werden, den der Rechtsanwalt auch als<br />

Zweitberuf ausüben dürfte“, fasst Prof.<br />

Dr. Martin Henssler, der souveräne Vorsitzende<br />

des Ausschusses Rechtsberatung<br />

des 65. DJT, das Ergebnis zusammen<br />

(siehe auch „Nachgefragt, Seite 9). Das<br />

sind mit Ausnahme weniger Sonderfälle,<br />

wie etwa dem Beruf des Versicherungsmaklers,<br />

nahezu alle Tätigkeiten.<br />

Diese Lösung ermöglicht im Ergebnis<br />

auch Nichtjuristen, etwa Diplompsychologen,<br />

Sozialpädagogen oder Versicherungsmathematikern<br />

einen mittelbaren<br />

Zugang zum Rechtsberatungsmarkt und<br />

bietet Anwälten die Möglichkeit, ihr Leis-<br />

tungsangebot zu erweitern. Gerechtfertigt<br />

wird diese Lockerung mit dem Argument,<br />

der moderne Verbraucher erwarte<br />

eine umfassende Dienstleistung aus einer<br />

Hand. Ob dafür aber gleich eine Sozietät<br />

gegründet werden muss, ist unter den<br />

Berufsfunktionären umstritten. Ein zuviel<br />

an Kooperation mit fremden Berufen, so<br />

war am Rande des DJT zu hören, könnte<br />

das Image des <strong>Anwalt</strong>s verwässern.<br />

Neue Konkurrenz für die <strong>Anwalt</strong>schaft?<br />

Informationsmodell<br />

ohne jede Chance<br />

THEMA<br />

Zumindest eine Gefahrenquelle scheint<br />

aus <strong>Anwalt</strong>ssicht gebannt – das Informationsmodell.<br />

Ursprünglich ins Spiel<br />

gebracht wurde es von der Direktorin<br />

des Instituts für <strong>Anwalt</strong>srecht an der<br />

Uni Köln, Barbara Grunewald, die sich<br />

dafür ausgesprochen hatte, die außer-<br />

FH-Wirtschaftsjuristen: Derzeit handelt es sich zwar nur um 2.500 Absolventen. Bei<br />

durchschnittlich nur 4 rein juristischen Semestern stellt sich aber das Problem, dass<br />

künftig zehntausende Juristen mit erstem Staatsexamen ebenfalls darauf pochen<br />

werden, außergerichtlichen Rechtsrat zu erteilen.<br />

Rechtsschutzversicherer: Die rund 50 Versicherungsgesellschaften verwalten etwa<br />

19 Mio. Versicherungsverträge. Dürfen sie künftig ihre Mitglieder außergerichtlich<br />

über ihre angestellten Syndikusanwälte selbst beraten, dürfte sich für etliche Versicherte<br />

der Gang zum <strong>Anwalt</strong> ganz erledigen.<br />

Banken: Die Testamentsvollstreckung soll den deutschen Banken künftig ganz erlaubt<br />

werden. Außerdem droht aufgrund des derzeitigen Gesetzestextes eine Annexkompetenz<br />

etwa bei der juristischen Beratung von Privat- und Firmenkunden als Nebenleistung.<br />

Da Banken einen direkten Zugriff auf ihre Kunden haben, sind hier erhebliche<br />

Interessenkonflikte vorprogrammiert. Außerdem ist nicht einzusehen, warum<br />

Banken Rechtsrat erteilen dürfen, Rechtsschutzversicherer dagegen nicht. Deshalb:<br />

Entweder alle oder keiner!<br />

Unternehmensberater: Diese ungeschützte Berufsbezeichnung könnte ebenfalls über<br />

die Annexkompetenz Eingang in den Rechtsberatungsmarkt finden. Hier drohen massive<br />

qualitative Risiken. Bei einer Assoziierung mit Anwälten ist zu fordern, dass Unternehmensberater<br />

denselben Berufspflichten unterliegen wie Anwälte und eine<br />

Haftpflichtversicherung nachweisen müssen.<br />

Mediatoren: Nach dem Entwurf gilt die Mediation nicht als Rechtsdienstleistung.<br />

Erst in der Begründung des Gesetzes ist dagegen zu lesen, dass das anders sein<br />

soll, falls anlässlich des Mediationsverfahrens ein juristischer Vergleich geschlossen<br />

wird. Das muss im eigentlichen Gesetzestext noch stärker klargestellt werden.<br />

Sonst droht der <strong>Anwalt</strong>schaft weitere Konkurrenz durch Nichtjuristen.<br />

Subventionsberater: Hier dürfte im Bereich der eigentlichen Antragstellung betriebswirtschaftliches<br />

Know-How im Vordergrund stehen, weil die betreuten Unternehmen<br />

bei der Subventionsbeantragung viel Zahlenmaterial vorlegen müssen. Auf juristische<br />

Fähigkeiten dürfte es dagegen ankommen, wenn ein ablehnender Bescheid ergeht.<br />

Das darf keinem Schmalspurjuristen überlassen werden. Auch hier muss am Gesetzestext<br />

nachgebessert werden.<br />

ADAC: Rechtliche Beratung der Millionen von Mitgliedern des ADAC, aber auch etwa<br />

der Mietervereine, tun der <strong>Anwalt</strong>schaft weh. Diese Organisationen arbeiten zudem<br />

nicht altruistisch. Denn die Mitglieder zahlen den Luxus einer außergerichtlichen<br />

Rechtsberatung über die Beiträge mit.<br />

Verbraucher- und Sozialverbände: Hunderttausende von Bürgern werden Verbraucher-<br />

und Sozialverbände konsultieren, wenn die altruistische Rechtsberatung frei<br />

gegeben wird. Doch eigentlich sollte jedermann Anspruch auf gleichen Zugang zum<br />

Recht haben – und zwar mit gleicher Qualität. Daran muss aber in diesem Bereich<br />

ebenso gezweifelt werden wie an einer vernünftigen Kontrolle und Haftung dieser<br />

Verbände, die im Übrigen vom Staat quersubventioniert werden.<br />

6 / 2004 anwaltsreport<br />

7


8<br />

THEMA<br />

gerichtliche Rechtsberatung vollständig<br />

frei zu geben. Der Verbraucher<br />

könne durchaus selbst entscheiden, ob<br />

er einen qualifizierten oder weniger qualifizierten<br />

Rechtsrat wünsche, vorausgesetzt,<br />

er werde nur von dem jeweiligen<br />

Anbieter ausreichend über die vorhandene<br />

oder fehlende Qualifikation<br />

und Haftung informiert. Einer der beiden<br />

Referenten der Abteilung Rechtsberatung,<br />

der Hammer Kammerpräsident<br />

Dieter Finzel, bezeichnete dieses<br />

Informationsmodell „als akademische<br />

Antwort auf das, was man gemeinhin<br />

als Lebensfremdheit bezeichnet“.<br />

Er wundere sich schon, dass diese<br />

Theorie ausgerechnet von einem Institut<br />

verbreitet werde, das die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

selbst über einen Förderverein<br />

finanziell unterstützt. Richtigerweise<br />

machte ihn der Ausschussvorsitzende,<br />

Martin Henssler, darauf aufmerksam,<br />

dass die Wissenschaft frei von einseitiger<br />

Interessenvertretung ist. Dennoch:<br />

Der Stich saß. Am Ende waren<br />

nur 5 abstimmungsberechtigte Mitglieder<br />

für das Informationsmodell.<br />

Die große Mehrheit von 164 Stimmen<br />

bei 2 Enthaltungen erteilte ihm eine<br />

eindeutige Abfuhr. Und das mit Recht.<br />

Wenn künftig etwa Versicherungsvermittler<br />

ihren Kunden an der Haustür<br />

Arbeits- oder Darlehensverträge ausformulieren<br />

oder Rechtstipps zur Kündigung<br />

des Mietvertrages geben dürfen,<br />

würde sich jeder Volljurist fragen,<br />

warum er zwei Staatsexamina über sich<br />

hat ergehen lassen müssen.<br />

Kleiner Rechtsrat<br />

Umstritten ist derzeit auch die<br />

Definition des Begriffs<br />

„Rechtsdienstleistung“.<br />

Nach § 2 Abs. 1 E-RDG<br />

unterliegt nur die umfassende<br />

rechtliche Beratung<br />

dem Erlaubnisvorbehalt.<br />

Gegen diese Formulierung<br />

hat etwa die BRAK Bedenken<br />

angemeldet. Was soll<br />

denn dann im Umkehrschluss<br />

ein „kleiner<br />

Rechtsrat“ sein?<br />

Rechtsanwalt<br />

Niko Härting<br />

aus Berlin kritisierte<br />

denn<br />

auch, dass dies<br />

zu einer nicht<br />

hinnehmbarenerlaubnisfreien<br />

Z o n e<br />

anwaltsreport 6 / 2004<br />

führe: „Nach derzeitigem Stand des<br />

BMJ-Entwurfs sind <strong>Anwalt</strong>shotlines<br />

und der Rechtsrat per Internet nicht<br />

erfasst. Es kann aber nicht sein, dass<br />

jedermann am Telefon Rechtsrat erteilen<br />

darf. Hier muss das BMJ nachbessern.“<br />

Ähnlich sieht das der Präsident<br />

der RAK Freiburg, Michael Krenzler:<br />

„Die Unterscheidung in ‚einfacher<br />

Rechtsrat‘ und ‚umfassender Rechtsrat‘<br />

führt zu einer Spaltung des Gemeinschaftsguts<br />

‚Recht‘“. Oft sind die schwierigsten<br />

Fälle die Rechtsfälle des täglichen<br />

Lebens. Jede Frage ist wichtig zu<br />

nehmen, insbesondere weil dem<br />

Rechtsuchenden seine Frage ohnehin<br />

als die Wichtigste erscheint". Die sich<br />

aus dem Diskussionsentwurf ergebende<br />

Ausklammerung der telefonischen<br />

Beratung, soweit keine Sachverhaltsprüfung<br />

stattfindet, sei nicht akzeptabel.<br />

„Gerade die Ermittlung des Sachverhalts<br />

ist eine entscheidende Aufgabe<br />

des <strong>Anwalt</strong>s. Der Begriff ‚umfassend‘<br />

ist daher untragbar“, kritisierte<br />

Krenzler. Unterstützung erhielt die<br />

<strong>Anwalt</strong>schaft jüngst in diesem Punkt<br />

vom rheinland-pfälzischen Justizminister<br />

Herbert Mertin: Rechtsberatung<br />

müsse in den Händen qualifizierter<br />

Anwälte bleiben. Mertin äußerte sich<br />

kritisch gegenüber den Plänen des Bundes,<br />

Tätigkeiten erlaubnisfrei zuzulassen,<br />

die keine umfassende rechtliche<br />

Beratung oder Prüfung erfordern. „Die<br />

Erlaubnispflicht garantiert, dass sich<br />

der Rechtsrat suchende Bürger auf eine<br />

professionelle und umfassende rechtliche<br />

Beratung durch einen Rechtsanwalt<br />

verlassen kann. Eine unprofessionelle<br />

und oberflächliche Beratung<br />

soll gerade vermieden werden. Eine<br />

größere Erlaubnisfreiheit kann die<br />

Qualität der rechtlichen Beratung<br />

gefährden. Daher darf es eine oberflächliche<br />

und den Anschein der<br />

Unverbindlichkeit vermittelnde Rechtsdienstleistung<br />

nicht geben“, so der<br />

Minister.<br />

Familiärer und karitativer<br />

Rechtsrat<br />

Befürwortet wurde von den DJT-Teilnehmern,<br />

den einfachen und allgemein<br />

gehaltenen Rechtsrat erlaubnisfrei<br />

zu stellen. Allerdings wurde hier<br />

eine gegenüber der Fassung des Diskussionsentwurfs<br />

stärkere Präzisierung<br />

verlangt. Die unentgeltliche Rechtsberatung<br />

soll künftig nur dann erlaubnisfrei<br />

sein, wenn sie entweder im Rahmen<br />

von familiärer oder ähnlich enger<br />

persönlicher Beziehung oder aber<br />

durch gemeinnützige, karitative oder<br />

soziale Einrichtungen erbracht wird.<br />

Bei Letzteren sollen jedoch nur Volljuristen<br />

beraten dürfen, die eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />

abgeschlossen haben. Ob der<br />

DJT-Beschluss allerdings hält, ist mehr<br />

als fraglich. Denn diese sehr restriktive<br />

Lösung tritt noch hinter die Vorgaben<br />

des BVerfG in einer aktuellen Entscheidung<br />

zurück.<br />

Deregulierung abgelehnt<br />

Im Übrigen wurde eine weitergehende<br />

Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes<br />

mit meist deutlichen<br />

Mehrheiten abgelehnt. Ablehnende<br />

Voten betrafen etwa die Rechtsberatung<br />

durch an Fachhochschulen ausgebildete<br />

Wirtschaftsjuristen oder<br />

Sozialjuristen oder die rechtliche Beratung<br />

der eigenen Mitglieder durch<br />

Interessenvereinigungen, wie etwa<br />

große Automobilclubs. Abgelehnt<br />

wurden auch die im Diskussionsentwurf<br />

vorgesehenen Erweiterungen der<br />

Betätigungsmöglichkeiten im Bereich<br />

so genannter Nebenleistungen und der<br />

geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung<br />

etwa durch Banken, Steuerberater<br />

oder Wirtschaftsprüfer. Insgesamt<br />

verlief die Diskussion und<br />

Beschlussfassung aus <strong>Anwalt</strong>ssicht sehr<br />

erfreulich. Das BJM wird die zahlreichen<br />

Anregungen des DJT aufgreifen<br />

und seinen Entwurf daran messen und<br />

überarbeiten. Die Neufassung wird für<br />

das kommende Frühjahr erwartet. Das<br />

neue RDG könnte sogar noch in dieser<br />

Legislaturperiode in Kraft treten.<br />

Bis dahin aber muss die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

noch weiter um den Erhalt ihres Beratungsmonopols<br />

bangen.<br />

Links zum Thema:<br />

Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes<br />

nebst Begründung:<br />

www.bundesjustizministerium.de<br />

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer<br />

www.brak.de<br />

Stellungnahme des Deutschen<br />

<strong>Anwalt</strong>vereins<br />

www.dav.de<br />

Stellungnahme der<br />

Rechtsschutzversicherer<br />

www.gdv.de/presseservice/index.html


Muss das bisherige Rechtsberatungsgesetz<br />

überhaupt reformiert werden?<br />

Henssler: Dass das derzeitige Rechtsberatungsgesetz<br />

von der Struktur her<br />

und von der Gesamtkonzeption her<br />

reformbedürftig ist, das war auf dem Juristentag<br />

unbestritten. Es geht nur darum,<br />

inhaltlich das Ganze zunächst auf<br />

eine bessere Gesamtkonzeption zu stellen<br />

und sich dann in einem zweiten<br />

Schritt die Frage zu stellen, in welchen<br />

Bereichen tatsächlich eine Deregulierung<br />

und Liberalisierung angezeigt ist.<br />

Insofern würde ich sagen, dass der Diskussionsentwurf<br />

durchaus einige bemerkenswerte<br />

Öffnungen enthält, aber<br />

sicherlich vor der ganz großen Öffnung<br />

im Sinne eines reinen Informationsmodells<br />

zurückschreckt.<br />

Hat das Informationsmodell Zukunft,<br />

wonach auch Nichtjuristen Verbraucher<br />

außergerichtlich beraten dürfen, wenn<br />

sie über ihre Minderqualifikation aufklären?<br />

Henssler: Also zunächst einmal muss<br />

ich deutlich sagen, dass ich kein Anhänger<br />

des Informationsmodells bin. Meines<br />

Erachtens geht diese radikale Lösung<br />

bei dem derzeitigen Zustand des deutschen<br />

Rechtsberatungsmarktes nicht.<br />

Die Konzeption, Verbraucherschutz rein<br />

über ein Informationsmodell zu verwirklichen,<br />

ist eigentlich unserem Verbraucherschutzrecht<br />

fremd. Beim Verbraucherschutzrecht<br />

hat sich vielmehr schon<br />

seit längerem die Erkenntnis durchgesetzt,<br />

dass ein hinreichender Schutz des<br />

– wenn auch nicht entmündigten, aber<br />

doch mit Informationsdefiziten kämpfenden<br />

– Verbrauchers durch Information<br />

nicht hinreichend sichergestellt<br />

werden kann. Sondern wir brauchen<br />

hier etwa im Bereich des Vertragsrechts<br />

eine gewisse Inhaltskontrolle oder auch<br />

im Bereich der Rechtsberatungsleistungen<br />

eine gewisse staatliche Kontrolle<br />

über die Qualität im Sinne der rechtsuchenden<br />

Bevölkerung. Das schließt aber<br />

„Liberalisierung geht zu Lasten<br />

des kleinen <strong>Anwalt</strong>s“<br />

natürlich durchaus nicht aus, dass wir<br />

etwa größere Bereiche der unentgeltlichen<br />

Tätigkeit doch in Verbindung mit<br />

einem solchen Informationsmodell<br />

freigeben können – möglicherweise aber<br />

auch Bereiche der entgeltlichen Rechtsdienstleistungen.<br />

Darüber sollte nachgedacht<br />

werden.<br />

Banken rein, Rechtsschutzversicherungen<br />

raus – Läuft der derzeitige Entwurf<br />

des BMJ nicht Gefahr, spätestens vom<br />

Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert<br />

zu werden?<br />

Henssler: Auch nach meiner Auffassung<br />

gibt es eine ganze Reihe von Unstimmigkeiten<br />

in dem Entwurf. Ich<br />

möchte aber ausdrücklich betonen, dass<br />

mir der Entwurf von der Grundkonzeption<br />

her sehr gut gefällt. Zu den Bereichen,<br />

in denen Widersprüche bestehen,<br />

zählt insbesondere die Rechtsberatung<br />

durch Banken im Rahmen von Testamentsvollstreckungen.<br />

Gerade wenn<br />

man auf der anderen Seite berücksichtigt,<br />

dass die Rechtsschutzversicherungen<br />

weiterhin völlig von Rechtsdienstleistungen<br />

ausgeklammert werden sollen.<br />

Der § 4 des Diskussionsentwurfs ist<br />

eine Lex-Anti-Rechtsschutz – so könnte<br />

man sagen. Dass auch die Banken<br />

selbstverständlich im Bereich von Testamentsvollstreckungen<br />

mit dem Problem<br />

der Interessenkollision konfrontiert<br />

werden, ist ganz evident. Bei Testamentsvollstreckungen<br />

geht es sehr<br />

häufig um Vermögensanlagen. Es liegt<br />

dann für die Bank natürlich nahe, solche<br />

Fonds beispielsweise zu empfehlen,<br />

die auch der Bank im weitesten Sinne<br />

zugute kommen.<br />

Die Rechtsschutzversicherungen versuchen<br />

mit dem Syndikusmodell doch wieder<br />

rein zu kommen. Hat das Aussicht<br />

auf Erfolg?<br />

Henssler: Das Syndikusmodell ist ganz<br />

sicherlich ein Modell, über das man<br />

weiter nachdenken sollte. Es führt allerdings<br />

zu einer Reihe von Folgepro-<br />

THEMA<br />

Nachgefragt bei Professor Martin Henssler, Direktor des<br />

Dokumentationszentrums für Europäisches <strong>Anwalt</strong>s- und<br />

Notarrecht an der Universität Köln und Vorsitzender des<br />

Ausschusses Rechtsberatung beim 65. Deutschen<br />

Juristentag<br />

blemen. Ich habe schon auf dem Juristentag<br />

darauf hingewiesen, dass das Syndikusmodell<br />

selbstverständlich bedingt,<br />

dass der § 46 der Bundesrechtsanwaltsordnung,<br />

der derzeit die Tätigkeitsmöglichkeiten<br />

der Syndikusanwälte regelt,<br />

ebenfalls reformiert werden muss.<br />

Sehen Sie weitere Erosionen im Rechtsberatungsmarkt?<br />

Henssler: Also solche Erosionen könnten<br />

ja nicht aus dem nationalen Markt<br />

entstehen, da wir ja hier weiterhin das<br />

sehr restriktive Rechtsberatungsgesetz<br />

haben. Sie könnten allenfalls aus Europa<br />

kommen, wenn tatsächlich über<br />

die neue Dienstleistungsrichtlinie das<br />

Herkunftslandsprinzip eingeführt werden<br />

würde. Das war zwar eine Zeit lang<br />

in der Diskussion, ist aber nach meinen<br />

Informationen auch von Brüssel aus<br />

derzeit nicht vorgesehen. Vielmehr sollen<br />

die Rechtsdienstleistungen aus dem<br />

Herkunftslandprinzip ausdrücklich ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Wird der Rechtsberatungsmarkt nicht<br />

letztlich auf Kosten der kleinen Kanzleien<br />

geöffnet?<br />

Henssler: Auch ich bin in der Tat der<br />

Auffassung, dass die Liberalisierungen,<br />

die derzeit im Bereich des Rechtsdienstleistungsgesetzes<br />

angedacht werden,<br />

primär zu Lasten des kleinen <strong>Anwalt</strong>s,<br />

des Einzelkämpfer-<strong>Anwalt</strong>s gehen werden.<br />

Er wird künftig noch mehr Probleme<br />

haben, wenn Interessenverbände,<br />

wie etwa der ADAC, nun auch in<br />

dem Brot-und-Butter-Geschäft der Verkehrsangelegenheiten<br />

Rechtsberatung<br />

betreiben dürfen. Selbst wenn der<br />

ADAC diese Rechtsdienstleistung etwa<br />

in Verbindung mit einem <strong>Anwalt</strong>snetzwerk<br />

erbringt, dann bedeutet es doch,<br />

dass die anderen Rechtsanwälte hier<br />

ausgeschlossen werden. Das heißt, wir<br />

müssen darüber nachdenken, wie denn<br />

der Rechtsberatungsmarkt auch für die<br />

kleineren Anwälte in der Großstadt und<br />

auf dem Lande attraktiv bleibt.<br />

6 / 2004 anwaltsreport<br />

9


KANZLEI<br />

Warum die Mandanten ausbleiben<br />

Für die Stagnation des Rechtsberatungsmarktes<br />

während der letzten<br />

Jahre haben Experten die verschiedensten<br />

Gründe parat. Doch zuverlässige<br />

Aussagen kann man letztlich nur von<br />

denjenigen erwarten, die Rechtsberatung<br />

wirklich angeht: die Mandanten nämlich.<br />

Deshalb haben die Rechtsschutzversicherungen<br />

in Deutschland im Frühjahr<br />

dieses Jahres eine Studie bei der<br />

Prognos AG in Berlin in Auftrag gegeben,<br />

um einerseits die Zugangsbarrieren<br />

der Mandanten zum Rechtsanwalt auskundschaften<br />

zu lassen und andererseits<br />

auch der Frage nachzugehen, ob die<br />

Bevölkerung eine Rechtsberatung von<br />

Rechtsschutzversicherungen wünscht.<br />

Als Auftragsstudie muss man natürlich<br />

auch die Prognos-Studie, wie alle derartigen<br />

Studien, sehr sorgfältig analysieren.<br />

Doch immerhin gibt sie Anwälten<br />

kostenfreien Einblick in die Gemütszustände<br />

von 1.003 repräsentativ<br />

befragten Personen. „Im Ausland ist das<br />

Problem ‚Access to Law‘, also Zugang<br />

zum Recht, ein weit zentraleres Thema<br />

als wir dies hier in Deutschland anerkennen<br />

wollen“, erläutert Prof. Martin<br />

Henssler von der Uni Köln. „Grundsätzlich<br />

– und insofern würde ich der<br />

Prognos-Studie zustimmen – ist es tatsächlich<br />

so, dass wir in Deutschland bei<br />

weiten Schichten der Bevölkerung doch<br />

Hemmschwellen beobachten können.<br />

Für viele ist der Zugang zum Recht doch<br />

Hindernisse auf dem Weg zum <strong>Anwalt</strong><br />

verursacht hohe Kosten<br />

Auswahl eines kompetenten <strong>Anwalt</strong>s ist schwierig<br />

Anwälte reden in Fachsprache, die man nicht versteht<br />

<strong>Anwalt</strong> ist an kleineren Fällen nicht interessiert<br />

10 anwaltsreport 6 / 2004<br />

18 %<br />

25 %<br />

dadurch erschwert, dass man etwa auch<br />

über das Kostenrisiko, das eine Beratung<br />

durch einen Rechtsanwalt aufwirft, nicht<br />

hinreichend informiert ist. Hier gilt es,<br />

für Abhilfe zu sorgen“.<br />

Die Befragten wollen mehrheitlich<br />

zum <strong>Anwalt</strong><br />

Die Mehrheit der von Prognos Befragten<br />

verfügt zwar über eine Rechtsschutzversicherung<br />

(62 %), war aber noch nie in<br />

eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt<br />

(52 %) und hatte in den letzten<br />

5 Jahren keinen Kontakt zu einem<br />

<strong>Anwalt</strong> (61 %). Doch die gute Nachricht<br />

lautet: 54 % der Befragten würden zuerst<br />

einen <strong>Anwalt</strong> aufsuchen, 37 % Freunde<br />

oder Bekannte um Rat fragen und 30 %<br />

würden sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen<br />

an die Rechtsschutzversicherung<br />

wenden.<br />

Bisherige Erfahrungen<br />

spielen große Rolle<br />

Auch Personen, die in den letzten Jahren<br />

eine rechtliche Auseinandersetzung<br />

hatten, würden zuerst einen <strong>Anwalt</strong> aufsuchen.<br />

Dagegen würden Personen, die<br />

noch nie eine rechtliche Auseinandersetzung<br />

hatten, zuerst Freunde oder<br />

Bekannte um Rat fragen. An die Rechtsschutzversicherung<br />

würden sich 38 %<br />

aller Personen, die keine Erfahrungen<br />

29 %<br />

Anwälte verschärfen den Konflikt und drängen vor Gericht<br />

52 %<br />

58 %<br />

Quelle: Prognos AG<br />

mit rechtlichen Problemen haben, wenden,<br />

aber nur 20 % derjenigen mit Auseinandersetzungen<br />

in den letzten 5 Jahren.<br />

Fazit: Der <strong>Anwalt</strong> wird von Personen<br />

mit und ohne Rechtsschutz bevorzugt.<br />

Personen mit Rechtsschutz würden<br />

sich bei rechtlichen Problemen mit<br />

38 % doppelt so häufig an ihre Versicherung<br />

wenden wie Personen ohne Rechtsschutz<br />

(16 %). Bei Versicherten ersetzt<br />

die Rechtsschutzversicherung zum Teil<br />

auch die Informationsbeschaffung über<br />

Internet, Buch, CD, etc. und das Ratsuchen<br />

bei Freunden. Der Verbraucherschutz<br />

ist vor allem Anlaufstelle für Personen<br />

ohne Rechtsschutzversicherung.<br />

Objektivität der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

unbestritten<br />

Für die <strong>Anwalt</strong>schaft ebenfalls positiv:<br />

77 % der Befragten denken, dass Anwälte<br />

objektiv beraten – von den Befragten<br />

mit Kontakt zu Anwälten in den letzten<br />

5 Jahren sind das sogar 82 %. Die<br />

Mehrheit schätzt Anwälte als kompetent<br />

ein. Auch hier kommen Personen<br />

mit Kontakt zu Anwälten in den letzten<br />

5 Jahren zu einem positiveren Urteil.<br />

Immerhin 41 % finden aber, dass Anwälte<br />

auf spezielle Fragen keine Antwort<br />

haben, was die Einschätzung der Kompetenz<br />

zumindest relativiert.<br />

Mandanten fürchten vor allem<br />

hohe Kosten<br />

Die Befürchtung, dass hohe Kosten entstehen,<br />

stellt für 58 % der Befragten ein<br />

Hindernis dar, einen <strong>Anwalt</strong> aufzusuchen<br />

– und zwar unabhängig davon, ob<br />

sie rechtsschutzversichert sind oder<br />

nicht. Die Auswahl eines kompetenten<br />

<strong>Anwalt</strong>s wird von 52 % als Hinderungsgrund<br />

gesehen. Dass Anwälte den Konflikt<br />

verschärfen und sie vor Gericht<br />

drängen, wird nur von einer Minderheit<br />

(18%) als Hindernis gesehen, einen<br />

<strong>Anwalt</strong> aufzusuchen.<br />

Rechtsrat durch Nichtanwälte<br />

erwünscht<br />

Die Mehrheit der Befragten würde es begrüßen,<br />

wenn außer Anwälten auch angestellte<br />

Juristen und andere rechtskundige<br />

Personen, die keine Volljuristen sind,<br />

in Deutschland Beratung in rechtlichen<br />

Fragen anbieten würden. Eine deutliche


Die Mehrheit scheut hohe <strong>Anwalt</strong>skosten<br />

verursacht hohe Kosten<br />

Auswahl eines kompetenten <strong>Anwalt</strong>s ist schwierig<br />

Anwälte reden in Fachsprache, die man nicht versteht<br />

<strong>Anwalt</strong> ist an kleineren Fällen nicht interessiert<br />

17 %<br />

20 %<br />

Mehrheit der Befragten spricht sich dafür<br />

aus, Rechtsberatung durch Verbraucherverbände<br />

zuzulassen (77 %). Ebenfalls eine<br />

deutliche Mehrheit ist der Meinung, dass<br />

auch Rechtsschutzversicherungen Beratung<br />

anbieten sollten (73 %). Insbesondere<br />

diejenigen, die eine Rechtsschutzversicherung<br />

besitzen, stimmen diesem Vorschlag<br />

zu (79 %), aber auch 63 % derjenigen,<br />

die keine Rechtsschutzversicherung<br />

abgeschlossen haben. Ein Beratungsangebot<br />

durch Gewerkschaften und karitative<br />

Verbände findet dagegen keine Mehrheit:<br />

Nur 17 % der Befragten stimmen diesem<br />

Vorschlag zu. Immerhin 14 % würden<br />

sogar Beratung von Personen ohne juristische<br />

Ausbildung begrüßen. Erstaunlich<br />

auch, dass 75 % der Personen, die Vertrauen<br />

zu Anwälten haben und angaben,<br />

dass Anwälte objektiv und im Interesse<br />

Ihrer Mandanten beraten, es befürworten,<br />

wenn Rechtschutzversicherungen Rechtsberatung<br />

anbieten würden. Bei den Personen,<br />

die wenig Vertrauen in Anwälte<br />

haben, liegt der Zustimmungsgrad geringfügig<br />

darunter, nämlich bei 70 %.<br />

Geringe Kosten und gute<br />

Erreichbarkeit der Versicherer<br />

31 %<br />

26 %<br />

24 %<br />

26 %<br />

Anwälte verschärfen den Konflikt und drängen vor Gericht<br />

Rechtsschutzversichert ja Rechtsschutzversichert nein<br />

Eine kostengünstige Abwicklung ist für<br />

66 % eine der Vorteile der Beratung<br />

durch Versicherer. Auch die gute Erreichbarkeit<br />

wird von 61 % positiv bewertet.<br />

Erreichbarkeit und kostengünstige<br />

Abwicklung werden von Personen<br />

53 %<br />

50 %<br />

56 %<br />

63 %<br />

mit Rechtsschutz deutlich positiver<br />

gewertet als von Personen ohne Rechtsschutz.<br />

Schnelle und unkomplizierte<br />

Lösungen aus einer Hand sowie die<br />

Kompetenz der Versicherer in schwierigen<br />

Fragen werden noch von 51% bzw.<br />

45 % der Befragten als Stärke gesehen.<br />

verursacht hohe Kosten<br />

Fazit<br />

Auswahl eines kompetenten <strong>Anwalt</strong>s ist schwierig<br />

23 %<br />

22 %<br />

34 %<br />

Anwälte reden in Fachsprache, die man nicht versteht<br />

22 %<br />

19 %<br />

28 %<br />

<strong>Anwalt</strong> ist an kleineren Fällen nicht interessiert<br />

KANZLEI<br />

Die Studie verdeutlicht, dass die Angst<br />

der Bevölkerung vor hohen Kosten das<br />

größte Zugangshindernis zur <strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />

darstellt. Hier sollte die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

schnell durch Gemeinschaftswerbung,<br />

aber auch eine transparentere<br />

und offenere Kommunikation in jeder<br />

einzelnen Kanzlei, gegensteuern. Neue<br />

<strong>Anwalt</strong>sketten, wie etwa JuraXX, zeigen,<br />

dass die Öffentlichkeit Preislisten als<br />

erste Orientierung durchaus positiv aufnimmt.<br />

Mandanten haben zudem laut<br />

Prognos-Studie nach wie vor Schwierigkeiten<br />

bei der Suche nach einem<br />

geeigneten <strong>Anwalt</strong>. Der <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />

hat also heute mehr denn je seine<br />

Berechtigung, weil er Mandanten schnell<br />

und unkompliziert zu der für das jeweilige<br />

Rechtsproblem geeigneten Kanzlei<br />

leitet.<br />

Bezugsquelle der Studie<br />

Anwälte verschärfen den Konflikt und drängen vor Gericht<br />

Prognos Büro Berlin<br />

Dr. Iris Pfeiffer<br />

Prognos AG<br />

Dovestr. 2-4<br />

10587 Berlin<br />

Telefon +49 30 399 22 802<br />

Telefax +49 30 399 22 801<br />

iris.pfeiffer@prognos.com<br />

Hindernisse bei der Einbeziehung des <strong>Anwalt</strong>s<br />

13 %<br />

14 %<br />

rechtliche Auseinandersetzung<br />

in den letzen 5 Jahren<br />

23 %<br />

Quelle: Prognos AG<br />

43 %<br />

52 %<br />

47 %<br />

52 %<br />

vor mehr als 5 Jahren noch nie<br />

55 %<br />

66 %<br />

Quelle: Prognos AG<br />

6 / 2004 anwaltsreport<br />

11


ASS INTERN Sonderaktion bis zum 31.3.2005<br />

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12 anwaltsreport 5 / 2004<br />

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BLZ<br />

Konto<br />

Bankinstitut


Kanzleibroschüren –<br />

Ein strategisches Instrument<br />

D er<br />

zunehmende Konkurrenzdruck<br />

auf dem <strong>Anwalt</strong>smarkt hat<br />

bei großen wie auch kleinen<br />

Kanzleien in den letzten Jahren dazu<br />

geführt, dass Marketingmaßnahmen<br />

eine größere Bedeutung geschenkt<br />

wird. Kaum ein <strong>Anwalt</strong> würde diese<br />

heute noch als unwichtig bezeichnen.<br />

Selbstdarstellung nach Außen gehört<br />

zum alltäglichen Geschäft. Ein bedeutender<br />

Bestandteil im Marketingmix<br />

ist die Kanzleibroschüre.<br />

Entwicklung und Gestaltung<br />

Eine aktuelle Studie der Firma legalcom<br />

aus Düsseldorf hat ergeben, dass<br />

mittlerweile Kanzleien aller Größenordnungen<br />

eine hauseigene Broschüre<br />

aufweisen können, die Ausführung<br />

dagegen noch einiger Verbesserungen<br />

bedarf. Manche Kanzleibroschüren<br />

sind zum Beispiel mit über 30 Seiten<br />

schlichtweg zu lang, die Gestaltung ist<br />

nicht leserfreundlich oder der Inhalt<br />

folgt keiner stringenten Argumentation.<br />

Die Wirkung einer gut konzipierten<br />

Broschüre sollte aber auf keinen<br />

Fall unterschätzt werden. Sie ist die<br />

Visitenkarte der Kanzlei. Der potenzielle<br />

Mandant nimmt diese zur Hand,<br />

um sich zu informieren, sich einen<br />

Eindruck zu verschaffen und auf diese<br />

Weise entsteht ein Bild bzw. Image,<br />

das sich fest in den Köpfen verankert.<br />

Besteht der Text aus lauter Rechtschreibfehlern,<br />

würde jeder sich so<br />

seine Gedanken über die Exaktheit<br />

und Zuverlässigkeit seines möglichen<br />

Rechtsbeistandes machen. Ähnlich<br />

verhält es sich mit anderen Formalien,<br />

angefangen beim Design bis hin zur<br />

Argumentation.<br />

Erste Schritte<br />

Um einen positiven Eindruck zu gewährleisten,<br />

sollte zu Beginn überprüft<br />

werden, ob bereits ein Außenauftritt<br />

in Form von Internetseite, Visitenkarte<br />

und Briefpapier in einheitlicher<br />

Form besteht. Bereits existente Schriftarten,<br />

eventuelle Formulierungen auf<br />

der Webseite und Designelemente sollten<br />

unbedingt Eingang in die zu produzierende<br />

Broschüre finden. Hat ein<br />

potenzieller Mandant bereits eine Visitenkarte<br />

der Kanzlei, erkennt er bei<br />

einheitlicher Gestaltung auf den ersten<br />

Blick, welcher Kanzlei die Broschüre<br />

zuzuordnen ist. So schafft man einen<br />

Wiedererkennungswert und baut eine<br />

Marke auf. Ein einmal festgelegtes Corporate<br />

Design (Farbe, Logo, Schriftart)<br />

kann und sollte immer wieder verwendet<br />

werden, z.B. für Türschilder,<br />

Mandantenrundschreiben, kleine Werbegeschenke<br />

etc.<br />

Äußerliche Faktoren<br />

Viele kleine Elemente tragen dazu bei,<br />

dass eine Kanzleibroschüre einen einwandfreien<br />

und attraktiven Gesamteindruck<br />

hinterlässt. Infolgedessen sollte<br />

eine Broschüre nicht länger als 10<br />

bis 15 Seiten und der Text in einer<br />

leicht leserlichen Schriftgröße gesetzt<br />

sein. Es empfiehlt sich eine Punktgröße<br />

von 8 bis 10. Manchmal wird eine Broschüre<br />

nur überflogen und Informationen<br />

können so schnell aufgenom-<br />

MARKETING<br />

men werden; eine zu große Schrift<br />

wirkt tendenziell kindlich. Das Format<br />

sollte ebenfalls handlich sein. DIN 4<br />

ist der Standard und wird von fast allen<br />

Kanzleien verwendet. Sonderformate<br />

können eine höhere Aufmerksamkeit<br />

erreichen, sind aber in der Produktion<br />

kostspieliger. Hochwertiges Material<br />

unterstreicht das Image der Kanzlei.<br />

Billiges und leichtes Papier können wie<br />

Glanzbroschüren schnell Assoziationen<br />

zu Supermarktprospekten wecken.<br />

Rechtsberatung gilt als anspruchsvolle<br />

und intellektuelle Tätigkeit, insofern<br />

sollte das Material dieses widerspiegeln.<br />

Veredelnde Elemente wie Prägungen<br />

und Stanzungen können je<br />

nach Budget eingesetzt werden, sind<br />

aber kein Muss.<br />

Ein Bild sagt mehr als tausend<br />

Worte<br />

In der Farbgebung bietet sich eine vieroder<br />

zweifarbige Gestaltung an, um<br />

nicht triste und mittelmäßig zu wir-<br />

6 / 2004 anwaltsreport<br />

13


MARKETING<br />

ken. Schwarz-weiß designte Broschüren<br />

sind seit einigen Jahren nicht mehr<br />

im Trend. Eine absolute Notwendigkeit<br />

in jeder Broschüre sind Bilder. Sie sprechen<br />

den Leser emotional an und prägen<br />

sich ein. Zuerst nimmt der Betrachter<br />

stets die visuellen Anreize<br />

wahr und erst im zweiten Schritt geht<br />

der Blick auf den Inhalt des Textes. Porträts<br />

der Partner auf den letzten Seiten<br />

geben der Außendarstellung eine persönliche<br />

Note. Der Mandant weiß sofort,<br />

wer sein Ansprechpartner ist. Auf<br />

den Abdruck von Passbildern sollte<br />

jedoch verzichtet werden. Diese wirken<br />

statisch und altmodisch. Ein professioneller<br />

Fotograf ist hier unumgänglich.<br />

Konzeptionell ist der Aufbau von<br />

Bilderwelten ein starker marken- und<br />

imagestärkender Faktor, d.h. zusätzlich<br />

sollten Bilder eingefügt werden,<br />

die den textlichen Inhalt unterstreichen.<br />

Liegt zum Beispiel ein Schwerpunkt<br />

im Arbeitsrecht, bietet es sich<br />

an, Menschen bei der Arbeit zu zeigen<br />

oder als Beispiel für das Gesellschaftsrecht<br />

zwei schüttelnde Hände,<br />

die einen Vertragsabschluss suggerieren.<br />

Visuelle Elemente laden den Gesamteindruck<br />

emotional-positiv auf.<br />

Die gleichen Bilder können ebenfalls<br />

auf der Internetseite verwendet werden,<br />

um hier den gleichen Effekt zu<br />

erzeugen und gleichzeitig die Einheitlichkeit<br />

der Außendarstellung fort<br />

zu führen.<br />

14 anwaltsreport 6 / 2004<br />

Das Wichtigste auf einen Blick<br />

� 15 Seiten als maximale Länge<br />

� Schriftgröße ca. 8 bis 10 Punkte<br />

� Handliches Format<br />

� Gute Papierqualität<br />

� Farbige Gestaltung<br />

� Professionelle Fotos<br />

� Kurze und prägnante Sprache<br />

� Positionierung entwickeln<br />

Auf gar keinen Fall…<br />

� Kanzleiname im Text in fettgedruckter<br />

Schrift<br />

� Unleserliche Kursivsetzungen<br />

im Text<br />

� Zu lange Überschriften<br />

� Umständliche Formulierungen<br />

� Klischeebilder mit Paragraphen<br />

oder Gerichtshammer verwenden<br />

Die inhaltliche Ausgestaltung<br />

Wichtig ist beim Schreiben des Textes,<br />

den Adressaten des Mediums im Auge<br />

zu behalten. Die Sprache – oder auch<br />

das Corporate Wording wie es sich im<br />

Marketingdeutsch nennt – sollte leicht<br />

zu verstehen sein. Dementsprechend<br />

sind überlange Sätze und eine zu spezielle<br />

juristische Terminologie unerwünscht.<br />

Bildhafte Ausdrücke und die<br />

Verwendung aktiver Formulierungen<br />

statt passiver erleichtern das Verständnis,<br />

denn nicht jeder Leser ist fachlich<br />

vorgebildet oder Jurist. Zwischenüberschriften<br />

und thematische Blöcke<br />

können ebenfalls als Leitfaden bei der<br />

Leserführung dienen.<br />

Inhaltlich gesehen reicht es nicht aus,<br />

das Leistungsangebot zu referieren und<br />

Adresse und Ansprechpartner zu nennen.<br />

Unterscheidungskraft erlangt die<br />

Broschüre erst dann, wenn eine Abgrenzung<br />

zu anderen Kanzleien erreicht<br />

wird. Gelingt dieses nicht, ist diese<br />

lediglich eine unter vielen. Beim Texten<br />

gilt als zentrale Fragestellung, warum<br />

sollte der Mandant gerade meine<br />

Kanzlei beauftragen? Als Anhaltspunkte<br />

können hierfür folgende Fragen<br />

dienen:<br />

1. Gibt es ein schwerpunktmäßiges<br />

Rechtsgebiet auf dem bereits maßgebliche<br />

Erfolge erzielt wurden?<br />

2. Wo werden weitere zukünftige strategische<br />

Erfolgspotenziale gesehen?<br />

3. Welche Vorteile der Betreuung bietet<br />

die Kanzlei (z.B. persönliche Ansprache,<br />

schnelles Handeln, Kosteneffizienz,<br />

besondere Ausbildung einzelner<br />

Berufsträger, Mitgliedschaften,<br />

Veröffentlichungen, Vorträge<br />

etc.)?<br />

4. Besteht eine gewachsene Tradition<br />

(Besteht seit….)?<br />

Es entsteht eine Positionierung, die der<br />

Kanzlei ein einzigartiges Profil gibt.<br />

Unterstützt werden kann diese durch<br />

einen Claim (auch Slogan genannt).<br />

Jedem ist der Dresdner Bank-Claim<br />

„Die Beraterbank“ ein Begriff. Größere<br />

wie auch kleinere Kanzleien gehen<br />

nach und nach dazu über, ihre Positionierung<br />

durch einen Claim zu unterstützen.<br />

Es zeigt Dienstleistungsorientierung<br />

und Studien haben ergeben,<br />

dass die Merkbarkeit des Unternehmens-<br />

bzw. Kanzleinamens maßgeblich<br />

gesteigert und positiv beeinflusst<br />

wird.<br />

Der Prozess, eine Broschüre zu entwerfen,<br />

erfordert einiges an Zeit und<br />

konzeptioneller und strategischer Vorarbeit.<br />

Ist diese aber einmal fertig gestellt,<br />

hat die Kanzlei lange Zeit ein<br />

hervorragendes imageförderndes Marketinginstrument.<br />

Ohne Probleme<br />

kann jederzeit ein Nachdruck beauftragt<br />

werden, eine Textpassage oder ein<br />

Gestaltungselement modernisiert werden.<br />

Autorin<br />

Dr. Tanja Hemme<br />

Poelchaukamp 27<br />

22301 Hamburg<br />

Phone: 040-20970980<br />

Mobil: 0173-6366867<br />

Bezugsquelle der Studie<br />

„Die Kanzleibroschüre als kommerzielles<br />

Kommunikationsmittel“<br />

legalcom<br />

Kai-Uwe Löhde<br />

Kaiser-Wilhelm-Ring 39<br />

40545 Düsseldorf<br />

Tel.: 0211-551615<br />

Internet: www.legalcom.de<br />

eMail: loehde@legal.com


Anwälte entdecken<br />

Gemeinschaftswerbung<br />

M it<br />

der Initiative „Anwälte – mit<br />

Recht im Markt“ will die Bundesrechtsanwaltskammer<br />

eine<br />

Zukunftsdebatte auch in den eigenen<br />

Reihen anstoßen. Thema dieser Debatte<br />

soll das Gemeinschaftsgut Recht<br />

und der daraus folgende besondere<br />

Schutz der Verbraucher sein. Daneben<br />

wird die Initiative Diskussionen um<br />

die Zukunft der Anwälte sowie ihr<br />

Selbstverständnis anstoßen. Gestartet<br />

wurde die Kampagne Ende September<br />

2004 – pünktlich mit Beginn des<br />

Deutschen Juristentages in Bonn. Der<br />

Claim und eine erste Anzeige wurden<br />

zeitgleich in führenden juristischen<br />

Publikationen veröffentlicht und an<br />

die Teilnehmer des Juristentages verteilt.<br />

Stärken der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

unterstreichen<br />

Insgesamt sehen sich Anwälte bereits<br />

seit längerem einem zunehmend schärferen<br />

Wettbewerb auf dem Rechtsmarkt<br />

ausgesetzt. Diese Entwicklung<br />

wird sich mit der Öffnung des Rechtsberatungsgesetzes<br />

weiter fortsetzen.<br />

„Die Bundesrechtsanwaltskammer<br />

steht der Öffnung des Rechtsberatungsgesetzes<br />

positiv gegenüber, sofern<br />

dabei dem Gemeinschaftsgut Recht<br />

und den Verbraucherinteressen in der<br />

Rechtsberatung Rechnung getragen<br />

wird“, erläutert Vizepräsident Ulrich<br />

Scharf die Grundsatzposition der Kammer.<br />

Tatsache ist, dass Anwälte auch<br />

in Zukunft wie keine andere Berufsgruppe<br />

am Rechtsmarkt darauf verweisen<br />

können, unabhängig, verschwiegen<br />

und zur konsequenten Vertretung<br />

allein der Interessen ihrer Kunden<br />

verpflichtet zu sein.<br />

Interne Zukunftsdebatte<br />

anstoßen<br />

Wichtig sei es jedoch, so Scharf, „über<br />

die Fachdebatte und Einzelfragen hinaus<br />

zu denken“. Notwendig sei es daher,<br />

eine interne Debatte über die Zukunft<br />

der Anwälte und ihr Selbstverständnis<br />

anzustoßen. „Die weitere Öffnung<br />

des Rechtsmarktes wird von allen<br />

Anwälten ein Umdenken erfordern.<br />

Künftig sollte sich jede Kanzlei noch<br />

viel stärker als bisher der eigenen<br />

Kompetenzen, Erfahrungen und<br />

Stärken bewusst werden“, fordert<br />

Scharf. Aktiver und deutlicher<br />

als bisher werde es notwendig<br />

sein, den eigenen Mehrwert<br />

und das eigene Profil gegenüber<br />

Kunden und Verbrauchern<br />

zu kommunizieren. Diese<br />

Debatte will die Bundesrechtsanwaltskammer<br />

in<br />

einem größeren Kontext<br />

führen. Scharf: „Wie beispielsweise<br />

die Gesundheit<br />

ist das Gemeinschaftsgut<br />

Recht von überragend<br />

wichtiger Bedeutung für<br />

unsere komplexe Gesellschaft“.<br />

Neben dem Verbraucherschutz<br />

werde<br />

dieser Aspekt daher in<br />

der Initiative „Anwälte<br />

– mit Recht im Markt“<br />

eine zentrale Rolle spielen.<br />

Resonanzen sind positiv<br />

Laut BRAK-Vize Scharf hat die Kampagne,<br />

die bisher nur auf den Deutschen<br />

Juristentag beschränkt wurde,<br />

ein durchweg positives Echo gefunden.<br />

„Niemand hat sich dahingehend geäußert,<br />

das Motiv sei geschmacklos.<br />

Es geht eher in die Richtung, es sei vielleicht<br />

noch etwas zu zahm“. Scharf<br />

kann sich deshalb auch vorstellen,<br />

künftig Gemeinschaftswerbung bis<br />

hinein in die Bevölkerung zu betreiben.<br />

Das gilt insbesondere für die Imagewerbung<br />

zu Gunsten der Marke<br />

„Fachanwalt“. „Wir werden immer ein<br />

Interesse daran haben, dass insbesondere<br />

der Fachanwalt erkennbar bleibt.<br />

Der muss sich aus einer unüberschaubaren<br />

Anzahl von Spezialisierungsbegriffen<br />

so abheben, dass jeder weiß:<br />

Das ist eigentlich der richtig Geprüfte“,<br />

so Scharf.<br />

Gemeinschaftswerbung<br />

sehr teuer<br />

Doch eine bundesweite Gemeinschaftswerbung<br />

kostet viel Geld. Selbst wenn<br />

man keine TV-Spots schaltet, hat man<br />

für eine flächendeckende Werbeaktion<br />

schnell 500.000 Euro ausgegeben.<br />

WERBUNG<br />

Deshalb ist<br />

die Gefahr entsprechend<br />

groß, dass Gemeinschaftswerbung<br />

leicht verpufft. Allerdings macht sie<br />

gerade in der jetzigen Situation Sinn,<br />

versuchen doch zahlreiche Berufsgruppen<br />

außerhalb der <strong>Anwalt</strong>schaft,<br />

in den Beratermarkt hineinzukommen.<br />

Verzahnung mit Individualwerbung<br />

sinnvoll<br />

Langfristig allerdings werden die<br />

<strong>Anwalt</strong>sfunktionäre nicht umhin kommen,<br />

die Gemeinschaftswerbung mit<br />

der Individualwerbung einzelner Kanzleien<br />

zu kombinieren. Nur so ist nämlich<br />

gewährleistet, dass die Werbung<br />

auch tatsächlich in der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

in Form vermehrter Nachfrage nach<br />

Rechtsrat ankommt. Hier intelligente<br />

und für die Bevölkerung verständliche<br />

Kommunikationsstrategien zu entwickeln,<br />

dürfte sich lohnen. Denkbar<br />

wäre es etwa, Anwälte, die eine spezielle<br />

und besonders aufwändige Fortbildung<br />

hinter sich gebracht haben, in<br />

der Werbung besonders hervorzuheben.<br />

Das würde im Übrigen auch dem<br />

Fortbildungsgedanken und damit der<br />

Qualität des <strong>Anwalt</strong>sberufes zu Gute<br />

kommen.<br />

6 / 2004 anwaltsreport<br />

15


INTERNET<br />

Justizkommunikationsgesetz:<br />

Wann kommt die elektronische Akte?<br />

Das Bundeskabinett hat am 28. Juli<br />

2004 den von Bundesministerin<br />

Brigitte Zypries vorgelegten Entwurf<br />

eines Justizkommunikationsgesetzes<br />

beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt<br />

die rechtlichen Rahmenbedingungen,<br />

unter denen Anwältinnen und Anwälte<br />

ihre Schriftsätze statt in Papierform<br />

künftig elektronisch bei Gericht einreichen<br />

können. In einer Presseerklärung<br />

vom gleichen Tage ließ sich<br />

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries<br />

unter der Überschrift „Email statt Briefpost<br />

und Aktenbock“ mit folgenden<br />

Sätzen zitieren: „In Zeiten knapper<br />

finanzieller und personeller Ressourcen<br />

ist elektronischer Rechtsverkehr für eine<br />

moderne Justiz unerlässlich. Elektronisch<br />

übersandte Dokumente sind<br />

schneller beim Empfänger als Briefe<br />

und Faxe und sie haben zudem den<br />

Vorteil, dass man damit elektronische<br />

Akten anlegen kann. So können<br />

mehrere Bearbeiter gleichzeitig an einer<br />

Akte arbeiten. Das ist eine wesentliche<br />

Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen<br />

und Bürger schneller zu ihrem Recht<br />

kommen“. Das Gesetz ist Teil der<br />

Initiative BundOnline2005, in der sich<br />

die Bundesregierung zum Ziel gesetzt<br />

hat, bis 2005 alle internetfähigen<br />

Dienstleistungen online bereitzustellen.<br />

Zweifel am Zeitplan<br />

So ambitioniert das Projekt auch ist –<br />

der Zeitplan ist sehr eng bemessen,<br />

zumal nach wie vor große Rechtsunsicherheit<br />

bei der elektronischen Signatur<br />

besteht. Denn anhaltende Angriffe<br />

auf Online Banking Kunden durch sogenanntes<br />

„Phishing“ zeigen: Im eCommerce<br />

gibt es deutliche Sicherheitslücken.<br />

Notwendig ist vor allem eine<br />

eindeutige Identifizierung der virtuellen<br />

Geschäftspartner. Machbar wäre<br />

dies durch einen breiten Einsatz der<br />

„qualifizierten elektronischen Signatur“,<br />

einem fälschungssicheren elektronischen<br />

Siegel. Die notwendigen<br />

Rahmenbedingungen für eine sichere<br />

Signaturanwendung sind seit Jahren im<br />

Signaturgesetz verfügbar. Doch weil<br />

Banken und Sparkassen die Kosten<br />

scheuen, werden die sicheren Systeme<br />

bisher noch nicht flächendeckend ein-<br />

16 anwaltsreport 6 / 2004<br />

gesetzt. Statt aber nun der fälschungssicheren<br />

elektronischen Signatur zum<br />

Durchbruch zu verhelfen, plant die<br />

Bundesregierung jetzt eine Abschwächung<br />

des Signaturgesetzes. Phishing,<br />

Datenklau und Betrügereien im Internet<br />

würden dadurch erleichtert, fürchten<br />

insbesondere die Bundesnotarkammer<br />

und der Verbraucherzentrale Bundesverband<br />

(vzbv). „Die geplanten Änderungen<br />

kappen die tragenden Sicherheitselemente<br />

für einen effektiven Verbraucherschutz,“<br />

kritisierte Prof. Dr.<br />

Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale<br />

Bundesverbandes (vzbv).<br />

Im Bundesrat wurde der Gesetzesvorschlag<br />

im Eilverfahren und ohne Beteiligung<br />

des dortigen Rechtsausschusses<br />

durchgewunken. Stefan Görk, Hauptgeschäftsführer<br />

der Bundesnotarkammer,<br />

kritisiert: „Sinn und Zweck der<br />

qualifizierten elektronischen Signatur<br />

ist das Schaffen von Sicherheit. Wenn man<br />

die aufgibt, kann man es auch lassen.“<br />

BMJ preist Zeit- und Kostenersparnis<br />

Doch das BMJ lässt sich auf dem Weg<br />

zur elektronischen Gerichtsakte nicht<br />

abschrecken. Die für die elektronische<br />

Kommunikation notwendige Technik<br />

sei sowohl bei Gerichten wie auch bei<br />

der <strong>Anwalt</strong>schaft weitgehend vorhanden<br />

oder könne mit einem vergleichsweise<br />

geringen Aufwand beschafft werden.<br />

Anwältinnen und Anwälte müssen<br />

danach neben einem PC lediglich<br />

eine Signaturkarte und die dazugehörige<br />

Software erwerben. Und dann<br />

kann es los gehen: Das Gericht richtet<br />

einen elektronischen Gerichtsbriefkasten<br />

ein, an den der <strong>Anwalt</strong> seine elektronisch<br />

signierten Schriftsätze schicken<br />

kann. Dort wird dann automatisch eine<br />

Eingangsbestätigung als Antwort generiert<br />

– damit ist dieser Kommunikationsweg<br />

genauso sicher wie ein Einschreiben,<br />

aber sehr viel schneller. „Mit<br />

wenig finanziellem und technischem<br />

Aufwand haben Anwältinnen und<br />

Anwälte 24 Stunden täglich Zugang<br />

zum Gericht und erhalten sofort Eingangsbestätigungen<br />

und automatische<br />

E-Mail-Benachrichtigungen über erfolgte<br />

Zustellungen. Zudem können sie<br />

Akten elektronisch einsehen und Vorgänge<br />

direkt elektronisch bearbeiten.<br />

So können Zeit und Versandkosten<br />

gespart werden“, unterstreicht Brigritte<br />

Zypries die Vorzüge der elektronischen<br />

Kommunikation.<br />

Einsparungen von etwa 600.000<br />

Euro pro Gericht<br />

Auch für die Justiz ist der elektronische<br />

Rechtsverkehr attraktiv, weil er Abläufe<br />

vereinfacht und beschleunigt. Der<br />

Eingang eines Dokuments wird automatisch<br />

protokolliert; der Schriftsatz<br />

wird automatisch und unveränderbar<br />

in der elektronischen Akte erfasst.<br />

Sofern das Dateiformat, das der <strong>Anwalt</strong><br />

benutzt hat, dies erlaubt, können wiederkehrende<br />

Daten, wie beispielsweise<br />

Anschriften automatisch ausgelesen<br />

und in einem Grunddatensatz vorgehalten<br />

werden. Bislang müssen solche<br />

Akten mühsam für das Deckblatt der<br />

Papierakte aus den eingehenden Schriftsätzen<br />

zusammengesucht werden. Klar,<br />

dass dadurch erhebliche Personalkosten<br />

eingespart werden. Die Entwurfverfasser<br />

des Justizkommunikationsgesetzes<br />

gehen davon aus, dass pro Gericht in<br />

Deutschland über die nächsten zehn<br />

Jahre etwa 600.000 Euro an Personalkosten<br />

eingespart werden, wobei sich<br />

das Rechenbeispiel auf ein Gericht mit<br />

40 Richtern und 40 nichtrichterlichen<br />

Mitarbeitern bezieht. Bei zwei Bundesgerichten,<br />

dem Bundesgerichtshof<br />

und dem Bundespatentgericht können<br />

bereits jetzt Dokumente elektronisch<br />

eingereicht werden. Ende dieses Jahres<br />

soll dies auch beim Bundesverwaltungsgericht<br />

und beim Bundesfinanzhof<br />

möglich sein. Wird das Justizkommunikationsgesetz<br />

noch in dieser Legislaturperiode<br />

verabschiedet, hängt es<br />

wohl von der Flexibilität der einzelnen<br />

Justizverwaltungen ab, wann auch in<br />

den unteren Instanzen elektronisch<br />

kommuniziert wird.<br />

Link zum Thema<br />

Regierungsentwurf des Justizkommunikationsgesetzes<br />

www.bundesjustizministerium.de


Ein unmoralisches Angebot<br />

Anders als es der bekannte Werbeslogan<br />

„Advocard ist <strong>Anwalt</strong>s<br />

Liebling“ glauben macht, sind die etwa<br />

130.000 Anwälte derzeit gar nicht gut<br />

auf Deutschlands Rechtsschutzversicherungen<br />

zu sprechen. Der Grund:<br />

Die Versicherer wollen die seit dem<br />

1.7.2004 geltende 14-prozentige Erhöhung<br />

der <strong>Anwalt</strong>sgebühren im neuen<br />

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch<br />

individuelle Honorarvereinbarungen<br />

mit einzelnen Anwälten wieder rückgängig<br />

machen. Die Berufsorganisationen<br />

sehen darin ein unzulässiges<br />

Preisdumping. Deshalb empfahl die<br />

Bundesrechtsanwaltskammer ihren<br />

Mitgliedern, diese so genannten Rationalisierungsabkommen<br />

nicht zu unterschreiben.<br />

Doch da hatten wohl schon<br />

etliche Kanzleien die dubiosen Angebote<br />

der Versicherer angenommen<br />

– aus Angst vor weiteren Umsatzverlusten.<br />

Denn die Versicherer schüren<br />

in den Anschreiben mehr oder weniger<br />

die Befürchtungen der Anwälte, im<br />

Falle einer Ablehnung der Gebührenübereinkunft<br />

künftig bei der Mandatsvergabe<br />

nicht mehr berücksichtigt zu<br />

werden. Doch der Einfluss der Assekuranzen<br />

auf ihre Versicherten bei der<br />

Mandatierung ist tatsächlich nur sehr<br />

gering. Denn der Anteil der so genannten<br />

Freimandate, also derjenigen Versicherten,<br />

die einen <strong>Anwalt</strong> über ihre<br />

Rechtsschutzversicherung suchen, beträgt<br />

im Schnitt lediglich 10 Prozent!<br />

Angebot nicht akzeptabel<br />

Kein Grund also, das unmoralische<br />

Angebot der Versicherer vorschnell<br />

anzunehmen, zumal es sich teilweise<br />

um Gebührennachlässe von 30 Prozent<br />

handelt und damit quasi der<br />

Gebührenstand von 1994 durch die<br />

Hintertür wieder eingeführt werden<br />

soll. Der Kölner Jura-Professor Martin<br />

Henssler hält die Angebote der Versicherungsgesellschaften<br />

denn auch für<br />

rechtswidrig: „Die Rationalisierungsabkommen<br />

sind ein ganz heikles und<br />

brisantes Thema. Ein Rationalisierungsabkommen,<br />

das den Rechtsanwalt<br />

verpflichtet, zu Honoraren zu<br />

arbeiten, die 30 Prozent unterhalb des<br />

normalen Gebührenniveaus liegen, ist<br />

eindeutig unzulässig. Das muss man<br />

so deutlich sagen“. Und der Pressesprecher<br />

der Bundesrechtsanwaltskammer,<br />

Vize-Präsident Ulrich Scharf,<br />

verdeutlicht die wirtschaftlichen Konsequenzen<br />

für die <strong>Anwalt</strong>schaft: „Im<br />

Ergebnis führt dies dazu, dass das, was<br />

wir gerade durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />

bekommen<br />

haben, nach zehn Jahren nämlich endlich<br />

mal etwas mehr, wieder wegfiele.<br />

In vielen Fällen sind die Vorschläge so,<br />

dass man sich sogar gegenüber dem<br />

alten Rechtszustand noch verschlechtern<br />

würde. Und das kann man gar<br />

nicht akzeptieren“.<br />

Versicherer stehen unter Druck<br />

Doch auch die Rechtsschutzversicherungen<br />

stehen unter starkem wirtschaftlichem<br />

Druck. Verfügte noch bis<br />

vor wenigen Jahren jeder zweite Haushalt<br />

in Deutschland über eine Rechtsschutzpolice,<br />

ist diese Quote mittlerweile<br />

auf 43 Prozent gefallen. Und<br />

durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />

haben die Versicherer jetzt<br />

auch noch mit erheblich gestiegenen<br />

<strong>Anwalt</strong>s- und Gerichtskosten zu kämpfen.<br />

Da sie diesen Kostendruck wegen<br />

der lahmenden Konjunktur nicht oder<br />

nur zu einem geringen Teil an die Versicherungsnehmer<br />

über Prämiener-<br />

RECHTSSCHUTZVERSICHERER<br />

Quelle: GDV-Jahrbuch<br />

höhungen weitergeben können, versuchen<br />

sie statt dessen, die <strong>Anwalt</strong>shonorare<br />

zu drücken. Doch Ulrich<br />

Scharf hält davon gar nichts: „Diese<br />

Vorschläge sind im Inhalt teilweise so,<br />

dass sie regelrecht unverschämt sind.<br />

Sie bauen offensichtlich auf eine<br />

Marktmacht einiger führender Rechtsschutzversicherer,<br />

von der sie meinen,<br />

dass das auf diese Art und Weise durchgesetzt<br />

werden kann“. Ähnlich sieht<br />

das Rechtsanwalt Friedrich Jansen aus<br />

Neuwied: „Wir verstehen das RVG<br />

nicht als Garantieversprechen für sicheres<br />

und ausreichendes Einkommen.<br />

Wir verstehen das RVG aber auch<br />

nicht als Basis für das Kostenmanagement<br />

der Versicherungswirtschaft“, so<br />

der Vorsitzende des Ausschusses für<br />

Gebührenrecht im Deutschen <strong>Anwalt</strong>verein,<br />

der im Übrigen mit Blick auf<br />

die erforderliche wirtschaftliche Unabhängigkeit<br />

betont, dass „die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

nicht als zentrale Stellschraube<br />

für das Wohlergehen der Versicherungswirtschaft<br />

dienen kann“. Und so<br />

lassen sich einige Anwälte das Geschäftsgebaren<br />

der Versicherungsgesellschaften<br />

nicht länger bieten. Jedenfalls<br />

der Essener Rechtsanwalt Christian<br />

Nuhr hat gegen die Rechtsschutzversicherer<br />

Anzeige beim Bundeskartellamt<br />

erstattet. Sein Vorwurf lautet,<br />

die Rechtsschutzversicherungen hät-<br />

6 / 2004 anwaltsreport<br />

17


RECHTSSCHUTZVERSICHERER<br />

ten bei den Honorarangeboten gegenüber<br />

den Anwälten angeblich verbotene<br />

Preisabsprachen getroffen.<br />

Kompensation fehlt<br />

Doch unabhängig von diesem Vorwurf<br />

bleiben die Rationalisierungsabkommen<br />

erst einmal im Raum stehen. Wie<br />

soll der einzelne <strong>Anwalt</strong> darauf reagieren?<br />

Rationalisierungsabkommen<br />

sind grundsätzlich nichts Neues – eine<br />

Entwicklung, die immer schon auf<br />

dem Markt zu beobachten war. „Derartige<br />

Absprachen sind grundsätzlich<br />

zulässig, setzen aber immer voraus,<br />

dass tatsächlich die Gebührenunterschreitung,<br />

die hier ja immer vereinbart<br />

wird, durch Rationalisierungseffekte<br />

auch kompensiert wird“, erläutert<br />

Martin Henssler. Doch ein Rationalisierungsabkommen,<br />

das den Rechtsanwalt<br />

verpflichtet, zu Honoraren zu<br />

arbeiten, die 30 Prozent unterhalb des<br />

normalen Gebührenniveaus im außergerichtlichen<br />

oder gar des Mindestgebührenniveaus<br />

im forensischen Bereich<br />

liegen, ist eindeutig unzulässig.<br />

„Das ist bereits berufsrechtlich problematisch<br />

und wäre auch kartellrechtlich<br />

problematisch. Unproblematisch<br />

ist es nur, soweit tatsächlich echte Rationalisierungseffekte<br />

für den Rechtsanwalt<br />

eintreten, die er dadurch hat,<br />

dass er, ohne sich mit den Rechtsschutzversicherungen<br />

streiten zu müssen,<br />

sehr schnell abrechnen kann und<br />

sehr schnell sein Honorar bekommt.<br />

Das ist sicherlich ein vermögenswerter<br />

Vorteil für den Rechtsanwalt, der<br />

sich auch in dem Rationalisierungsabkommen<br />

niederschlagen darf“, so<br />

Henssler.<br />

18 anwaltsreport 6 / 2004<br />

Gebührensenkung für Mandatsvermittlung unzulässig<br />

Es ist selbstverständlich unzulässig, einen Konnex zwischen der Vermittlung von<br />

so genannten freien Mandaten und den Rationalisierungsabkommen herzustellen.<br />

Das bedeutet: Der Rationalisierungsvorteil darf nicht darin bestehen, dass<br />

die Rechtsschutzversicherungen den Unterzeichnern der Gebührenabkommen<br />

freie Mandate vermitteln. Vielmehr darf eben gerade für die Vermittlung von Mandaten<br />

keine Vergütung erfolgen und auch kein Entgegenkommen von Seiten des<br />

<strong>Anwalt</strong>s. Das ist eine eindeutige berufsrechtliche Grenze.<br />

Standhaft bleiben<br />

Anwälte, die die Rationalisierungsabkommen<br />

bereits unterschrieben haben<br />

und das jetzt bereuen, haben jederzeit<br />

die Möglichkeit, wieder aus der Vereinbarung<br />

auszusteigen. Das jedenfalls<br />

rät Ulrich Scharf den betroffenen Kolleginnen<br />

und Kollegen. „Außerdem<br />

sollten die Anwälte gegenüber den Versicherungen<br />

darauf bestehen, dass jedenfalls<br />

solange, wie es solche Abkommen<br />

mit vernünftigen Konditionen<br />

nicht gibt, eben in jedem einzelnen<br />

Fall das entstandene Honorar nach<br />

RVG-Regeln festgesetzt wird. Notfalls<br />

müssen die Kollegen mit der Versicherung<br />

darüber verhandeln oder wenn<br />

es nicht anders geht – prozessieren“.<br />

Aus eigenem Recht will die Rechtsanwaltskammer<br />

derzeit nicht gegen die<br />

Versicherungsbranche vorgehen. Denkbar<br />

wäre das zwar. Doch die von der<br />

BRAK eingeschalteten Gutachter sind<br />

vom Erfolg einer Unterlassungsklage<br />

nicht restlos überzeugt. Denn die Versicherer<br />

haben beim Ausformulieren<br />

der Abkommen vorgebaut und einen<br />

Passus gewählt, wonach bei außergewöhnlichen<br />

Umständen von den Abkommen<br />

abgewichen werden kann.<br />

Versöhnliche Töne<br />

Der BRAK-Vize Ulrich Scharf setzt<br />

statt dessen auf eine Lösung am Verhandlungstisch.<br />

Er hält die Möglichkeiten<br />

der Zusammenarbeit zwischen<br />

den Versicherern und der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

noch längst nicht für ausgereizt. Das<br />

sieht Rechtsanwalt Andreas Heinsen,<br />

Vorstandsmitglied der ÖRAG Rechtsschutz<br />

in Düsseldorf, genauso: „<strong>Anwalt</strong>schaft<br />

und Versicherer sitzen in<br />

einem Boot! Beide sind daran interessiert,<br />

den Anteil von versicherten<br />

Haushalten von nur noch 43 % (1994:<br />

47 %) zu erhöhen und neue umfassendere<br />

Angebote zu etablieren“,<br />

schreibt Heinsen in einem NJW-Editorial.<br />

Bleibt zu hoffen, dass sich die<br />

Verantwortlichen an den runden Tisch<br />

setzen und möglichst schnell zu einer<br />

vernünftigen Lösung kommen. Diese<br />

sollte dann aber auch gleich die neue<br />

Gebührenlage ab dem 1.7.2006 berücksichtigen.<br />

Dann verhandeln die Anwälte<br />

nämlich die außergerichtlichen Gebühren<br />

mit den Mandanten frei aus.<br />

Damit wird aber auch das Risiko für<br />

die Versicherer unkalkulierbar. Deshalb<br />

werden sie voraussichtlich die<br />

außergerichtlichen Gebühren kappen.<br />

Um wie viel genau, das steht derzeit<br />

noch in den Sternen. Aber vielleicht<br />

lässt sich das ja im Rahmen der angekündigten<br />

Verhandlungen noch näher<br />

konkretisieren.<br />

Rationalisierungsabkommen<br />

Völlig unvoreingenommen sind Rationalisierungsabkommen<br />

grundsätzlich<br />

eine sinnvolle Form der Zusammenarbeit<br />

zwischen Rechtsanwälten und<br />

Rechtsschutzversicherungen, weil Anwälte<br />

schneller ihre Gebühren ausgezahlt<br />

bekommen. Allerdings werden sie<br />

eindeutig unzulässig, wenn dem Rationalisierungsvorteil<br />

eine überproportionale<br />

Honorareinbuße gegenüber<br />

steht.


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Ausgabe 1/2005 des <strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong><br />

ist Freitag, der 14. Januar 2005.<br />

Kontakt: Frau Fischer,<br />

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Der <strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong><br />

wünscht allen<br />

Leserinnen und Lesern<br />

frohe<br />

Weihnachtsfeiertage<br />

und einen guten Start<br />

ins Neue Jahr 2005!<br />

Leserbrief<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

„Das Editorial der Ausgabe 5/2004 für Oktober<br />

2004 veranlasst doch zu einer Stellungnahme:<br />

Meinen Sie, dass ein ‚lückenloses Fachanwaltssystem‘<br />

die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

verhindert hätte? Glauben<br />

Sie, dadurch wäre dem Kollegen Greißinger,<br />

der über 40 Jahre im Verkehrsrecht tätig war,<br />

aber offenbar – mangels Möglichkeit – kein<br />

Fachanwalt dafür ist, die Berechtigung dafür<br />

versagt worden, als ‚Spezialist‘ zu werben?<br />

Die Entscheidung zeigt doch folgendes: Es ist<br />

von vornherein fragwürdig, ein ‚Fachanwaltssystem‘<br />

zu implementieren. Demnach dürfte<br />

ein richtiger Fachmann, der über lange Jahre in<br />

einem Rechtsgebiet tätig war, sich nicht als<br />

solcher bezeichnen, obwohl doch gerade er ein<br />

solcher ‚Fachanwalt‘ ist. Im Übrigen würde<br />

auch ein solches System nicht verhindern, dass<br />

sich erfahrene Kollegen als Spezialisten bezeichnen<br />

dürften. Zuletzt: Ob die Ärzte mit ihrem<br />

System glücklich sind, vermag ich nicht endgültig<br />

zu beurteilen. Der Unsinn eines solchen<br />

lückenlosen Systems wird aber offenbar beim<br />

‚Facharzt für Allgemeinmedizin‘“.<br />

Rechtsanwalt Stefan Frey, Bayreuth<br />

6 / 2004 anwaltsreport<br />

BÖRSE<br />

19


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