Anwaltsreport - Anwalt-Suchservice
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<strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong><br />
Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />
Euro 7,20<br />
www.anwaltsreport.de<br />
Ausgabe 6/2004 Dezember 2004<br />
Neues Rechtsdienstleistungsgesetz:<br />
Anwälte kämpfen um den Erhalt<br />
des Rechtsberatungsmonopols!<br />
Prognos-Studie Rechtsschutzversicherer Werbung<br />
Warum die Mandanten<br />
ausbleiben<br />
Ein unmoralisches<br />
Angebot<br />
Anwälte entdecken<br />
Gemeinschaftswerbung
Intensiv-Ausbildung<br />
Mediator/in CfM<br />
Mediation: Die Methode, Konflikte durch Konsens zu lösen<br />
RAin Doris Morawe, RA Dr. Rudolf Schröder, Dipl.Psych. Hansjörg Schwartz<br />
Termine Frühjahr 2005 Termine Herbst 2005<br />
Block A: 14. – 16. Jan. 2005 Block A: 9. – 11. Sept. 2005<br />
Block B: 25. – 27. Feb. 2005 Block B: 30. Sept. – 2. Okt. 2005<br />
Block C: 18. – 20. März 2005 Block C: 11. – 13. Nov. 2005<br />
Block D: 22. – 24. April 2005 Block D: 9. – 11. Feb. 2006<br />
BLOCK A:<br />
„Was ist Mediation?“<br />
Prinzipien und Ziele der Mediation • Abgrenzung zu anderen<br />
Konfliktlösungsmodellen • Die Phasen des Mediationsverfahrens<br />
• Unterschiedliche Anwendungsfelder der Mediation und ihre<br />
Besonderheiten<br />
Der Umgang mit Konflikten<br />
Konfliktentwicklung, Eskalationsstufen und -entwicklung • Spannungsfeld<br />
von Macht, Recht und Konsens • Interessen und Bedürfnisse<br />
• Umgang mit unterschiedlichen Sichtweisen und Emotionen<br />
• Unterschied zwischen Interessen und Positionen<br />
BLOCK B:<br />
Kommunikation<br />
Grundlagen der Kommunikation • Gesprächs- und Interventionstechniken<br />
• Konfliktlösungsverfahren Mediation • Vertiefende Einführung<br />
in die einzelnen Phasen des Mediationsverfahrens • Einbeziehung des<br />
Rechts in die Mediation • Die Rolle des Rechts in der Mediation •<br />
Einbindung in rechtliche Rahmenbedingungen<br />
BLOCK C:<br />
Einsatz spezieller Mediationstechniken<br />
Interessenerforschung • Kooperative Gesprächsführung • Techniken<br />
zur Optionsentwicklung und Bewertung in den Phasen II-IV<br />
Rolle des Mediators<br />
Haltung und Ethik des Mediators • Neutralität, Allparteilichkeit<br />
• Verantwortung für das Verfahren<br />
Beruf des Mediators<br />
Einbindung der Mediation in den Ursprungsberuf • Interdisziplinäre<br />
Kooperation • Haftung des Mediators • Marketing und Werbung<br />
• Kosten des Mediationsverfahrens, Rechtsschutzversicherung •<br />
Richtlinien und Standards<br />
BLOCK D:<br />
Vertiefung der Mediationstechniken<br />
Transparenz durch Visualisierung • Kreativitätstechniken • Supervision,<br />
Co-Vision in der Mediation<br />
Anmeldung/Rücktritt Anmeldungen sind verbindlich. Im Falle der Überbuchung<br />
wird der Anmeldende unverzüglich informiert. Bei zu geringer Teilnehmerzahl<br />
behalten wir uns eine Seminarabsage vor. Bei schriftlichem Rücktritt<br />
bis 4 Wochen vor Seminarbeginn erstatten wir den vollen Seminarpreis.<br />
Danach erheben wir 50% der Teilnahmegebühr. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers<br />
ist jederzeit möglich.<br />
Fax und fertig! (02 21) 9 37 38-969<br />
Ja, ich melde mich zur Intensivausbildung an:<br />
❑ Frühjahr 2005 in Bad Neuenahr ❑ Herbst 2005 in Bad Münstereifel<br />
Name/Vorname<br />
Beruf<br />
Kanzlei/Praxis/Firma<br />
Straße<br />
PLZ/Ort<br />
Telefon<br />
Email<br />
Datum/Unterschrift<br />
Centrale für Mediation · Unter den Ulmen 96 – 98 · 50968 Köln · Tel. 0221-9 37 38-656 · Fax 0221-9 37 38-969<br />
www.centrale-fuer-mediation.de<br />
Fax<br />
Sonderpreis<br />
für CfM-<br />
Mitglieder!<br />
Zertifizierung<br />
Das Zertifikat „Mediator/in CfM“ erhalten die Teilnehmer/innen<br />
nach Abschluss der Blöcke A-D sowie dem Nachweis der Praxiserfahrung<br />
durch zwei dokumentierte Mediationsfälle.<br />
Teilnahmegebühr<br />
3.890,– € inkl. Trainingsunterlagen, Pausengetränke und Mittagsimbiss<br />
3.490,– € Sonderpreis für CfM-Mitglieder<br />
jeweils zzgl. 16% USt.<br />
❑ Bitte schicken Sie mir einen ausführlichen Prospekt<br />
❑ Bitte schicken Sie mir Infomaterial zum Wirtschaftsmediator CfM<br />
❑ Ich bin an Infomaterial zur Centrale für Mediation interessiert<br />
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<strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong><br />
Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />
Unter den Ulmen 96-98, 50968 Köln<br />
Tel. 02 21/93 73 86 05, Fax 02 21/93 73 89 61<br />
eMail: kontakt@anwaltsreport.de<br />
Internet: www.anwaltsreport.de<br />
Chefredakteur: RA Rolf Schröder (verantwortlich)<br />
Redaktion: RA Marcus Creutz,<br />
Törlenstraße 34, 82467 Garmisch-Partenkirchen,<br />
Tel.: 0 88 21/966-7555, Fax: 0 88 21/966-9444,<br />
Mobil: 01 70/5 45 65 33, eMail: racreutz@aol.com<br />
Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG,<br />
Postfach 51 10 26, 50946 Köln<br />
Unter den Ulmen 96-98, 50968 Köln<br />
Internet: www.otto-schmidt.de<br />
Fotos:<br />
Titelbild: artManagers, München; Fakten: Marcus Creutz;<br />
Thema, Rechtsschutzversicherer: Böll & Fischer GbR, Unkel<br />
Schaulaufen für Brigitte<br />
Spätestens nach den Eröffnungsreden zum diesjährigen 65. Deutschen Juristentag wussten zumindest<br />
die Teilnehmer der Abteilung Rechtsberatung, warum sie nach Bonn angereist waren.<br />
Brigitte Zypries forderte nämlich kostenlosen Rechtsrat von ihnen ein – dies quasi als Gegenleistung<br />
für die rechtzeitige Fertigstellung eines Entwurfs zum neuen Rechtsdienstleistungsgesetz.<br />
Doch die Teilnehmer müssen das wohl falsch verstanden haben. Statt konstruktive Vorschläge für<br />
eine Liberalisierung des deutschen Rechtsmarktes zu unterbreiten und die neuen Herausforderungen<br />
der europäischen Dienstleistungsgesellschaft anzunehmen, froren sie mit ihren Beschlüssen<br />
einfach den Status Quo des alten Rechtsberatungsgesetzes ein.<br />
Und so mutierten denn die beiden Beratungstage zu einem munteren Schaulaufen der Berufslobbyisten.<br />
Die einen, weil sie niemanden in den Beratermarkt hinein lassen wollen. Die anderen,<br />
weil ihre Kunden Dienstleistungen aus einer Hand unter Einschluss juristischer Lösungen erwarten.<br />
Ob nun Banken, Versicherungen, Renten-, Subventions-, Steuer- oder Unternehmensberater,<br />
Wirtschafts-, Sozial- oder Diplom-Juristen – sie alle trugen ihre guten Gründe zu Markte, warum<br />
sie in den privilegierten Kreis hineingehören. Und selbst die Erbensucher nutzten das Podium, um<br />
sich gegen eine alte Kränkung zur Wehr zu setzen, sie seien mit Blick auf ihre wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit<br />
nichts weiter als karierte Maiglöckchen.<br />
Am Ende könnte es sogar rasierte Stachelbeeren vom Berliner Gesetzgebungshimmel regnen.<br />
Das sind die Tränen all derjenigen Berufsgruppen, die sich derzeit ohne erkennbare soziale oder<br />
wirtschaftlich sinnvolle Gegenleistung darum streiten, wer sich die dicksten Filetstücke aus dem<br />
Rechtsberatungsmarkt herausschneiden darf. Rechte einzufordern, ohne entsprechende Pflichten<br />
wie etwa die flächendeckende Versorgung auch der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise<br />
zu übernehmen – das kann nicht gut gehen. Brigitte Zypries ist angesichts all der Begehrlichkeiten<br />
nicht zu beneiden, auch wenn sie für ihren Entwurf im Ausschuss viel Lob erhielt. Eine<br />
Erkenntnis dürfte sie aber auf jeden Fall mit nach Berlin nehmen: Der Satz: „Viel hilft viel“ gilt<br />
sicher nicht beim kostenlosen Rechtsrat.<br />
Der <strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong> wird auch im neuen Jahr die Entwicklungen auf dem <strong>Anwalt</strong>smarkt aufmerksam<br />
verfolgen und Ihnen die wichtigsten Fakten, Meinungen und Analysen zeitnah frei Haus<br />
liefern. Bis dahin wünschen wir Ihnen und Ihren Familien trotz Verjährungsfalle und der zu erwartenden<br />
Torschlusspanik vieler Mandanten ein frohes Weihnachtsfest und einen guten und optimistischen<br />
Start in das neue Jahr 2005.<br />
Anzeigendisposition: Anja Fischer<br />
Tel.: 02 21/93 73 86 05<br />
Gültig ist Preisliste vom 1.10.2002<br />
ISSN 1433-4453<br />
Bezugspreis: Einzelheft 7,20 €, im Abonnement jährlich 36 €.<br />
Alle Preise zzgl. Zustellgebühr bzw. Versandkosten inkl.<br />
Umsatzsteuer. Für Mitglieder des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> ist der<br />
Bezug im Mitgliedspreis enthalten.<br />
Erscheinungsweise: 6 mal jährlich<br />
Gesamtherstellung: Courir-Druck GmbH,<br />
Königswinterer Straße 95, 53227 Bonn,<br />
Tel.: 02 28-47 00 81, Fax.: 02 28-46 85 75<br />
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />
Hinweis für den Leser: Der Zeitschrifteninhalt wird nach<br />
bestem Wissen erstellt, Haftung und Gewähr müssen jedoch<br />
wegen der Komplexität und dem ständigen Wandel der<br />
Rechtslage ausgeschlossen werden.<br />
Urheber- und Verlagsrechte: Die Zeitschrift und alle<br />
veröffentlichten Beiträge und Abbildungen sind<br />
urheberrechtlich geschützt.<br />
EDITORIAL<br />
IMPRESSUM<br />
Manuskripte werden nicht nur zur Alleinveröffentlichung<br />
angenommen. Der Autor versichert, über die urheberrechtlichen<br />
Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller<br />
Abbildungen allein verfügen zu können und keine Rechte<br />
Dritter zu verletzen. Mit Annahme des Manuskripts gehen die<br />
einfachen Nutzungsrechte vom Autor auf den Verlag über,<br />
jeweils auch für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen<br />
und die Kombination mit anderen Werken oder<br />
Teilen daraus. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere auch<br />
die Befugnis zur Einspeicherung in Datenbanken sowie zur<br />
weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen<br />
Zwecken im Wege fotomechanischer, elektronischer und<br />
anderer Verfahren einschließlich CD-ROM und Online-<br />
Diensten. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich<br />
zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung des Verlags. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung,<br />
Bearbeitung, Übersetzung, Mikroverfilmung und<br />
Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe in Datenbanken<br />
oder anderen elektronischen Medien und Systemen.<br />
Fotokopien dürfen nur für den persönlichen Gebrauch<br />
hergestellt werden.
FAKTEN<br />
Kurzmeldungen<br />
85% aller Spams kommen<br />
aus den USA<br />
CipherTrust Inc., einer der weltweit führenden<br />
Anbieter von E-Mail-Sicherheitslösungen,<br />
hat in einer Studie herausgefunden,<br />
dass fast 86% aller Spams, die seit Mai<br />
2004 verschickt wurden, in den USA<br />
erstellt wurden. Interessanterweise kamen<br />
nur 0,13% der Spams aus Deutschland.<br />
Den vollständigen Bericht gibt es unter<br />
www.ciphertrust.com/resources/statistics/<br />
index.html.<br />
Neuer Ombudsmann der privaten<br />
Banken heißt Gerhart Kreft<br />
Der Vorstand des Bundesverbandes deutscher<br />
Banken hat Dr. Gerhart Kreft zum<br />
Ombudsmann im Schlichtungsverfahren der<br />
privaten Banken bestellt. Der 65-jährige<br />
ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof<br />
(BGH) hat sein Amt am 1. Oktober<br />
2004 angetreten. Näheres dazu<br />
unter www.bankenombudsmann.de.<br />
Ärger um die Fall-Listen<br />
bei den Fachanwaltstiteln<br />
Rechtsanwälte müssen, wenn sie eine<br />
Fachanwaltsbezeichnung führen wollen,<br />
unter anderem eine Fall-Liste zum Nachweis<br />
ihrer praktischen Erfahrungen anfertigen.<br />
Diese Liste muss aber nicht zwingend<br />
chronologisch geordnet sein und auch keine<br />
Namensangaben der beratenen oder vertretenen<br />
Parteien enthalten, entschied der<br />
BGH kürzlich (AnwZ (B) 36/01). Im Verwaltungsrecht<br />
müssen die Kammern nach<br />
einem Urteil des AnwGH Naumburg auch<br />
Serienfälle als selbstständige Fälle akzeptieren<br />
(1 AGH 19/03).<br />
Neu eintretende Sozien<br />
haften auch für Kunstfehler<br />
Das LG Frankenthal hat entschieden,<br />
dass der in eine freiberufliche GbR eintretende<br />
Neugesellschafter entsprechend<br />
§ 130 HGB persönlich auch für Altverbindlichkeiten<br />
aus beruflichen Haftungsfällen<br />
einstehen muss (Az.: 2 S 75/04). Das<br />
sieht das LG Hamburg genauso<br />
(Az.: 321 O 433/03).<br />
Keine Krankengymnastik<br />
im Prüfungssaal<br />
Ein Prüfling, der während seiner Examensklausuren<br />
für die Zweite Juristische Staatsprüfung<br />
Krankengymnastik machen muss,<br />
hat keinen Anspruch darauf, die Gymnastik<br />
an seinem Schreibplatz im Prüfungsraum<br />
durchzuführen. Das entschied das Verwaltungsgericht<br />
Koblenz (Az.: 7 L 3053/04).<br />
4 anwaltsreport 6 / 2004<br />
Bundesjustizministerium wirbt für Anwälte<br />
Sollte es tatsächlich zu dem erwarteten<br />
Ansturm auf die <strong>Anwalt</strong>skanzleien<br />
hierzulande wegen der<br />
bevorstehenden historischen Verjährung<br />
von zahlreichen Ansprüchen<br />
am 31.12.2004 kommen, dürfen sich<br />
die Anwälte dafür auch beim Bundesjustizministerium<br />
bedanken. Der<br />
Grund: Brigitte Zypries rät der Bevölkerung<br />
wegen der schwierigen Berechnung<br />
des Verjährungsablaufs bei noch<br />
offenen Forderungen in einer aktuellen<br />
Pressemitteilung, sich von einem<br />
Rechtsanwalt beraten zu lassen. Kritik<br />
von Seiten der <strong>Anwalt</strong>schaft ist allerdings<br />
beim neuen Regierungsentwurf<br />
Verrechnungsstelle für<br />
<strong>Anwalt</strong>shonorare gegründet<br />
Damit Anwälte nach Beendigung des<br />
Mandats nicht mehr länger auf ihr<br />
Honorar warten müssen, weil viele Klienten<br />
es mit der Zahlungsmoral nicht<br />
so genau nehmen, haben zwei findige<br />
Jungunternehmer die Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche<br />
Verrechnungsstelle (AnwVS) in<br />
Bergisch Gladbach gegründet. Die Aktiengesellschaft<br />
kauft die anwaltlichen<br />
Gebühren- und Honorarforderungen<br />
auf, soweit die Bonitätsprüfung des Mandanten<br />
positiv ausfällt, und begleicht<br />
diese unverzüglich gegenüber dem<br />
<strong>Anwalt</strong>. Anschließend treibt sie die Forderungen<br />
eigenverantwortlich bei. Die<br />
Dienstleistung wurde von Prof. Barbara<br />
Grunewald von der Uni Köln begutachtet<br />
und für unbedenklich erklärt. Einzige<br />
Voraussetzung ist, dass der <strong>Anwalt</strong><br />
sich vorher die schriftliche Einwilligung<br />
des Mandanten einholt. Die Ankaufgebühr<br />
beträgt zwischen 2,5 bis 5 % vom<br />
Rechnungsbetrag zzgl. € 2,50 Bearbeitungsgebühren<br />
pro Forderung. Nähere<br />
Informationen enthält die Internetseite<br />
www.anwvs.de.<br />
Der Leucht-Paragraph für´s Kanzlei-Fenster<br />
Die Firma „Die Werbetrommel“ aus<br />
Oberhausen hat dieser Tage den<br />
„Leucht-Paragraphen für das Kanzleifenster“<br />
auf den Markt gebracht. Mit<br />
dem „Leucht-Paragraphen für das<br />
Kanzleifenster“ rücken Rechtsanwälte<br />
ihre Kanzlei ins richtige Licht. Das<br />
Objekt leuchtet blau, ist ca. 51 cm<br />
hoch und kann an jede Steckdose<br />
angeschlossen werden. Zum Aufstellen<br />
eignet sich am besten eine Fensterbank.<br />
Der nur 14 cm breite Sockel<br />
wurde eigens für diesen Standort konzipiert.<br />
Mit dem als Zubehör erhältlichen<br />
Wandadapter lässt sich der<br />
„Leucht-Paragraph“ auch an die Wand<br />
hängen. Der Preis liegt bei 99,00 Euro<br />
pro Stück. Weitere Infos gibt es unter<br />
www.leuchtparagraph.de<br />
eines Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften<br />
an das Gesetz zur<br />
Modernisierung des Schuldrechts laut<br />
geworden. Der Entwurf sieht unter<br />
anderem auch die Aufhebung von §<br />
51b BRAO vor. Die BRAK hat sich<br />
in einer Stellungnahme gegen diese<br />
Änderung ausgesprochen. Der kenntnisabhängige<br />
Beginn des Laufs der Verjährungsfrist<br />
in § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB<br />
würde dazu führen, dass der Beginn<br />
der Verjährungsfrist unangemessen<br />
weit in die Zeit nach Beendigung des<br />
Mandats verschoben würde und zu<br />
einer unzumutbaren Aktenaufbewahrungsobliegenheit<br />
führen würde.
Radikaler Gerichtsumbau<br />
wird immer wahrscheinlicher<br />
Nachdem auf Länderinitiative die Zusammenlegung der<br />
Fachgerichtsbarkeiten beschlossene Sache ist – der Bundesrat<br />
hat am 24.09.2004 Gesetzentwürfe zur Änderung<br />
der Art. 92 und 108 GG und eines Zusammenführungsgesetzes<br />
beschlossen und beim Deutschen Bundestag eingebracht<br />
–, wird die ursprünglich von der früheren Bundesjustizministerin<br />
Herta Däubler-Gmelin ins Spiel gebrachte<br />
große Justizreform immer wahrscheinlicher. Grund dafür<br />
sind die klammen Kassen der Justizhaushalte. Laut einem<br />
Bericht des Handelsblatts vom 9.11.2004 wird auf Seiten<br />
der Länder darüber nachgedacht, im Zivil- und Strafverfahren<br />
künftig nur noch eine Tatsacheninstanz zuzulassen.<br />
Radikalreformer plädieren dabei sogar für eine Abschaffung<br />
der Oberlandesgerichte. Da diese Lösung aber wohl<br />
nicht mehrheitsfähig ist, könnten statt dessen Amts- und<br />
Landgerichte als einheitliche Eingangsinstanz zusammen<br />
gelegt werden und deren Urteile nur noch auf Rechtsfehler<br />
bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof<br />
überprüft werden. Für die <strong>Anwalt</strong>schaft wäre das<br />
mit weiteren einschneidenden Einkommenseinbußen verbunden.<br />
Der Fantasie von Kanzleinamen sind keine Grenzen gesetzt<br />
Anwälten ist es seit dem 1.11.2004<br />
gestattet, als Kurzbezeichnung für<br />
ihre Kanzlei auch isolierte Sach- oder<br />
Fantasiebezeichnungen zu verwenden.<br />
Die 3. Satzungsversammlung hat diese<br />
Änderung des anwaltlichen Werberechts<br />
mit der ersatzlosen Streichung<br />
der Absätze 2 und 3 von § 9 BORA in<br />
ihrer letzten Sitzung im April 2004<br />
beschlossen (BRAK-Mitt. 2004, 177).<br />
§ 9 Abs. 2 BORA sah bisher vor, dass<br />
Anwälte Namen früherer Kanzleiinhaber,<br />
Gesellschafter, Angestellter oder<br />
freier Mitarbeiter in der Kanzleibezeichnung<br />
weiterführen durften. Dieses<br />
Recht ist nicht weggefallen. Eine<br />
eigenständige Erwähnung in der BORA<br />
ist jedoch aufgrund der grundsätzlichen<br />
Freigabe von Kurzbezeichnungen<br />
obsolet geworden. § 9 Abs. 3<br />
FAKTEN<br />
BORA sah vor, dass eine Kurzbezeichnung<br />
im Übrigen nur einen auf<br />
die gemeinschaftliche Berufsausübung<br />
hinweisenden Zusatz enthalten durfte.<br />
Bisher waren einer Kanzlei daher<br />
Firmierungen unter einer Sachfirma<br />
wie z. B. „Kanzlei am Kölner Dom“<br />
oder unter einer Fantasiebezeichnung<br />
wie z. B. „Advoteam“ nicht erlaubt.<br />
Neue Leitlinien für die Bewertung von <strong>Anwalt</strong>skanzleien veröffentlicht<br />
Der BRAK-Ausschuss Bewertung<br />
von <strong>Anwalt</strong>skanzleien hat den im<br />
Jahre 1991 letztmals überarbeiteten<br />
Bericht (BRAK-Mitt. 1992, 24 ff.) im<br />
Auftrag des Präsidiums zum dritten<br />
Mal fortgeschrieben. Der Bericht enthält<br />
Entscheidungsmerkmale für die<br />
Bewertung einer <strong>Anwalt</strong>skanzlei. Er<br />
soll Anwälten beim Verkauf oder Erwerb<br />
einer Kanzlei, Eintritt in eine<br />
Sozietät, Ausscheiden aus einer Sozietät<br />
oder Auflösung einer Sozietät<br />
Das BRAK-Büro im Hans-Litten-Haus in Berlin.<br />
sowie beim Zugewinnausgleich oder<br />
im Erbfall eine realistische Einschätzung<br />
des Kanzleiwertes geben. Erst-<br />
mals weisen die Verfasser darauf hin,<br />
dass die Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes<br />
und die zu erwartende<br />
zunehmende Zahl der zugelassenen<br />
Rechtsanwälte negative Auswirkungen<br />
auf den Umsatz der <strong>Anwalt</strong>skanzleien<br />
und damit den Veräußerungswert der<br />
einzelnen Kanzlei haben könnte. Der<br />
Bericht ist in den BRAK-Mitt. 2005,<br />
222 ff. abgedruckt und steht zudem<br />
unter www.brak.de zum Download<br />
bereit.<br />
6 / 2004 anwaltsreport<br />
5
THEMA<br />
Neues Rechtsdienstleistungsgesetz<br />
verwässert das anwaltliche Berufsbild<br />
Wer kommt rein in den Rechtsberatungsmarkt und wer muss<br />
draußen bleiben? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Abteilung<br />
Rechtsberatung des diesjährigen 65. Deutschen Juristentages<br />
zwei Tage lang in Bonn. Dabei ging es in erster Linie um die Auseinandersetzung<br />
mit einem ersten Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums<br />
zum neuen Rechtsdienstleistungsgesetz, dem<br />
viele Anwälte mit Spannung entgegen sahen. Denn ob künftig zum<br />
Beispiel Unternehmensberater, Banken, Rechtsschutzversicherungen<br />
oder auch Wirtschaftsjuristen mit FH-Abschluss selbst außergerichtlichen<br />
Rechtsrat erteilen dürfen, kann der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
nicht egal sein. Auf dem Spiel steht der Erhalt der flächendeckenden<br />
Beratungsqualität. Und es geht um viele Existenzen in der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
selbst. Denn in einem ohnehin völlig überhitzten <strong>Anwalt</strong>smarkt<br />
mit jährlich 5.000 neu zugelassenen Anwälten könnten externe<br />
Konkurrenten den zu verteilenden Kuchen erheblich verkleinern.<br />
„Rechtsberatung zwischen Deregulierung<br />
und Verbraucherschutz“ lautete<br />
das Leitthema, unter dem etwa 350 Juristen<br />
in der Abteilung Rechtsberatung<br />
am 22. und 23.9.2004 im fast bis auf<br />
den letzten Platz gefüllten Saal Schumann<br />
des Bonner Maritim-Hotels über<br />
die Reform des Rechtsberatungsgesetzes<br />
berieten und am Ende auch abstimmten.<br />
Obwohl das BMJ, das von dem<br />
zuständigen Leiter des Referats Berufs-<br />
6 anwaltsreport 6 / 2004<br />
recht Kurt Franz vertreten wurde, von<br />
allen Seiten viel Lob für den pünktlich<br />
vorgelegten ersten Entwurf zu hören<br />
bekam, verwunderte am Ende doch,<br />
dass fast alle Liberalisierungsvorschläge<br />
aus dem BMJ ganz mehrheitlich<br />
abgelehnt wurden. Eine Mehrheit fand<br />
sich dagegen für die ablehnende Haltung<br />
des BMJ, den Rechtsschutzversicherern<br />
auch künftig die außergerichtliche<br />
Rechtsberatung zu verbieten.<br />
Gleichbehandlung brisant<br />
Interessant waren die beiden Beratungstage<br />
allemal. Denn nahezu alle<br />
anwaltlichen und nichtanwaltlichen<br />
Berufsvertreter erhielten Gelegenheit,<br />
ihre Anliegen in einem Kurzstatement<br />
vorzutragen. Und am Ende wurde<br />
zweierlei klar: Erstens kommt niemand<br />
an der qualifizierten Ausbildung des<br />
<strong>Anwalt</strong>s, an den anwaltlichen Berufspflichten<br />
und der flächendeckenden<br />
Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsrat<br />
durch Anwälte vorbei. Zweitens:<br />
Sobald das BMJ einer nichtanwaltlichen<br />
Berufsgruppe die Tür zur Rechtsberatung<br />
einen Spalt weit öffnet, werden<br />
übergangene Berufe auf Gleichbehandlung<br />
pochen. So geschehen bei<br />
den Rechtsschutzversicherern, die<br />
nicht einsehen wollen, dass die Banken<br />
nach dem BMJ-Entwurf selbstständig<br />
Testamentsvollstreckungen<br />
durchführen dürfen und die Kfz-<br />
Betriebe in Deutschland den Kunden<br />
im Rahmen der neu formulierten<br />
Annexkompetenzen bei der Schadensregulierung<br />
unter die Arme greifen<br />
dürfen. Am Ende könnte es so aussehen,<br />
dass das BMJ entweder das Tor<br />
ganz zu macht oder weit öffnet, um<br />
ja nicht in die Gefahr zu geraten, dass<br />
das neue Rechtsdienstleistungsgesetz<br />
(RDG) vom Bundesverfassungsgericht
wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG wieder<br />
einkassiert wird. Die Rechtsschutzversicherer<br />
haben denn auch schon<br />
angekündigt, notfalls bis nach Karlsruhe<br />
zu ziehen, falls sie künftig nicht<br />
selbst Rechtsrat erteilen dürfen.<br />
Assoziierung mit anderen<br />
Berufen heikel<br />
Für die <strong>Anwalt</strong>schaft wäre eine weitgehende<br />
Öffnung des Rechtsmarktes natürlich<br />
fatal. Allerdings hatte sich Anfang<br />
des Jahres bereits die kürzlich verabschiedete<br />
Richterin am Bundesverfassungsgericht<br />
Renate Jaeger dahingehend<br />
geäußert, dass der durch das Rechtsberatungsgesetz<br />
geschaffene „Schonraum<br />
für Anwälte“ künftig kaum mehr zu halten<br />
sein dürfte. Und diese Worte wurden<br />
natürlich auch im BMJ vernommen. Deshalb<br />
ist das Risiko für die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
recht groß, sich künftig den außergerichtlichen<br />
Rechtsmarkt mit anderen<br />
Berufsgruppen teilen zu müssen. Nach<br />
dem Entwurf dürfen etwa der ADAC,<br />
Banken, Gewerkschaften und soziale Verbände<br />
künftig in gewissen Grenzen selbstständigen<br />
Rechtsrat erteilen. Andere<br />
Berufsgruppen wie etwa Kfz-Werkstätten,<br />
Unternehmens-, Steuer- oder Vermögensberater<br />
nur, soweit es sich bei der juristischen<br />
Beratung um eine Nebenleistung<br />
handelt oder sich einzelne Berufsgruppen<br />
wie Ärzte oder Architekten mit<br />
Anwälten assoziieren. Überraschend<br />
wurde diese weitreichende Öffnung der<br />
interprofessionellen Zusammenarbeit<br />
von Rechtsanwälten mit anderen Berufen<br />
vom DJT gebilligt. „Während derzeit<br />
im Kern nur die Berufe der Steuerberater,<br />
Wirtschaftsprüfer und vereidigten<br />
Buchprüfer als sozietätsfähig angesehen<br />
werden, soll künftig nach einer entsprechenden<br />
Genehmigung der Rechtsanwaltskammer<br />
eine Zusammenarbeit mit<br />
jedem Angehörigen eines Berufs erlaubt<br />
werden, den der Rechtsanwalt auch als<br />
Zweitberuf ausüben dürfte“, fasst Prof.<br />
Dr. Martin Henssler, der souveräne Vorsitzende<br />
des Ausschusses Rechtsberatung<br />
des 65. DJT, das Ergebnis zusammen<br />
(siehe auch „Nachgefragt, Seite 9). Das<br />
sind mit Ausnahme weniger Sonderfälle,<br />
wie etwa dem Beruf des Versicherungsmaklers,<br />
nahezu alle Tätigkeiten.<br />
Diese Lösung ermöglicht im Ergebnis<br />
auch Nichtjuristen, etwa Diplompsychologen,<br />
Sozialpädagogen oder Versicherungsmathematikern<br />
einen mittelbaren<br />
Zugang zum Rechtsberatungsmarkt und<br />
bietet Anwälten die Möglichkeit, ihr Leis-<br />
tungsangebot zu erweitern. Gerechtfertigt<br />
wird diese Lockerung mit dem Argument,<br />
der moderne Verbraucher erwarte<br />
eine umfassende Dienstleistung aus einer<br />
Hand. Ob dafür aber gleich eine Sozietät<br />
gegründet werden muss, ist unter den<br />
Berufsfunktionären umstritten. Ein zuviel<br />
an Kooperation mit fremden Berufen, so<br />
war am Rande des DJT zu hören, könnte<br />
das Image des <strong>Anwalt</strong>s verwässern.<br />
Neue Konkurrenz für die <strong>Anwalt</strong>schaft?<br />
Informationsmodell<br />
ohne jede Chance<br />
THEMA<br />
Zumindest eine Gefahrenquelle scheint<br />
aus <strong>Anwalt</strong>ssicht gebannt – das Informationsmodell.<br />
Ursprünglich ins Spiel<br />
gebracht wurde es von der Direktorin<br />
des Instituts für <strong>Anwalt</strong>srecht an der<br />
Uni Köln, Barbara Grunewald, die sich<br />
dafür ausgesprochen hatte, die außer-<br />
FH-Wirtschaftsjuristen: Derzeit handelt es sich zwar nur um 2.500 Absolventen. Bei<br />
durchschnittlich nur 4 rein juristischen Semestern stellt sich aber das Problem, dass<br />
künftig zehntausende Juristen mit erstem Staatsexamen ebenfalls darauf pochen<br />
werden, außergerichtlichen Rechtsrat zu erteilen.<br />
Rechtsschutzversicherer: Die rund 50 Versicherungsgesellschaften verwalten etwa<br />
19 Mio. Versicherungsverträge. Dürfen sie künftig ihre Mitglieder außergerichtlich<br />
über ihre angestellten Syndikusanwälte selbst beraten, dürfte sich für etliche Versicherte<br />
der Gang zum <strong>Anwalt</strong> ganz erledigen.<br />
Banken: Die Testamentsvollstreckung soll den deutschen Banken künftig ganz erlaubt<br />
werden. Außerdem droht aufgrund des derzeitigen Gesetzestextes eine Annexkompetenz<br />
etwa bei der juristischen Beratung von Privat- und Firmenkunden als Nebenleistung.<br />
Da Banken einen direkten Zugriff auf ihre Kunden haben, sind hier erhebliche<br />
Interessenkonflikte vorprogrammiert. Außerdem ist nicht einzusehen, warum<br />
Banken Rechtsrat erteilen dürfen, Rechtsschutzversicherer dagegen nicht. Deshalb:<br />
Entweder alle oder keiner!<br />
Unternehmensberater: Diese ungeschützte Berufsbezeichnung könnte ebenfalls über<br />
die Annexkompetenz Eingang in den Rechtsberatungsmarkt finden. Hier drohen massive<br />
qualitative Risiken. Bei einer Assoziierung mit Anwälten ist zu fordern, dass Unternehmensberater<br />
denselben Berufspflichten unterliegen wie Anwälte und eine<br />
Haftpflichtversicherung nachweisen müssen.<br />
Mediatoren: Nach dem Entwurf gilt die Mediation nicht als Rechtsdienstleistung.<br />
Erst in der Begründung des Gesetzes ist dagegen zu lesen, dass das anders sein<br />
soll, falls anlässlich des Mediationsverfahrens ein juristischer Vergleich geschlossen<br />
wird. Das muss im eigentlichen Gesetzestext noch stärker klargestellt werden.<br />
Sonst droht der <strong>Anwalt</strong>schaft weitere Konkurrenz durch Nichtjuristen.<br />
Subventionsberater: Hier dürfte im Bereich der eigentlichen Antragstellung betriebswirtschaftliches<br />
Know-How im Vordergrund stehen, weil die betreuten Unternehmen<br />
bei der Subventionsbeantragung viel Zahlenmaterial vorlegen müssen. Auf juristische<br />
Fähigkeiten dürfte es dagegen ankommen, wenn ein ablehnender Bescheid ergeht.<br />
Das darf keinem Schmalspurjuristen überlassen werden. Auch hier muss am Gesetzestext<br />
nachgebessert werden.<br />
ADAC: Rechtliche Beratung der Millionen von Mitgliedern des ADAC, aber auch etwa<br />
der Mietervereine, tun der <strong>Anwalt</strong>schaft weh. Diese Organisationen arbeiten zudem<br />
nicht altruistisch. Denn die Mitglieder zahlen den Luxus einer außergerichtlichen<br />
Rechtsberatung über die Beiträge mit.<br />
Verbraucher- und Sozialverbände: Hunderttausende von Bürgern werden Verbraucher-<br />
und Sozialverbände konsultieren, wenn die altruistische Rechtsberatung frei<br />
gegeben wird. Doch eigentlich sollte jedermann Anspruch auf gleichen Zugang zum<br />
Recht haben – und zwar mit gleicher Qualität. Daran muss aber in diesem Bereich<br />
ebenso gezweifelt werden wie an einer vernünftigen Kontrolle und Haftung dieser<br />
Verbände, die im Übrigen vom Staat quersubventioniert werden.<br />
6 / 2004 anwaltsreport<br />
7
8<br />
THEMA<br />
gerichtliche Rechtsberatung vollständig<br />
frei zu geben. Der Verbraucher<br />
könne durchaus selbst entscheiden, ob<br />
er einen qualifizierten oder weniger qualifizierten<br />
Rechtsrat wünsche, vorausgesetzt,<br />
er werde nur von dem jeweiligen<br />
Anbieter ausreichend über die vorhandene<br />
oder fehlende Qualifikation<br />
und Haftung informiert. Einer der beiden<br />
Referenten der Abteilung Rechtsberatung,<br />
der Hammer Kammerpräsident<br />
Dieter Finzel, bezeichnete dieses<br />
Informationsmodell „als akademische<br />
Antwort auf das, was man gemeinhin<br />
als Lebensfremdheit bezeichnet“.<br />
Er wundere sich schon, dass diese<br />
Theorie ausgerechnet von einem Institut<br />
verbreitet werde, das die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
selbst über einen Förderverein<br />
finanziell unterstützt. Richtigerweise<br />
machte ihn der Ausschussvorsitzende,<br />
Martin Henssler, darauf aufmerksam,<br />
dass die Wissenschaft frei von einseitiger<br />
Interessenvertretung ist. Dennoch:<br />
Der Stich saß. Am Ende waren<br />
nur 5 abstimmungsberechtigte Mitglieder<br />
für das Informationsmodell.<br />
Die große Mehrheit von 164 Stimmen<br />
bei 2 Enthaltungen erteilte ihm eine<br />
eindeutige Abfuhr. Und das mit Recht.<br />
Wenn künftig etwa Versicherungsvermittler<br />
ihren Kunden an der Haustür<br />
Arbeits- oder Darlehensverträge ausformulieren<br />
oder Rechtstipps zur Kündigung<br />
des Mietvertrages geben dürfen,<br />
würde sich jeder Volljurist fragen,<br />
warum er zwei Staatsexamina über sich<br />
hat ergehen lassen müssen.<br />
Kleiner Rechtsrat<br />
Umstritten ist derzeit auch die<br />
Definition des Begriffs<br />
„Rechtsdienstleistung“.<br />
Nach § 2 Abs. 1 E-RDG<br />
unterliegt nur die umfassende<br />
rechtliche Beratung<br />
dem Erlaubnisvorbehalt.<br />
Gegen diese Formulierung<br />
hat etwa die BRAK Bedenken<br />
angemeldet. Was soll<br />
denn dann im Umkehrschluss<br />
ein „kleiner<br />
Rechtsrat“ sein?<br />
Rechtsanwalt<br />
Niko Härting<br />
aus Berlin kritisierte<br />
denn<br />
auch, dass dies<br />
zu einer nicht<br />
hinnehmbarenerlaubnisfreien<br />
Z o n e<br />
anwaltsreport 6 / 2004<br />
führe: „Nach derzeitigem Stand des<br />
BMJ-Entwurfs sind <strong>Anwalt</strong>shotlines<br />
und der Rechtsrat per Internet nicht<br />
erfasst. Es kann aber nicht sein, dass<br />
jedermann am Telefon Rechtsrat erteilen<br />
darf. Hier muss das BMJ nachbessern.“<br />
Ähnlich sieht das der Präsident<br />
der RAK Freiburg, Michael Krenzler:<br />
„Die Unterscheidung in ‚einfacher<br />
Rechtsrat‘ und ‚umfassender Rechtsrat‘<br />
führt zu einer Spaltung des Gemeinschaftsguts<br />
‚Recht‘“. Oft sind die schwierigsten<br />
Fälle die Rechtsfälle des täglichen<br />
Lebens. Jede Frage ist wichtig zu<br />
nehmen, insbesondere weil dem<br />
Rechtsuchenden seine Frage ohnehin<br />
als die Wichtigste erscheint". Die sich<br />
aus dem Diskussionsentwurf ergebende<br />
Ausklammerung der telefonischen<br />
Beratung, soweit keine Sachverhaltsprüfung<br />
stattfindet, sei nicht akzeptabel.<br />
„Gerade die Ermittlung des Sachverhalts<br />
ist eine entscheidende Aufgabe<br />
des <strong>Anwalt</strong>s. Der Begriff ‚umfassend‘<br />
ist daher untragbar“, kritisierte<br />
Krenzler. Unterstützung erhielt die<br />
<strong>Anwalt</strong>schaft jüngst in diesem Punkt<br />
vom rheinland-pfälzischen Justizminister<br />
Herbert Mertin: Rechtsberatung<br />
müsse in den Händen qualifizierter<br />
Anwälte bleiben. Mertin äußerte sich<br />
kritisch gegenüber den Plänen des Bundes,<br />
Tätigkeiten erlaubnisfrei zuzulassen,<br />
die keine umfassende rechtliche<br />
Beratung oder Prüfung erfordern. „Die<br />
Erlaubnispflicht garantiert, dass sich<br />
der Rechtsrat suchende Bürger auf eine<br />
professionelle und umfassende rechtliche<br />
Beratung durch einen Rechtsanwalt<br />
verlassen kann. Eine unprofessionelle<br />
und oberflächliche Beratung<br />
soll gerade vermieden werden. Eine<br />
größere Erlaubnisfreiheit kann die<br />
Qualität der rechtlichen Beratung<br />
gefährden. Daher darf es eine oberflächliche<br />
und den Anschein der<br />
Unverbindlichkeit vermittelnde Rechtsdienstleistung<br />
nicht geben“, so der<br />
Minister.<br />
Familiärer und karitativer<br />
Rechtsrat<br />
Befürwortet wurde von den DJT-Teilnehmern,<br />
den einfachen und allgemein<br />
gehaltenen Rechtsrat erlaubnisfrei<br />
zu stellen. Allerdings wurde hier<br />
eine gegenüber der Fassung des Diskussionsentwurfs<br />
stärkere Präzisierung<br />
verlangt. Die unentgeltliche Rechtsberatung<br />
soll künftig nur dann erlaubnisfrei<br />
sein, wenn sie entweder im Rahmen<br />
von familiärer oder ähnlich enger<br />
persönlicher Beziehung oder aber<br />
durch gemeinnützige, karitative oder<br />
soziale Einrichtungen erbracht wird.<br />
Bei Letzteren sollen jedoch nur Volljuristen<br />
beraten dürfen, die eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />
abgeschlossen haben. Ob der<br />
DJT-Beschluss allerdings hält, ist mehr<br />
als fraglich. Denn diese sehr restriktive<br />
Lösung tritt noch hinter die Vorgaben<br />
des BVerfG in einer aktuellen Entscheidung<br />
zurück.<br />
Deregulierung abgelehnt<br />
Im Übrigen wurde eine weitergehende<br />
Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes<br />
mit meist deutlichen<br />
Mehrheiten abgelehnt. Ablehnende<br />
Voten betrafen etwa die Rechtsberatung<br />
durch an Fachhochschulen ausgebildete<br />
Wirtschaftsjuristen oder<br />
Sozialjuristen oder die rechtliche Beratung<br />
der eigenen Mitglieder durch<br />
Interessenvereinigungen, wie etwa<br />
große Automobilclubs. Abgelehnt<br />
wurden auch die im Diskussionsentwurf<br />
vorgesehenen Erweiterungen der<br />
Betätigungsmöglichkeiten im Bereich<br />
so genannter Nebenleistungen und der<br />
geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung<br />
etwa durch Banken, Steuerberater<br />
oder Wirtschaftsprüfer. Insgesamt<br />
verlief die Diskussion und<br />
Beschlussfassung aus <strong>Anwalt</strong>ssicht sehr<br />
erfreulich. Das BJM wird die zahlreichen<br />
Anregungen des DJT aufgreifen<br />
und seinen Entwurf daran messen und<br />
überarbeiten. Die Neufassung wird für<br />
das kommende Frühjahr erwartet. Das<br />
neue RDG könnte sogar noch in dieser<br />
Legislaturperiode in Kraft treten.<br />
Bis dahin aber muss die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
noch weiter um den Erhalt ihres Beratungsmonopols<br />
bangen.<br />
Links zum Thema:<br />
Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes<br />
nebst Begründung:<br />
www.bundesjustizministerium.de<br />
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer<br />
www.brak.de<br />
Stellungnahme des Deutschen<br />
<strong>Anwalt</strong>vereins<br />
www.dav.de<br />
Stellungnahme der<br />
Rechtsschutzversicherer<br />
www.gdv.de/presseservice/index.html
Muss das bisherige Rechtsberatungsgesetz<br />
überhaupt reformiert werden?<br />
Henssler: Dass das derzeitige Rechtsberatungsgesetz<br />
von der Struktur her<br />
und von der Gesamtkonzeption her<br />
reformbedürftig ist, das war auf dem Juristentag<br />
unbestritten. Es geht nur darum,<br />
inhaltlich das Ganze zunächst auf<br />
eine bessere Gesamtkonzeption zu stellen<br />
und sich dann in einem zweiten<br />
Schritt die Frage zu stellen, in welchen<br />
Bereichen tatsächlich eine Deregulierung<br />
und Liberalisierung angezeigt ist.<br />
Insofern würde ich sagen, dass der Diskussionsentwurf<br />
durchaus einige bemerkenswerte<br />
Öffnungen enthält, aber<br />
sicherlich vor der ganz großen Öffnung<br />
im Sinne eines reinen Informationsmodells<br />
zurückschreckt.<br />
Hat das Informationsmodell Zukunft,<br />
wonach auch Nichtjuristen Verbraucher<br />
außergerichtlich beraten dürfen, wenn<br />
sie über ihre Minderqualifikation aufklären?<br />
Henssler: Also zunächst einmal muss<br />
ich deutlich sagen, dass ich kein Anhänger<br />
des Informationsmodells bin. Meines<br />
Erachtens geht diese radikale Lösung<br />
bei dem derzeitigen Zustand des deutschen<br />
Rechtsberatungsmarktes nicht.<br />
Die Konzeption, Verbraucherschutz rein<br />
über ein Informationsmodell zu verwirklichen,<br />
ist eigentlich unserem Verbraucherschutzrecht<br />
fremd. Beim Verbraucherschutzrecht<br />
hat sich vielmehr schon<br />
seit längerem die Erkenntnis durchgesetzt,<br />
dass ein hinreichender Schutz des<br />
– wenn auch nicht entmündigten, aber<br />
doch mit Informationsdefiziten kämpfenden<br />
– Verbrauchers durch Information<br />
nicht hinreichend sichergestellt<br />
werden kann. Sondern wir brauchen<br />
hier etwa im Bereich des Vertragsrechts<br />
eine gewisse Inhaltskontrolle oder auch<br />
im Bereich der Rechtsberatungsleistungen<br />
eine gewisse staatliche Kontrolle<br />
über die Qualität im Sinne der rechtsuchenden<br />
Bevölkerung. Das schließt aber<br />
„Liberalisierung geht zu Lasten<br />
des kleinen <strong>Anwalt</strong>s“<br />
natürlich durchaus nicht aus, dass wir<br />
etwa größere Bereiche der unentgeltlichen<br />
Tätigkeit doch in Verbindung mit<br />
einem solchen Informationsmodell<br />
freigeben können – möglicherweise aber<br />
auch Bereiche der entgeltlichen Rechtsdienstleistungen.<br />
Darüber sollte nachgedacht<br />
werden.<br />
Banken rein, Rechtsschutzversicherungen<br />
raus – Läuft der derzeitige Entwurf<br />
des BMJ nicht Gefahr, spätestens vom<br />
Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert<br />
zu werden?<br />
Henssler: Auch nach meiner Auffassung<br />
gibt es eine ganze Reihe von Unstimmigkeiten<br />
in dem Entwurf. Ich<br />
möchte aber ausdrücklich betonen, dass<br />
mir der Entwurf von der Grundkonzeption<br />
her sehr gut gefällt. Zu den Bereichen,<br />
in denen Widersprüche bestehen,<br />
zählt insbesondere die Rechtsberatung<br />
durch Banken im Rahmen von Testamentsvollstreckungen.<br />
Gerade wenn<br />
man auf der anderen Seite berücksichtigt,<br />
dass die Rechtsschutzversicherungen<br />
weiterhin völlig von Rechtsdienstleistungen<br />
ausgeklammert werden sollen.<br />
Der § 4 des Diskussionsentwurfs ist<br />
eine Lex-Anti-Rechtsschutz – so könnte<br />
man sagen. Dass auch die Banken<br />
selbstverständlich im Bereich von Testamentsvollstreckungen<br />
mit dem Problem<br />
der Interessenkollision konfrontiert<br />
werden, ist ganz evident. Bei Testamentsvollstreckungen<br />
geht es sehr<br />
häufig um Vermögensanlagen. Es liegt<br />
dann für die Bank natürlich nahe, solche<br />
Fonds beispielsweise zu empfehlen,<br />
die auch der Bank im weitesten Sinne<br />
zugute kommen.<br />
Die Rechtsschutzversicherungen versuchen<br />
mit dem Syndikusmodell doch wieder<br />
rein zu kommen. Hat das Aussicht<br />
auf Erfolg?<br />
Henssler: Das Syndikusmodell ist ganz<br />
sicherlich ein Modell, über das man<br />
weiter nachdenken sollte. Es führt allerdings<br />
zu einer Reihe von Folgepro-<br />
THEMA<br />
Nachgefragt bei Professor Martin Henssler, Direktor des<br />
Dokumentationszentrums für Europäisches <strong>Anwalt</strong>s- und<br />
Notarrecht an der Universität Köln und Vorsitzender des<br />
Ausschusses Rechtsberatung beim 65. Deutschen<br />
Juristentag<br />
blemen. Ich habe schon auf dem Juristentag<br />
darauf hingewiesen, dass das Syndikusmodell<br />
selbstverständlich bedingt,<br />
dass der § 46 der Bundesrechtsanwaltsordnung,<br />
der derzeit die Tätigkeitsmöglichkeiten<br />
der Syndikusanwälte regelt,<br />
ebenfalls reformiert werden muss.<br />
Sehen Sie weitere Erosionen im Rechtsberatungsmarkt?<br />
Henssler: Also solche Erosionen könnten<br />
ja nicht aus dem nationalen Markt<br />
entstehen, da wir ja hier weiterhin das<br />
sehr restriktive Rechtsberatungsgesetz<br />
haben. Sie könnten allenfalls aus Europa<br />
kommen, wenn tatsächlich über<br />
die neue Dienstleistungsrichtlinie das<br />
Herkunftslandsprinzip eingeführt werden<br />
würde. Das war zwar eine Zeit lang<br />
in der Diskussion, ist aber nach meinen<br />
Informationen auch von Brüssel aus<br />
derzeit nicht vorgesehen. Vielmehr sollen<br />
die Rechtsdienstleistungen aus dem<br />
Herkunftslandprinzip ausdrücklich ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Wird der Rechtsberatungsmarkt nicht<br />
letztlich auf Kosten der kleinen Kanzleien<br />
geöffnet?<br />
Henssler: Auch ich bin in der Tat der<br />
Auffassung, dass die Liberalisierungen,<br />
die derzeit im Bereich des Rechtsdienstleistungsgesetzes<br />
angedacht werden,<br />
primär zu Lasten des kleinen <strong>Anwalt</strong>s,<br />
des Einzelkämpfer-<strong>Anwalt</strong>s gehen werden.<br />
Er wird künftig noch mehr Probleme<br />
haben, wenn Interessenverbände,<br />
wie etwa der ADAC, nun auch in<br />
dem Brot-und-Butter-Geschäft der Verkehrsangelegenheiten<br />
Rechtsberatung<br />
betreiben dürfen. Selbst wenn der<br />
ADAC diese Rechtsdienstleistung etwa<br />
in Verbindung mit einem <strong>Anwalt</strong>snetzwerk<br />
erbringt, dann bedeutet es doch,<br />
dass die anderen Rechtsanwälte hier<br />
ausgeschlossen werden. Das heißt, wir<br />
müssen darüber nachdenken, wie denn<br />
der Rechtsberatungsmarkt auch für die<br />
kleineren Anwälte in der Großstadt und<br />
auf dem Lande attraktiv bleibt.<br />
6 / 2004 anwaltsreport<br />
9
KANZLEI<br />
Warum die Mandanten ausbleiben<br />
Für die Stagnation des Rechtsberatungsmarktes<br />
während der letzten<br />
Jahre haben Experten die verschiedensten<br />
Gründe parat. Doch zuverlässige<br />
Aussagen kann man letztlich nur von<br />
denjenigen erwarten, die Rechtsberatung<br />
wirklich angeht: die Mandanten nämlich.<br />
Deshalb haben die Rechtsschutzversicherungen<br />
in Deutschland im Frühjahr<br />
dieses Jahres eine Studie bei der<br />
Prognos AG in Berlin in Auftrag gegeben,<br />
um einerseits die Zugangsbarrieren<br />
der Mandanten zum Rechtsanwalt auskundschaften<br />
zu lassen und andererseits<br />
auch der Frage nachzugehen, ob die<br />
Bevölkerung eine Rechtsberatung von<br />
Rechtsschutzversicherungen wünscht.<br />
Als Auftragsstudie muss man natürlich<br />
auch die Prognos-Studie, wie alle derartigen<br />
Studien, sehr sorgfältig analysieren.<br />
Doch immerhin gibt sie Anwälten<br />
kostenfreien Einblick in die Gemütszustände<br />
von 1.003 repräsentativ<br />
befragten Personen. „Im Ausland ist das<br />
Problem ‚Access to Law‘, also Zugang<br />
zum Recht, ein weit zentraleres Thema<br />
als wir dies hier in Deutschland anerkennen<br />
wollen“, erläutert Prof. Martin<br />
Henssler von der Uni Köln. „Grundsätzlich<br />
– und insofern würde ich der<br />
Prognos-Studie zustimmen – ist es tatsächlich<br />
so, dass wir in Deutschland bei<br />
weiten Schichten der Bevölkerung doch<br />
Hemmschwellen beobachten können.<br />
Für viele ist der Zugang zum Recht doch<br />
Hindernisse auf dem Weg zum <strong>Anwalt</strong><br />
verursacht hohe Kosten<br />
Auswahl eines kompetenten <strong>Anwalt</strong>s ist schwierig<br />
Anwälte reden in Fachsprache, die man nicht versteht<br />
<strong>Anwalt</strong> ist an kleineren Fällen nicht interessiert<br />
10 anwaltsreport 6 / 2004<br />
18 %<br />
25 %<br />
dadurch erschwert, dass man etwa auch<br />
über das Kostenrisiko, das eine Beratung<br />
durch einen Rechtsanwalt aufwirft, nicht<br />
hinreichend informiert ist. Hier gilt es,<br />
für Abhilfe zu sorgen“.<br />
Die Befragten wollen mehrheitlich<br />
zum <strong>Anwalt</strong><br />
Die Mehrheit der von Prognos Befragten<br />
verfügt zwar über eine Rechtsschutzversicherung<br />
(62 %), war aber noch nie in<br />
eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt<br />
(52 %) und hatte in den letzten<br />
5 Jahren keinen Kontakt zu einem<br />
<strong>Anwalt</strong> (61 %). Doch die gute Nachricht<br />
lautet: 54 % der Befragten würden zuerst<br />
einen <strong>Anwalt</strong> aufsuchen, 37 % Freunde<br />
oder Bekannte um Rat fragen und 30 %<br />
würden sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen<br />
an die Rechtsschutzversicherung<br />
wenden.<br />
Bisherige Erfahrungen<br />
spielen große Rolle<br />
Auch Personen, die in den letzten Jahren<br />
eine rechtliche Auseinandersetzung<br />
hatten, würden zuerst einen <strong>Anwalt</strong> aufsuchen.<br />
Dagegen würden Personen, die<br />
noch nie eine rechtliche Auseinandersetzung<br />
hatten, zuerst Freunde oder<br />
Bekannte um Rat fragen. An die Rechtsschutzversicherung<br />
würden sich 38 %<br />
aller Personen, die keine Erfahrungen<br />
29 %<br />
Anwälte verschärfen den Konflikt und drängen vor Gericht<br />
52 %<br />
58 %<br />
Quelle: Prognos AG<br />
mit rechtlichen Problemen haben, wenden,<br />
aber nur 20 % derjenigen mit Auseinandersetzungen<br />
in den letzten 5 Jahren.<br />
Fazit: Der <strong>Anwalt</strong> wird von Personen<br />
mit und ohne Rechtsschutz bevorzugt.<br />
Personen mit Rechtsschutz würden<br />
sich bei rechtlichen Problemen mit<br />
38 % doppelt so häufig an ihre Versicherung<br />
wenden wie Personen ohne Rechtsschutz<br />
(16 %). Bei Versicherten ersetzt<br />
die Rechtsschutzversicherung zum Teil<br />
auch die Informationsbeschaffung über<br />
Internet, Buch, CD, etc. und das Ratsuchen<br />
bei Freunden. Der Verbraucherschutz<br />
ist vor allem Anlaufstelle für Personen<br />
ohne Rechtsschutzversicherung.<br />
Objektivität der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
unbestritten<br />
Für die <strong>Anwalt</strong>schaft ebenfalls positiv:<br />
77 % der Befragten denken, dass Anwälte<br />
objektiv beraten – von den Befragten<br />
mit Kontakt zu Anwälten in den letzten<br />
5 Jahren sind das sogar 82 %. Die<br />
Mehrheit schätzt Anwälte als kompetent<br />
ein. Auch hier kommen Personen<br />
mit Kontakt zu Anwälten in den letzten<br />
5 Jahren zu einem positiveren Urteil.<br />
Immerhin 41 % finden aber, dass Anwälte<br />
auf spezielle Fragen keine Antwort<br />
haben, was die Einschätzung der Kompetenz<br />
zumindest relativiert.<br />
Mandanten fürchten vor allem<br />
hohe Kosten<br />
Die Befürchtung, dass hohe Kosten entstehen,<br />
stellt für 58 % der Befragten ein<br />
Hindernis dar, einen <strong>Anwalt</strong> aufzusuchen<br />
– und zwar unabhängig davon, ob<br />
sie rechtsschutzversichert sind oder<br />
nicht. Die Auswahl eines kompetenten<br />
<strong>Anwalt</strong>s wird von 52 % als Hinderungsgrund<br />
gesehen. Dass Anwälte den Konflikt<br />
verschärfen und sie vor Gericht<br />
drängen, wird nur von einer Minderheit<br />
(18%) als Hindernis gesehen, einen<br />
<strong>Anwalt</strong> aufzusuchen.<br />
Rechtsrat durch Nichtanwälte<br />
erwünscht<br />
Die Mehrheit der Befragten würde es begrüßen,<br />
wenn außer Anwälten auch angestellte<br />
Juristen und andere rechtskundige<br />
Personen, die keine Volljuristen sind,<br />
in Deutschland Beratung in rechtlichen<br />
Fragen anbieten würden. Eine deutliche
Die Mehrheit scheut hohe <strong>Anwalt</strong>skosten<br />
verursacht hohe Kosten<br />
Auswahl eines kompetenten <strong>Anwalt</strong>s ist schwierig<br />
Anwälte reden in Fachsprache, die man nicht versteht<br />
<strong>Anwalt</strong> ist an kleineren Fällen nicht interessiert<br />
17 %<br />
20 %<br />
Mehrheit der Befragten spricht sich dafür<br />
aus, Rechtsberatung durch Verbraucherverbände<br />
zuzulassen (77 %). Ebenfalls eine<br />
deutliche Mehrheit ist der Meinung, dass<br />
auch Rechtsschutzversicherungen Beratung<br />
anbieten sollten (73 %). Insbesondere<br />
diejenigen, die eine Rechtsschutzversicherung<br />
besitzen, stimmen diesem Vorschlag<br />
zu (79 %), aber auch 63 % derjenigen,<br />
die keine Rechtsschutzversicherung<br />
abgeschlossen haben. Ein Beratungsangebot<br />
durch Gewerkschaften und karitative<br />
Verbände findet dagegen keine Mehrheit:<br />
Nur 17 % der Befragten stimmen diesem<br />
Vorschlag zu. Immerhin 14 % würden<br />
sogar Beratung von Personen ohne juristische<br />
Ausbildung begrüßen. Erstaunlich<br />
auch, dass 75 % der Personen, die Vertrauen<br />
zu Anwälten haben und angaben,<br />
dass Anwälte objektiv und im Interesse<br />
Ihrer Mandanten beraten, es befürworten,<br />
wenn Rechtschutzversicherungen Rechtsberatung<br />
anbieten würden. Bei den Personen,<br />
die wenig Vertrauen in Anwälte<br />
haben, liegt der Zustimmungsgrad geringfügig<br />
darunter, nämlich bei 70 %.<br />
Geringe Kosten und gute<br />
Erreichbarkeit der Versicherer<br />
31 %<br />
26 %<br />
24 %<br />
26 %<br />
Anwälte verschärfen den Konflikt und drängen vor Gericht<br />
Rechtsschutzversichert ja Rechtsschutzversichert nein<br />
Eine kostengünstige Abwicklung ist für<br />
66 % eine der Vorteile der Beratung<br />
durch Versicherer. Auch die gute Erreichbarkeit<br />
wird von 61 % positiv bewertet.<br />
Erreichbarkeit und kostengünstige<br />
Abwicklung werden von Personen<br />
53 %<br />
50 %<br />
56 %<br />
63 %<br />
mit Rechtsschutz deutlich positiver<br />
gewertet als von Personen ohne Rechtsschutz.<br />
Schnelle und unkomplizierte<br />
Lösungen aus einer Hand sowie die<br />
Kompetenz der Versicherer in schwierigen<br />
Fragen werden noch von 51% bzw.<br />
45 % der Befragten als Stärke gesehen.<br />
verursacht hohe Kosten<br />
Fazit<br />
Auswahl eines kompetenten <strong>Anwalt</strong>s ist schwierig<br />
23 %<br />
22 %<br />
34 %<br />
Anwälte reden in Fachsprache, die man nicht versteht<br />
22 %<br />
19 %<br />
28 %<br />
<strong>Anwalt</strong> ist an kleineren Fällen nicht interessiert<br />
KANZLEI<br />
Die Studie verdeutlicht, dass die Angst<br />
der Bevölkerung vor hohen Kosten das<br />
größte Zugangshindernis zur <strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />
darstellt. Hier sollte die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
schnell durch Gemeinschaftswerbung,<br />
aber auch eine transparentere<br />
und offenere Kommunikation in jeder<br />
einzelnen Kanzlei, gegensteuern. Neue<br />
<strong>Anwalt</strong>sketten, wie etwa JuraXX, zeigen,<br />
dass die Öffentlichkeit Preislisten als<br />
erste Orientierung durchaus positiv aufnimmt.<br />
Mandanten haben zudem laut<br />
Prognos-Studie nach wie vor Schwierigkeiten<br />
bei der Suche nach einem<br />
geeigneten <strong>Anwalt</strong>. Der <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />
hat also heute mehr denn je seine<br />
Berechtigung, weil er Mandanten schnell<br />
und unkompliziert zu der für das jeweilige<br />
Rechtsproblem geeigneten Kanzlei<br />
leitet.<br />
Bezugsquelle der Studie<br />
Anwälte verschärfen den Konflikt und drängen vor Gericht<br />
Prognos Büro Berlin<br />
Dr. Iris Pfeiffer<br />
Prognos AG<br />
Dovestr. 2-4<br />
10587 Berlin<br />
Telefon +49 30 399 22 802<br />
Telefax +49 30 399 22 801<br />
iris.pfeiffer@prognos.com<br />
Hindernisse bei der Einbeziehung des <strong>Anwalt</strong>s<br />
13 %<br />
14 %<br />
rechtliche Auseinandersetzung<br />
in den letzen 5 Jahren<br />
23 %<br />
Quelle: Prognos AG<br />
43 %<br />
52 %<br />
47 %<br />
52 %<br />
vor mehr als 5 Jahren noch nie<br />
55 %<br />
66 %<br />
Quelle: Prognos AG<br />
6 / 2004 anwaltsreport<br />
11
ASS INTERN Sonderaktion bis zum 31.3.2005<br />
Teilnehmer werben Teilnehmer<br />
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und Vorteile der Teilnahme wahr.<br />
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muss. Melden sich z.B. fünf Kollegen auf Grund Ihrer Empfehlung an, erhalten Sie quasi Ihren eigenen<br />
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Tragen Sie Ihren Namen und Ihre Teilnehmernummer ein und senden dieses Formular dann bitte<br />
per Fax an die folgende Nummer:<br />
12 anwaltsreport 5 / 2004<br />
0221 – 9 37 38 935<br />
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Ich empfehle:<br />
Kanzlei<br />
Strasse und Hausnummer<br />
PLZ und Ort<br />
Kanzleistempel meiner Kanzlei<br />
Meine Daten:<br />
Teilnehmernummer<br />
Name<br />
BLZ<br />
Konto<br />
Bankinstitut
Kanzleibroschüren –<br />
Ein strategisches Instrument<br />
D er<br />
zunehmende Konkurrenzdruck<br />
auf dem <strong>Anwalt</strong>smarkt hat<br />
bei großen wie auch kleinen<br />
Kanzleien in den letzten Jahren dazu<br />
geführt, dass Marketingmaßnahmen<br />
eine größere Bedeutung geschenkt<br />
wird. Kaum ein <strong>Anwalt</strong> würde diese<br />
heute noch als unwichtig bezeichnen.<br />
Selbstdarstellung nach Außen gehört<br />
zum alltäglichen Geschäft. Ein bedeutender<br />
Bestandteil im Marketingmix<br />
ist die Kanzleibroschüre.<br />
Entwicklung und Gestaltung<br />
Eine aktuelle Studie der Firma legalcom<br />
aus Düsseldorf hat ergeben, dass<br />
mittlerweile Kanzleien aller Größenordnungen<br />
eine hauseigene Broschüre<br />
aufweisen können, die Ausführung<br />
dagegen noch einiger Verbesserungen<br />
bedarf. Manche Kanzleibroschüren<br />
sind zum Beispiel mit über 30 Seiten<br />
schlichtweg zu lang, die Gestaltung ist<br />
nicht leserfreundlich oder der Inhalt<br />
folgt keiner stringenten Argumentation.<br />
Die Wirkung einer gut konzipierten<br />
Broschüre sollte aber auf keinen<br />
Fall unterschätzt werden. Sie ist die<br />
Visitenkarte der Kanzlei. Der potenzielle<br />
Mandant nimmt diese zur Hand,<br />
um sich zu informieren, sich einen<br />
Eindruck zu verschaffen und auf diese<br />
Weise entsteht ein Bild bzw. Image,<br />
das sich fest in den Köpfen verankert.<br />
Besteht der Text aus lauter Rechtschreibfehlern,<br />
würde jeder sich so<br />
seine Gedanken über die Exaktheit<br />
und Zuverlässigkeit seines möglichen<br />
Rechtsbeistandes machen. Ähnlich<br />
verhält es sich mit anderen Formalien,<br />
angefangen beim Design bis hin zur<br />
Argumentation.<br />
Erste Schritte<br />
Um einen positiven Eindruck zu gewährleisten,<br />
sollte zu Beginn überprüft<br />
werden, ob bereits ein Außenauftritt<br />
in Form von Internetseite, Visitenkarte<br />
und Briefpapier in einheitlicher<br />
Form besteht. Bereits existente Schriftarten,<br />
eventuelle Formulierungen auf<br />
der Webseite und Designelemente sollten<br />
unbedingt Eingang in die zu produzierende<br />
Broschüre finden. Hat ein<br />
potenzieller Mandant bereits eine Visitenkarte<br />
der Kanzlei, erkennt er bei<br />
einheitlicher Gestaltung auf den ersten<br />
Blick, welcher Kanzlei die Broschüre<br />
zuzuordnen ist. So schafft man einen<br />
Wiedererkennungswert und baut eine<br />
Marke auf. Ein einmal festgelegtes Corporate<br />
Design (Farbe, Logo, Schriftart)<br />
kann und sollte immer wieder verwendet<br />
werden, z.B. für Türschilder,<br />
Mandantenrundschreiben, kleine Werbegeschenke<br />
etc.<br />
Äußerliche Faktoren<br />
Viele kleine Elemente tragen dazu bei,<br />
dass eine Kanzleibroschüre einen einwandfreien<br />
und attraktiven Gesamteindruck<br />
hinterlässt. Infolgedessen sollte<br />
eine Broschüre nicht länger als 10<br />
bis 15 Seiten und der Text in einer<br />
leicht leserlichen Schriftgröße gesetzt<br />
sein. Es empfiehlt sich eine Punktgröße<br />
von 8 bis 10. Manchmal wird eine Broschüre<br />
nur überflogen und Informationen<br />
können so schnell aufgenom-<br />
MARKETING<br />
men werden; eine zu große Schrift<br />
wirkt tendenziell kindlich. Das Format<br />
sollte ebenfalls handlich sein. DIN 4<br />
ist der Standard und wird von fast allen<br />
Kanzleien verwendet. Sonderformate<br />
können eine höhere Aufmerksamkeit<br />
erreichen, sind aber in der Produktion<br />
kostspieliger. Hochwertiges Material<br />
unterstreicht das Image der Kanzlei.<br />
Billiges und leichtes Papier können wie<br />
Glanzbroschüren schnell Assoziationen<br />
zu Supermarktprospekten wecken.<br />
Rechtsberatung gilt als anspruchsvolle<br />
und intellektuelle Tätigkeit, insofern<br />
sollte das Material dieses widerspiegeln.<br />
Veredelnde Elemente wie Prägungen<br />
und Stanzungen können je<br />
nach Budget eingesetzt werden, sind<br />
aber kein Muss.<br />
Ein Bild sagt mehr als tausend<br />
Worte<br />
In der Farbgebung bietet sich eine vieroder<br />
zweifarbige Gestaltung an, um<br />
nicht triste und mittelmäßig zu wir-<br />
6 / 2004 anwaltsreport<br />
13
MARKETING<br />
ken. Schwarz-weiß designte Broschüren<br />
sind seit einigen Jahren nicht mehr<br />
im Trend. Eine absolute Notwendigkeit<br />
in jeder Broschüre sind Bilder. Sie sprechen<br />
den Leser emotional an und prägen<br />
sich ein. Zuerst nimmt der Betrachter<br />
stets die visuellen Anreize<br />
wahr und erst im zweiten Schritt geht<br />
der Blick auf den Inhalt des Textes. Porträts<br />
der Partner auf den letzten Seiten<br />
geben der Außendarstellung eine persönliche<br />
Note. Der Mandant weiß sofort,<br />
wer sein Ansprechpartner ist. Auf<br />
den Abdruck von Passbildern sollte<br />
jedoch verzichtet werden. Diese wirken<br />
statisch und altmodisch. Ein professioneller<br />
Fotograf ist hier unumgänglich.<br />
Konzeptionell ist der Aufbau von<br />
Bilderwelten ein starker marken- und<br />
imagestärkender Faktor, d.h. zusätzlich<br />
sollten Bilder eingefügt werden,<br />
die den textlichen Inhalt unterstreichen.<br />
Liegt zum Beispiel ein Schwerpunkt<br />
im Arbeitsrecht, bietet es sich<br />
an, Menschen bei der Arbeit zu zeigen<br />
oder als Beispiel für das Gesellschaftsrecht<br />
zwei schüttelnde Hände,<br />
die einen Vertragsabschluss suggerieren.<br />
Visuelle Elemente laden den Gesamteindruck<br />
emotional-positiv auf.<br />
Die gleichen Bilder können ebenfalls<br />
auf der Internetseite verwendet werden,<br />
um hier den gleichen Effekt zu<br />
erzeugen und gleichzeitig die Einheitlichkeit<br />
der Außendarstellung fort<br />
zu führen.<br />
14 anwaltsreport 6 / 2004<br />
Das Wichtigste auf einen Blick<br />
� 15 Seiten als maximale Länge<br />
� Schriftgröße ca. 8 bis 10 Punkte<br />
� Handliches Format<br />
� Gute Papierqualität<br />
� Farbige Gestaltung<br />
� Professionelle Fotos<br />
� Kurze und prägnante Sprache<br />
� Positionierung entwickeln<br />
Auf gar keinen Fall…<br />
� Kanzleiname im Text in fettgedruckter<br />
Schrift<br />
� Unleserliche Kursivsetzungen<br />
im Text<br />
� Zu lange Überschriften<br />
� Umständliche Formulierungen<br />
� Klischeebilder mit Paragraphen<br />
oder Gerichtshammer verwenden<br />
Die inhaltliche Ausgestaltung<br />
Wichtig ist beim Schreiben des Textes,<br />
den Adressaten des Mediums im Auge<br />
zu behalten. Die Sprache – oder auch<br />
das Corporate Wording wie es sich im<br />
Marketingdeutsch nennt – sollte leicht<br />
zu verstehen sein. Dementsprechend<br />
sind überlange Sätze und eine zu spezielle<br />
juristische Terminologie unerwünscht.<br />
Bildhafte Ausdrücke und die<br />
Verwendung aktiver Formulierungen<br />
statt passiver erleichtern das Verständnis,<br />
denn nicht jeder Leser ist fachlich<br />
vorgebildet oder Jurist. Zwischenüberschriften<br />
und thematische Blöcke<br />
können ebenfalls als Leitfaden bei der<br />
Leserführung dienen.<br />
Inhaltlich gesehen reicht es nicht aus,<br />
das Leistungsangebot zu referieren und<br />
Adresse und Ansprechpartner zu nennen.<br />
Unterscheidungskraft erlangt die<br />
Broschüre erst dann, wenn eine Abgrenzung<br />
zu anderen Kanzleien erreicht<br />
wird. Gelingt dieses nicht, ist diese<br />
lediglich eine unter vielen. Beim Texten<br />
gilt als zentrale Fragestellung, warum<br />
sollte der Mandant gerade meine<br />
Kanzlei beauftragen? Als Anhaltspunkte<br />
können hierfür folgende Fragen<br />
dienen:<br />
1. Gibt es ein schwerpunktmäßiges<br />
Rechtsgebiet auf dem bereits maßgebliche<br />
Erfolge erzielt wurden?<br />
2. Wo werden weitere zukünftige strategische<br />
Erfolgspotenziale gesehen?<br />
3. Welche Vorteile der Betreuung bietet<br />
die Kanzlei (z.B. persönliche Ansprache,<br />
schnelles Handeln, Kosteneffizienz,<br />
besondere Ausbildung einzelner<br />
Berufsträger, Mitgliedschaften,<br />
Veröffentlichungen, Vorträge<br />
etc.)?<br />
4. Besteht eine gewachsene Tradition<br />
(Besteht seit….)?<br />
Es entsteht eine Positionierung, die der<br />
Kanzlei ein einzigartiges Profil gibt.<br />
Unterstützt werden kann diese durch<br />
einen Claim (auch Slogan genannt).<br />
Jedem ist der Dresdner Bank-Claim<br />
„Die Beraterbank“ ein Begriff. Größere<br />
wie auch kleinere Kanzleien gehen<br />
nach und nach dazu über, ihre Positionierung<br />
durch einen Claim zu unterstützen.<br />
Es zeigt Dienstleistungsorientierung<br />
und Studien haben ergeben,<br />
dass die Merkbarkeit des Unternehmens-<br />
bzw. Kanzleinamens maßgeblich<br />
gesteigert und positiv beeinflusst<br />
wird.<br />
Der Prozess, eine Broschüre zu entwerfen,<br />
erfordert einiges an Zeit und<br />
konzeptioneller und strategischer Vorarbeit.<br />
Ist diese aber einmal fertig gestellt,<br />
hat die Kanzlei lange Zeit ein<br />
hervorragendes imageförderndes Marketinginstrument.<br />
Ohne Probleme<br />
kann jederzeit ein Nachdruck beauftragt<br />
werden, eine Textpassage oder ein<br />
Gestaltungselement modernisiert werden.<br />
Autorin<br />
Dr. Tanja Hemme<br />
Poelchaukamp 27<br />
22301 Hamburg<br />
Phone: 040-20970980<br />
Mobil: 0173-6366867<br />
Bezugsquelle der Studie<br />
„Die Kanzleibroschüre als kommerzielles<br />
Kommunikationsmittel“<br />
legalcom<br />
Kai-Uwe Löhde<br />
Kaiser-Wilhelm-Ring 39<br />
40545 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211-551615<br />
Internet: www.legalcom.de<br />
eMail: loehde@legal.com
Anwälte entdecken<br />
Gemeinschaftswerbung<br />
M it<br />
der Initiative „Anwälte – mit<br />
Recht im Markt“ will die Bundesrechtsanwaltskammer<br />
eine<br />
Zukunftsdebatte auch in den eigenen<br />
Reihen anstoßen. Thema dieser Debatte<br />
soll das Gemeinschaftsgut Recht<br />
und der daraus folgende besondere<br />
Schutz der Verbraucher sein. Daneben<br />
wird die Initiative Diskussionen um<br />
die Zukunft der Anwälte sowie ihr<br />
Selbstverständnis anstoßen. Gestartet<br />
wurde die Kampagne Ende September<br />
2004 – pünktlich mit Beginn des<br />
Deutschen Juristentages in Bonn. Der<br />
Claim und eine erste Anzeige wurden<br />
zeitgleich in führenden juristischen<br />
Publikationen veröffentlicht und an<br />
die Teilnehmer des Juristentages verteilt.<br />
Stärken der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
unterstreichen<br />
Insgesamt sehen sich Anwälte bereits<br />
seit längerem einem zunehmend schärferen<br />
Wettbewerb auf dem Rechtsmarkt<br />
ausgesetzt. Diese Entwicklung<br />
wird sich mit der Öffnung des Rechtsberatungsgesetzes<br />
weiter fortsetzen.<br />
„Die Bundesrechtsanwaltskammer<br />
steht der Öffnung des Rechtsberatungsgesetzes<br />
positiv gegenüber, sofern<br />
dabei dem Gemeinschaftsgut Recht<br />
und den Verbraucherinteressen in der<br />
Rechtsberatung Rechnung getragen<br />
wird“, erläutert Vizepräsident Ulrich<br />
Scharf die Grundsatzposition der Kammer.<br />
Tatsache ist, dass Anwälte auch<br />
in Zukunft wie keine andere Berufsgruppe<br />
am Rechtsmarkt darauf verweisen<br />
können, unabhängig, verschwiegen<br />
und zur konsequenten Vertretung<br />
allein der Interessen ihrer Kunden<br />
verpflichtet zu sein.<br />
Interne Zukunftsdebatte<br />
anstoßen<br />
Wichtig sei es jedoch, so Scharf, „über<br />
die Fachdebatte und Einzelfragen hinaus<br />
zu denken“. Notwendig sei es daher,<br />
eine interne Debatte über die Zukunft<br />
der Anwälte und ihr Selbstverständnis<br />
anzustoßen. „Die weitere Öffnung<br />
des Rechtsmarktes wird von allen<br />
Anwälten ein Umdenken erfordern.<br />
Künftig sollte sich jede Kanzlei noch<br />
viel stärker als bisher der eigenen<br />
Kompetenzen, Erfahrungen und<br />
Stärken bewusst werden“, fordert<br />
Scharf. Aktiver und deutlicher<br />
als bisher werde es notwendig<br />
sein, den eigenen Mehrwert<br />
und das eigene Profil gegenüber<br />
Kunden und Verbrauchern<br />
zu kommunizieren. Diese<br />
Debatte will die Bundesrechtsanwaltskammer<br />
in<br />
einem größeren Kontext<br />
führen. Scharf: „Wie beispielsweise<br />
die Gesundheit<br />
ist das Gemeinschaftsgut<br />
Recht von überragend<br />
wichtiger Bedeutung für<br />
unsere komplexe Gesellschaft“.<br />
Neben dem Verbraucherschutz<br />
werde<br />
dieser Aspekt daher in<br />
der Initiative „Anwälte<br />
– mit Recht im Markt“<br />
eine zentrale Rolle spielen.<br />
Resonanzen sind positiv<br />
Laut BRAK-Vize Scharf hat die Kampagne,<br />
die bisher nur auf den Deutschen<br />
Juristentag beschränkt wurde,<br />
ein durchweg positives Echo gefunden.<br />
„Niemand hat sich dahingehend geäußert,<br />
das Motiv sei geschmacklos.<br />
Es geht eher in die Richtung, es sei vielleicht<br />
noch etwas zu zahm“. Scharf<br />
kann sich deshalb auch vorstellen,<br />
künftig Gemeinschaftswerbung bis<br />
hinein in die Bevölkerung zu betreiben.<br />
Das gilt insbesondere für die Imagewerbung<br />
zu Gunsten der Marke<br />
„Fachanwalt“. „Wir werden immer ein<br />
Interesse daran haben, dass insbesondere<br />
der Fachanwalt erkennbar bleibt.<br />
Der muss sich aus einer unüberschaubaren<br />
Anzahl von Spezialisierungsbegriffen<br />
so abheben, dass jeder weiß:<br />
Das ist eigentlich der richtig Geprüfte“,<br />
so Scharf.<br />
Gemeinschaftswerbung<br />
sehr teuer<br />
Doch eine bundesweite Gemeinschaftswerbung<br />
kostet viel Geld. Selbst wenn<br />
man keine TV-Spots schaltet, hat man<br />
für eine flächendeckende Werbeaktion<br />
schnell 500.000 Euro ausgegeben.<br />
WERBUNG<br />
Deshalb ist<br />
die Gefahr entsprechend<br />
groß, dass Gemeinschaftswerbung<br />
leicht verpufft. Allerdings macht sie<br />
gerade in der jetzigen Situation Sinn,<br />
versuchen doch zahlreiche Berufsgruppen<br />
außerhalb der <strong>Anwalt</strong>schaft,<br />
in den Beratermarkt hineinzukommen.<br />
Verzahnung mit Individualwerbung<br />
sinnvoll<br />
Langfristig allerdings werden die<br />
<strong>Anwalt</strong>sfunktionäre nicht umhin kommen,<br />
die Gemeinschaftswerbung mit<br />
der Individualwerbung einzelner Kanzleien<br />
zu kombinieren. Nur so ist nämlich<br />
gewährleistet, dass die Werbung<br />
auch tatsächlich in der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
in Form vermehrter Nachfrage nach<br />
Rechtsrat ankommt. Hier intelligente<br />
und für die Bevölkerung verständliche<br />
Kommunikationsstrategien zu entwickeln,<br />
dürfte sich lohnen. Denkbar<br />
wäre es etwa, Anwälte, die eine spezielle<br />
und besonders aufwändige Fortbildung<br />
hinter sich gebracht haben, in<br />
der Werbung besonders hervorzuheben.<br />
Das würde im Übrigen auch dem<br />
Fortbildungsgedanken und damit der<br />
Qualität des <strong>Anwalt</strong>sberufes zu Gute<br />
kommen.<br />
6 / 2004 anwaltsreport<br />
15
INTERNET<br />
Justizkommunikationsgesetz:<br />
Wann kommt die elektronische Akte?<br />
Das Bundeskabinett hat am 28. Juli<br />
2004 den von Bundesministerin<br />
Brigitte Zypries vorgelegten Entwurf<br />
eines Justizkommunikationsgesetzes<br />
beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt<br />
die rechtlichen Rahmenbedingungen,<br />
unter denen Anwältinnen und Anwälte<br />
ihre Schriftsätze statt in Papierform<br />
künftig elektronisch bei Gericht einreichen<br />
können. In einer Presseerklärung<br />
vom gleichen Tage ließ sich<br />
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries<br />
unter der Überschrift „Email statt Briefpost<br />
und Aktenbock“ mit folgenden<br />
Sätzen zitieren: „In Zeiten knapper<br />
finanzieller und personeller Ressourcen<br />
ist elektronischer Rechtsverkehr für eine<br />
moderne Justiz unerlässlich. Elektronisch<br />
übersandte Dokumente sind<br />
schneller beim Empfänger als Briefe<br />
und Faxe und sie haben zudem den<br />
Vorteil, dass man damit elektronische<br />
Akten anlegen kann. So können<br />
mehrere Bearbeiter gleichzeitig an einer<br />
Akte arbeiten. Das ist eine wesentliche<br />
Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen<br />
und Bürger schneller zu ihrem Recht<br />
kommen“. Das Gesetz ist Teil der<br />
Initiative BundOnline2005, in der sich<br />
die Bundesregierung zum Ziel gesetzt<br />
hat, bis 2005 alle internetfähigen<br />
Dienstleistungen online bereitzustellen.<br />
Zweifel am Zeitplan<br />
So ambitioniert das Projekt auch ist –<br />
der Zeitplan ist sehr eng bemessen,<br />
zumal nach wie vor große Rechtsunsicherheit<br />
bei der elektronischen Signatur<br />
besteht. Denn anhaltende Angriffe<br />
auf Online Banking Kunden durch sogenanntes<br />
„Phishing“ zeigen: Im eCommerce<br />
gibt es deutliche Sicherheitslücken.<br />
Notwendig ist vor allem eine<br />
eindeutige Identifizierung der virtuellen<br />
Geschäftspartner. Machbar wäre<br />
dies durch einen breiten Einsatz der<br />
„qualifizierten elektronischen Signatur“,<br />
einem fälschungssicheren elektronischen<br />
Siegel. Die notwendigen<br />
Rahmenbedingungen für eine sichere<br />
Signaturanwendung sind seit Jahren im<br />
Signaturgesetz verfügbar. Doch weil<br />
Banken und Sparkassen die Kosten<br />
scheuen, werden die sicheren Systeme<br />
bisher noch nicht flächendeckend ein-<br />
16 anwaltsreport 6 / 2004<br />
gesetzt. Statt aber nun der fälschungssicheren<br />
elektronischen Signatur zum<br />
Durchbruch zu verhelfen, plant die<br />
Bundesregierung jetzt eine Abschwächung<br />
des Signaturgesetzes. Phishing,<br />
Datenklau und Betrügereien im Internet<br />
würden dadurch erleichtert, fürchten<br />
insbesondere die Bundesnotarkammer<br />
und der Verbraucherzentrale Bundesverband<br />
(vzbv). „Die geplanten Änderungen<br />
kappen die tragenden Sicherheitselemente<br />
für einen effektiven Verbraucherschutz,“<br />
kritisierte Prof. Dr.<br />
Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale<br />
Bundesverbandes (vzbv).<br />
Im Bundesrat wurde der Gesetzesvorschlag<br />
im Eilverfahren und ohne Beteiligung<br />
des dortigen Rechtsausschusses<br />
durchgewunken. Stefan Görk, Hauptgeschäftsführer<br />
der Bundesnotarkammer,<br />
kritisiert: „Sinn und Zweck der<br />
qualifizierten elektronischen Signatur<br />
ist das Schaffen von Sicherheit. Wenn man<br />
die aufgibt, kann man es auch lassen.“<br />
BMJ preist Zeit- und Kostenersparnis<br />
Doch das BMJ lässt sich auf dem Weg<br />
zur elektronischen Gerichtsakte nicht<br />
abschrecken. Die für die elektronische<br />
Kommunikation notwendige Technik<br />
sei sowohl bei Gerichten wie auch bei<br />
der <strong>Anwalt</strong>schaft weitgehend vorhanden<br />
oder könne mit einem vergleichsweise<br />
geringen Aufwand beschafft werden.<br />
Anwältinnen und Anwälte müssen<br />
danach neben einem PC lediglich<br />
eine Signaturkarte und die dazugehörige<br />
Software erwerben. Und dann<br />
kann es los gehen: Das Gericht richtet<br />
einen elektronischen Gerichtsbriefkasten<br />
ein, an den der <strong>Anwalt</strong> seine elektronisch<br />
signierten Schriftsätze schicken<br />
kann. Dort wird dann automatisch eine<br />
Eingangsbestätigung als Antwort generiert<br />
– damit ist dieser Kommunikationsweg<br />
genauso sicher wie ein Einschreiben,<br />
aber sehr viel schneller. „Mit<br />
wenig finanziellem und technischem<br />
Aufwand haben Anwältinnen und<br />
Anwälte 24 Stunden täglich Zugang<br />
zum Gericht und erhalten sofort Eingangsbestätigungen<br />
und automatische<br />
E-Mail-Benachrichtigungen über erfolgte<br />
Zustellungen. Zudem können sie<br />
Akten elektronisch einsehen und Vorgänge<br />
direkt elektronisch bearbeiten.<br />
So können Zeit und Versandkosten<br />
gespart werden“, unterstreicht Brigritte<br />
Zypries die Vorzüge der elektronischen<br />
Kommunikation.<br />
Einsparungen von etwa 600.000<br />
Euro pro Gericht<br />
Auch für die Justiz ist der elektronische<br />
Rechtsverkehr attraktiv, weil er Abläufe<br />
vereinfacht und beschleunigt. Der<br />
Eingang eines Dokuments wird automatisch<br />
protokolliert; der Schriftsatz<br />
wird automatisch und unveränderbar<br />
in der elektronischen Akte erfasst.<br />
Sofern das Dateiformat, das der <strong>Anwalt</strong><br />
benutzt hat, dies erlaubt, können wiederkehrende<br />
Daten, wie beispielsweise<br />
Anschriften automatisch ausgelesen<br />
und in einem Grunddatensatz vorgehalten<br />
werden. Bislang müssen solche<br />
Akten mühsam für das Deckblatt der<br />
Papierakte aus den eingehenden Schriftsätzen<br />
zusammengesucht werden. Klar,<br />
dass dadurch erhebliche Personalkosten<br />
eingespart werden. Die Entwurfverfasser<br />
des Justizkommunikationsgesetzes<br />
gehen davon aus, dass pro Gericht in<br />
Deutschland über die nächsten zehn<br />
Jahre etwa 600.000 Euro an Personalkosten<br />
eingespart werden, wobei sich<br />
das Rechenbeispiel auf ein Gericht mit<br />
40 Richtern und 40 nichtrichterlichen<br />
Mitarbeitern bezieht. Bei zwei Bundesgerichten,<br />
dem Bundesgerichtshof<br />
und dem Bundespatentgericht können<br />
bereits jetzt Dokumente elektronisch<br />
eingereicht werden. Ende dieses Jahres<br />
soll dies auch beim Bundesverwaltungsgericht<br />
und beim Bundesfinanzhof<br />
möglich sein. Wird das Justizkommunikationsgesetz<br />
noch in dieser Legislaturperiode<br />
verabschiedet, hängt es<br />
wohl von der Flexibilität der einzelnen<br />
Justizverwaltungen ab, wann auch in<br />
den unteren Instanzen elektronisch<br />
kommuniziert wird.<br />
Link zum Thema<br />
Regierungsentwurf des Justizkommunikationsgesetzes<br />
www.bundesjustizministerium.de
Ein unmoralisches Angebot<br />
Anders als es der bekannte Werbeslogan<br />
„Advocard ist <strong>Anwalt</strong>s<br />
Liebling“ glauben macht, sind die etwa<br />
130.000 Anwälte derzeit gar nicht gut<br />
auf Deutschlands Rechtsschutzversicherungen<br />
zu sprechen. Der Grund:<br />
Die Versicherer wollen die seit dem<br />
1.7.2004 geltende 14-prozentige Erhöhung<br />
der <strong>Anwalt</strong>sgebühren im neuen<br />
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch<br />
individuelle Honorarvereinbarungen<br />
mit einzelnen Anwälten wieder rückgängig<br />
machen. Die Berufsorganisationen<br />
sehen darin ein unzulässiges<br />
Preisdumping. Deshalb empfahl die<br />
Bundesrechtsanwaltskammer ihren<br />
Mitgliedern, diese so genannten Rationalisierungsabkommen<br />
nicht zu unterschreiben.<br />
Doch da hatten wohl schon<br />
etliche Kanzleien die dubiosen Angebote<br />
der Versicherer angenommen<br />
– aus Angst vor weiteren Umsatzverlusten.<br />
Denn die Versicherer schüren<br />
in den Anschreiben mehr oder weniger<br />
die Befürchtungen der Anwälte, im<br />
Falle einer Ablehnung der Gebührenübereinkunft<br />
künftig bei der Mandatsvergabe<br />
nicht mehr berücksichtigt zu<br />
werden. Doch der Einfluss der Assekuranzen<br />
auf ihre Versicherten bei der<br />
Mandatierung ist tatsächlich nur sehr<br />
gering. Denn der Anteil der so genannten<br />
Freimandate, also derjenigen Versicherten,<br />
die einen <strong>Anwalt</strong> über ihre<br />
Rechtsschutzversicherung suchen, beträgt<br />
im Schnitt lediglich 10 Prozent!<br />
Angebot nicht akzeptabel<br />
Kein Grund also, das unmoralische<br />
Angebot der Versicherer vorschnell<br />
anzunehmen, zumal es sich teilweise<br />
um Gebührennachlässe von 30 Prozent<br />
handelt und damit quasi der<br />
Gebührenstand von 1994 durch die<br />
Hintertür wieder eingeführt werden<br />
soll. Der Kölner Jura-Professor Martin<br />
Henssler hält die Angebote der Versicherungsgesellschaften<br />
denn auch für<br />
rechtswidrig: „Die Rationalisierungsabkommen<br />
sind ein ganz heikles und<br />
brisantes Thema. Ein Rationalisierungsabkommen,<br />
das den Rechtsanwalt<br />
verpflichtet, zu Honoraren zu<br />
arbeiten, die 30 Prozent unterhalb des<br />
normalen Gebührenniveaus liegen, ist<br />
eindeutig unzulässig. Das muss man<br />
so deutlich sagen“. Und der Pressesprecher<br />
der Bundesrechtsanwaltskammer,<br />
Vize-Präsident Ulrich Scharf,<br />
verdeutlicht die wirtschaftlichen Konsequenzen<br />
für die <strong>Anwalt</strong>schaft: „Im<br />
Ergebnis führt dies dazu, dass das, was<br />
wir gerade durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />
bekommen<br />
haben, nach zehn Jahren nämlich endlich<br />
mal etwas mehr, wieder wegfiele.<br />
In vielen Fällen sind die Vorschläge so,<br />
dass man sich sogar gegenüber dem<br />
alten Rechtszustand noch verschlechtern<br />
würde. Und das kann man gar<br />
nicht akzeptieren“.<br />
Versicherer stehen unter Druck<br />
Doch auch die Rechtsschutzversicherungen<br />
stehen unter starkem wirtschaftlichem<br />
Druck. Verfügte noch bis<br />
vor wenigen Jahren jeder zweite Haushalt<br />
in Deutschland über eine Rechtsschutzpolice,<br />
ist diese Quote mittlerweile<br />
auf 43 Prozent gefallen. Und<br />
durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />
haben die Versicherer jetzt<br />
auch noch mit erheblich gestiegenen<br />
<strong>Anwalt</strong>s- und Gerichtskosten zu kämpfen.<br />
Da sie diesen Kostendruck wegen<br />
der lahmenden Konjunktur nicht oder<br />
nur zu einem geringen Teil an die Versicherungsnehmer<br />
über Prämiener-<br />
RECHTSSCHUTZVERSICHERER<br />
Quelle: GDV-Jahrbuch<br />
höhungen weitergeben können, versuchen<br />
sie statt dessen, die <strong>Anwalt</strong>shonorare<br />
zu drücken. Doch Ulrich<br />
Scharf hält davon gar nichts: „Diese<br />
Vorschläge sind im Inhalt teilweise so,<br />
dass sie regelrecht unverschämt sind.<br />
Sie bauen offensichtlich auf eine<br />
Marktmacht einiger führender Rechtsschutzversicherer,<br />
von der sie meinen,<br />
dass das auf diese Art und Weise durchgesetzt<br />
werden kann“. Ähnlich sieht<br />
das Rechtsanwalt Friedrich Jansen aus<br />
Neuwied: „Wir verstehen das RVG<br />
nicht als Garantieversprechen für sicheres<br />
und ausreichendes Einkommen.<br />
Wir verstehen das RVG aber auch<br />
nicht als Basis für das Kostenmanagement<br />
der Versicherungswirtschaft“, so<br />
der Vorsitzende des Ausschusses für<br />
Gebührenrecht im Deutschen <strong>Anwalt</strong>verein,<br />
der im Übrigen mit Blick auf<br />
die erforderliche wirtschaftliche Unabhängigkeit<br />
betont, dass „die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
nicht als zentrale Stellschraube<br />
für das Wohlergehen der Versicherungswirtschaft<br />
dienen kann“. Und so<br />
lassen sich einige Anwälte das Geschäftsgebaren<br />
der Versicherungsgesellschaften<br />
nicht länger bieten. Jedenfalls<br />
der Essener Rechtsanwalt Christian<br />
Nuhr hat gegen die Rechtsschutzversicherer<br />
Anzeige beim Bundeskartellamt<br />
erstattet. Sein Vorwurf lautet,<br />
die Rechtsschutzversicherungen hät-<br />
6 / 2004 anwaltsreport<br />
17
RECHTSSCHUTZVERSICHERER<br />
ten bei den Honorarangeboten gegenüber<br />
den Anwälten angeblich verbotene<br />
Preisabsprachen getroffen.<br />
Kompensation fehlt<br />
Doch unabhängig von diesem Vorwurf<br />
bleiben die Rationalisierungsabkommen<br />
erst einmal im Raum stehen. Wie<br />
soll der einzelne <strong>Anwalt</strong> darauf reagieren?<br />
Rationalisierungsabkommen<br />
sind grundsätzlich nichts Neues – eine<br />
Entwicklung, die immer schon auf<br />
dem Markt zu beobachten war. „Derartige<br />
Absprachen sind grundsätzlich<br />
zulässig, setzen aber immer voraus,<br />
dass tatsächlich die Gebührenunterschreitung,<br />
die hier ja immer vereinbart<br />
wird, durch Rationalisierungseffekte<br />
auch kompensiert wird“, erläutert<br />
Martin Henssler. Doch ein Rationalisierungsabkommen,<br />
das den Rechtsanwalt<br />
verpflichtet, zu Honoraren zu<br />
arbeiten, die 30 Prozent unterhalb des<br />
normalen Gebührenniveaus im außergerichtlichen<br />
oder gar des Mindestgebührenniveaus<br />
im forensischen Bereich<br />
liegen, ist eindeutig unzulässig.<br />
„Das ist bereits berufsrechtlich problematisch<br />
und wäre auch kartellrechtlich<br />
problematisch. Unproblematisch<br />
ist es nur, soweit tatsächlich echte Rationalisierungseffekte<br />
für den Rechtsanwalt<br />
eintreten, die er dadurch hat,<br />
dass er, ohne sich mit den Rechtsschutzversicherungen<br />
streiten zu müssen,<br />
sehr schnell abrechnen kann und<br />
sehr schnell sein Honorar bekommt.<br />
Das ist sicherlich ein vermögenswerter<br />
Vorteil für den Rechtsanwalt, der<br />
sich auch in dem Rationalisierungsabkommen<br />
niederschlagen darf“, so<br />
Henssler.<br />
18 anwaltsreport 6 / 2004<br />
Gebührensenkung für Mandatsvermittlung unzulässig<br />
Es ist selbstverständlich unzulässig, einen Konnex zwischen der Vermittlung von<br />
so genannten freien Mandaten und den Rationalisierungsabkommen herzustellen.<br />
Das bedeutet: Der Rationalisierungsvorteil darf nicht darin bestehen, dass<br />
die Rechtsschutzversicherungen den Unterzeichnern der Gebührenabkommen<br />
freie Mandate vermitteln. Vielmehr darf eben gerade für die Vermittlung von Mandaten<br />
keine Vergütung erfolgen und auch kein Entgegenkommen von Seiten des<br />
<strong>Anwalt</strong>s. Das ist eine eindeutige berufsrechtliche Grenze.<br />
Standhaft bleiben<br />
Anwälte, die die Rationalisierungsabkommen<br />
bereits unterschrieben haben<br />
und das jetzt bereuen, haben jederzeit<br />
die Möglichkeit, wieder aus der Vereinbarung<br />
auszusteigen. Das jedenfalls<br />
rät Ulrich Scharf den betroffenen Kolleginnen<br />
und Kollegen. „Außerdem<br />
sollten die Anwälte gegenüber den Versicherungen<br />
darauf bestehen, dass jedenfalls<br />
solange, wie es solche Abkommen<br />
mit vernünftigen Konditionen<br />
nicht gibt, eben in jedem einzelnen<br />
Fall das entstandene Honorar nach<br />
RVG-Regeln festgesetzt wird. Notfalls<br />
müssen die Kollegen mit der Versicherung<br />
darüber verhandeln oder wenn<br />
es nicht anders geht – prozessieren“.<br />
Aus eigenem Recht will die Rechtsanwaltskammer<br />
derzeit nicht gegen die<br />
Versicherungsbranche vorgehen. Denkbar<br />
wäre das zwar. Doch die von der<br />
BRAK eingeschalteten Gutachter sind<br />
vom Erfolg einer Unterlassungsklage<br />
nicht restlos überzeugt. Denn die Versicherer<br />
haben beim Ausformulieren<br />
der Abkommen vorgebaut und einen<br />
Passus gewählt, wonach bei außergewöhnlichen<br />
Umständen von den Abkommen<br />
abgewichen werden kann.<br />
Versöhnliche Töne<br />
Der BRAK-Vize Ulrich Scharf setzt<br />
statt dessen auf eine Lösung am Verhandlungstisch.<br />
Er hält die Möglichkeiten<br />
der Zusammenarbeit zwischen<br />
den Versicherern und der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
noch längst nicht für ausgereizt. Das<br />
sieht Rechtsanwalt Andreas Heinsen,<br />
Vorstandsmitglied der ÖRAG Rechtsschutz<br />
in Düsseldorf, genauso: „<strong>Anwalt</strong>schaft<br />
und Versicherer sitzen in<br />
einem Boot! Beide sind daran interessiert,<br />
den Anteil von versicherten<br />
Haushalten von nur noch 43 % (1994:<br />
47 %) zu erhöhen und neue umfassendere<br />
Angebote zu etablieren“,<br />
schreibt Heinsen in einem NJW-Editorial.<br />
Bleibt zu hoffen, dass sich die<br />
Verantwortlichen an den runden Tisch<br />
setzen und möglichst schnell zu einer<br />
vernünftigen Lösung kommen. Diese<br />
sollte dann aber auch gleich die neue<br />
Gebührenlage ab dem 1.7.2006 berücksichtigen.<br />
Dann verhandeln die Anwälte<br />
nämlich die außergerichtlichen Gebühren<br />
mit den Mandanten frei aus.<br />
Damit wird aber auch das Risiko für<br />
die Versicherer unkalkulierbar. Deshalb<br />
werden sie voraussichtlich die<br />
außergerichtlichen Gebühren kappen.<br />
Um wie viel genau, das steht derzeit<br />
noch in den Sternen. Aber vielleicht<br />
lässt sich das ja im Rahmen der angekündigten<br />
Verhandlungen noch näher<br />
konkretisieren.<br />
Rationalisierungsabkommen<br />
Völlig unvoreingenommen sind Rationalisierungsabkommen<br />
grundsätzlich<br />
eine sinnvolle Form der Zusammenarbeit<br />
zwischen Rechtsanwälten und<br />
Rechtsschutzversicherungen, weil Anwälte<br />
schneller ihre Gebühren ausgezahlt<br />
bekommen. Allerdings werden sie<br />
eindeutig unzulässig, wenn dem Rationalisierungsvorteil<br />
eine überproportionale<br />
Honorareinbuße gegenüber<br />
steht.
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ist Freitag, der 14. Januar 2005.<br />
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Der <strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong><br />
wünscht allen<br />
Leserinnen und Lesern<br />
frohe<br />
Weihnachtsfeiertage<br />
und einen guten Start<br />
ins Neue Jahr 2005!<br />
Leserbrief<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
„Das Editorial der Ausgabe 5/2004 für Oktober<br />
2004 veranlasst doch zu einer Stellungnahme:<br />
Meinen Sie, dass ein ‚lückenloses Fachanwaltssystem‘<br />
die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
verhindert hätte? Glauben<br />
Sie, dadurch wäre dem Kollegen Greißinger,<br />
der über 40 Jahre im Verkehrsrecht tätig war,<br />
aber offenbar – mangels Möglichkeit – kein<br />
Fachanwalt dafür ist, die Berechtigung dafür<br />
versagt worden, als ‚Spezialist‘ zu werben?<br />
Die Entscheidung zeigt doch folgendes: Es ist<br />
von vornherein fragwürdig, ein ‚Fachanwaltssystem‘<br />
zu implementieren. Demnach dürfte<br />
ein richtiger Fachmann, der über lange Jahre in<br />
einem Rechtsgebiet tätig war, sich nicht als<br />
solcher bezeichnen, obwohl doch gerade er ein<br />
solcher ‚Fachanwalt‘ ist. Im Übrigen würde<br />
auch ein solches System nicht verhindern, dass<br />
sich erfahrene Kollegen als Spezialisten bezeichnen<br />
dürften. Zuletzt: Ob die Ärzte mit ihrem<br />
System glücklich sind, vermag ich nicht endgültig<br />
zu beurteilen. Der Unsinn eines solchen<br />
lückenlosen Systems wird aber offenbar beim<br />
‚Facharzt für Allgemeinmedizin‘“.<br />
Rechtsanwalt Stefan Frey, Bayreuth<br />
6 / 2004 anwaltsreport<br />
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