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MARKETING<br />

ken. Schwarz-weiß designte Broschüren<br />

sind seit einigen Jahren nicht mehr<br />

im Trend. Eine absolute Notwendigkeit<br />

in jeder Broschüre sind Bilder. Sie sprechen<br />

den Leser emotional an und prägen<br />

sich ein. Zuerst nimmt der Betrachter<br />

stets die visuellen Anreize<br />

wahr und erst im zweiten Schritt geht<br />

der Blick auf den Inhalt des Textes. Porträts<br />

der Partner auf den letzten Seiten<br />

geben der Außendarstellung eine persönliche<br />

Note. Der Mandant weiß sofort,<br />

wer sein Ansprechpartner ist. Auf<br />

den Abdruck von Passbildern sollte<br />

jedoch verzichtet werden. Diese wirken<br />

statisch und altmodisch. Ein professioneller<br />

Fotograf ist hier unumgänglich.<br />

Konzeptionell ist der Aufbau von<br />

Bilderwelten ein starker marken- und<br />

imagestärkender Faktor, d.h. zusätzlich<br />

sollten Bilder eingefügt werden,<br />

die den textlichen Inhalt unterstreichen.<br />

Liegt zum Beispiel ein Schwerpunkt<br />

im Arbeitsrecht, bietet es sich<br />

an, Menschen bei der Arbeit zu zeigen<br />

oder als Beispiel für das Gesellschaftsrecht<br />

zwei schüttelnde Hände,<br />

die einen Vertragsabschluss suggerieren.<br />

Visuelle Elemente laden den Gesamteindruck<br />

emotional-positiv auf.<br />

Die gleichen Bilder können ebenfalls<br />

auf der Internetseite verwendet werden,<br />

um hier den gleichen Effekt zu<br />

erzeugen und gleichzeitig die Einheitlichkeit<br />

der Außendarstellung fort<br />

zu führen.<br />

14 anwaltsreport 6 / 2004<br />

Das Wichtigste auf einen Blick<br />

� 15 Seiten als maximale Länge<br />

� Schriftgröße ca. 8 bis 10 Punkte<br />

� Handliches Format<br />

� Gute Papierqualität<br />

� Farbige Gestaltung<br />

� Professionelle Fotos<br />

� Kurze und prägnante Sprache<br />

� Positionierung entwickeln<br />

Auf gar keinen Fall…<br />

� Kanzleiname im Text in fettgedruckter<br />

Schrift<br />

� Unleserliche Kursivsetzungen<br />

im Text<br />

� Zu lange Überschriften<br />

� Umständliche Formulierungen<br />

� Klischeebilder mit Paragraphen<br />

oder Gerichtshammer verwenden<br />

Die inhaltliche Ausgestaltung<br />

Wichtig ist beim Schreiben des Textes,<br />

den Adressaten des Mediums im Auge<br />

zu behalten. Die Sprache – oder auch<br />

das Corporate Wording wie es sich im<br />

Marketingdeutsch nennt – sollte leicht<br />

zu verstehen sein. Dementsprechend<br />

sind überlange Sätze und eine zu spezielle<br />

juristische Terminologie unerwünscht.<br />

Bildhafte Ausdrücke und die<br />

Verwendung aktiver Formulierungen<br />

statt passiver erleichtern das Verständnis,<br />

denn nicht jeder Leser ist fachlich<br />

vorgebildet oder Jurist. Zwischenüberschriften<br />

und thematische Blöcke<br />

können ebenfalls als Leitfaden bei der<br />

Leserführung dienen.<br />

Inhaltlich gesehen reicht es nicht aus,<br />

das Leistungsangebot zu referieren und<br />

Adresse und Ansprechpartner zu nennen.<br />

Unterscheidungskraft erlangt die<br />

Broschüre erst dann, wenn eine Abgrenzung<br />

zu anderen Kanzleien erreicht<br />

wird. Gelingt dieses nicht, ist diese<br />

lediglich eine unter vielen. Beim Texten<br />

gilt als zentrale Fragestellung, warum<br />

sollte der Mandant gerade meine<br />

Kanzlei beauftragen? Als Anhaltspunkte<br />

können hierfür folgende Fragen<br />

dienen:<br />

1. Gibt es ein schwerpunktmäßiges<br />

Rechtsgebiet auf dem bereits maßgebliche<br />

Erfolge erzielt wurden?<br />

2. Wo werden weitere zukünftige strategische<br />

Erfolgspotenziale gesehen?<br />

3. Welche Vorteile der Betreuung bietet<br />

die Kanzlei (z.B. persönliche Ansprache,<br />

schnelles Handeln, Kosteneffizienz,<br />

besondere Ausbildung einzelner<br />

Berufsträger, Mitgliedschaften,<br />

Veröffentlichungen, Vorträge<br />

etc.)?<br />

4. Besteht eine gewachsene Tradition<br />

(Besteht seit….)?<br />

Es entsteht eine Positionierung, die der<br />

Kanzlei ein einzigartiges Profil gibt.<br />

Unterstützt werden kann diese durch<br />

einen Claim (auch Slogan genannt).<br />

Jedem ist der Dresdner Bank-Claim<br />

„Die Beraterbank“ ein Begriff. Größere<br />

wie auch kleinere Kanzleien gehen<br />

nach und nach dazu über, ihre Positionierung<br />

durch einen Claim zu unterstützen.<br />

Es zeigt Dienstleistungsorientierung<br />

und Studien haben ergeben,<br />

dass die Merkbarkeit des Unternehmens-<br />

bzw. Kanzleinamens maßgeblich<br />

gesteigert und positiv beeinflusst<br />

wird.<br />

Der Prozess, eine Broschüre zu entwerfen,<br />

erfordert einiges an Zeit und<br />

konzeptioneller und strategischer Vorarbeit.<br />

Ist diese aber einmal fertig gestellt,<br />

hat die Kanzlei lange Zeit ein<br />

hervorragendes imageförderndes Marketinginstrument.<br />

Ohne Probleme<br />

kann jederzeit ein Nachdruck beauftragt<br />

werden, eine Textpassage oder ein<br />

Gestaltungselement modernisiert werden.<br />

Autorin<br />

Dr. Tanja Hemme<br />

Poelchaukamp 27<br />

22301 Hamburg<br />

Phone: 040-20970980<br />

Mobil: 0173-6366867<br />

Bezugsquelle der Studie<br />

„Die Kanzleibroschüre als kommerzielles<br />

Kommunikationsmittel“<br />

legalcom<br />

Kai-Uwe Löhde<br />

Kaiser-Wilhelm-Ring 39<br />

40545 Düsseldorf<br />

Tel.: 0211-551615<br />

Internet: www.legalcom.de<br />

eMail: loehde@legal.com

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