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Anwaltsreport - Anwalt-Suchservice

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8<br />

THEMA<br />

gerichtliche Rechtsberatung vollständig<br />

frei zu geben. Der Verbraucher<br />

könne durchaus selbst entscheiden, ob<br />

er einen qualifizierten oder weniger qualifizierten<br />

Rechtsrat wünsche, vorausgesetzt,<br />

er werde nur von dem jeweiligen<br />

Anbieter ausreichend über die vorhandene<br />

oder fehlende Qualifikation<br />

und Haftung informiert. Einer der beiden<br />

Referenten der Abteilung Rechtsberatung,<br />

der Hammer Kammerpräsident<br />

Dieter Finzel, bezeichnete dieses<br />

Informationsmodell „als akademische<br />

Antwort auf das, was man gemeinhin<br />

als Lebensfremdheit bezeichnet“.<br />

Er wundere sich schon, dass diese<br />

Theorie ausgerechnet von einem Institut<br />

verbreitet werde, das die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

selbst über einen Förderverein<br />

finanziell unterstützt. Richtigerweise<br />

machte ihn der Ausschussvorsitzende,<br />

Martin Henssler, darauf aufmerksam,<br />

dass die Wissenschaft frei von einseitiger<br />

Interessenvertretung ist. Dennoch:<br />

Der Stich saß. Am Ende waren<br />

nur 5 abstimmungsberechtigte Mitglieder<br />

für das Informationsmodell.<br />

Die große Mehrheit von 164 Stimmen<br />

bei 2 Enthaltungen erteilte ihm eine<br />

eindeutige Abfuhr. Und das mit Recht.<br />

Wenn künftig etwa Versicherungsvermittler<br />

ihren Kunden an der Haustür<br />

Arbeits- oder Darlehensverträge ausformulieren<br />

oder Rechtstipps zur Kündigung<br />

des Mietvertrages geben dürfen,<br />

würde sich jeder Volljurist fragen,<br />

warum er zwei Staatsexamina über sich<br />

hat ergehen lassen müssen.<br />

Kleiner Rechtsrat<br />

Umstritten ist derzeit auch die<br />

Definition des Begriffs<br />

„Rechtsdienstleistung“.<br />

Nach § 2 Abs. 1 E-RDG<br />

unterliegt nur die umfassende<br />

rechtliche Beratung<br />

dem Erlaubnisvorbehalt.<br />

Gegen diese Formulierung<br />

hat etwa die BRAK Bedenken<br />

angemeldet. Was soll<br />

denn dann im Umkehrschluss<br />

ein „kleiner<br />

Rechtsrat“ sein?<br />

Rechtsanwalt<br />

Niko Härting<br />

aus Berlin kritisierte<br />

denn<br />

auch, dass dies<br />

zu einer nicht<br />

hinnehmbarenerlaubnisfreien<br />

Z o n e<br />

anwaltsreport 6 / 2004<br />

führe: „Nach derzeitigem Stand des<br />

BMJ-Entwurfs sind <strong>Anwalt</strong>shotlines<br />

und der Rechtsrat per Internet nicht<br />

erfasst. Es kann aber nicht sein, dass<br />

jedermann am Telefon Rechtsrat erteilen<br />

darf. Hier muss das BMJ nachbessern.“<br />

Ähnlich sieht das der Präsident<br />

der RAK Freiburg, Michael Krenzler:<br />

„Die Unterscheidung in ‚einfacher<br />

Rechtsrat‘ und ‚umfassender Rechtsrat‘<br />

führt zu einer Spaltung des Gemeinschaftsguts<br />

‚Recht‘“. Oft sind die schwierigsten<br />

Fälle die Rechtsfälle des täglichen<br />

Lebens. Jede Frage ist wichtig zu<br />

nehmen, insbesondere weil dem<br />

Rechtsuchenden seine Frage ohnehin<br />

als die Wichtigste erscheint". Die sich<br />

aus dem Diskussionsentwurf ergebende<br />

Ausklammerung der telefonischen<br />

Beratung, soweit keine Sachverhaltsprüfung<br />

stattfindet, sei nicht akzeptabel.<br />

„Gerade die Ermittlung des Sachverhalts<br />

ist eine entscheidende Aufgabe<br />

des <strong>Anwalt</strong>s. Der Begriff ‚umfassend‘<br />

ist daher untragbar“, kritisierte<br />

Krenzler. Unterstützung erhielt die<br />

<strong>Anwalt</strong>schaft jüngst in diesem Punkt<br />

vom rheinland-pfälzischen Justizminister<br />

Herbert Mertin: Rechtsberatung<br />

müsse in den Händen qualifizierter<br />

Anwälte bleiben. Mertin äußerte sich<br />

kritisch gegenüber den Plänen des Bundes,<br />

Tätigkeiten erlaubnisfrei zuzulassen,<br />

die keine umfassende rechtliche<br />

Beratung oder Prüfung erfordern. „Die<br />

Erlaubnispflicht garantiert, dass sich<br />

der Rechtsrat suchende Bürger auf eine<br />

professionelle und umfassende rechtliche<br />

Beratung durch einen Rechtsanwalt<br />

verlassen kann. Eine unprofessionelle<br />

und oberflächliche Beratung<br />

soll gerade vermieden werden. Eine<br />

größere Erlaubnisfreiheit kann die<br />

Qualität der rechtlichen Beratung<br />

gefährden. Daher darf es eine oberflächliche<br />

und den Anschein der<br />

Unverbindlichkeit vermittelnde Rechtsdienstleistung<br />

nicht geben“, so der<br />

Minister.<br />

Familiärer und karitativer<br />

Rechtsrat<br />

Befürwortet wurde von den DJT-Teilnehmern,<br />

den einfachen und allgemein<br />

gehaltenen Rechtsrat erlaubnisfrei<br />

zu stellen. Allerdings wurde hier<br />

eine gegenüber der Fassung des Diskussionsentwurfs<br />

stärkere Präzisierung<br />

verlangt. Die unentgeltliche Rechtsberatung<br />

soll künftig nur dann erlaubnisfrei<br />

sein, wenn sie entweder im Rahmen<br />

von familiärer oder ähnlich enger<br />

persönlicher Beziehung oder aber<br />

durch gemeinnützige, karitative oder<br />

soziale Einrichtungen erbracht wird.<br />

Bei Letzteren sollen jedoch nur Volljuristen<br />

beraten dürfen, die eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />

abgeschlossen haben. Ob der<br />

DJT-Beschluss allerdings hält, ist mehr<br />

als fraglich. Denn diese sehr restriktive<br />

Lösung tritt noch hinter die Vorgaben<br />

des BVerfG in einer aktuellen Entscheidung<br />

zurück.<br />

Deregulierung abgelehnt<br />

Im Übrigen wurde eine weitergehende<br />

Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes<br />

mit meist deutlichen<br />

Mehrheiten abgelehnt. Ablehnende<br />

Voten betrafen etwa die Rechtsberatung<br />

durch an Fachhochschulen ausgebildete<br />

Wirtschaftsjuristen oder<br />

Sozialjuristen oder die rechtliche Beratung<br />

der eigenen Mitglieder durch<br />

Interessenvereinigungen, wie etwa<br />

große Automobilclubs. Abgelehnt<br />

wurden auch die im Diskussionsentwurf<br />

vorgesehenen Erweiterungen der<br />

Betätigungsmöglichkeiten im Bereich<br />

so genannter Nebenleistungen und der<br />

geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung<br />

etwa durch Banken, Steuerberater<br />

oder Wirtschaftsprüfer. Insgesamt<br />

verlief die Diskussion und<br />

Beschlussfassung aus <strong>Anwalt</strong>ssicht sehr<br />

erfreulich. Das BJM wird die zahlreichen<br />

Anregungen des DJT aufgreifen<br />

und seinen Entwurf daran messen und<br />

überarbeiten. Die Neufassung wird für<br />

das kommende Frühjahr erwartet. Das<br />

neue RDG könnte sogar noch in dieser<br />

Legislaturperiode in Kraft treten.<br />

Bis dahin aber muss die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

noch weiter um den Erhalt ihres Beratungsmonopols<br />

bangen.<br />

Links zum Thema:<br />

Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes<br />

nebst Begründung:<br />

www.bundesjustizministerium.de<br />

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer<br />

www.brak.de<br />

Stellungnahme des Deutschen<br />

<strong>Anwalt</strong>vereins<br />

www.dav.de<br />

Stellungnahme der<br />

Rechtsschutzversicherer<br />

www.gdv.de/presseservice/index.html

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