Flächennutzungsplan Gemeinde Rehfelde ... - Amt Märkische Schweiz
Flächennutzungsplan Gemeinde Rehfelde ... - Amt Märkische Schweiz
Flächennutzungsplan Gemeinde Rehfelde ... - Amt Märkische Schweiz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />
Stand: 27.05.2011<br />
Daneben war die planerische Feinsteuerung erforderlich, um Beeinträchtigungen für die Wohnnutzung<br />
im Umfeld der Windfarm durch die auf den Windkraftanlagen installierte Signalbefeuerung auszugleichen.<br />
Hierbei hat die <strong>Gemeinde</strong> die Beeinträchtigungen durch Licht, die zu den Immissionen im Sinne<br />
des Bundesimmissionsschutzgesetzes gehören, vgl. § 3 Abs. 3 BImSchG, durch die Festsetzung von<br />
Standorten und Höhen der Anlagen planerisch zu bewältigen und entgegenstehende Belange auszugleichen.<br />
Die planerische Feinsteuerung sollte zudem entsprechend der Planungskonzeption der <strong>Gemeinde</strong><br />
sicherstellen, dass die Qualität der Wohnlagen in den Ortsteilen Werder und Zinndorf im Hinblick auf<br />
akustische Immissionen weitgehend erhalten bleibt. Dieses Erhaltungsbedürfnis kann in den Genehmigungsverfahren<br />
nicht ausreichend berücksichtigt werden, weil im diesem Verfahren die Zulässigkeit<br />
der Anlagen allein nach Maßgabe der gesetzlichen Richt- und Grenzwerte zu beurteilen ist. In der<br />
städtebaulichen Planung bestehen jedoch darüber hinausgehende Gestaltungsmöglichkeiten, die eine<br />
Unterschreitung der gesetzlichen Richt- und Grenzwerte erlauben, wenn und soweit dies durch die<br />
städtebauliche Entwicklung und Ordnung gem. der Planungskonzeption der <strong>Gemeinde</strong> gerechtfertigt<br />
wird, vgl. BVerwG, B. v. 16. 12. 1988 – 4 NB 1.88 – ZfBR 1989, 74 ff. Von diesen Gestaltungsmöglichkeiten<br />
soll die <strong>Gemeinde</strong> auch nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB und § 50 BImSchG Gebrauch machen.<br />
Dabei besteht für sie die Möglichkeit, und dies rechtfertigt nach der Planungskonzeption der<br />
<strong>Gemeinde</strong> die vorliegende Planung in besonderer Weise, problematische Immissionssituationen bei<br />
der Ansiedlung der Windkraftanlagen als emissionsträchtige Anlagen weitgehend auszuschließen, so<br />
auch OVG Münster, U. v. 30. 11. 2001 – 7 A 4857-. Von diesen Möglichkeiten hat die <strong>Gemeinde</strong> aufgrund<br />
ihrer Planungskonzeption, Beeinträchtigungen der Wohnsituation planerisch weitgehend zu<br />
vermeiden, Gebrauch gemacht.<br />
Weitere abwägungserhebliche Belange ergaben sich insbesondere aus den Bedürfnissen des Naturschutzes<br />
sowie der Landwirtschaft an einer flächensparenden Konfiguration der Anlagen.<br />
Die vorstehenden Planungsziele, die Festsetzung eines Sondergebiets für die Nutzung der Windenergie<br />
und die Zulassung von Standorten zur Nutzung der Windenergie, sowie die Planungskonzeption<br />
der <strong>Gemeinde</strong>, die Bewältigung von Immissionssituationen unter weitgehender Beibehaltung der bestehenden<br />
Wohnsituationen, ließen sich über eine planerische Feinsteuerung erreichen. Dabei wurden<br />
Zahl und Höhe der Windkraftanlagen, Standorte der Windkraftanlagen und die Lage der Erschließungsanlagen<br />
festgesetzt.<br />
4.6.3 Städtebauliches Konzept des Bebauungsplans Windeignungsgebiet „Nr. 26<br />
<strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf“<br />
Ziel ist es, die Entwicklung des Windeignungsgebiets Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf als<br />
Standort der Windenergienutzung bauleitplanerisch zu steuern. Dabei werden die regionalplanerischen<br />
Ziele, insbesondere die Konzentration raumbedeutsamer Windkraftanlagen in Windeignungsgebieten,<br />
unter angemessener Berücksichtigung lokaler, kleinräumlicher Gegebenheiten wie kleinteiliger<br />
Siedlungseinheiten, dem Ortsbild, der weitgehenden Vermeidung der Beeinträchtigung der Wohnsituation,<br />
Biotopstrukturen und Anlagen der technischen Infrastruktur verfeinert.<br />
In den Bereichen, die nicht durch Windenergieanlagen beansprucht werden, wird die Landwirtschaft<br />
eine wesentliche Nutzung des Gebietes darstellen. Deshalb soll die Führung der Erschließungswege<br />
im Windeignungsgebiet flächensparend erfolgen und eine Zerschneidung von landwirtschaftlicher<br />
Nutzfläche minimiert werden.<br />
Im gesamten Plangebiet wird ergänzend eine Vernetzung der Biotopstrukturen durch Festsetzung<br />
geeigneter Flächen zum Ausgleich i. S. d. § 1a Abs. 3 BauGB angestrebt, um die Naturräume „Rotes<br />
Luch-Tiergarten“, „<strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>“ und das Niederungssystem des „Zinndorfer Mühlenfließes und<br />
seiner Vorfluter“ miteinander zu verbinden.<br />
Dazu wurde zunächst ein städtebaulicher Rahmenplan 42 erarbeitet, in dem ein konfliktarmer Kernbereich<br />
für die Windenergienutzung ermittelt wurde.<br />
42 Städtebaulicher Rahmenplan „Windeignungsgebiet Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf“, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> 2005<br />
STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />
Projekt Nr.: 3007052<br />
Seite 42 von 59