17.10.2012 Aufrufe

Flächennutzungsplan Gemeinde Rehfelde ... - Amt Märkische Schweiz

Flächennutzungsplan Gemeinde Rehfelde ... - Amt Märkische Schweiz

Flächennutzungsplan Gemeinde Rehfelde ... - Amt Märkische Schweiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Daneben war die planerische Feinsteuerung erforderlich, um Beeinträchtigungen für die Wohnnutzung<br />

im Umfeld der Windfarm durch die auf den Windkraftanlagen installierte Signalbefeuerung auszugleichen.<br />

Hierbei hat die <strong>Gemeinde</strong> die Beeinträchtigungen durch Licht, die zu den Immissionen im Sinne<br />

des Bundesimmissionsschutzgesetzes gehören, vgl. § 3 Abs. 3 BImSchG, durch die Festsetzung von<br />

Standorten und Höhen der Anlagen planerisch zu bewältigen und entgegenstehende Belange auszugleichen.<br />

Die planerische Feinsteuerung sollte zudem entsprechend der Planungskonzeption der <strong>Gemeinde</strong><br />

sicherstellen, dass die Qualität der Wohnlagen in den Ortsteilen Werder und Zinndorf im Hinblick auf<br />

akustische Immissionen weitgehend erhalten bleibt. Dieses Erhaltungsbedürfnis kann in den Genehmigungsverfahren<br />

nicht ausreichend berücksichtigt werden, weil im diesem Verfahren die Zulässigkeit<br />

der Anlagen allein nach Maßgabe der gesetzlichen Richt- und Grenzwerte zu beurteilen ist. In der<br />

städtebaulichen Planung bestehen jedoch darüber hinausgehende Gestaltungsmöglichkeiten, die eine<br />

Unterschreitung der gesetzlichen Richt- und Grenzwerte erlauben, wenn und soweit dies durch die<br />

städtebauliche Entwicklung und Ordnung gem. der Planungskonzeption der <strong>Gemeinde</strong> gerechtfertigt<br />

wird, vgl. BVerwG, B. v. 16. 12. 1988 – 4 NB 1.88 – ZfBR 1989, 74 ff. Von diesen Gestaltungsmöglichkeiten<br />

soll die <strong>Gemeinde</strong> auch nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB und § 50 BImSchG Gebrauch machen.<br />

Dabei besteht für sie die Möglichkeit, und dies rechtfertigt nach der Planungskonzeption der<br />

<strong>Gemeinde</strong> die vorliegende Planung in besonderer Weise, problematische Immissionssituationen bei<br />

der Ansiedlung der Windkraftanlagen als emissionsträchtige Anlagen weitgehend auszuschließen, so<br />

auch OVG Münster, U. v. 30. 11. 2001 – 7 A 4857-. Von diesen Möglichkeiten hat die <strong>Gemeinde</strong> aufgrund<br />

ihrer Planungskonzeption, Beeinträchtigungen der Wohnsituation planerisch weitgehend zu<br />

vermeiden, Gebrauch gemacht.<br />

Weitere abwägungserhebliche Belange ergaben sich insbesondere aus den Bedürfnissen des Naturschutzes<br />

sowie der Landwirtschaft an einer flächensparenden Konfiguration der Anlagen.<br />

Die vorstehenden Planungsziele, die Festsetzung eines Sondergebiets für die Nutzung der Windenergie<br />

und die Zulassung von Standorten zur Nutzung der Windenergie, sowie die Planungskonzeption<br />

der <strong>Gemeinde</strong>, die Bewältigung von Immissionssituationen unter weitgehender Beibehaltung der bestehenden<br />

Wohnsituationen, ließen sich über eine planerische Feinsteuerung erreichen. Dabei wurden<br />

Zahl und Höhe der Windkraftanlagen, Standorte der Windkraftanlagen und die Lage der Erschließungsanlagen<br />

festgesetzt.<br />

4.6.3 Städtebauliches Konzept des Bebauungsplans Windeignungsgebiet „Nr. 26<br />

<strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf“<br />

Ziel ist es, die Entwicklung des Windeignungsgebiets Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf als<br />

Standort der Windenergienutzung bauleitplanerisch zu steuern. Dabei werden die regionalplanerischen<br />

Ziele, insbesondere die Konzentration raumbedeutsamer Windkraftanlagen in Windeignungsgebieten,<br />

unter angemessener Berücksichtigung lokaler, kleinräumlicher Gegebenheiten wie kleinteiliger<br />

Siedlungseinheiten, dem Ortsbild, der weitgehenden Vermeidung der Beeinträchtigung der Wohnsituation,<br />

Biotopstrukturen und Anlagen der technischen Infrastruktur verfeinert.<br />

In den Bereichen, die nicht durch Windenergieanlagen beansprucht werden, wird die Landwirtschaft<br />

eine wesentliche Nutzung des Gebietes darstellen. Deshalb soll die Führung der Erschließungswege<br />

im Windeignungsgebiet flächensparend erfolgen und eine Zerschneidung von landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche minimiert werden.<br />

Im gesamten Plangebiet wird ergänzend eine Vernetzung der Biotopstrukturen durch Festsetzung<br />

geeigneter Flächen zum Ausgleich i. S. d. § 1a Abs. 3 BauGB angestrebt, um die Naturräume „Rotes<br />

Luch-Tiergarten“, „<strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>“ und das Niederungssystem des „Zinndorfer Mühlenfließes und<br />

seiner Vorfluter“ miteinander zu verbinden.<br />

Dazu wurde zunächst ein städtebaulicher Rahmenplan 42 erarbeitet, in dem ein konfliktarmer Kernbereich<br />

für die Windenergienutzung ermittelt wurde.<br />

42 Städtebaulicher Rahmenplan „Windeignungsgebiet Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf“, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> 2005<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

Seite 42 von 59

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!