17.10.2012 Aufrufe

Flächennutzungsplan Gemeinde Rehfelde ... - Amt Märkische Schweiz

Flächennutzungsplan Gemeinde Rehfelde ... - Amt Märkische Schweiz

Flächennutzungsplan Gemeinde Rehfelde ... - Amt Märkische Schweiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

barkeit des Planes geschuldet wurden nicht nur die Hauptverkehrszüge, sondern alle Straßen in den<br />

Ortslagen dargestellt.<br />

Als Flächen für den ruhenden Verkehr wurden die öffentlichen Parkplätze am Bahnhof <strong>Rehfelde</strong>, am<br />

Bahnhof Herrensee und am Sportplatz <strong>Rehfelde</strong> dargestellt.<br />

4.9 Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />

sowie für Ablagerungen (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB)<br />

Die bestehende Kläranlage <strong>Rehfelde</strong> am Klosterdorfer Weg sowie die bestehende Kläranlage Garzau<br />

nördlich von Werder werden vom Wasserverband Strausberg-Erkner betrieben. Die Flächen wurden<br />

im <strong>Flächennutzungsplan</strong> als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abwasser<br />

dargestellt.<br />

Nur mit der Signatur für die Zweckbestimmung Wasser wurden die <strong>Rehfelde</strong>r Tiefbrunnen (Schulstraße<br />

und Karl-Liebknecht-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße) dargestellt.<br />

4.10 Grünflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB)<br />

Zu den öffentlichen Grünflächen zählen Sportplätze, Spielplätze, Friedhöfe, Parkanlagen, Dauerkleingärten,<br />

Zeltplätze und Badeplätze. Von diesen Anlagen sind die Sportplätze in <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung (2),<br />

Werder und Zinndorf sowie die Friedhöfe in Werder, Zinndorf und an der Rudolf-Breitscheid-Straße im<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> als Grünflächen mit entsprechender Zweckbestimmung dargestellt. Privates<br />

Garten- und Grabeland, Freiflächen entlang der Bahnstrecke sowie Angerbereiche wurden im Flächennutzungspan<br />

als Grünfläche ohne nähere Zweckbestimmung dargestellt.<br />

Durch die lockere Bebauung mit geringer Dichte weisen insbesondere <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung und Herrensee<br />

einen hohen Anteil an privaten Grünflächen auf, die nicht gesondert in <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt<br />

wurden, sondern Bestandteile der Wohnbauflächen sind. Demgegenüber ist der Anteil an öffentlichen<br />

Grünflächen relativ gering. Hinzu kommen mehrere Gebiete mit Kleingärten nördlich und<br />

südlich der Karl-Liebknecht-Straße, östlich der Poststraße und südlich der Ahornallee in <strong>Rehfelde</strong>-<br />

Siedlung. Dargestellt wurden davon auch die Kleingärten nach BKleingG 54 .<br />

4.11 Flächen für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB)<br />

Zu den dargestellten Flächen für Landwirtschaft zählen neben den Ackerflächen auch (Dauer-) Grünland<br />

und Überschwemmungsgebiete, die zwischenzeitlich als Wiesen- und Weideland genutzt werden.<br />

Die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft schließt grundsätzlich nicht aus, dass im Bereich<br />

dieser Flächen landschaftstypische Strukturanreicherungen (Kleingewässer, Hecken, Feldgehölze,<br />

Wegraine, Bäume) erhalten, renaturiert bzw. neu angelegt werden.<br />

Landwirtschaftliche Betriebsstandorte sind als privilegierte Vorhaben nach § 35 BauGB im Außenbereich<br />

zulässig und werden nicht gesondert im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt (Standorte am südlichen<br />

Ortsrand von Werder, östlichen Ortsrand von Zinndorf und westlich von <strong>Rehfelde</strong>-Dorf).<br />

Im Außenbereich gelegene Siedlungssplitter wurden im <strong>Flächennutzungsplan</strong> nicht als Bauflächen<br />

sondern als Flächen für Landwirtschaft dargestellt (z. B. Siedlung Rotes Luch, Sophienfelde, Mitschurinstraße,<br />

Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen <strong>Rehfelde</strong>-Dorf und <strong>Rehfelde</strong>). Die Verfestigung bzw.<br />

Erweiterung von Splittersiedlungen entspricht nicht den Zielen der Raumordnung. Eine Bestandserhaltung<br />

ist dagegen möglich.<br />

54<br />

Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19.<br />

September 2006 (BGBl. I S. 2146)<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

Seite 49 von 59

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!