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Neunzehnte

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Selbstverständlich ist Voraussetzung, daß die für<br />

die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erforderliche<br />

Zulassung oder Erlaubnis wie z.B. Meisterbrief<br />

oder Ausnahmebewilligung, Taxikonzession,<br />

Erlaubnisse für das Bewachungsgewerbe, usw. vorliegt.<br />

Es ist dann zu überlegen, ob eine Gewerbeanmeldung<br />

erforderlich ist. Eine solche müssen all<br />

diejenigen bei der zuständigen Behörde, z.B. Ordnungsamt<br />

Stadt Erlangen beantragen, die keinen<br />

freien Beruf ausüben. Freie Berufe sind z.B. Ärzte,<br />

Dolmetscher, Ingenieure oder Künstler.<br />

Daneben ist dann die Aufnahme der selbständigen<br />

Tätigkeit beim Finanzamt anzuzeigen und die entsprechenden<br />

Fragebögen auszufüllen und abzugeben.<br />

Je nach ausgeübter Tätigkeit wir man Pfl ichtmitglied<br />

in der Industrie- und Handelskammer oder<br />

der Handwerkskammer. Diesen sollte von Anfang<br />

an die Aufnahme der Tätigkeit mitgeteilt werden,<br />

um Beitragsnachforderungen zu einem späteren<br />

Zeitpunkt in unangenehmer Höhe zu vermeiden.<br />

Das gleiche gilt für die zuständige Berufsgenossenschaft.<br />

Zwar besteht Versicherungsschutz auch<br />

ohne Anmeldung, allerdings kommt es durchaus<br />

vor, daß die jeweilige Berufsgenossenschaft sich<br />

erstmalig drei oder vier Jahre nach Aufnahme<br />

der Tätigkeit meldet, um dann aber die gesamten<br />

Berufsgenossenschaftsbeiträge für die letzten<br />

Jahre auf einmal einzufordern. Das kann dann je<br />

nach Tätigkeit auch ein höherer vierstelliger Betrag<br />

sein.<br />

Letztlich hat dann, wenn Arbeitnehmer beschäftigt<br />

werden, noch eine Anmeldung bei der Betriebsnummernstelle<br />

beim Arbeitsamt zu erfolgen.<br />

Damit sind die formalen Hürden dann aber auch<br />

überwunden und es kann losgehen. Schließlich<br />

hören sich diese Formalitäten komplizierter an, als<br />

sich deren Umsetzung in der Praxis erweist. Insbesondere<br />

dann, wenn man sich von einem in Sachen<br />

Existenzgründung kompetenten Berater begleiten<br />

lässt.<br />

Heiko Primas<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

Heiko Primas<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

Mein Team und ich beraten<br />

Sie unter anderem in folgenden<br />

Angelegenheiten:<br />

• Einkommensteuererklärungen<br />

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Erbschaftssteuer<br />

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