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Im Netz der neuen Medien - nline

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Die wichtigsten Risiken, denen Kin<strong>der</strong><br />

und Jugendliche bei <strong>der</strong> Handy-Nutzung<br />

ausgesetzt sind, lassen sich mit den drei<br />

großen C beschreiben:<br />

Content: ungeeignete Inhalte<br />

Mit vielen Handys kann man mittlerweile<br />

im Internet surfen. Dort stoßen<br />

Kin<strong>der</strong> und Jugendliche auf viele<br />

unzulässige Inhalte. Handys werden aber<br />

auch dazu genutzt, um problematische<br />

Film- o<strong>der</strong> Fotoaufnahmen zu erstellen,<br />

anzuschauen und zu verbreiten.<br />

Contact: riskante Kontakte<br />

Beliebte Internet-Dienste wie Chats und<br />

Instant Messenger (siehe auch Kapitel<br />

3.2.) werden zunehmend handytauglich.<br />

Sie bergen Risiken wie sexuelle Belästigungen<br />

o<strong>der</strong> die Ausspähung persönlicher<br />

Daten.<br />

Commerce: Kostenrisiken<br />

Telefonieren, SMS und MMS sowie viele<br />

Handy-Downloads kosten Geld. Hier<br />

besteht das Risiko, dass die Unerfahrenheit<br />

von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen ausgenutzt<br />

wird und sie die Kosten nicht<br />

mehr im Griff haben.<br />

Bei <strong>der</strong> Handy-Nutzung sind gesetzliche<br />

Regelungen zu beachten. Das gilt zum<br />

Beispiel für den Umgang mit <strong>der</strong> integrierten<br />

Kamera o<strong>der</strong> mit Sex- und Gewalt-Videos<br />

auf Handys von Jugendlichen.<br />

Grundsätzlich sind Jugendliche ab 14<br />

Jahren strafmündig und können zur Verantwortung<br />

gezogen werden. Auch jüngere<br />

Kin<strong>der</strong> müssen bestehende Gesetze<br />

einhalten, sie werden bei Missachtung<br />

aber nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber<br />

hinaus haben Mobilfunkanbieter<br />

Regelungen des Strafrechts o<strong>der</strong> zum<br />

Jugendschutz zu beachten, zum Beispiel,<br />

wenn sie jugendschutzrelevante Videos,<br />

Bil<strong>der</strong> und Spiele auf ihren WAP-Portalen<br />

anbieten o<strong>der</strong> wenn sie den Zugang<br />

zum Internet eröffnen.<br />

Nach den Schulgesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

haben Schulleitung und Lehrkräfte die<br />

Möglichkeit, Gegenstände, mit denen<br />

<strong>der</strong> Unterricht gestört wird, einzubehalten.<br />

Zulässig ist dies zumindest zeitlich<br />

befristet für die Zeit des Unterrichts, bei<br />

mehrmaligen Verstößen auch für ein bis<br />

zwei Tage. Ein Recht zur Untersuchung<br />

<strong>der</strong> Inhalte des Handys gibt es jedoch<br />

nicht. Haben Schulleitung o<strong>der</strong> Lehrer<br />

konkrete Verdachtsmomente, dass Schüler<br />

mit Handys Straftaten begehen (zum<br />

Beispiel durch Weitergabe Gewalt verherrlichen<strong>der</strong><br />

Videos), können sie in <strong>der</strong><br />

Regel Handys nur mit Einwilligung <strong>der</strong><br />

Schüler konfiszieren. Deshalb ist es ratsam,<br />

in solchen Fällen zeitnah die Polizei<br />

hinzuzuziehen, siehe auch www.lehrero<strong>nline</strong>.de/537191.php.<br />

Besteht ein Anfangsverdacht, dass das<br />

Handy im Zusammenhang mit einer<br />

Straftat steht, kann die Polizei das Handy<br />

als Beweismittel sicherstellen und bei<br />

Wi<strong>der</strong>spruch beschlagnahmen und ggf.<br />

durchsuchen. Die Entscheidung, ob das<br />

Handy dann endgültig eingezogen werden<br />

kann, obliegt den Staatsanwaltschaften<br />

und Gerichten.<br />

Mit dem Handy<br />

können jugendgefährdende<br />

Inhalte<br />

verbreitet, riskante<br />

Kontakte geknüpft<br />

und teure Angebote<br />

genutzt werden.<br />

8<br />

Gefahren des Handys als Multifunktionsgerät<br />

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