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Anwaltsreport - Anwalt-Suchservice

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<strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong><br />

Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />

Euro 7,20<br />

www.anwaltsreport.de<br />

Ausgabe 3/2004 Juni 2004<br />

<strong>Anwalt</strong>s-Franchise & Co:<br />

Kanzlei Internet Marketing<br />

Zusammenarbeit<br />

mit Privatermittlern<br />

Warum die jungen Wilden<br />

nicht richtig aus den<br />

Startlöchern kommen<br />

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<strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong><br />

Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />

Unter den Ulmen 96-98, 50968 Köln<br />

Tel. 02 21/93 73 86 05, Fax 02 21/93 73 89 61<br />

eMail: kontakt@anwaltsreport.de<br />

Internet: www.anwaltsreport.de<br />

Chefredakteur: RA Rolf Schröder (verantwortlich)<br />

Redaktion: RA Marcus Creutz,<br />

Törlenstraße 34, 82467 Garmisch-Partenkirchen,<br />

Tel.: 0 88 21/966-7555, Fax: 0 88 21/966-9444,<br />

Mobil: 01 70/5 45 65 33, eMail: racreutz@aol.com<br />

Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG,<br />

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Unter den Ulmen 96-98, 50968 Köln<br />

Internet: www.otto-schmidt.de<br />

Fotos:<br />

Titelbild, Thema, Internet, Marketing und Berufsrecht:<br />

Böll & Fischer GbR, Unkel<br />

Überleben mit Qualität<br />

Neben den ultimativen Deregulierungsforderungen aus Brüssel bläst den <strong>Anwalt</strong>sfunktionären<br />

derzeit noch ein zweiter Wind um die Ohren. Dieser weht aus nationaler Richtung. Es geht um<br />

die Reform des Rechtsberatungsgesetzes. Der zuständige Staatssekretär im Bundesjustizministerium<br />

Alfred Hartenbach hat vor <strong>Anwalt</strong>svertretern in Frankfurt einen Gesetzentwurf für diesen<br />

Sommer angekündigt. Mit dem Thema wird sich auch der Deutsche Juristentag beschäftigen,<br />

der im September in Bonn stattfindet. Inhaltlich geht es für die Anwälte darum, ob sie ihr bisheriges<br />

Beratungsmonopol gerichtlich wie außergerichtlich halten können. Das hängt davon ab – und<br />

an dieser Stelle überschneidet sich das Thema mit den EU-Deregulierungsforderungen –, ob die<br />

ausschließliche Rechtsberatung durch Anwälte im Allgemeininteresse liegt. Für die gerichtliche<br />

Vertretung scheinen daran kaum Zweifel aufzukommen. Anders sieht es derzeit bei der außergerichtlichen<br />

Beratung aus. Hier steht eine signifikante Lockerung im Raum. Hartenbach jedenfalls<br />

will auch Nichtjuristen zur außergerichtlichen Rechtsberatung zulassen, sofern sie mit Anwälten<br />

kooperieren. Doch wie soll diese Kooperation in der Realität überhaupt funktionieren? Soll der<br />

<strong>Anwalt</strong> etwa einem Unternehmensberater einen Stapel Briefbögen überlassen, damit der mit<br />

dem Segen des <strong>Anwalt</strong>s seinen Kunden Gesellschaftsverträge verkauft? Wer haftet, wenn sich<br />

der Vertrag später als rechtswidrig erweist? Sind dann <strong>Anwalt</strong> und Unternehmensberater<br />

Gesamtschuldner? Wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des <strong>Anwalt</strong>s einspringen<br />

oder wird sie dem <strong>Anwalt</strong> einen Vogel zeigen, weil der den Unternehmensberater an der langen<br />

Leine hat laufen lassen? Hartenbach´s Vorschlag ist zwar originell – bei näherem Hinschauen<br />

aber Augenwischerei. Zum Glück hat Justizministerin Brigitte Zypries das Reformvorhaben auf<br />

dem Deutschen <strong>Anwalt</strong>stag in Hamburg Mitte Mai 2004 wieder relativiert. Berufsgruppen, die<br />

nur den geringsten Zweifel einer Interessenkollision erkennen lassen, müssten von der Rechtsberatung<br />

ausgeschlossen bleiben. Für die Rechtsschutzversicherer und Banken dürfte es danach<br />

schwer werden, künftig außergerichtlichen Rechtsrat über ihre angestellten Juristen erteilen zu<br />

dürfen. Langfristig ist aber der freie Beruf <strong>Anwalt</strong> nur zu halten, wenn die Qualität stimmt und<br />

das auch in der Öffentlichkeit und bei den Mandanten glaubhaft vermittelt wird. Deshalb fordert<br />

die Bundesrechtsanwaltskammer auch eine sanktionierbare Fortbildungspflicht für alle Anwälte,<br />

nicht nur der Fachanwälte. Falls sich damit das Beratungsmonopol langfristig halten ließe, wäre<br />

dieses Opfer für die <strong>Anwalt</strong>schaft hinnehmbar, zumal die guten Anwälte ihre Fortbildung ohnehin<br />

sehr ernst nehmen – ob nun gesetzlich verordnet oder nicht.<br />

Anzeigendisposition: Anja Fischer<br />

Tel.: 02 21/93 73 86 05<br />

Gültig ist Preisliste vom 1.10.2002<br />

ISSN 1433-4453<br />

Bezugspreis: Einzelheft 7,20 €, im Abonnement jährlich 36 €.<br />

Alle Preise zzgl. Zustellgebühr bzw. Versandkosten inkl.<br />

Umsatzsteuer. Für Mitglieder des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> ist der<br />

Bezug im Mitgliedspreis enthalten.<br />

Erscheinungsweise: 6 mal jährlich<br />

Gesamtherstellung: Courir-Druck GmbH,<br />

Königswinterer Straße 95, 53227 Bonn,<br />

Tel.: 02 28-47 00 81, Fax.: 02 28-46 85 75<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />

Hinweis für den Leser: Der Zeitschrifteninhalt wird nach<br />

bestem Wissen erstellt, Haftung und Gewähr müssen jedoch<br />

wegen der Komplexität und dem ständigen Wandel der<br />

Rechtslage ausgeschlossen werden.<br />

Urheber- und Verlagsrechte: Die Zeitschrift und alle<br />

veröffentlichten Beiträge und Abbildungen sind<br />

urheberrechtlich geschützt.<br />

EDITORIAL<br />

IMPRESSUM<br />

Manuskripte werden nicht nur zur Alleinveröffentlichung<br />

angenommen. Der Autor versichert, über die urheberrechtlichen<br />

Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller<br />

Abbildungen allein verfügen zu können und keine Rechte<br />

Dritter zu verletzen. Mit Annahme des Manuskripts gehen die<br />

einfachen Nutzungsrechte vom Autor auf den Verlag über,<br />

jeweils auch für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen<br />

und die Kombination mit anderen Werken oder<br />

Teilen daraus. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere auch<br />

die Befugnis zur Einspeicherung in Datenbanken sowie zur<br />

weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen<br />

Zwecken im Wege fotomechanischer, elektronischer und<br />

anderer Verfahren einschließlich CD-ROM und Online-<br />

Diensten. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich<br />

zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung des Verlags. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung,<br />

Bearbeitung, Übersetzung, Mikroverfilmung und<br />

Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe in Datenbanken<br />

oder anderen elektronischen Medien und Systemen.<br />

Fotokopien dürfen nur für den persönlichen Gebrauch<br />

hergestellt werden.


FAKTEN<br />

Kurzmeldungen<br />

Renate Jaeger verlässt das BVerfG<br />

Renate Jaeger wird zum 1. November Richterin<br />

am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.<br />

Seit Ihrem 27. Lebensjahr war sie Richterin –<br />

zunächst am Sozialgericht, dann am Landessozialgericht<br />

und schließlich am Bundessozialgericht.<br />

Von dort wurde sie im März 1994 an das Bundesverfassungsgericht<br />

berufen. In dessen erstem<br />

Senat war sie als Berichterstatterin verantwortlich<br />

für das Berufsrecht der freien Berufe.<br />

Zwei Fachanwaltstitel sind genug<br />

Rechtsanwälte dürfen nicht mehr als zwei Fachanwaltstitel<br />

führen, selbst wenn sie für einen<br />

dritten Titel sämtliche Zulassungsvoraussetzungen<br />

nachweisen können. Es geht darum, das<br />

hohe Niveau der Kenntnisse bei den Fachanwälten<br />

zu sichern und die Glaubwürdigkeit zu erhalten.<br />

Az: OLG Celle: AH 24/03<br />

Keine Weisungen der Politik an die Staatsanwaltschaft<br />

Äußerungen von Politikern zum „Mannesmann-<br />

Verfahren“ erwecken nach Ansicht des Deutschen<br />

Richterbundes (DRB) den Eindruck, die Staatsanwaltschaft<br />

habe bei ihren Entscheidungen politische<br />

Erwägungen, etwa zur Stärkung des „Wirtschaftsstandorts<br />

Deutschland“ zu beachten. Der<br />

Vorsitzende des DRB, Wolfgang Arenhövel erklärt<br />

hierzu: „Ob gegen einen Beschuldigten hinreichender<br />

Tatverdacht besteht, darf nicht in der Staatskanzlei<br />

oder im Justizministerium entschieden<br />

werden. Wer dies fordert, rührt an die Grundlagen<br />

des Gewaltenteilungsprinzips.“<br />

Rechtsschutzversicherer kündigen<br />

unliebsame Verträge<br />

Anbieter von Rechtsschutzversicherungen versuchen<br />

offenbar, alte oder unliebsame Verträge loszuwerden.<br />

Das berichtet die Nachrichtenagentur<br />

AP unter Berufung auf entsprechende Beobachtungen<br />

von Verbraucherschützern in Rheinland-<br />

Pfalz, die in jüngster Zeit häufiger Vertragskündigungen<br />

durch Versicherungen registrieren. Wie<br />

es hieß, kündigten die Versicherer die Verträge,<br />

weil ab dem 1. Juli eine neue Gebührenordnung<br />

gilt, die für viele Streitfälle steigende <strong>Anwalt</strong>sund<br />

Gerichtskosten zur Folge hätten.<br />

Abschied von der Papierakte:<br />

Gerichtsverwaltung wird elektronisch<br />

Das Finanzgericht Hamburg ist als erstes Gericht<br />

ab sofort in der Lage, die Gerichtsverwaltung elektronisch<br />

zu führen und abzuwickeln. Das im Frühjahr<br />

dieses Jahres gestartete Pilotprojekt ELDOR-<br />

ADO (= Elektronische Dokumentenverwaltung für<br />

Registraturen mit teraDOC ® ) zur Einführung der<br />

elektronischen Aktenverwaltung und -archivierung<br />

hat sich damit als praxistauglich erwiesen.<br />

4 anwaltsreport 3 / 2004<br />

ie Chancen der Rechtsschutzversi-<br />

Dcherungen, in Deutschland künftig<br />

die Versicherten über die angestellten Volljuristen<br />

selbst juristisch beraten zu dürfen,<br />

sinken. Der Grund: Bundesjustizministerin<br />

Brigitte Zypries machte in einer<br />

Rede auf dem diesjährigen Deutschen<br />

<strong>Anwalt</strong>stag in Hamburg deutlich, dass<br />

die Rechtsschutzversicherungen im ge-<br />

„EÜR“ zur Einnahmenüberschussrechnung<br />

islang konnten Kleinunternehmer<br />

B und Freiberufler ihren Gewinn durch<br />

eine formlose und individuell aufzustellende<br />

Einnahmenüberschussrechnung<br />

gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz<br />

ermitteln und in einer Summe in der<br />

sogenannten Anlage GSE erklären. Diese<br />

Buchführungserleichterung ist mit Jahresbeginn<br />

deutlich verschärft worden: Seither<br />

ist bei der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung<br />

ein amtlich vorgeschriebener<br />

Vordruck zu verwenden und<br />

der Steuererklärung beizufügen, welcher<br />

Der Bundesverband der Freien Berufe<br />

(BFB) hat zum Entwurf eines<br />

„Gesetzes zur Sicherung und Förderung<br />

des Fachkräftenachwuchses und der<br />

Berufsausbildungschancen der jungen<br />

Generationen“ Stellung genommen. In<br />

dieser Stellungnahme gegen die Einführung<br />

einer Ausbildungsplatzabgabe<br />

lehnen der BFB und die in ihm zusammengeschlossenen<br />

Berufsverbände den<br />

von den Fraktionen von SPD und<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten<br />

Entwurf strikt ab – weil eine<br />

Zwangsabgabe nicht das geeignete Mittel<br />

sei, das bestehende Lehrstellenproblem<br />

zu lösen. Der Gesetzentwurf –<br />

wie im Übrigen jede Forderung nach<br />

einer wie auch immer ausgestalteten Ausbildungsplatzabgabe<br />

– verkenne völlig<br />

die Ursachen für das Lehrstellenproblem<br />

und setze demnach an der komplett<br />

falschen Stelle an. Die Freien Berufe stellen<br />

mit rund 160.000 Auszubildenden<br />

nach Industrie und Handel sowie dem<br />

Handwerk den drittgrößten Ausbildungsbereich.<br />

Rund zehn Prozent aller<br />

Auszubildenden durchlaufen ihre Aus-<br />

Zypries erteilt Rechtsschutzversicherern<br />

Abfuhr<br />

planten neuen Rechtsberatungsgesetz keinen<br />

Zugang zum Rechtsmarkt erwarten<br />

könnten. Wörtlich sagte die Ministerin:<br />

“Das muss – ganz im Sinne objektiver,<br />

qualifizierter Beratung – in den Händen<br />

unabhängiger Rechtsanwältinnen und<br />

Rechtsanwälte bleiben. Denn jeder Zweifel<br />

an einer interessengeleiteten Rechtsberatung<br />

ist zu vermeiden!“<br />

Einnahmen und Ausgaben in zahlreiche<br />

Einzelpositionen aufschlüsselt. Abgefragt<br />

werden beispielsweise Angaben zu privater<br />

PKW-Nutzung, häuslichem Arbeitszimmer<br />

sowie zum betrieblichen Anlagevermögen.<br />

Insbesondere die nicht durch<br />

Steuerberater vertretenen Steuerpflichtigen<br />

könnten hiervon im nächsten Jahr bei<br />

der Erstellung ihrer Steuererklärung für<br />

2004 überrascht werden. Den Vordruck<br />

nebst einer umfangreichen Anleitung<br />

kann man über die Internetseite www.bundesfinanzministerium.de<br />

beziehen.<br />

Freie Berufe sind gegen Ausbildungsplatzabgabe<br />

bildung in einer freiberuflichen Praxis,<br />

Kanzlei, Apotheke oder in einem Freiberuflerbüro.<br />

Und seit jeher bilden die<br />

Freien Berufe über Bedarf aus. Allerdings:<br />

Im vergangenen Ausbildungsjahr wurden<br />

im Bereich der Freien Berufe 7,2 Prozent<br />

(- 3.846) weniger neue Ausbildungsverträge<br />

abgeschlossen als noch im Vorjahr.<br />

Ursächlich hierfür war jedoch nicht die<br />

mangelnde Ausbildungsbereitschaft, sondern<br />

vor allem die anhaltend schwache<br />

Wirtschaftslage. Erschwerend kommt laut<br />

BFB hinzu, dass sich die Freien Berufe<br />

massiven Angriffen auf ihr Selbstverständnis<br />

und ihre ökonomische Basis ausgesetzt<br />

sehen: Diskussionen um eine Einbeziehung<br />

in die Gewerbesteuer, die Abschaffung<br />

der bewährten Gebühren- und<br />

Honorarordnungen und vor allem eine<br />

Gesundheitsreform, die den heilkundlichen<br />

Freiberuflern zum Teil die Existenzgrundlage<br />

entziehe. Eine neben der<br />

schwierigen wirtschaftlichen Lage weitere<br />

Ursache für das Ausbildungsstellenproblem<br />

sei in der mangelnden Ausbildungsreife<br />

vieler Bewerberinnen und<br />

Bewerber begründet, kritisiert der BFB.


Über 18.000 Fachanwälte in Deutschland zugelassen<br />

Die Zahl der Fachanwälte in Deutschland nimmt weiter stark<br />

zu. Das geht aus der aktuellen Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer<br />

hervor, nach der zum 1.1.2004 insgesamt 18.424<br />

Fachanwälte zugelassen waren – gegenüber dem Vorjahr ein<br />

Zuwachs von 8,8 %. Damit sind nahezu 15 % der Anwältinnen<br />

und Anwälte in Deutschland Fachanwälte. Von den derzeit 8<br />

Fachanwaltschaften im Steuer-, Verwaltungs-, Straf-, Familien-,<br />

Arbeits-, Sozial-, Insolvenz- und Versicherungsrecht ist die Fachanwaltschaft<br />

für Familienrecht am beliebtesten (5.648), gefolgt<br />

vom Arbeitsrecht (5.446). Höchste Zuwachszahlen verzeichnen<br />

die Fachanwaltschaften für Insolvenzecht (19,57 %) und Sozialrecht<br />

(15,07 %). 14 Anwälte erwarben bis zum Jahreswechsel die<br />

neue Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht, die erst im Herbst<br />

2003 durch die Satzungsversammlung eingeführt wurde. Überproportionale<br />

Zuwächse verzeichnen auch die Fachanwältinnen<br />

- insbesondere im Insolvenzrecht (+33 %), Arbeitsrecht (+ 16,86<br />

%) und im Strafrecht (+14,15 %). In der <strong>Anwalt</strong>schaft selbst<br />

wird die Einführung weiterer Fachanwaltstitel kontrovers diskutiert.<br />

Während die Befürworter neuer Fachanwaltstitel etwa zum<br />

Miet-, Verkehrs-, Medizin- oder Baurecht auf die zunehmende<br />

Komplexität<br />

der Rechtsmaterien<br />

und Lebenssachverhalte<br />

verweisen, argumentieren<br />

die Gegner mit<br />

einer Aushöhlung<br />

der Einnahmequellen<br />

für den Allgemeinanwalt.<br />

Hans-Jürgen<br />

Hellwig, Präsident<br />

des Rates<br />

der <strong>Anwalt</strong>-<br />

DAV legt Entwurf für ein neues Rechtsberatungsgesetz vor<br />

FAKTEN<br />

Anteil der Fachanwälte an den Rechtsanwälten insgesamt<br />

Jahr<br />

Fachanwälte Anteil in % an<br />

insgesamt<br />

RAe insgesamt<br />

RAe insgesamt<br />

1960 911 18.347 4,97<br />

1970 1.348 22.882 5,89<br />

1980 1.641 36.077 4,55<br />

1989 3.193 54.108 5,90<br />

1990 3.553 56.638 6,27<br />

1991 3.601 59.455 6,06<br />

1993 3.835 67.120 5,71<br />

1994 4.307 70.438 6,11<br />

1995 4.690 74.291 6,31<br />

1996 5.033 78.810 6,39<br />

1997 5.580 85.105 6,56<br />

1998 7.567 91.517 8,27<br />

1999 9.426 97.791 9,64<br />

2000 11.080 104.067 10,65<br />

2001 13.016 110.367 11,79<br />

2002 15.042 116.305 12,93<br />

2003 16.933 121.420 13,95<br />

2004 18.424 126.793 14,53<br />

schaften der Europäischen Union (CCBE), warnt allerdings die<br />

Blockierer neuer Fachanwaltstitel: „Für mich ist es nur eine Frage<br />

der Zeit, bis ein frustrierter Kollege sich bei der EU-Kommision<br />

beschwert. An sich ist diese Beschwerde überfällig.“<br />

Entwicklung der Fachanwaltschaften seit 1960<br />

Jahr Fachanwälte für<br />

Fachanwälte<br />

SteuerR VerwR StrafR FamR ArbR SozR InsR VersR insgesamt<br />

1960 836 75 911<br />

1970 1.296 52 1.348<br />

1980 1.609 32 1.641<br />

1989 2.097 259 692 145 3.193<br />

1990 2.145 307 911 190 3.553<br />

1991 2.137 316 952 196 3.601<br />

1993 2.170 355 1.060 250 3.835<br />

1994 2.260 413 1.340 294 4.307<br />

1995 2.350 464 1.557 319 4.690<br />

1996 2.415 520 1.749 349 5.033<br />

1997 2.507 579 2.110 384 5.580<br />

1998 2.674 643 194 1.160 2.487 409 7.567<br />

1999 2.769 706 438 2.238 2.843 432 9.426<br />

2000 2.792 785 702 2.997 3.315 459 30 11.080<br />

2001 2.939 866 912 3.789 3.827 542 141 13.016<br />

2002 3.151 966 1.129 4.502 4.414 612 268 15.042<br />

2003 3.391 1.044 1.326 5.126 5.000 673 373 16.933<br />

2004 3.570 1.111 1.456 5.648 5.446 733 446 14 18.424<br />

Anlässlich seiner Präsidiumssitzung hat<br />

der Deutsche <strong>Anwalt</strong>verein (DAV)<br />

einen Entwurf für ein neues Rechtsberatungsgesetz<br />

vorgelegt. Danach soll die<br />

rechtliche Beratung grundsätzlich der<br />

<strong>Anwalt</strong>schaft vorbehalten bleiben, um die<br />

Verbraucher vor unqualifiziertem Rechtsrat<br />

zu schützen. Veränderungen soll es<br />

beispielsweise beim unentgeltlichen<br />

Rechtsrat geben. Soziale Organisationen<br />

sollen ebenso unentgeltlichen Rechtsrat<br />

erteilen können, wie nahestehende Personen<br />

aus reiner Gefälligkeit. Anlass für<br />

einen eigenen Vorschlag war die Ankündigung<br />

der Bundesregierung, das Rechts-<br />

beratungsgesetz zu überarbeiten. Auch<br />

die Bundesrechtsanwaltskammer hat<br />

angekündigt, noch vor Beginn des Deutschen<br />

Juristentages im September einen<br />

eigenen Reformvorschlag zu unterbreiten.<br />

„Der Schutz des Rechtsuchenden vor<br />

unqualifizierten Rechtsrat muss bei allen<br />

Überlegungen im Vordergrund stehen,“<br />

stellt Rechtanwalt Hartmut Kilger, DAV-<br />

Präsident, fest. Bei der unentgeltlichen<br />

Rechtsbesorgung durch Organisationen<br />

sei zu beachten, dass diese in Wahrheit<br />

oft nicht unentgeltlich ist, weil sie oft auch<br />

aus anderen, zum Teil öffentlichen Mitteln<br />

gespeist werde. Hier soll die Beratung<br />

durch in den Organisationen tätige<br />

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

aus Verbraucherschutzgründen vorgeschrieben<br />

werden. Nur unter engen Voraussetzungen<br />

soll Nichtanwälten die<br />

Erlaubnis zur Rechtsbesorgung erteilt werden.<br />

Aus Gründen des Verbraucherschutzes<br />

müssen dann auch Nichtanwälte<br />

nach Ansicht des DAV eine Berufshaftpflichtversicherung<br />

nachweisen, um<br />

den Bürger gegen unrichtigen Rechtsrat<br />

abzusichern. Der Vorschlag nebst Erläuterungen<br />

ist im Internet unter www.anwaltverein.de/01/depesche/texte04/rechtsberatung.html<br />

abrufbar.<br />

3 / 2004 anwaltsreport<br />

5


THEMA<br />

Franchiseketten haben es auf dem<br />

deutschen <strong>Anwalt</strong>smarkt schwer<br />

Rechtsrat zwischen Unterwäsche und Deoroller – in Deutschland<br />

ist das längst bittere Realität. „Resch und Gut“ heißt zum Beispiel<br />

eine neue Kanzleikette, die in Kaufhäusern billigen Rechtsrat von<br />

der Stange für 10 Euro erteilt. Darin sehen die einen den Untergang<br />

der <strong>Anwalt</strong>skultur, während andere das als Zeichen des Marktaufbruchs<br />

werten. Doch außer Schlagzeilen in der Tagespresse<br />

haben die „jungen Wilden“ im <strong>Anwalt</strong>smarkt derzeit nur wenig zu<br />

bieten: Die Franchise-Anbieter Janolaw und Legitas etwa laufen<br />

derzeit ihren eigenen Geschäftsprognosen weit hinterher. Wohl<br />

deshalb hüllt sich die neue überörtliche Sozietät JuraXX, die sich<br />

als Verbraucherkanzlei im Bundesgebiet einen Namen machen will,<br />

in Sachen Umsatzprognosen lieber gleich in Schweigen.<br />

„Null Chance“, so lautet das vernichtende<br />

Urteil einer aktuellen Befragung<br />

des Handelsblatt unter den Top-50-<br />

<strong>Anwalt</strong>skanzleien zu den Marktchancen<br />

von Franchising-Konzepten auf<br />

dem deutschen Beratungsmarkt. Dahin<br />

deuten auch die bisherigen Ergebnisse<br />

sowohl der Sulzbacher Janolaw<br />

AG wie auch der Legitas GmbH aus<br />

Hamburg: Janolaw wollte bis Ende<br />

2003 insgesamt 13 Franchisekanzleien<br />

eröffnen und Legitas deren 20. Janolaw<br />

ist aber bislang erst an einem<br />

Standort vertreten, Legitas hat laut<br />

Mitbegründer Fabian Georg Heintze<br />

bis Anfang 2004 immerhin 10 Kanzleien<br />

aufgebaut (Siehe auch „Nachgefragt“,<br />

Seite 9). Woran liegt das? „Weil<br />

6 anwaltsreport 3 / 2004<br />

wir uns zeitlich verschätzt haben“, gibt<br />

Janolaw-Gründer Michael Zahrt zu.<br />

„Wir haben einsehen müssen, dass<br />

man so eine Grundidee eben nicht<br />

einfach aus dem Nichts stampft. Da<br />

sind wir jetzt auch entsprechend demütig.“<br />

Doch das Selbstbewusstsein<br />

ist bei Zahrt nach wie vor ungebrochen:<br />

„Janolaw wird die Latte legen,<br />

über die die anderen springen müssen.<br />

Das gilt für Qualität, Service, Ausstattung<br />

und Servicetiefe.“ Und so hält<br />

das Unternehmen an der Zielvorgabe<br />

für Ende 2007 fest: Dann sollen bundesweit<br />

zwischen 300 und 350 Kanzleien<br />

das Janolaw-Label tragen. Immerhin:<br />

Im Internet macht der Portalanbieter<br />

mit dem Online-Rechtsrat<br />

gute Geschäfte. Die Janolaw AG hat<br />

2003 rund 1,3 Mio. Euro Umsatz erwirtschaftet<br />

und dabei erstmals –<br />

wenn auch bescheidenen Gewinn erzielt.<br />

Die angeschlossene <strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />

erwirtschaftet nach Unternehmensangaben<br />

nochmals rund 1,7 Mio.<br />

Euro dazu. Mit 14 Mitarbeitern kommt<br />

Janolaw damit auf einen Gesamtumsatz<br />

von 3 Mio. Euro. „Wir haben<br />

also durchaus die Kraft, in gewissen<br />

Grenzen selbst zu wachsen“, gibt sich<br />

Zahrt weiter optimistisch.<br />

Billig-Image problematisch<br />

Diese Kraft scheint der neuen Kanzleikette<br />

„Resch und Gut“ der Anwältin<br />

Müller-Dieckert zu fehlen. So mutmaßten<br />

die „Wirtschaftswoche“ und<br />

„Der Spiegel“ in entsprechenden Artikeln<br />

bereits darüber, dass den Kaufhaus-Anwälten<br />

selbst der finanzielle<br />

Schlussverkauf drohe, lange bevor die<br />

Party richtig losgeht. Für pauschal 10<br />

Euro bieten sie Kaufhauskunden in<br />

Berlin, Magdeburg, Chemnitz und<br />

Nienburg Rechtsrat an. „Das Angebot<br />

ist so billig, dass Müller-Dieckert ihre<br />

Anwälte seit mehr als einem Monat<br />

nicht mehr bezahlen kann“, meldete<br />

die „Wirtschaftswoche“. Und das<br />

Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ verkündete<br />

unlängst, dass gegen die<br />

Müller-Dieckert-Kette ein Insolvenzantrag<br />

gestellt worden sei.


Unabhängig von diesen juristischen<br />

Scharmützeln: Der <strong>Anwalt</strong>smarkt kann<br />

eigentlich nur froh sein, wenn die<br />

Kaufhauskette nicht durchhält. Denn<br />

Rechtsrat zum Dumpingpreis schadet<br />

dem Image der <strong>Anwalt</strong>schaft insgesamt.<br />

Qualität hat immer seinen Preis.<br />

Letzterer aber darf nicht zum einzigen<br />

Maßstab für die Inanspruchnahme anwaltlicher<br />

Dienste werden.<br />

Auch der Ort der Dienstleistung<br />

schadet eher dem Image als dass er die<br />

vermeintliche Zugangsbarriere zum<br />

<strong>Anwalt</strong> aufbricht. Michael Zahrt von<br />

der Janolaw AG distanziert sich denn<br />

auch eindeutig: „Rechtsrat bietet man<br />

nicht neben Socken an. Wer das tut,<br />

hat seinen Beruf nicht verstanden. Es<br />

ist allerdings ein Zeichen dafür, wie<br />

der Markt, der über Jahrzehnte völlig<br />

statisch war, aufbricht. Insoweit ist der<br />

Kollege neben der Kühltruhe auch ein<br />

Symbol des Paradigmenwechsels. Wenn<br />

auch ein trauriges.“<br />

Doch die Kanzleikette „Resch und<br />

Gut“ bekommt auch moralische Unterstützung.<br />

„Ich wünsche den Kolleginnen<br />

und Kollegen, die das Kaufhaus-Konzept<br />

verfolgen, schon deshalb<br />

Erfolg, weil diese Kollegen es mit<br />

bemerkenswerter Radikalität geschafft<br />

haben, die <strong>Anwalt</strong>schaft aus einer unverständlichen<br />

Ignoranz für die Entwicklung<br />

des europäischen Rechtsberatungsmarktes<br />

zu reißen. Den wirtschaftlichen<br />

Erfolg dieses Modells<br />

werden wir mit allergrößtem Interesse<br />

verfolgen“, sagt Rechtsanwalt Eugen<br />

Boss aus Dortmund, der sich mit seiner<br />

Kanzlei JuraXX zum Ziel gesetzt<br />

hat, bis Ende 2006 in 81 deutschen<br />

Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern<br />

vertreten zu sein. Pro Standort<br />

sollen dann im Schnitt vier Anwälte<br />

als Geschäftsführer arbeiten. „Ich lege<br />

allergrößten Wert auf die Feststellung,<br />

dass wir kein Franchisemodell sind“,<br />

distanziert sich Boss, ehemaliger Neuer-Markt-Vorstand<br />

eines Medienunternehmens,<br />

von der derzeitigen Franchisewelle.<br />

„Zu Schleuderpreisen kann niemand<br />

dauerhaft die notwendige Qualität<br />

anwaltlicher Leistung gewährleisten“,<br />

ist sich Eugen Boss sicher. Er versichert:<br />

„Wir sind keine Discounter.<br />

Wir gestalten unsere Preise nur transparenter,<br />

indem wir sie in unseren<br />

Schaufenstern aushängen.“ Was das<br />

heißt, kann man derzeit auf der Homepage<br />

von JuraXX nachlesen. Unter der<br />

Rubrik „Preise Erstberatung“ erscheint<br />

eine Tabelle mit Gebührenbeispielen.<br />

Die Grundinformation zu „Kostenumfang<br />

und ersten Schritten“ kostet<br />

demnach bei JuraXX 10 Euro. Zu den<br />

einzelnen Beratungsgebieten werden<br />

sodann Preisspannen veröffentlicht.<br />

Im Handels-, Wirtschafts- und Steuerrecht<br />

etwa kostet die Erstberatung im<br />

Handelsvertreterrecht, Börsenrecht,<br />

Bankrecht, Steuer- und Bilanzrecht<br />

bei JuraXX zwischen 20-180 €. Ob die<br />

Rechtsuchenden danach schlauer sind,<br />

was an Kosten auf sie zukommt, wenn<br />

sie den Gang zu einer JuraXX-<strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />

antreten, muss angesichts dieser<br />

vagen Angaben bezweifelt werden.<br />

Der 10-Euro-Einstieg jedenfalls vermittelt<br />

entgegen aller Bekundungen<br />

von Eugen Boss ganz den Eindruck<br />

eines Discounters. Derart pauschale<br />

Preisangaben helfen den Betroffenen<br />

kaum weiter. Und: viele vermeintlich<br />

einfache Fälle können sich schnell als<br />

äußerst kompliziert und arbeitsaufwendig<br />

erweisen.<br />

Etablierte Kanzleien bleiben<br />

gelassen<br />

Ob nun Janolaw oder JuraXX – bei<br />

vielen Verbrauchern dürfte sich der<br />

Eindruck durchsetzen, dass die Lösung<br />

juristischer Fälle eigentlich ganz<br />

einfach ist und deshalb wenig kostet.<br />

Dabei weiß jeder Jura-Student spätestens<br />

nach dem Schreiben der ersten<br />

Hausarbeit, dass der Teufel oft im Detail<br />

steckt. Janolaw dagegen will weite<br />

Teile des Rechts mit Hilfe ausgeklügelter<br />

EDV-Systeme automatisiert lösen.<br />

Mit individueller Rechtsberatung dürfte<br />

das allerdings wenig zu tun haben.<br />

Rechtsanwalt Jan Schiffer aus Bonn<br />

freut sich dennoch auf die neuen<br />

Kollegen: „Erstens wollen sie dankenswerterweise<br />

viele kleine Fälle abarbeiten.<br />

Zweitens verdeutlichen die neuen<br />

<strong>Anwalt</strong>sbüros bei einer EDV-generierten<br />

Beratung im Minutentakt ganz nebenbei<br />

den Wert des herkömmlichen<br />

Alternativmodells einer individuellen<br />

Beratung und Problemlösung.“<br />

USA kein echtes Vorbild<br />

Das Ziel aller Neuankömmlinge im<br />

Rechtsmarkt ist mehr oder weniger<br />

gleich: Sie suchen das Vertrauen der<br />

Mandanten über den Aufbau einer<br />

starken Marke. Bei den Großkanzleien<br />

gibt es dafür viele erfolgreiche Beispiele.<br />

Doch im Verbrauchersegment ist<br />

das anders, auch weil hier die Margen<br />

RA Eugen Boss sucht 384 Anwälte für JuraXX<br />

THEMA<br />

sehr eng sind. Von daher verlangt der<br />

Mut der Neugründer schon Respekt.<br />

Denn auch international gibt es für<br />

ein derartiges Geschäftsmodell keine<br />

Vorbilder. Im Gegenteil: Die immer<br />

wieder genannten Law Stores in USA<br />

sind alles andere als eine Erfolgsstory.<br />

„ Die USA sind ein prima Fallbeispiel,<br />

wie man es nicht unbedingt machen<br />

sollte“, berichtet Michael Zahrt. 1988<br />

gab es dort 17.000 Anwälte, die in<br />

Ketten wie die von Hyatt Legal Services<br />

oder Jacoby & Meyers gearbeitet<br />

haben. „Die haben große Summen ins<br />

Marketing geschaufelt. Zunächst auch<br />

mit beachtlichem Erfolg. Hyatt hatte<br />

Mitte der 80er rund 200 Büros, Jacoby<br />

pp rund 150. Am Ende hat sich das<br />

nicht gerechnet, weil die einerseits<br />

hohe zweistellige Millionenbeträge in<br />

die Werbung investiert haben und das<br />

Geld andererseits beim Personal einsparen<br />

mussten“, so Zahrt. „Das Ende<br />

vom Lied war miese Beratung. Hyatt<br />

wurde aufgelöst, Jacoby hat sich gesundgeschrumpft.“<br />

Deshalb sind die<br />

heutigen US-Büros laut Zahrt deutlich<br />

bescheidener. „Eine der führenden<br />

Ketten, James Sokolove, nimmt aber<br />

immer noch rund US-$ 5,8 Mill. p.a.<br />

vor allem für Fernsehwerbung in die<br />

Hand“, weiß Zahrt.<br />

Anbieter mauern mit Zahlen<br />

Und so begnügen sich die deutschen<br />

Kanzleikettengründer derzeit noch mit<br />

eigener Öffentlichkeitsarbeit. Die ist wesentlich<br />

preiswerter als Werbung, kann<br />

aber auch nur in der Startphase helfen,<br />

solange es echte Neuigkeiten zu vermelden<br />

gibt. Übertreibungen können dabei<br />

allerdings leicht ins Gegenteil schlagen.<br />

So wirbt Janolaw bei Junganwälten für<br />

einen Einstieg als Franchisenehmer.<br />

3 / 2004 anwaltsreport<br />

7


THEMA<br />

„Der Kollege wird in einem etablierten<br />

Shop das Gehaltsniveau eines Partners<br />

in einer mittelgroßen Kanzlei erreichen“,<br />

verspricht etwa Michael Zahrt<br />

von Janolaw. In älteren Statements hatte<br />

er dagegen noch das Gehalt eines Partners<br />

einer Großsozietät als Vergleichsgröße<br />

genannt. Rechtsanwalt Jan Schiffer<br />

aus Bonn hat das auf der ersten Seite<br />

des Betriebs-Beraters (Heft 40/2003) einmal<br />

nachgerechnet: „Erst ab etwa<br />

150.000 Euro Jahresumsatz dürften sie<br />

in etwa die untere Grenze eines Partnereinkommens<br />

in größeren Kanzleien erreichen.<br />

(Das wären bei der angestrebten<br />

hohen Durchlaufgeschwindigkeit<br />

beispielsweise 3.000 Erstberatungen im<br />

Jahr oder bei 220 Arbeitstagen fast 14<br />

Erstberatungen am Tag.) Wird hier mit<br />

den angeblich so guten Aussichten angesichts<br />

der steigenden <strong>Anwalt</strong>sarbeitslosigkeit<br />

und der zunehmenden Perspektivlosigkeit<br />

junger Anwälte nicht<br />

doch etwas übertrieben“, fragt Schiffer<br />

ganz zu Recht.<br />

Die Newcomer im Überblick<br />

Janolaw<br />

Franchise-Unternehmen –<br />

will Beziehern niedriger Einkommen in ihren Law<br />

Stores Rechtsrat für einheitlich 50 Euro anbieten. Die<br />

Franchisenehmer sollen zwischen 10.000 und 20.000<br />

€ Aufnahmegebühr sowie 10 % des Jahresumsatzes<br />

zahlen. Hinzu kommen Infrastrukturgebühren sowie ein<br />

Marketingbeitrag. Es gibt zwei Modelle: Janolaw-<br />

Existenzgründung und Janolaw Expansion. Existenzgründung<br />

richtet sich an Kollegen, die sich nach<br />

mehrjähriger Praxis auf eigene Füße stellen wollen.<br />

Janolaw Expansion wendet sich an bereits etablierte<br />

Kanzleien, die sich eine verlängerte Akquise-Adresse<br />

zulegen wollen. Dort soll es keine umsatzorientierte<br />

Abgabe geben, sondern eine Flatfee. Die Franchisenehmer<br />

sollen so viel verdienen wie ein Partner in<br />

einer mittelgroßen Sozietät.<br />

JuraXX<br />

8 anwaltsreport 3 / 2004<br />

Von den jungen Wilden lernen<br />

Für etablierte Anwälte sind die zugegebenermaßen<br />

noch recht wackeligen<br />

Gehversuche der ersten Kanzleiketten<br />

allerdings kein Grund, sich beruhigt zurückzulehnen.<br />

Das wird schnell klar,<br />

wenn plötzlich ein wirklich kapitalkräftiger<br />

Seiteneinsteiger in den Markt<br />

drängt. Dazu könnten auch die Rechtsschutzversicherer<br />

gehören. Umso wichtiger<br />

ist es deshalb für die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

insgesamt, sich über die Qualität der<br />

Beratungsleistung zu positionieren und<br />

dabei schnell die noch bestehenden<br />

Hemmschwellen der Bevölkerung beim<br />

Gang zum <strong>Anwalt</strong> abzubauen. „Der<br />

Gang zum <strong>Anwalt</strong> ist so, als wenn ich<br />

die Vorsorgeuntersuchung sausen lasse<br />

und gleich zur Totaloperation marschiere“,<br />

zeichnet Zahrt ein düsteres Bild.<br />

Auch Eugen Boss bestätigt das Unbehagen<br />

der Bürger gegenüber Anwälten:<br />

„Zumindest scheint es nach unseren<br />

Erfahrungen einen signifikanten Bevöl-<br />

janolaw<br />

Überörtliche Sozietät – wollen bis Ende des Jahres<br />

2006 in 81 deutschen Städten mit mehr als 100.000<br />

Einwohnern vertreten sein. Pro Standort sollen dann im<br />

Schnitt 4 Kollegen als Geschäftsführer tätig sein. Erste<br />

Niederlassungen laufen<br />

in Dortmund, Bochum,<br />

Lünen, Essen und Dres-<br />

kerungsteil zu geben, der große Hemmschwellen<br />

empfindet. Viele Bürger wissen<br />

nicht, was an Kosten auf sie zukommt<br />

und scheuen deshalb den Weg<br />

zum <strong>Anwalt</strong>.“ Und auch Fabian Georg<br />

Heintze von Legitas hält den schleppenden<br />

Zugang der Bevölkerung zur <strong>Anwalt</strong>sdienstleistung<br />

für hausgemacht:<br />

„Der Rechtsberatungsmarkt ist durch<br />

die langjährige „Gleichmacherei“ sehr<br />

unübersichtlich für den Nachfrager.<br />

Welcher Mandant kann denn schon die<br />

fachliche und preisliche Ausrichtung einer<br />

Kanzlei bei einem Blick ins Telefonbuch<br />

zuverlässig erkennen?“ Die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

müsse sich stärker auf die<br />

Mandanten zu bewegen, meint Heintze.<br />

Diese Positionierung könne aber nur<br />

über eine Markenbildung funktionieren.<br />

Und damit die Rechtsberatung<br />

nicht mehr erst am Ende einer Problemkette<br />

steht, fordert Michael Zahrt von<br />

den Rechtsschutzversicherern, künftig<br />

auch für die vorbeugende Rechtsberatung<br />

zu zahlen.<br />

den. Im Juni/Juli sollen Bremen, Berlin, Nürnberg,<br />

Hagen und Lübeck hinzukommen. Für eine Beteiligung an<br />

JuraXX wird kein Kaufpreis fällig. Der zukünftige geschäftsführende<br />

Mitgesellschafter leistet der Gesellschaft<br />

ein Darlehen, zu dessen Lasten er in einem definierten<br />

Umfang Entnahmen tätigen kann, bis die Honoraranteile<br />

seinen Lebensbedarf decken. Willkommen<br />

sind sowohl Berufseinsteiger wie auch angestellte<br />

Anwälte, die an ihrem bisherigen Arbeitsplatz keine<br />

persönliche Entwicklungsperspektive mehr sehen.<br />

Legitas<br />

Franchise-Unternehmen, das sich im höherwertigen<br />

Segment der spezialisierten Rechtsberatung postioniert.<br />

Zum Verbund zählen derzeit zehn Kanzleien mit<br />

insgesamt 20 Anwälten, die von München bis Hamburg<br />

an sechs Standorten verteilt sind. Eine Einzelkanzlei<br />

zahlt 3.000 € Aufnahmegebühr und 165 €<br />

monatliche Kooperationsgebühr.<br />

Links zum Thema:<br />

Janolaw AG,Sulzbach<br />

www.janolaw.de<br />

JuraXX, Dortmund<br />

www.juraxx.com<br />

Legitas GmbH, Hamburg<br />

www.legitas.de<br />

Deutscher Franchiseverband<br />

e.V., Berlin<br />

www.dfv-franchise.de


Schaden Franchise-Systeme nicht dem<br />

guten Ruf der <strong>Anwalt</strong>schaft, wenn<br />

Rechtsrat wie ein BigMac als Massengeschäft<br />

an den Mandanten gebracht<br />

werden soll?<br />

Der Titel „Massengeschäft“ in Verbindung<br />

mit Franchising stört mich, weil<br />

er die Realitäten des Franchising verkennt:<br />

Franchising ist eine Vertriebsform,<br />

die sich in der gewerblichen Wirtschaft<br />

auch für sehr hochwertige Produkte<br />

durchgesetzt hat. Franchising<br />

bietet die Möglichkeit der Markenbildung<br />

für selbständige Kanzleien – wo<br />

sich die Marke positioniert, ist eine ganz<br />

andere Frage. Legitas positioniert sich<br />

im höherwertigen Segment der spezialisierten<br />

Rechtsberatung.<br />

Warum konnten Sie Ihre ursprünglichen<br />

Zielvorgaben, bis Ende 2003 insgesamt<br />

20 Franchisenehmer unter Vertrag zu<br />

nehmen, nicht erreicht.<br />

Heintze: Wir haben immerhin 20<br />

Rechtsanwälte im Verbund, auch weil<br />

einige Legitas-Kanzleien stark gewachsen<br />

sind – aber sicherlich haben wir uns<br />

ein schnelleres Wachstum vorgestellt.<br />

Zum einen haben wir gewisse Vorstellungen<br />

hinsichtlich der Ausrichtung der<br />

Kanzleien und der Beraterpersönlichkeiten.<br />

Zum anderen dauert die Entscheidungsfindung<br />

bei den Kanzleien<br />

auch lange, viele warten sicher auch erst<br />

einmal ab. Der Weg von der ersten Kontaktaufnahme<br />

bis zum Beitritt dauert<br />

oft mehr als ein halbes Jahr.<br />

Was stimmt Sie so optimistisch, bis Ende<br />

2007 360 Anwälte als Franchisenehmer<br />

zu gewinnen?<br />

THEMA<br />

„Viele Anwälte warten<br />

erst einmal ab“<br />

Nachgefragt bei Rechtsanwalt Dr. Fabian Georg Heintze,<br />

Mitbegründer und Geschäftsführer der Franchisekette<br />

Legitas GmbH, Hamburg<br />

Heintze: Die Notwendigkeiten des<br />

Marktes.<br />

Was kann man als <strong>Anwalt</strong> denn bei<br />

Ihnen verdienen?<br />

Heintze: Was der <strong>Anwalt</strong> oder die Anwältin<br />

verdient, bestimmt bei Legitas zu 98%<br />

der Berufsträger selbst. Legitas ist nur ein<br />

Vehikel, welches ein geeigneter <strong>Anwalt</strong><br />

nutzen kann, um seinen Erfolg am<br />

Markt auszubauen. Unsere Leistungen<br />

rechnen sich vom ersten Tag an, denn<br />

für das aufeinander abgestimmte Leistungspaket<br />

müsste der <strong>Anwalt</strong> ohne Legitas<br />

viel höhere Aufwendungen machen.<br />

Was ist das Besondere am Legitas-<br />

Konzept?<br />

Heintze: Der Erhalt der Freiheit eines<br />

Selbständigen bei gleichzeitiger Einbindung<br />

in ein starkes Ganzes.<br />

Braucht es im Massengeschäft überhaupt<br />

Franchise-Ketten oder reicht hier<br />

nicht einfach eine überörtliche Sozietät?<br />

Heintze: Massengeschäft, das klingt<br />

nach Glasperlen, die man unter das Volk<br />

bringt. Aber ganz richtig ist die Alternative:<br />

Das, was sich im hochpreisigen<br />

Segment durchgesetzt hat, nämlich die<br />

Großkanzlei mit allen Vor- und Nachteilen,<br />

kommt auch auf das mittlere und<br />

untere Preissegment zu, wo bisher die<br />

kleine Kanzlei oder der Einzelanwalt<br />

vorherrscht – allerdings weit ungemütlicher,<br />

weil die hohen Verdienstaussichten<br />

aus der Beratung im höherpreisigen<br />

Segment im mittleren Segment<br />

nicht in dem Maße möglich sind. Die<br />

Kanzlei muss sich also in der Tendenz<br />

die Frage stellen: „Will ich in einer<br />

Großkanzlei aufgehen oder eine Selbstständigkeit<br />

in einem starken Kooperationssystem?“<br />

Ich bin der festen Überzeugung,<br />

dass die geregelte Kooperation<br />

für die uns angeschlossenen Rechtsanwälte<br />

die attraktivere Variante ist.<br />

Was kostet es einen <strong>Anwalt</strong>, wenn er bei<br />

Ihnen Mitglied wird?<br />

Heintze: Eine Einzelkanzlei zahlt 3.000<br />

€ Aufnahmegebühr und 165 € monatliche<br />

Kooperationsgebühr.<br />

Kann Franchise dazu beitragen, dem<br />

Heer an Anwälten neues Brot zu geben<br />

oder handelt es sich lediglich um einen<br />

neuen Trend ohne Nachhaltigkeit?<br />

Heintze: Franchising gibt keinem Brot,<br />

es hilft nur dabei, sich seine Brötchen<br />

zu verdienen, möglichst noch mit einem<br />

Stück Käse. Brot gegeben kriegt<br />

nur der Angestellte von seinem Brotherrn<br />

– das ist die Alternative, die wir<br />

in diesem Markt immer deutlicher<br />

sehen: hochqualifizierte Anwälte, die<br />

sich für immer weniger Geld verdingen.<br />

Über wieviel Kapital verfügt Ihre Gesellschaft<br />

insgesamt?<br />

Heintze: Die Legitas-GmbH hat ein<br />

Stammkapital von 25.000 €.<br />

Stimmen die Gerüchte, dass Sie mit<br />

einem Franchisegeber für Steuerberater<br />

zusammengehen wollen?<br />

Heintze: Nein, aber wir arbeiten an der<br />

Integration der Steuerberatung in unser<br />

Angebot.<br />

3 / 2004 anwaltsreport<br />

9


INTERNET<br />

Online-Suche leicht gemacht?<br />

Wie der <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> Mandate im World Wide Web vermittelt<br />

Von Thomas Krämer,<br />

Produktmanager Internet<br />

des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />

Einige unserer Teilnehmer haben<br />

sich bei der vom <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />

durchgeführten Befragung<br />

vom Februar unzufrieden über eine zu<br />

geringe Anzahl an Mandaten geäußert,<br />

die über den <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> vermittelt<br />

werden. Dieser Kritik möchten<br />

wir uns natürlich stellen und dabei<br />

einige Projekte vorstellen, die zur Steigerung<br />

der Mandate über den <strong>Anwalt</strong>-<br />

<strong>Suchservice</strong> führen sollen.<br />

Die derzeitige Situation:<br />

Durch die inzwischen weite Verbreitung<br />

des Internets hat sich die <strong>Anwalt</strong>ssuche<br />

in den vergangenen Jahren sehr<br />

stark von der telefonischen Anfrage<br />

zur Suche über unsere Webseite verlagert.<br />

Nachweislich steigen dort die Zugriffszahlen<br />

seit einigen Jahren erheblich.<br />

So können wir z. B. für den Monat<br />

März 2004 auf unserer Homepage<br />

64.000 Besucher mit 42.000 Suchanfragen<br />

vermelden. Im letzten Jahr<br />

waren es ca. 480.000 Suchanfragen insgesamt.<br />

Es kamen damit im Durchschnitt<br />

auf jeden teilnehmenden <strong>Anwalt</strong><br />

ca. 60 Benennungen gegenüber<br />

<strong>Anwalt</strong>-Suchenden. Dies ist ein überdurchschnittlicher<br />

Wert für eine Website,<br />

die nur eine bestimmte Zielgruppe,<br />

die der Recht- bzw. <strong>Anwalt</strong>ssuchenden<br />

anspricht. Die Zahl der wirklich<br />

zustande gekommenen Mandate liegt<br />

natürlich etwas niedriger, denn nicht<br />

jeder, der unsere Suche durchführt,<br />

schaut auch in der gefundenen Kanzlei<br />

vorbei. Unserer Erfahrung nach ist<br />

es so, dass sich viele User zunächst verschiedene<br />

<strong>Anwalt</strong>sprofile anschauen,<br />

um sich dann für eine Kanzlei zu entscheiden.<br />

Wie viele Internetnutzer oder Anrufer<br />

wirklich die herausgesuchte oder benannte<br />

Kanzlei aufsuchen, könnten wir<br />

nur durch Nachfragen bei den An-<br />

10 anwaltsreport 3 / 2004<br />

wälten selbst herausfinden. Diese müssen<br />

hierzu wiederum den Mandanten<br />

interviewen. Aber selbst bei intensiver<br />

Nachfrage lässt sich oft nicht in Erfahrung<br />

bringen, ob der potentielle Mandant<br />

den Kanzleisitz von der Webseite<br />

des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> bzw. über<br />

unsere Hotline erfahren oder sonstige<br />

Quellen in Anspruch genommen hat.<br />

Ein Grund dafür liegt in der mittlerweile<br />

fast nicht mehr überschaubaren<br />

Anzahl von <strong>Anwalt</strong>suchdiensten.<br />

Es gibt mittlerweile 3 große Player am<br />

deutschen <strong>Anwalt</strong>suchmarkt, zu denen<br />

auch der <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> zählt.<br />

Hinzu kommen zahlreiche kleine<br />

Anbieter, die auf das Geschäft mit den<br />

Anwälten hoffen. Der große Run auf<br />

das Anbieten von <strong>Anwalt</strong>suchmaschinen<br />

hat 2000/2001 begonnen, nachdem<br />

die Bedeutung des Internets für<br />

dieses Geschäftsfeld erkannt wurde.<br />

Bei der Vielzahl der entsprechenden<br />

Suchdienste liegt es auf der Hand, dass<br />

sich kaum ein Mandant daran erinnern<br />

kann, wo er eigentlich den <strong>Anwalt</strong>, den<br />

er aufsucht, gefunden hat. Im Zweifel<br />

wird dem <strong>Anwalt</strong> auf Nachfrage mitgeteilt,<br />

man habe ihn im Internet –<br />

bestenfalls unter Nennung der Such-<br />

maschine, z. B. Google – gefunden.<br />

So erfährt der ASS-Teilnehmer in vielen<br />

Fällen gar nicht, dass ein Mandat<br />

über den <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> zustande<br />

gekommen ist.<br />

Im Zusammenhang mit den o. g.<br />

Zugriffszahlen erscheint es uns sehr<br />

wichtig, großen Wert auf Seriosität und<br />

Transparenz unserer Dienstleistung<br />

gegenüber den anwaltlichen Teilnehmern<br />

zu legen.<br />

Die Reichweite unseres Internetangebotes<br />

lassen wir deshalb im Gegensatz<br />

zu fast allen anderen Anbietern<br />

dieser Art, von der IVW, der Informationsgemeinschaft<br />

zur Feststellung<br />

und Verbreitung von Werbeträgern e.V.<br />

(web: http://www.ivw-online.de) feststellen.<br />

Darüber hinaus bieten wir in<br />

dem nur für unsere Teilnehmer bestimmten<br />

Extranet die Möglichkeit,<br />

die Zahl der erzielten Benennungen<br />

abzurufen. Dieser Service beschränkt<br />

sich zur Zeit noch auf die über die<br />

Internetsuche erzielten Benennungen.<br />

Es ist aber geplant, dass sowohl die<br />

telefonischen, als auch die über das<br />

Kanzleihomepageverzeichnis erfolgten<br />

Benennungen zukünftig im Extranet<br />

abgerufen werden können.


Maßnahmen des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />

zur weiteren Steigerung<br />

der Benennungen<br />

Im Bereich Internet: Einige Projekte,<br />

die bereits in Planung sind oder kurz<br />

vor der Fertigstellung stehen, sollen<br />

dazu beitragen, noch mehr Besucher<br />

auf die Webseite des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />

und die <strong>Anwalt</strong>sdatenbank im<br />

Internet zu ziehen.<br />

1. Suchmaschinenmarketing: Der<br />

Großteil der Besucher unserer Webseite<br />

bzw. unserer <strong>Anwalt</strong>s-Datenbank findet<br />

uns über Suchmaschinen. Die<br />

bekannteste davon ist derzeit Google<br />

mit einem Marktanteil von ca. 60 % am<br />

deutschen Suchmaschinenmarkt. Die<br />

Steigerung der Besucherzahl über diesen<br />

Weg führt zu mehr Suchanfragen<br />

auf unserer <strong>Anwalt</strong>s-Datenbank und<br />

damit zu mehr Mandaten für die teilnehmenden<br />

Anwältinnen und Anwälte.<br />

Seit 2003 widmet sich der ASS diesem<br />

Projekt und platziert seine mit für<br />

die <strong>Anwalt</strong>ssuche relevanten Begriffen<br />

ausgearbeiteten Webseiten ganz vorne<br />

in den Suchergebnissen. Bei der Eingabe<br />

der Begriffe: „<strong>Anwalt</strong>“ bzw. „Rechtsanwalt“<br />

steht unser Unternehmen bei<br />

Google auf Platz 1 bzw. 2. Aber auch bei<br />

Kombinationen wie z.B. „Rechtsanwalt<br />

Berlin“ oder „Rechtsanwalt Arbeitsrecht“<br />

findet der anwaltsuchende Laie uns auf<br />

den vordersten Plätzen.<br />

Zusätzlich werden Anzeigen bei dieser<br />

Suchmaschine geschaltet. Auf diese<br />

Weise wird die Zahl der Besucher auf<br />

unserer <strong>Anwalt</strong>-Suche zusätzlich erheblich<br />

gesteigert.<br />

2. Partnerprogramm: Ein weiteres Projekt<br />

wird der Aufbau eines Partnerprogramms<br />

sein, bei dem die Suchmaske<br />

des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> auf großen,<br />

renommierten und seriösen Webseiten<br />

eingeblendet werden wird. Der<br />

Rechtsuchende kann dort, ebenso wie<br />

auf unserer eigenen Webseite, unsere<br />

Teilnehmer auffinden. Davon versprechen<br />

wir uns eine weitere Steigerung<br />

der Zugriffszahlen. Als Pilotprojekt<br />

wird das Partnerprogramm in<br />

Kürze auf der Webseite von „Firmenwissen“<br />

realisiert werden (siehe http://<br />

www.firmenwissen.de/psfiwi/fn/page/s<br />

fn/fiwi/SH/0/pid/642/index.html).<br />

An Firmenwissen.de sind u.a. Microsoft,<br />

die Deutsche Telekom und der<br />

<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> des Verlages Dr.<br />

Otto Schmidt als Partner beteiligt. Dieses<br />

Internetportal bietet eine Verknüpfung<br />

von Firmen- und Wirtschaftsinformationen<br />

mit Nutzwert-<br />

Inhalten, wie Checklisten, Formularen<br />

und Grafiken.<br />

<strong>Anwalt</strong>-Online-Service: Der Aufbau<br />

unserer Online-Rechtsberatung via E-<br />

Mail steht kurz vor der Fertigstellung<br />

und wird unseren Teilnehmern eine<br />

weitere Akquisemöglichkeit eröffnen,<br />

wie auch schon der seit 2003 bestehende<br />

<strong>Anwalt</strong>-Callservice (telefonische<br />

Rechtsberatung). Der primäre Effekt<br />

einer Online- oder telefonischen<br />

Rechtsberatung besteht entgegen landläufiger<br />

Meinung nicht in der Möglichkeit<br />

die Kanzleiumsätze unmittelbar<br />

in nennenswerter Weise zu erhöhen,<br />

sondern darin, den Mandanten<br />

bei Bedarf auch in die Kanzlei zu<br />

INTERNET<br />

bestellen und so ein Mandat zu akquirieren.<br />

Dies wird vor allem zur Einsicht<br />

von Unterlagen, die für den Fall<br />

relevant sind, notwendig sein.<br />

Sonstiges Marketing: Werbung ist<br />

teuer. Daher wird beim <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />

genau abgewogen, wo Gelder<br />

am sinnvollsten eingesetzt werden können,<br />

um den Service einer breiten<br />

Öffentlichkeit bekannt zu machen.<br />

Ein Fernseh-Werbespot ist heutzutage<br />

nahezu unbezahlbar, daher setzt der<br />

<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> eher auf kostengünstigere<br />

Werbe-Methoden, wie Internetwerbung<br />

per Link- bzw. Bannertausch.<br />

Dennoch konnten wir den<br />

<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> im Fernsehen platzieren.<br />

So waren wir im letzten Jahr<br />

Gewinnspiel-Sponsor der ZDF-Fernsehserie<br />

„Nicht ohne meinen <strong>Anwalt</strong>“,<br />

die pro Ausstrahlung durchschnittlich<br />

4 Mio. Fernsehzuschauer erreichte.<br />

1. Anzeigen: Der <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />

schaltet darüber hinaus in auflagenstarken<br />

regionalen und überregionalen<br />

Zeitungen und Zeitschriften immer<br />

wieder Anzeigen, um so auf seine<br />

Dienstleistung aufmerksam zu machen.<br />

Jüngstes Beispiel: Eine halbseitige<br />

Anzeige in der Aprilausgabe der<br />

ADAC Motorwelt (Auflage 15 Mio.)<br />

und regelmäßige Anzeigen in der „Bild<br />

am Sonntag“ (Auflage 2,1 Mio.)<br />

2. Presse: Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> wird<br />

intensiv fortgeführt. Dadurch wird eine<br />

bundesweite und regelmäßige Medienpräsenz<br />

erreicht. Unsere Presseabteilung<br />

versandte im vergangenen Jahr 106 Pressemitteilungen<br />

über juristische Themen<br />

und die Dienstleistungen des <strong>Anwalt</strong>-<br />

<strong>Suchservice</strong>. Insgesamt wurden dadurch<br />

rund 13.100 redaktionelle Veröffentlichungen<br />

(im Jahr 2002 rund 9.360), vor<br />

allem in Zeitschriften und Tageszeitungen<br />

(Print- sowie Onlinemedien) erreicht.<br />

Zahlreiche Presseinformationen<br />

gingen als Teletext über den Bildschirm,<br />

und viele Radiosender berichteten in<br />

Sendungen oder Telefoninterviews über<br />

Pressemitteilungen und die Dienstleistungen<br />

des ASS.<br />

Anmerkung<br />

Falls Sie noch Fragen zu unseren<br />

Marketingmaßnahmen oder Ihren<br />

Benennungen haben, so erreichen<br />

Sie den Verfasser unter<br />

0 22 1 / 9 37 38 –602 oder unter<br />

kraemer@anwalt-suchservice.de.<br />

3 / 2004 anwaltsreport<br />

11


ASS INTERN<br />

Partnerprogramm des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />

Internet-Portal mit Verlagsgruppe Handelsblatt und Creditreform<br />

Der <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> hat mit dem<br />

Aufbau eines Partnerprogramms begonnen.<br />

Unsere <strong>Anwalt</strong>-Suche soll in<br />

große, viel frequentierte Websites integriert<br />

werden. User, die auf diese Sites<br />

gelangen, können künftig von dort aus<br />

direkt in der Datenbank des <strong>Anwalt</strong>-<br />

<strong>Suchservice</strong> nach Rechtsanwälten<br />

suchen. Dadurch wollen wir höhere<br />

Zugriffzahlen und damit mehr Benennungen<br />

für die ASS-Teilnehmer erreichen.<br />

Den Anfang macht „firmenwissen.de“<br />

(http://www.firmenwissen.de/<br />

psfiwi/fn/page/sfn/fiwi/SH/0/pid/642<br />

/index.html). Das Mittelstandsportal<br />

wurde von der Verlagsgruppe Han-<br />

12 anwaltsreport 3 / 2004<br />

delsblatt (VHB) und Creditreform<br />

gegründet. Beteiligt sind neben dem<br />

<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> auch Microsoft<br />

und die Deutsche Telekom.<br />

Das Internetportal bietet eine Verknüpfung<br />

von Firmen- und Wirtschaftsinformationen<br />

mit Nutzwert-<br />

Inhalten, wie Checklisten, Formulare<br />

und Grafiken. Das Informationsspektrum<br />

umfasst unter anderem Firmenprofile<br />

aller handelsregisterlich eingetragenen<br />

deutschen und österreichischen<br />

Unternehmen, die nach eigenen<br />

Angaben „größte Bilanzdatenbank<br />

Deutschlands“ und einen direkten Zugriff<br />

auf Bonitätsauskünfte der Creditreform.<br />

Auch ein Verlinken von Fir-<br />

Daten für <strong>Anwalt</strong>- und Notarverzeichnis 2004<br />

Die Vorbereitungen für das aktuelle<br />

<strong>Anwalt</strong>- und Notarverzeichnis 2004<br />

sind in vollem Gange. Die Daten der<br />

ASS-Teilnehmer werden automatisch<br />

in die neue Ausgabe übernommen.<br />

Für das <strong>Anwalt</strong>- und Notarverzeichnis<br />

2004 können Änderungen Ihrer<br />

Daten noch berücksichtigt werden,<br />

wenn sie uns bis spätestens 16. Juni<br />

vorliegen.<br />

Das Feld der Wirschaftsmediation hat<br />

sich entwickelt – immer mehr Unternehmen<br />

nutzen die Mediation als effizientes<br />

und zukunftsweisendes Instrument<br />

der Konfliktbearbeitung.<br />

Am 3. und 4. September 2004 findet<br />

in der Ludwig-Maximilians-Universität<br />

München der Jahreskongress<br />

der Centrale für Mediation statt. Unter<br />

der fachlichen Leitung von Prof. Dr.<br />

Horst Eidenmüller werden sich namhafte<br />

Referenten mit den wichtigsten<br />

praxisrelevanten Facetten der Wirtschaftsmediation<br />

befassen. Die Vortragenden,<br />

die über jahrelange Erfahrung<br />

auf diesem Gebiet verfügen, setzen<br />

sich dabei nicht nur wissenschaftlich<br />

mit dem Thema auseinander. Sie<br />

In Ihrem eigenen Interesse bitten<br />

wir Sie, Änderungen Ihrer Teilnehmerdaten<br />

immer möglichst zeitnah unserer<br />

Mitgliederbetreuung mitzuteilen;<br />

egal, ob eine Sozietät aufgelöst wird,<br />

sich Ihre Anschrift und Telefonnummer<br />

ändert oder ein <strong>Anwalt</strong> aus Ihrer<br />

Sozietät ausscheidet. Es ist uns besonders<br />

wichtig, den Rechtsuchenden<br />

immer präzise und korrekte Angaben<br />

Jahreskongress der Centrale für Mediation<br />

Sonderkonditionen für ASS-Teilnehmer<br />

vermitteln auch Praxis-Know-How, das<br />

Sie unmittelbar umsetzen können.<br />

Die Diskussion um die Gestaltung<br />

des „Mediations-Rechts“, die inzwischen<br />

verstärkt auf EU-Ebene geführt<br />

wird, zeigt, dass Anwälte an diesem<br />

Thema künftig nicht mehr vorbeikommen<br />

oder das Feld anderen Berufsgruppen<br />

überlassen können.<br />

Der diesjährige Kongress knüpft an<br />

eben diese aktuelle Diskussion an.<br />

Themen sind unter anderem:<br />

• Wahl und Gestaltung des passenden<br />

ADR-Verfahrens (alternativen<br />

Konfliktlösungsverfahrens)<br />

• Einigungsstrategien eines Mediators<br />

bei Wirtschaftskonflikten<br />

• Mediation als kostengünstige und<br />

menprofilen mit Presseartikeln, das<br />

Überprüfen von Firmen- und Markennamen<br />

sowie das Herunterladen<br />

von Adressen für Direktmarketing-<br />

Aktionen ist möglich.<br />

Der VHB-Geschäftsbereich GENI-<br />

OS Wirtschaftsdatenbanken betreibt<br />

das Portal und ist für das Marketing<br />

verantwortlich. GENIOS steuert mit<br />

seinen Quellen auch die meisten Inhalte<br />

bei. Zielgruppe des Portals ist die<br />

mittelständische Wirtschaft.<br />

Auf FirmenWissen bestehen bereits<br />

Verlinkungen zur Website des <strong>Anwalt</strong>-<br />

<strong>Suchservice</strong>. In Kürze wird dort ein<br />

komplettes Partnerprogramm mit verschiedenen<br />

Services integriert.<br />

machen zu können und Ihre Kanzlei<br />

möglichst genau darzustellen.<br />

Ihre Ansprechparterinnen in der<br />

Mitgliederbetreuuung sind<br />

Frau Polifke<br />

Tel.: 02 21-9 37 38-630<br />

und Frau Geller<br />

Tel.: 02 21-9 37 38-615<br />

zeitsparende Alternative zum Einigungsstellenverfahren<br />

• Nachfolge in Familien-Unternehmen<br />

u.v.m.<br />

Teilnehmer des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />

können den Jahreskongress der Centrale<br />

für Mediation zum Sonderpreis besuchen.<br />

ASS-Teilnehmer zahlen 340,- €,<br />

Junganwälte nur 240,- €.<br />

Wenn Sie mehr über die Arbeit der<br />

Centrale für Mediation oder die Mitgliedschaft<br />

dort wissen möchten: Anruf<br />

oder E-mail genügen.<br />

Ihre Ansprechpartnerin ist<br />

Frau Claudia Geller<br />

Tel.: 02 21/9 37 38-615 oder<br />

E-Mail: cfm@mediate.de.


M ehr<br />

Kooperationspartner Bürgel –<br />

Europaweite Wirtschaftsauskünfte<br />

Sicherheit im Business durch Transparenz,<br />

das verspricht der Wirtschaftsinformationsdienst<br />

Bürgel. Seit 2001 erhalten Teilnehmer<br />

des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> zu vergünstigten<br />

Preisen Bonitätsinformationen über Businesskunden<br />

aus dem Datenbank-Netzwerk der Firma Bürgel.<br />

Über 3,5 Millionen Unternehmen und rund 12<br />

Millionen Privatpersonen allein aus Deutschland<br />

sind in der zentralen Datenbank in Hamburg gespeichert.<br />

Pünktlich zur EU-Erweiterung im Jahr 2004 baut<br />

das Unternehmen sein Angebot aus. Das 1991 von<br />

Bürgel mit gegründete europaweite Informations-<br />

Netzwerk Eurogate stockt seinen Online-Zugang zu<br />

Kreditinformationen über Unternehmen von sechs<br />

auf insgesamt 17 Länder auf. Neben Deutschland,<br />

Frankreich, Großbritannien, Belgien, den Niederlanden<br />

und Österreich recherchieren und erfassen<br />

nun auch die Eurogate-Partner in Bulgarien, Kroatien,<br />

Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien<br />

und Ungarn direkt vor Ort die wichtigsten Wirtschaftsinformationen.<br />

Wenn in Kürze auch noch<br />

Spanien, Portugal und die Schweiz folgen, bietet<br />

Bürgel den direkten Zugriff auf Kreditinformationen<br />

über mehr als 25 Millionen Unternehmen in Europa.<br />

„Der Einsatz von Bonitäts-Informationen zur<br />

Absicherung von Forderungen und zur Erschließung<br />

neuer Märkte gewinnt rasant an Bedeutung“, weiß<br />

Johan Zevenhuizen, Geschäftsführer der Bürgel-<br />

Zentrale in Hamburg. Schließlich spielen die jungen,<br />

ASS KOOPERATIONEN<br />

dynamischen Volkswirtschaften in Osteuropa bereits<br />

heute nicht nur für Investoren, sondern auch als<br />

Absatz- und Beschaffungsmärkte eine übergeordnete<br />

Rolle. Für den geschäftlichen Erfolg muss ein Unternehmen<br />

in der Lage sein, finanzielle Risiken frühzeitig<br />

zu erkennen, zu steuern und zu minimieren.<br />

Das dazu notwendige Wissen bietet Bürgel immer<br />

aktuell an.<br />

Die Firma Bürgel nutzt bei ihrer Recherche alle<br />

öffentlich zugänglichen und datenschutzrechtlich<br />

möglichen Quellen. In 62 Auskunftsstellen erfassen<br />

und bewerten Rechercheure systematisch alle Informationen<br />

über Firmen und Privatpersonen. Vom<br />

Inkassoverfahren über Mahnbescheide bis hin zu<br />

Haftanordnungen oder Insolvenzverfahren einzelner<br />

Personen ist jedes maßgebliche Detail aufgeführt.<br />

Die Firmenvollauskunft informiert über allgemeine<br />

Kommunikationsdaten der einzelnen Unternehmen,<br />

ihre Rechtsformdaten, die Firmenhistorie, offizielle<br />

Beteiligungen, die konkrete Finanzlage der Firmen,<br />

firmeneigene Immobilien, allgemeine Geschäftszahlen<br />

und vieles mehr.<br />

Darüber hinaus liefert Bürgel auf Anfrage den<br />

Bonitätsindex eines Unternehmens und dessen wirtschaftlichen<br />

Umfeldes. Hierbei bewerten Analysten<br />

die Branche und das regionale Umfeld des Kunden<br />

und prognostizieren dessen Ausfallrisiko. Ein nützlicher<br />

Wissensvorsprung zur Sicherung der eigenen<br />

Liquidität und zur Einschränkung der Forderungsausfälle<br />

in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.<br />

Sonderkonditionen durch Rahmenvertrag mit telego!<br />

Teilnehmer des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> können weiterhin<br />

von den besonderen Konditionen profitieren,<br />

die dieser mit der telego! GmbH vereinbart hat. telego!<br />

ist ein Telekommunikationsspezialist für kleine<br />

und mittelgroße Geschäftskunden in Deutschland.<br />

Teilnehmer des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> erhalten bei<br />

telego! sämtliche TK-Leistungen aus einer Hand. Dazu<br />

gehören Telefonieren (Festnetz, Mobilfunk), Internetpräsenz,<br />

Service-Rufnummern und Wireless LAN. Alle<br />

Leistungen werden auf nur einer Rechnung erfasst. Auf<br />

Wunsch erfolgt eine individuelle, übersichtliche Aufteilung<br />

nach Nebenstellen oder Standorten.<br />

Beim Telefonieren über telego! profitieren ASS-<br />

Teilnehmer von einer sekundengenauen Abrechung.<br />

Das kann – in Verbindung mit den Sonderkonditionen<br />

– bis zu 50 Prozent Kosten einsparen. Zusätzliche<br />

Grundgebühren oder Mindestumsätze fallen<br />

nicht an. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeiten.<br />

Rufnummern und Telefonanschluss bleiben beim<br />

Wechsel zu telego! erhalten.<br />

Auf Wunsch erstellt telego! für interessierte ASS-<br />

Teilnehmer einen kostenlosen und unverbindlichen<br />

Rechnungsvergleich. Dazu brauchen Sie nur Ihre<br />

aktuelle Telefonrechnung mit dem Vermerk „ASS“<br />

an telego! zu faxen:<br />

089/ 61 445 – 511<br />

Dieser Ausgabe des <strong>Anwalt</strong>s-Reports liegt eine<br />

ausführliche Information der Firma telego! bei.<br />

Kontakt:<br />

telego! GmbH<br />

Mehlbeerenstr. 4<br />

82024 Taufkirchen b. München<br />

Tel.: 089/61445-410<br />

info@telego.de<br />

www.telego.de<br />

3 / 2004 anwaltsreport<br />

13


KANZLEI<br />

Nur wenig Profis unter<br />

den Privatermittlern<br />

O b<br />

in Unterhaltsverfahren, Arbeitsrechtsauseinandersetzungen<br />

oder Wirtschaftsfällen – bisweilen<br />

schwant den Mandanten ein böser<br />

Verdacht. Sie berichten ihrem <strong>Anwalt</strong><br />

von Mitarbeitern, die trotz Nebentätigkeits-<br />

oder Wettbewerbsverbots<br />

nebenher arbeiten. Oder Ex-Partnern,<br />

die ihr eheähnliches Verhältnis zu einer<br />

anderen Person verheimlichen und<br />

nach wie vor Unterhalt kassieren. Oder<br />

sie sind Opfer der umgekehrten Variante,<br />

dass der Unterhaltsverpflichtete<br />

mit einem angeblich vom Bruder ausgeliehenen<br />

Porsche durch die Gegend<br />

zieht, ansonsten aber seinem Arbeitslosen-Status<br />

fröhnt. Doch ohne entsprechende<br />

Beweise kann hier auch<br />

der beste <strong>Anwalt</strong> nicht weiterhelfen.<br />

Deshalb beauftragen Anwälte in der-<br />

14 anwaltsreport 3 / 2004<br />

artigen Fällen gern Privatdetektive.<br />

Doch wie kommt man an die heran?<br />

Natürlich gibt es im Internet oder den<br />

Gelben Seiten diverse Adressen und<br />

Telefonnummern. Doch großspurige<br />

Versprechungen über angebliche Ermittlungserfolge<br />

unter Einsatz modernster<br />

Technik in großformatigen<br />

Anzeigen sagen noch lange nichts über<br />

die wirkliche Qualität, Seriosität und<br />

Erfahrung der Ermittler aus.<br />

Kontaktaufnahme ist Chefsache<br />

Bisweilen überlassen Anwälte die Auswahl<br />

des Detektives der Sekretärin. Und<br />

die ruft dann bei dem an oberster Stelle<br />

im Telefonbuch gelisteten Detektivbüro<br />

an und vergibt den Auftrag gleich<br />

fernmündlich. Bei einer derartigen Auf-<br />

Tipps für die richtige Auswahl privater Ermittler<br />

1. Persönliches Bild machen<br />

Die Auswahl nicht der Sekretärin<br />

überlassen. Besser: Einen ersten Besprechungstermin<br />

in den Räumlichkeiten<br />

des Ermittlers vereinbaren.<br />

Bei schlechter Ausstattung und Lage<br />

des Büros: lieber gleich auf dem<br />

Absatz umkehren!<br />

2. Mitarbeiterzahl<br />

Großstadt-Kanzleien sollten prinzipiell<br />

nicht mit kleinen Büros zusammenarbeiten.<br />

Soll zum Beispiel eine Verdachtsperson<br />

rund um die Uhr observiert<br />

werden, ist die Gefahr in einer<br />

Großstadt recht groß, dass ein, zwei<br />

Ermittler die Zielperson schnell aus<br />

den Augen verlieren. Professionelle<br />

Ermittler arbeiten dagegen in größeren<br />

Teams bzw. Netzwerken zusammen.<br />

3. Referenzen<br />

Gute Ermittler sind in der Lage, über<br />

ihre Arbeiten Zeugnis abzulegen. Re-<br />

ferenzen über konkrete Klienten dürfen<br />

daher nicht fehlen – Verschwiegenheit<br />

hin oder her.<br />

4. Technische Spezialisierung<br />

Gerade bei bundesweiten Task-Force-<br />

Einsätzen kommt es auf die bestmögliche<br />

technische Ausstattung der Ermittler<br />

an. Vorsicht bei Ermittlern, die<br />

angeben, alles zu können und über<br />

sämtliches technisches Equipement<br />

zu verfügen. Gute Ermittler spezialisieren<br />

sich und arbeiten im Team.<br />

5. Nach Verbandsmitgliedschaft fragen<br />

Mitglied in einem Detektivverband<br />

kann nur werden, wer einen Leumund<br />

angibt, in geordneten wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen lebt und die Berufsordnung<br />

der privaten Detektive anerkennt.<br />

Außerdem müssen die Ermittler<br />

die erforderliche Sach- und<br />

Berufskunde nachweisen. Allerdings:<br />

Einheitliche Standards existieren<br />

nicht. ISO-Zertifizierungen sind zwar<br />

tragserteilung ist der Misserfolg allerdings<br />

schon vorprogrammiert. Denn<br />

zunächst ist die Auswahl eines geeigneten<br />

Detektives absolute Chefsache:<br />

Der <strong>Anwalt</strong> tut gut daran, einen ersten<br />

Gesprächstermin im Büro des Detektivs<br />

zu vereinbaren. Dann kann er sich nämlich<br />

gleich über den Standort und die<br />

Büroausstattung ein erstes Bild machen.<br />

Veraltete Büroräume oder eine schlechte<br />

technische Ausstattung sprechen<br />

nämlich dafür, dass auch die Kernkompetenzen<br />

des Privat-Matulas eher bescheiden<br />

ausfallen. Bei Zweifeln sollte<br />

man daher lieber gleich von einer Zusammenarbeit<br />

absehen und es eine Haustür<br />

weiter versuchen. Immerhin geht<br />

es um den Aufbau einer langfristigen<br />

Zusammenarbeit in oft heikler Mission.<br />

Pannen können sich da weder Mandant<br />

angedacht, aber noch nicht umgesetzt.<br />

6. Rechtstreue geht über alles<br />

Intelligente Ermittler wissen, dass<br />

nur rechtmäßig erworbene Beweismittel<br />

vor Gericht zählen. Wer im<br />

persönlichen Gespräch damit wirbt,<br />

es mit dem Recht nicht so genau zu<br />

nehmen, ist raus. Auch auf die Dienste<br />

von Privatdetektiven, denen beim<br />

Stichwort „Datenschutz“ nichts einfällt,<br />

sollte man lieber gleich verzichten.<br />

7. Virtuelle Büros meiden<br />

Unseriöse Detektivbüros täuschen<br />

über Anzeigen den Status eines<br />

Großunternehmens vor. Vor allem<br />

werben sie damit, bundesweit präsent<br />

zu sein. In Wahrheit aber erfolgt<br />

lediglich eine Rufweiterschaltung zu<br />

einem Privatdetektiv aus der angefragten<br />

Region, der meist als Subunternehmer<br />

agiert.


noch <strong>Anwalt</strong> erlauben. Erfährt etwa ein<br />

Betriebsratsmitglied, dass ihn der Firmenchef<br />

observieren lässt, um Kündigungsgründe<br />

gegen ihn zu sammeln,<br />

kann das im Extremfall die Existenz<br />

kosten. Denn welcher Mitarbeiter arbeitet<br />

schon gern in einem Betrieb, von<br />

dem er weiß, dass der Arbeitgeber zu<br />

fragwürdigen Methoden greift.<br />

Echte Profis sind rar<br />

Etwa 2.000 Menschen in Deutschland<br />

nennen sich Privatdetektiv – darunter<br />

auch zahlreiche ehemalige Kriminalbeamte,<br />

die ihr Gewerbe über die Ehefrau<br />

anmelden, um die Pension nicht<br />

zu gefährden. Die echten Profis dagegen<br />

muss man schon mit der Lupe<br />

suchen. Denn sie sind eindeutig in der<br />

Minderheit. Auf etwa 100 schätzt Wirtschaftsermittler<br />

Klaus-Dieter Baier aus<br />

Berlin den harten Kern professionell<br />

agierender Ermittlungsspezialisten –<br />

bundesweit wohlgemerkt. Da von diesem<br />

kleinen Zirkel aber auch nur etwa<br />

70 in einem der Detektivverbände<br />

organisiert sind, erweist sich die Auswahl<br />

eines qualifizierten Privatermittlers<br />

als extrem schwierig.<br />

Vorsicht bei großspurigen<br />

Versprechen<br />

Sicherheitsberater Baier, Mitgesellschafter<br />

der DESA GbR, einem 6-köpfigen<br />

Team von Ermittlungsspezialisten<br />

mit Sitz in Berlin, kennt seine<br />

Branche aus über 15-jähriger eigener<br />

Tätigkeit. Und er weiß, dass Kollegen<br />

bei Ermittlungen bisweilen Rechtsvorschriften<br />

verletzen – entsprechende<br />

Beschwerden von Anwälten werden<br />

ihm häufiger zugetragen. Das alles lässt<br />

sich jedoch von vornherein vermeiden,<br />

wenn man sich bei der Auswahl<br />

der Ermittler genügend Zeit lässt und<br />

die Kandidaten kritisch hinterfragt.<br />

„Ich erinnere mich an einen Fall“, berichtet<br />

Baier, „ da hatte der Ermittler<br />

gegenüber seinem Klienten doch glatt<br />

behauptet, Faxmitteilungen der observierten<br />

Firma über Funk auch aus weiter<br />

Entfernung abfangen zu können.<br />

In Wahrheit haben die nur den Müll<br />

der Zielperson ausgewertet und aus den<br />

Papierschnipseln belanglose Informationen<br />

zusammengestellt.“<br />

Hohe Aufklärungsquote<br />

Dennoch: Die Beauftragung eines Detektivbüros<br />

kann sich lohnen. „Dass<br />

KANZLEI<br />

Tipps zur Vergütung von Privatermittlern<br />

1. Zu niedrig angesetztes Honorar<br />

Angebotene Stundensätze von unter<br />

40 Euro sind bedenklich, es sei denn,<br />

es handelt sich um eine dauernde<br />

Geschäftsbeziehung. Ansonsten steht<br />

zu befürchten, dass der Detektiv entweder<br />

zu viele Stunden berechnet<br />

oder von vorneherein schlecht qualifiziert<br />

ist.<br />

2. Durchschnittshonorar<br />

Dieses liegt zwischen 45 und 65 Euro<br />

pro Stunde. Spezialisten können allerdings<br />

bis zu 120 Euro verlangen. Bei<br />

einem Tagessatz von 1.500 Euro ist<br />

die Obergrenze erreicht.<br />

3. Zuschläge<br />

Nachtzuschläge von 15 bis 50 Prozent<br />

sind normal. Auch Kilometergeldabrechnungen<br />

zwischen 0,50 und<br />

1,50 Euro pro zurückgelegtem Kilometer<br />

muss man sich gefallen lassen.<br />

Alles, was darüber hinaus geht,<br />

ist bedenklich.<br />

Detektive ein kompetenter und zuverlässiger<br />

Partner in allen Lebensbereichen,<br />

insbesondere aber der Wirtschaft<br />

sind, beweist auch das hohe Aufklärungsergebnis.<br />

Immerhin konnten<br />

die Sachverhalte in 64 Prozent aller<br />

Fälle vollständig und in 29 Prozent teilweise<br />

ermittelt werden. Nur in 7 Prozent<br />

der Fälle konnten keine Ermittlungsergebnisse<br />

erzielt werden“, erklärte<br />

Joseph Riehl, Pressesprecher beim<br />

Bundesverband Deutscher Detektive<br />

in Bonn. Eine Unterteilung nach der<br />

wirtschaftlichen Bedeutung der Ermittlungsergebnisse<br />

geht aus diesen Zahlen<br />

allerdings nicht hervor. Und wie<br />

die Leistungen der Detektive ausfallen,<br />

die nicht Mitglied in einem Verband<br />

sind – auch darüber gibt es natürlich<br />

keine Zahlen.<br />

Zu bemängeln ist auch, dass es bisher<br />

nicht gelungen ist, das zersplitterte<br />

Verbandswesen der Detektive in<br />

Deutschland zusammenzuführen.<br />

Nach wie vor gibt es drei verschiedene<br />

Berufsverbände, die sich trotz mehrerer<br />

Anläufe nicht auf eine Fusion<br />

einigen konnten. Das trägt sicherlich<br />

nicht zur Transparenz des ohnehin mit<br />

4. Chefdetektiv nicht extra zahlen<br />

Bisweilen unterscheiden Detekteien in<br />

Rechnungen nach Sachbearbeiter- und<br />

Chefdetektivleistungen. Das ist unseriös.<br />

Allenfalls der Projektleiter kann<br />

im Rahmen eines Großeinsatzes ein<br />

höheres Salär verlangen.<br />

5. Max. 50 Prozent Vorkasse leisten<br />

Soweit es sich um einen ersten Auftrag<br />

handelt, sollte man dem Ermittler<br />

maximal 50 Prozent Vorkasse leisten.<br />

Den Rest immer erst nach Prüfung<br />

des Ermittlungsergebnisses und der<br />

gelieferten Informationen zahlen.<br />

6. Besonders wichtig: Bei Beauftragung<br />

finanzielle Obergrenze setzen<br />

Damit der Detektiv nicht wochenlang<br />

ohne Ergebnis ermittelt, sollte man<br />

gleich im Erstgespräch klar machen,<br />

wie viel man zu zahlen bereit ist. Diese<br />

Obergrenze muss dann auch in den<br />

schriftlichen Auftrag aufgenommen<br />

werden.<br />

vielen Klischees behafteten Gewerbes<br />

bei. Besonders bedenklich: Niemand<br />

ist gesetzlich verpflichtet, seine Detektive<br />

ausbilden zu lassen oder gar Mitglied<br />

in einem Verband zu sein und<br />

damit die Berufsordnung einzuhalten.<br />

Links zum Thema:<br />

DESA Investigation & Risk Protection<br />

www.desa-berlin.de<br />

Bund Internationaler Detektive (BID) e.V.<br />

www.bid-detektive.de<br />

Bundesverband Deutscher Detektive<br />

(BDD) eV., Bonn<br />

www.bdd.de<br />

Zentralstelle zur Ausbildung im<br />

Detektivgewerbe (ZAD),<br />

Braunschweig<br />

www.z-a-d.de<br />

Deutscher Detektiv-Verband<br />

(DDV) e.V., Berlin<br />

www.ddv-ev.de<br />

3 / 2004 anwaltsreport<br />

15


KANZLEI<br />

So läuft die Prozessfinanzierung rund<br />

Von Rechtsanwältin Astrid Wannieck,<br />

Marketingleiterin bei der D.A.S.<br />

Profi AG, München<br />

T ricks<br />

und Schliche der noch jungen<br />

Dienstleistung Prozessfinanzierung<br />

gibt es viele – sowohl für Anwälte<br />

wie auch deren Mandanten. Deshalb wird<br />

die D.A.S. Prozessfinanzierung AG, Kooperationspartner<br />

des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong>,<br />

in dieser und weiteren Ausgaben des<br />

<strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong> über konkrete Fallanfragen<br />

und deren Bescheidung durch den Prozessfinanzierer<br />

berichten.<br />

Der aktuelle Fall<br />

Herr K. kaufte drei Mietshäuser mit 96<br />

Wohneinheiten zum Preis von insgesamt<br />

rund 3.390.000 €. Schon kurze Zeit nach<br />

Abschluss des notariellen Kaufvertrages<br />

teilten ihm einige Mieter mit, dass in ihre<br />

Wohnungen bei Sturm Wasser eindringe.<br />

Herr K. begab sich zu seinen <strong>Anwalt</strong>.<br />

In einem selbständigen Beweisverfahren<br />

vor dem zuständigen Landgericht stellte<br />

der Sachverständige an einer Vielzahl der<br />

Wohnungen gravierende Feuchtigkeitsmängel<br />

fest. Die Schadensbeseitigungskosten<br />

bezifferte er auf rund 660.000 Euro.<br />

Nach Ansicht des <strong>Anwalt</strong>es hatte sein Klient<br />

gute Aussichten, den festgestellten<br />

Betrag gegen den Verkäufer gerichtlich<br />

durchzusetzen. Sein Anspruch ergab sich<br />

aus § 463 I BGB wegen Fehlens einer zugesicherten<br />

Eigenschaft und arglistiger Täuschung,<br />

weil der Verkäufer ihm bei der<br />

Ortsbesichtigung – trotz eigener Kenntnis<br />

– nur Wohnungen gezeigt hatte, die<br />

keine Feuchtigkeitsmängel aufwiesen. In<br />

der Besprechung eröffnete <strong>Anwalt</strong> S. seinem<br />

Mandanten, dass er bei einem Streitwert<br />

von rund 660.000 € mit Prozesskosten<br />

in Höhe von ca. 70.000 € (Kosten für<br />

zwei Instanzen) zu rechnen habe. Klient<br />

K. kam nach kurzer Überlegung zu dem<br />

Ergebnis, er könne angesichts seiner angespannten<br />

finanziellen Lage ein solches<br />

Kostenrisiko nicht eingehen: Der Kauf der<br />

Wohnungen hatte seinen finanziellen<br />

Handlungsspielraum bereits sehr eingeschränkt.<br />

Zusätzlich hatte ihn das selbständige<br />

Beweisverfahren rund 15.000 € gekostet.<br />

Abgesehen davon wollte er die<br />

Wohnungen so schnell als möglich weiterveräußern<br />

bzw. vermieten, so dass er zunächst<br />

für die Schadensbeseitigung<br />

16 anwaltsreport 3 / 2004<br />

660.000 € aufbringen musste. Das Bereithalten<br />

einer Summe von weiteren 70.000<br />

€ für die Verfahrenskosten hätte seine notwendigen<br />

Investitionen erheblich verzögert.<br />

Finanzierungsalternativen<br />

Rechtsanwalt S. und Mandant K. gingen<br />

alle Finanzierungsmöglichkeiten durch:<br />

Die Voraussetzungen für die Bewilligung<br />

von staatlicher Prozesskostenhilfe lagen<br />

bei Herrn K. nicht vor, außerdem würden<br />

ihm im Falle des Unterliegens sogar<br />

die Kosten des Gegners auferlegt. Über<br />

eine Rechtsschutzversicherung, die für<br />

etwaige Prozesskosten Deckungszusage<br />

erteilen könnte, verfügte der Klient nicht.<br />

Auch ein Bankkredit kam nicht in Frage.<br />

Im Allgemeinen akzeptieren Banken strittige<br />

Forderungen nicht als Kreditsicherungsmittel.<br />

Zudem verlangt die Bank,<br />

unabhängig vom Ausgang des Prozesses,<br />

die Rückzahlung der Kreditverbindlichkeit,<br />

was gerade dann problematisch ist,<br />

wenn der Prozess verloren geht. Im Beispielsfall<br />

ließ sich für <strong>Anwalt</strong> und Mandant<br />

als einzig passendes Finanzierungsmodell<br />

die Dienstleistung Prozessfinanzierung<br />

ermitteln.<br />

Eignung des Falles für eine<br />

Finanzierung<br />

Zunächst rief der <strong>Anwalt</strong> bei dem ihm bekannten<br />

Prozessfinanzierer an und schilderte<br />

dem dortigen Sachbearbeiter den<br />

Sachverhalt. Das Gespräch ergab, dass die<br />

Grundvoraussetzungen für eine Finanzierung<br />

dem Grunde nach vorlagen: Der<br />

Anspruch aus § 463 I BGB erschien begründet<br />

und beweisbar, so dass <strong>Anwalt</strong> wie<br />

Mandant von einem positiven Ausgang<br />

eines Gerichtsverfahrens überzeugt waren.<br />

Der errechnete Streitwert übertraf den<br />

Mindeststreitwert für eine Finanzierung<br />

von 50.000 Euro um ein Vielfaches, daneben<br />

stand die Zahlungsfähigkeit des<br />

Beklagten außer Zweifel.<br />

Procedere nach Finanzierungsanfrage<br />

Der Sachbearbeiter des Prozessfinanzierers<br />

bat den <strong>Anwalt</strong> daher, den Entwurf<br />

einer Klageschrift zu fertigen, und ihn<br />

anschließend zur eingehenden Prüfung<br />

einzuschicken. Bevor der <strong>Anwalt</strong> jedoch<br />

zur Tat schritt, überzeugte er sich durch<br />

Rücksprache mit seinem Klienten, dass<br />

dieser im Falle einer Finanzierungsablehnung<br />

die marktübliche Konsequenz tragen<br />

werde: Er müsste die für den Entwurf<br />

der Klageschrift anfallenden <strong>Anwalt</strong>skosten<br />

selbst übernehmen.<br />

Klient K willigte ein, weil er ansonsten<br />

keine andere Möglichkeit sah, den<br />

Prozess überhaupt führen zu können. Er<br />

schätzte das Risiko, eine Ablehnung zu<br />

erhalten als sehr gering ein, weil er von seinem<br />

Erfolg vor Gericht überzeugt war.<br />

Gleichzeitig konnte er sich sicher sein, dass<br />

100 % seiner Prozesskosten vom Finanzierer<br />

getragen würden, sofern er eine Zusage<br />

bekäme. Dieser Vorteil war für Klient<br />

K. besonders wichtig, weil er das so eingesparte<br />

Geld für die Instandsetzung der<br />

Wohnungen nutzen konnte.<br />

Die Zusage<br />

<strong>Anwalt</strong> S. sandte den Entwurf der Klageschrift<br />

an den Prozessfinanzierer. Ferner<br />

fügte er einen Schriftsatz über die vermuteten<br />

Einwendungen der Gegenseite<br />

bei und erläuterte, wie er diese vor Gericht<br />

gegebenenfalls widerlegen werde. Der interne<br />

Sachbearbeiter des Prozessfinanzierers<br />

prüfte den Klageentwurf unter Einbeziehung<br />

des firmeneigenen Risikofilters.<br />

Hier unterscheiden die verschiedenen<br />

Anbieter der Dienstleistung Prozessfinanzierung:<br />

Einige haben genügend internes<br />

Know-how für die Fallprüfung, andere<br />

bedienen sich externer Berater. Im Beispielsfall<br />

gelangte der Sachbearbeiter zur<br />

Überzeugung, dass alle notwendigen Finanzierungsvoraussetzungen<br />

vorlägen. Er<br />

veranlasste die Übersendung eines Finanzierungsvertrages<br />

an den <strong>Anwalt</strong>, den dieser<br />

an seinen Klienten weiterleitete.<br />

In der Regel nehmen Prozessfinanzierer<br />

keinen direkten Kontakt zum Anspruchsinhaber<br />

auf, schon deswegen, um<br />

nicht in Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz<br />

zu geraten. Es ist daher üblich,<br />

den <strong>Anwalt</strong> als Informationsmittler zwischen<br />

Mandant und Prozessfinanzierer<br />

einzusetzen.<br />

D.A.S. Prozessfinanzierung<br />

Thomas-Dehler-Str. 2, 81728 München<br />

Tel.: 089 / 6275 6810<br />

Fax: 089 / 6275 6833<br />

E-Mail: A.Wannieck@das.de<br />

www.das-prozessfinanzierung.de


MARKETING<br />

Der Konkurrenz einen Schritt<br />

voraus<br />

Neue Geschäftsfelder<br />

für Anwälte mit<br />

Marketing und PR<br />

Von Micha Guttmann,<br />

Jurist und langjähriger ARD-Journalist<br />

W er<br />

aufmerksam die Pläne der<br />

Europäischen Kommission<br />

verfolgt, weiß, dass der deutschen<br />

<strong>Anwalt</strong>schaft harte Zeiten bevorstehen.<br />

Das Rechtsberatungsgesetz, das<br />

bisher den Anwälten ihr Betätigungsfeld<br />

sichert, steht zur Disposition. Die<br />

EU-Kommission wird, wie sie es bereits<br />

angekündigt hat, in allen Wirtschaftsbereichen<br />

den Wettbewerb stärken<br />

und damit mit Sicherheit auch die<br />

Rechtsberatung anderen Konkurrenten<br />

öffnen. Dann werden Betriebswirte,<br />

Steuerberater, Diplom-Juristen<br />

und Verbraucherschützer, um nur einige<br />

Berufszweige zu nennen, verstärkt<br />

auf den juristischen Beratungsmarkt<br />

drängen. Dieser Plan trifft in Deutschland<br />

auf eine Entwicklung ständig steigender<br />

<strong>Anwalt</strong>szahlen, die Kanzleigründungen<br />

bereits heute zu einem<br />

erheblichen Risiko werden lassen. Beide<br />

Faktoren führen dazu, dass in Zukunft<br />

nur noch der <strong>Anwalt</strong> beruflichen<br />

Erfolg haben wird, der sich schon jetzt<br />

auf die künftig veränderten Bedingungen<br />

einstellt und seine Geschäftsstrategie<br />

danach ausrichtet. Mit anderen<br />

Worten: Kein Wind ist dem Schiff<br />

gnädig, dessen Mannschaft nicht weiß,<br />

wohin der Kurs führt.<br />

Fortbildung, Kompetenz und individuelle<br />

Marktstrategien werden dabei<br />

für den Erfolg anwaltlicher Tätigkeiten<br />

immer wichtiger. Aber nur wenige<br />

Anwälte haben sich bisher auf die veränderten<br />

Bedingungen eingestellt. Während<br />

die Großkanzleien wegen ihrer<br />

internationalen Anbindungen zumeist<br />

eigene Marketingstrategien bereits entwickelt<br />

haben, fehlt es beim einem<br />

Großteil<br />

der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

noch an<br />

der Bereitschaft hierzu, zumindest<br />

aber an grundlegenden Kenntnissen des<br />

Marketings und der PR-Arbeit.<br />

<strong>Anwalt</strong>stätigkeit unterliegt bereits<br />

heute einem harten Wettbewerb. Es<br />

reicht nicht mehr aus, Kanzleiräume<br />

einzurichten, an der Haustür ein Schild<br />

anzubringen und auf den Ansturm der<br />

Klienten zu warten. Aktiv muss der<br />

<strong>Anwalt</strong> heute schon sein Leistungsspektrum<br />

im Markt anbieten und<br />

gezielt für sich werben. Das Standesrecht,<br />

das Werbemöglichkeiten in der<br />

Vergangenheit erheblich eingeschränkt<br />

hat, hat diesem Wandel der Auffassungen<br />

bereits Rechnung getragen.<br />

Werbeveranstaltungen, Broschüren sowie<br />

Auftritte in der Öffentlichkeit und<br />

in den Medien unterliegen nur noch<br />

wenigen Beschränkungen. Die Möglichkeiten,<br />

den Bekanntheitsgrad aktiv<br />

zu steigern, haben damit im Verhältnis<br />

zur Vergangenheit erheblich zugenommen<br />

und der Kreativität sind dabei<br />

kaum Grenzen gesetzt.<br />

Mit Hilfe einer individuellen Marketing-<br />

und PR-Strategie lässt sich die<br />

eigene Kanzlei im regionalen und lokalen<br />

Bereich erfolgreich positionieren.<br />

Der potenzielle Klient erfährt, welche<br />

Dienste er in Anspruch nehmen kann<br />

und warum gerade diese Kanzlei für<br />

sein Anliegen besonders geeignet ist.<br />

Nur so lässt<br />

sich das Ziel verwirklichen,<br />

mehr lukrative<br />

Mandate zu erhalten. Wer die<br />

Angebote der Kanzlei an seinen<br />

Zielgruppen orientiert, wird diese<br />

Adressaten auch erreichen.<br />

Jede Kanzlei, die sich heute und vor<br />

allem in der Zukunft im <strong>Anwalt</strong>smarkt<br />

behaupten will, muss dieser Entwicklung<br />

Rechnung tragen. Dies hat zur<br />

Folge, dass Anwälte die Grundregeln<br />

erfolgreicher Marketing-, Kommunikations-<br />

und PR-Arbeit erlernen müssen.<br />

Sie gehören zur Berufsausübung<br />

ebenso unabdingbar dazu wie die erlernten<br />

fundierten Rechtskenntnisse.<br />

Es reicht für eine erfolgreiche <strong>Anwalt</strong>stätigkeit<br />

nicht mehr aus, ein guter<br />

Jurist zu sein. Ebenso wichtig ist es,<br />

diese Fähigkeiten dem sich ständig<br />

wandelndem Markt anzupassen und<br />

seinen potenziellen Klienten öffentlich<br />

bekannt zu machen.<br />

Seminarvorschlag:<br />

Der Autor dieses Beitrags, Micha Guttmann,<br />

wird am 25./26. Juni 2004 in<br />

Bonn ein Seminar zum Thema „Wirtschaftlich<br />

erfolgreich durch Marketing<br />

und PR“ durchführen.<br />

Veranstalter ist der Verlag<br />

Dr. Otto Schmidt, Köln<br />

www.otto-schmidt.de,<br />

E-Mail: seminare@otto-schmidt.de<br />

3 / 2004 anwaltsreport<br />

17


You „<br />

TAKTIK<br />

Tiziana Di Mari macht müde Anwälte munter<br />

never get a second chance to<br />

make a first impression.“ Bereits<br />

in den ersten 10 bis 180 Sekunden<br />

entscheidet sich, ob der Eindruck, den<br />

ein Rechtsanwalt bei seinem Mandanten<br />

oder vor Gericht hinterlässt, positiv oder<br />

negativ ist. Der amerikanische Kommunikationswissenschaftler<br />

Marshall McLuhan<br />

bringt es auf den Punkt: „Der Sprecher<br />

ist die Botschaft!“ Das bedeutet: Ihre<br />

Persönlichkeit und Ihr Auftreten muss<br />

überzeugen. Sonst entsteht kein Vertrauen<br />

in Ihre Person bzw. in Ihre Leistung.<br />

Überlassen Sie daher nichts dem Zufall.<br />

Entscheidende Einflussfaktoren sind vor<br />

allem die Körpersprache, das Auftreten<br />

und das äußere Erscheinungsbild. Die<br />

oberste Devise ist und bleibt dabei Authentizität.<br />

Sonst ist Ihre Glaubwürdigkeit<br />

gefährdet. Ein ruhiger, zurückhaltender<br />

Mensch kann zum Beispiel nicht mit<br />

großen Gesten überzeugen. Ein temperamentvoller<br />

Mensch hingegen hat<br />

Schwierigkeiten, leise Gesten und Töne<br />

umzusetzen. Daher: Verzichten Sie darauf,<br />

Ihre Überzeugungskraft mit Hilfe körpersprachlicher<br />

Maskierungen zu steigern.<br />

Dresscode beachten<br />

Schon der alte Hauptmann von Köpenick<br />

wusste: Kleider machen Leute. Und<br />

tatsächlich, durch Kleidung können Sie<br />

beeinflussen, wie Mandant und Richter<br />

Sie einschätzen. Der Herrenanzug sollte<br />

dezent, elegant und klassisch sein. Im<br />

Sommer empfiehlt sich die Farbe hellgrau,<br />

im Winter dunkelgrau/dunkelblau.<br />

Diese Farben vermitteln Seriosität und<br />

erzeugen Vertrauen. Megaout sind bunte<br />

Sakkos, die zudem gerne mit außergewöhnlichen<br />

Strukturen kombiniert wurden.<br />

Poppige Krawatten gehören ebenfalls<br />

in die Mottenkiste. Vorsicht: Nichts<br />

wirkt erbärmlicher als Kleidung, die vor<br />

Jahren mal ‘in’ war, heute aber nicht mehr<br />

hundertprozentig passt – nicht nur im<br />

18 anwaltsreport 3 / 2004<br />

Glaubwürdiges Auftreten<br />

und positives Erscheinungsbild<br />

sind kein Zufall<br />

übertragenen Sinne. Damen sollten einen<br />

Hosenanzug oder ein Kostüm tragen.<br />

Auch hier gilt: dezent, elegant, klassisch,<br />

Ton-in-Ton. Allerdings dürfen sie etwas<br />

mehr Farbe ins Spiel bringen. Zu kurze<br />

Röcke sind ein Tabu. Modern sind zurzeit<br />

lange Röcke, die im extrem bis zum<br />

Knöchel reichen. Die (Fein-) Stumpfhose<br />

sollte perfekt sitzen, nicht zu locker<br />

sein und darf absolut keine Laufmasche<br />

oder einen gezogenen Faden aufweisen.<br />

Für Frauen wie Männer gilt: Immer gut<br />

polierte Schuhe tragen. Die Absätze bitte<br />

nicht vergessen! Ausgelatschte Treter, oftmals<br />

die Lieblingsschuhe, sind auszurangieren.<br />

Schmuck zu tragen ist durchaus<br />

legitim. Er sollte aber nicht protzig<br />

wirken. Gepflegte Hände und makelloses<br />

Make-up sind selbstverständlich. Tipp:<br />

Wer sich nicht sicher ist, was zur eigenen<br />

Person passt, sollte den Weg zur Farbund<br />

Stilberatung nicht scheuen. Entscheidend<br />

ist, dass Sie sich wohlfühlen<br />

in Ihrer Haut. Schließlich geht es um<br />

Bekleidung und nicht um Verkleidung.<br />

Die Macht der Körpersprache<br />

Tonfall und nichtsprachliche Signale beeinflussen,<br />

wie ein Mensch nach außen<br />

wirkt. Wir nehmen nämlich Informationen<br />

mehr über das Sehen als über das<br />

Hören auf. Das Gehirn nimmt schnell<br />

aufeinander folgende oder gleichzeitig<br />

auftretende Signale nicht als Folge einzelner<br />

Reize, sondern als Gesamtbild<br />

wahr. Bei der Personeneinschätzung fasst<br />

es eine Vielzahl von Einzeleindrücken<br />

(zum Beispiel Haltung, Mimik, Gestik,<br />

Tonfall usw.) zu einem Gesamtbild zusammen.<br />

Diese Vorgänge verlaufen in der<br />

Regel unbewusst. Der Blickkontakt zum<br />

Gesprächspartner etwa, ist wichtig, um<br />

Selbstsicherheit und Interesse zu demonstrieren.<br />

Außerdem verhindert er, dass<br />

Ihr Gegenüber gedanklich abschweift und<br />

unkonzentriert wird. Abgesehen davon<br />

erleichtert ein regelmäßiger Blickkontakt<br />

zu erkennen, wie man beim Gesprächspartner<br />

ankommt. Vorsicht: Übertreiben<br />

Sie es nicht. Starren wirkt aggressiv<br />

und macht unsympathisch. Das berühmtberüchtigte<br />

Pokerface ist kontraproduktiv.<br />

Wer sympathisch wirken will, sollte<br />

seine Emotionen zeigen. Auch in Punkto<br />

Gestik gibt es Grundregeln. Die Hände<br />

auf Brusthöhe bedeutet eine positive Aussage.<br />

Bewegen sich die Hände zwischen<br />

Gürtellinie und Brusthöhe ist die Aussage<br />

neutral. Belehrend wirken dagegen<br />

Hände auf Schulterhöhe. Wer die Hände<br />

und Arme verschränkt oder in die Hosentasche<br />

steckt (versteckt!), gilt als unsicher.<br />

Zu starkes Herumfuchteln ist ein Zeichen<br />

von starker Nervosität. Tipp: Nutzen Sie<br />

Ihre Hände quasi als ‘Visualisierungshilfe’<br />

und zur Unterstützung Ihrer sprachlichen<br />

Äußerungen. Das erleichtert den<br />

Zuhörern, Ihren Aussagen zu folgen.<br />

Selbstbewusst auftreten<br />

Die Körpersignale sollte nicht im Widerspruch<br />

stehen zu dem, was Sie sagen. Es<br />

wirkt beispielsweise alles andere als einladend,<br />

wenn Sie einen Mandanten<br />

freundlich begrüßen, Sie aber mit vor der<br />

Brust verschränkten Armen und ohne<br />

Lächeln vor ihm stehen. Sprache und<br />

Verhalten müssen zueinander passen.<br />

Wenn Ihr Plädoyer überzeugen soll, modellieren<br />

Sie Ihre Stimme und gestikulieren<br />

Sie angemessen. Ihr Auftreten wird<br />

dann ‘rund’ wirken, wenn Sie selbst von<br />

dem überzeugt sind, was Sie sagen, kurz:<br />

wenn Sie authentisch auftreten und keine<br />

‘Rolle’ spielen. Hilfreich dabei sind eine<br />

gewisse Lockerheit, das Vertrauen in die<br />

eigene Kompetenz und eine gute Argumentation.<br />

Ihre persönliche Wirkung<br />

hängt also wesentlich davon ab, ob Sie<br />

zu dem stehen, was Sie nach außen vertreten.<br />

Damit weder Mandanten noch<br />

Richtern Zweifel aufkommen, sollten Sie<br />

Ihr Auftreten, Ihre Rhetorik und Körpersprache<br />

trainieren. Es lohnt sich, denn<br />

Sie strahlen Persönlichkeit aus und zeigen<br />

auf elegante Art Profil.<br />

Tiziana Di Mari<br />

Neuland & Partner, Training<br />

und Unternehmensentwicklung,<br />

Marienstr. 1, 36039 Fulda,<br />

Tel.: 06 61 / 9 34 14-0,<br />

Fax: 06 61 / 9 34 14-20,<br />

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International tätige griechische <strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />

mit Büros in ganz Griechenland, mit Schwerpunkt<br />

im Griechischen Wirtschaftsrecht, Inkasso und<br />

Zivilrecht übernimmt Mandantenvertretung vor<br />

allen griechischen Gerichten.<br />

ECONOMOU und ECONOMOU –<br />

ANWALTSKANZLEI seit 1915<br />

Asklipiou 26 – GR 10679 Athen<br />

Tel.: (00 30) 210 360 38 24<br />

Fax: (00 30) 210 363 99 73<br />

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Internet: www.econlaw.gr<br />

„Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

leider muss ich Ihnen die betrübliche Mitteilung machen, dass der von<br />

Ihnen in Bezug auf den Berufsstand verbreitete Optimismus absolut<br />

deplaciert ist. Die RVG – Novelle kann allenfalls als der letzte bescheidene<br />

Versuch angesehen werden, irgendeine anwaltliche Bastion zu halten.<br />

Tatsächlich werden wir in ca. 5 Jahren nur noch auf den Ruinen unseres<br />

bisherigen Berufsstandes stehen.<br />

1.) Wenn Sie sich das Programm des Juristentages im September ansehen,<br />

werden Sie feststellen, dass es dort um die Grundlagen unserer Standesordnung<br />

geht.<br />

2. Aus Kreisen der EU wissen wir schon seit längerer Zeit, dass man dort<br />

mit dem Deutschen System des Rechtsberatungsmonopols nicht einverstanden<br />

ist, vielmehr davon ausgeht, dass dieses wesentlichen Grundlagen<br />

des EU – Rechtes widerspricht.<br />

Was bedeutet das für unsere Zukunft?<br />

a.) Wir müssen damit rechnen, dass das Rechtsberatungsmonopol nur<br />

noch über kurze Zeit besteht.<br />

b.) Wir müssen davon ausgehen, dass Rechtsberatung über Rechtsschutzversicherer,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und irgendwelche obskuren<br />

Firmen und Vereine organisiert wird.<br />

Bürogemeinschaft/Kooperation in Mainz<br />

Rechtsanwalt mit schöner, heller Kanzlei mit<br />

günstiger Kostenstruktur in zentraler Lage in<br />

Mainz bietet junger Kollegin/jungem Kollegen,<br />

gern auch Berufsanfänger/in, Bürogemeinschaft<br />

oder örtliche Kooperation. Unterstützung für<br />

Berufsanfänger ist selbstverständlich.<br />

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Ihre Kanzlei/Sozietät sucht anwaltliche Verstärkung, eine<br />

Urlaubsvertretung oder einen Kooperationspartner?<br />

Sie möchten Büroräume vermieten oder mit anderen<br />

Kolleginnen und Kollegen eine Bürogemeinschaft<br />

gründen? Mit einer Anzeige im <strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong> erreichen<br />

Sie <strong>Anwalt</strong>skolleginnen und -kollegen aus dem gesamten<br />

Bundesgebiet und dem europäischen Ausland. Eine<br />

detaillierte Preisliste mit allen Anzeigenpreisen senden<br />

wir Ihnen gerne zu.<br />

Anzeigenannahmeschluss für Ausgabe 4/2004 des<br />

<strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong> ist Freitag, der 16. Juli 2004.<br />

Kontakt: Frau Fischer, Telefon: (0221) 937 38 605<br />

Telefax: (0221) 937 38 961<br />

Leserbrief „Vergütung statt Gebühren: Anwälte müssen neue Hausnummern pauken!“ Ausgabe 2/2004<br />

(...) Die Zeche wird letztlich der bekannte „kleine Mann“ zahlen, zu dem<br />

ich auch den Mittelstand rechne, denn er wird eines Tages nicht mehr in der<br />

Lage sein, qualifizierte Berater zu beschäftigen, sondern darf sich (Dienstzeiten<br />

Mo. – Freitags von 9.00 bis 17.00 h; in der Mittagszeit bitte nicht<br />

anrufen!) irgendwo in eine Schlange einreihen. Die Zukunft dieser Entwicklung<br />

können wir in einigen Spezialbereichen nämlich schon beobachten:<br />

wie sieht es eigentlich mit der Qualität der Beratung in sozialgerichtlichen<br />

Verfahren durch die dortigen Verbände aus? Hat jemand einmal<br />

ernsthaft einmal die Vertretung von Arbeitnehmern durch Gewerkschaftssekretäre<br />

vor den Arbeitsgerichten untersucht? Damit will ich nicht sagen,<br />

dass diese generell „schlecht“ sei, aber über zwanzigjährige berufliche Tätigkeit<br />

lässt da doch Beobachtungen zu. Warum gibt es beispielsweise kaum<br />

Rechtsanwälte, die klassisches Sozialrecht (Schwertbehinderungsanerkennung,<br />

EU – Renten usw.) bearbeiten? Die Antwort ist ganz einfach: diese<br />

Dinge werden von den Verbänden dominiert und aus fiskalischen Gründen<br />

sind die Gebühren (Verzeihung: Vergütungen) so gestaltet, dass eine<br />

wirtschaftlich saubere Bearbeitung unter Berücksichtigung der <strong>Anwalt</strong>shaftung<br />

nicht möglich ist. Dann kann man mit einer normalen Kanzlei<br />

nicht existieren.<br />

Rechtsanwalt Friedrich Engelke, Colonnaden 72 II, 20354 Hamburg<br />

Tel.: 040/351771 + 0172/4337730<br />

3 / 2004 anwaltsreport<br />

BÖRSE<br />

19


www.bueroalba.de<br />

„<br />

MIT DER D.A.S. PROZESSFINANZIERUNG ZUM PROZESSERFOLG<br />

Rechtsanwalt Dr. Klaus von Schirach :: Kanzlei v. Schirach & Reuther- Möschke, München<br />

Mein Mandant erlitt durch Komplikationen bei<br />

seiner Geburt massive Schädigungen. Die für die<br />

Erstversorgung verantwortlichen Ärzte hatten erforderliche<br />

Maßnahmen fehlerhaft durchgeführt. Obwohl<br />

ein außergerichtliches Gutachten diesen Vorwurf bestätigte,<br />

verweigerte die Haftpflichtversicherung der Ärzte eine<br />

Regulierung. Das Kostenrisiko von über 60 000 EUR, das<br />

sich bei einem Gesamtstreitwert von 400 000 EUR für<br />

Schmerzensgeld und Feststellung der Ersatzpflicht zukünftiger<br />

Schäden errechnen lässt, hätte meinen Mandanten<br />

bei Weitem überfordert.<br />

Als Lösung habe ich ihm zu einer Anfrage bei der D.A.S. Prozessfinanzierung<br />

geraten: Dort wurde mein eingesandter<br />

Klageentwurf kostenlos in rechtlicher sowie medizinischer<br />

Hinsicht geprüft. Da die Erfolgsaussichten überdurchschnittlich<br />

hoch waren, entschied sich die D.A.S. Prozessfinanzierung<br />

für eine Zusage und kam für sämtliche Prozesskosten<br />

auf. Die professionelle Zweitmeinung der D.A.S. Prozessfinanzierung<br />

lieferte mir zusätzlich hilfreiche Aspekte für<br />

meine Klagevorbereitung.<br />

Mittlerweile hat auch der gerichtlich bestellte Sachverständige<br />

einen groben Behandlungsfehler bestätigt. Ich bin<br />

daher sehr zuversichtlich, dass das Gericht zugunsten<br />

meines Mandaten entscheiden wird<br />

“<br />

und er sich endlich die für ihn optimale<br />

Heilbehandlung leisten kann.<br />

Rechtsanwalt v. Schirach ist auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts<br />

spezialisiert, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft<br />

für Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.<br />

und berät Fernsehproduktionen bei der Drehbuchgestaltung<br />

von medizinrechtlichen Fragen.<br />

RA Dr. Klaus von Schirach<br />

Kanzlei v. Schirach & Reuther-Möschke, München<br />

Fordern Sie unsere Informationsbroschüren für Rechtsanwälte und Mandanten an: Fax 089 - 62 75 68 - 33 • E-Mail: profi@das.de • www.das-prozessfinanzierung.de

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