www.otto-schmidt.de um letzten Mal: Den neuen Zöller immer noch nicht bestellt? Dann wird´s aber Zeit. Bestellen Sie bei Ihrer Buchhandlung oder beim Verlag Dr. Otto Schmidt · Postfach 51 10 26 · 50946 Köln ✘ Ich bestelle mit 14-tägigem Rückgaberecht Zöller Kommentar zur Zivilprozessordnung, 24., neu bearbeitete Auflage 2004, 2.903 Seiten Lexikonformat, gbd. 149,80 € [D]. ISBN 3-504-47013-5 Name Straße BESTELLSCHEIN Fax (02 21) 9 37 38 - 943 PLZ Ort Datum Unterschrift Z5-1/04
<strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong> Das Magazin für die moderne Kanzlei Unter den Ulmen 96-98, 50968 Köln Tel. 02 21/93 73 86 05, Fax 02 21/93 73 89 61 eMail: kontakt@anwaltsreport.de Internet: www.anwaltsreport.de Chefredakteur: RA Rolf Schröder (verantwortlich) Redaktion: RA Marcus Creutz, Törlenstraße 34, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Tel.: 0 88 21/966-7555, Fax: 0 88 21/966-9444, Mobil: 01 70/5 45 65 33, eMail: racreutz@aol.com Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Postfach 51 10 26, 50946 Köln Unter den Ulmen 96-98, 50968 Köln Internet: www.otto-schmidt.de Fotos: Titelbild, Thema, Internet, Marketing und Berufsrecht: Böll & Fischer GbR, Unkel Überleben mit Qualität Neben den ultimativen Deregulierungsforderungen aus Brüssel bläst den <strong>Anwalt</strong>sfunktionären derzeit noch ein zweiter Wind um die Ohren. Dieser weht aus nationaler Richtung. Es geht um die Reform des Rechtsberatungsgesetzes. Der zuständige Staatssekretär im Bundesjustizministerium Alfred Hartenbach hat vor <strong>Anwalt</strong>svertretern in Frankfurt einen Gesetzentwurf für diesen Sommer angekündigt. Mit dem Thema wird sich auch der Deutsche Juristentag beschäftigen, der im September in Bonn stattfindet. Inhaltlich geht es für die Anwälte darum, ob sie ihr bisheriges Beratungsmonopol gerichtlich wie außergerichtlich halten können. Das hängt davon ab – und an dieser Stelle überschneidet sich das Thema mit den EU-Deregulierungsforderungen –, ob die ausschließliche Rechtsberatung durch Anwälte im Allgemeininteresse liegt. Für die gerichtliche Vertretung scheinen daran kaum Zweifel aufzukommen. Anders sieht es derzeit bei der außergerichtlichen Beratung aus. Hier steht eine signifikante Lockerung im Raum. Hartenbach jedenfalls will auch Nichtjuristen zur außergerichtlichen Rechtsberatung zulassen, sofern sie mit Anwälten kooperieren. Doch wie soll diese Kooperation in der Realität überhaupt funktionieren? Soll der <strong>Anwalt</strong> etwa einem Unternehmensberater einen Stapel Briefbögen überlassen, damit der mit dem Segen des <strong>Anwalt</strong>s seinen Kunden Gesellschaftsverträge verkauft? Wer haftet, wenn sich der Vertrag später als rechtswidrig erweist? Sind dann <strong>Anwalt</strong> und Unternehmensberater Gesamtschuldner? Wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des <strong>Anwalt</strong>s einspringen oder wird sie dem <strong>Anwalt</strong> einen Vogel zeigen, weil der den Unternehmensberater an der langen Leine hat laufen lassen? Hartenbach´s Vorschlag ist zwar originell – bei näherem Hinschauen aber Augenwischerei. Zum Glück hat Justizministerin Brigitte Zypries das Reformvorhaben auf dem Deutschen <strong>Anwalt</strong>stag in Hamburg Mitte Mai 2004 wieder relativiert. Berufsgruppen, die nur den geringsten Zweifel einer Interessenkollision erkennen lassen, müssten von der Rechtsberatung ausgeschlossen bleiben. Für die Rechtsschutzversicherer und Banken dürfte es danach schwer werden, künftig außergerichtlichen Rechtsrat über ihre angestellten Juristen erteilen zu dürfen. Langfristig ist aber der freie Beruf <strong>Anwalt</strong> nur zu halten, wenn die Qualität stimmt und das auch in der Öffentlichkeit und bei den Mandanten glaubhaft vermittelt wird. Deshalb fordert die Bundesrechtsanwaltskammer auch eine sanktionierbare Fortbildungspflicht für alle Anwälte, nicht nur der Fachanwälte. Falls sich damit das Beratungsmonopol langfristig halten ließe, wäre dieses Opfer für die <strong>Anwalt</strong>schaft hinnehmbar, zumal die guten Anwälte ihre Fortbildung ohnehin sehr ernst nehmen – ob nun gesetzlich verordnet oder nicht. Anzeigendisposition: Anja Fischer Tel.: 02 21/93 73 86 05 Gültig ist Preisliste vom 1.10.2002 ISSN 1433-4453 Bezugspreis: Einzelheft 7,20 €, im Abonnement jährlich 36 €. Alle Preise zzgl. Zustellgebühr bzw. Versandkosten inkl. Umsatzsteuer. Für Mitglieder des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> ist der Bezug im Mitgliedspreis enthalten. Erscheinungsweise: 6 mal jährlich Gesamtherstellung: Courir-Druck GmbH, Königswinterer Straße 95, 53227 Bonn, Tel.: 02 28-47 00 81, Fax.: 02 28-46 85 75 Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Hinweis für den Leser: Der Zeitschrifteninhalt wird nach bestem Wissen erstellt, Haftung und Gewähr müssen jedoch wegen der Komplexität und dem ständigen Wandel der Rechtslage ausgeschlossen werden. Urheber- und Verlagsrechte: Die Zeitschrift und alle veröffentlichten Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. EDITORIAL IMPRESSUM Manuskripte werden nicht nur zur Alleinveröffentlichung angenommen. Der Autor versichert, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller Abbildungen allein verfügen zu können und keine Rechte Dritter zu verletzen. 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