Guidance in a Nutshell - ECHA - Europa
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die als Standarddatenanforderungen bekannt s<strong>in</strong>d, hängen von der hergestellten oder<br />
importierten Menge ab und steigen mit zunehmender Menge. Die<br />
Standarddatenanforderungen s<strong>in</strong>d für jeden Mengenbereich <strong>in</strong> Anhang VII bis X der<br />
REACH-Verordnung festgelegt.<br />
Die Standarddatenanforderungen können nach bestimmten Regelungen für<br />
Abweichungen, die für jede Anforderung <strong>in</strong> REACH festgelegt s<strong>in</strong>d, modifiziert werden.<br />
Weitere Abweichungen von den Standarddatenanforderungen s<strong>in</strong>d auf der Grundlage<br />
allgeme<strong>in</strong>er Regelungen und Expositionsbetrachtungen, die <strong>in</strong> Anhang XI von REACH<br />
festgelegt s<strong>in</strong>d, möglich. Jede Abweichung von den Standardanforderungen muss vom<br />
Registranten vollständig begründet und dokumentiert werden.<br />
Wenn die gesammelten Informationen die Datenanforderungen nicht abdecken, s<strong>in</strong>d<br />
zusätzliche Prüfungen durchzuführen, um die Lücke zu füllen. Für bestimmte<br />
Eigenschaften muss der Registrant e<strong>in</strong>en Versuchsvorschlag erstellen und vorläufige<br />
Risikomanagementmaßnahmen zur Abdeckung der Risiken umsetzen oder den<br />
nachgeschalteten Anwendern empfehlen, während auf die Ergebnisse gewartet wird.<br />
Das Sammeln und Bewerten der Informationen über die <strong>in</strong>härenten Eigenschaften e<strong>in</strong>es<br />
Stoffes ist e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Maßgabe für die Registrierung nach REACH, nicht nur für<br />
Stoffe, für die e<strong>in</strong>e CSA erforderlich ist. Die Informationen s<strong>in</strong>d im technischen Dossier<br />
und im CSR, falls zutreffend, zu dokumentieren. Diese Informationen bilden die<br />
Grundlage für alle weiteren Aktivitäten im Rahmen der CSA.<br />
In diesem Stadium können weitere Informationen über die Herstellung und Verwendung<br />
des Stoffes und die damit verbundenen Emissionen und Expositionen benötigt werden.<br />
Der Registrant kann diese Informationen beispielsweise benötigen,<br />
um Verzicht auf bestimmte geforderte Standarddaten aufgrund von<br />
nachgewiesenem Fehlen e<strong>in</strong>er Exposition zu begründen oder<br />
um zu bestimmen, ob für e<strong>in</strong>en Expositionsweg oder e<strong>in</strong>en Umweltbereich<br />
bestimmte Prüfungen erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />
4.1.2 Identifizieren schädlicher Wirkungen<br />
Um die schädlichen Wirkungen e<strong>in</strong>es Stoffes zu identifizieren, muss der Registrant alle<br />
verfügbaren Informationen auswerten und <strong>in</strong>tegrieren und daraus bestimmen, ob der<br />
Stoff die menschliche Gesundheit und die Umwelt bee<strong>in</strong>trächtigen kann.<br />
Die Identifizierung der physikalisch-chemischen schädlichen Wirkungen umfasst die<br />
Bewertung, ob der Stoff e<strong>in</strong> gefährliches Ereignis (Explosion, Feuer usw.) verursachen<br />
kann. Diese Bewertung ist m<strong>in</strong>destens für folgende physikalisch-chemische<br />
Eigenschaften erforderlich: Entzündlichkeit, Explosionsgefährlichkeit und<br />
brandförderndes Potenzial.<br />
Der Registrant muss auch die toxikologisch und ökotoxikologisch schädlichen<br />
Wirkungen ermitteln und für jede gesundheits- und umweltschädliche Wirkung den<br />
Dosisdeskriptor des Stoffes bestimmen. Der Dosisdeskriptor ist die Größe, die zur<br />
Beschreibung der Beziehung zwischen e<strong>in</strong>er bestimmten Wirkung e<strong>in</strong>es Stoffes und der<br />
Dosis, bei der sie auftritt, verwendet wird. Die Dosisdeskriptoren werden später bei der<br />
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