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Guidance in a Nutshell - ECHA - Europa

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4 WIE WIRD DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG ERSTELLT?<br />

Die Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA) soll folgende Ergebnisse liefern:<br />

Ermittlung aller schädlichen Wirkungen, die der Stoff ausüben kann.<br />

Bestimmung der Bed<strong>in</strong>gungen, unter denen die bei der Herstellung und den<br />

Verwendungen des Stoffes entstehenden Risiken als beherrscht betrachtet<br />

werden können, d. h. die Expositionsszenarien.<br />

Dokumentation der relevanten Daten, Begründungen und Schlussfolgerungen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Stoffsicherheitsbericht (CSR).<br />

Umsetzung der Herstellungs- und Verwendungsbed<strong>in</strong>gungen zur Beherrschung<br />

der Risiken auf dem Betriebsgelände des Registranten.<br />

Kommunikation der Verwendungsbed<strong>in</strong>gungen für die Gewährleistung der<br />

Risikobeherrschung an die nachgeschaltete Lieferkette.<br />

Obwohl die CSA abhängig von den verfügbaren Informationen, den gefährlichen<br />

Eigenschaften des Stoffes und den Expositionsbed<strong>in</strong>gungen von Fall zu Fall variieren<br />

kann, folgt der allgeme<strong>in</strong>e Ablauf den <strong>in</strong> Abbildung 1 gezeigten Schritten. Diese Schritte<br />

werden <strong>in</strong> den nächsten Abschnitten ausführlich erläutert.<br />

4.1 Ermittlung schädlicher Wirkungen<br />

Die CSA beg<strong>in</strong>nt mit der Ermittlung schädlicher Wirkungen. Die Ermittlung umfasst<br />

gewöhnlich folgende Schritte:<br />

1. Zusammentragen und Bewerten von Informationen<br />

2. Identifizieren schädlicher Wirkungen<br />

3. E<strong>in</strong>stufung und Kennzeichnung<br />

4. Ableiten von Schwellenwerten<br />

5. PBT- und vPvB-Beurteilung<br />

4.1.1 Zusammentragen und Bewerten von Informationen<br />

Gemäß REACH s<strong>in</strong>d die Registranten verpflichtet, alle relevanten und verfügbaren<br />

Informationen über die <strong>in</strong>härenten Eigenschaften e<strong>in</strong>es Stoffes zu sammeln. Dazu<br />

gehören alle physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen<br />

Informationen, die bei der Feststellung des Vorhandense<strong>in</strong>s oder Fehlens gefährlicher<br />

Eigenschaften des Stoffes verwendbar se<strong>in</strong> können.<br />

Der Registrant muss diese Informationen auf ihre Qualität bewerten, e<strong>in</strong>schließlich ihrer<br />

Zuverlässigkeit, Relevanz und Eignung für die Ermittlung schädlicher Wirkungen. Die<br />

Informationen sollten auch auf ihre Vollständigkeit bewertet werden, d. h. ihre Eignung,<br />

den <strong>in</strong> REACH def<strong>in</strong>ierten M<strong>in</strong>destanforderungen zu entsprechen. Diese Anforderungen,<br />

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