Guidance in a Nutshell - ECHA - Europa
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4 WIE WIRD DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG ERSTELLT?<br />
Die Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA) soll folgende Ergebnisse liefern:<br />
Ermittlung aller schädlichen Wirkungen, die der Stoff ausüben kann.<br />
Bestimmung der Bed<strong>in</strong>gungen, unter denen die bei der Herstellung und den<br />
Verwendungen des Stoffes entstehenden Risiken als beherrscht betrachtet<br />
werden können, d. h. die Expositionsszenarien.<br />
Dokumentation der relevanten Daten, Begründungen und Schlussfolgerungen<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Stoffsicherheitsbericht (CSR).<br />
Umsetzung der Herstellungs- und Verwendungsbed<strong>in</strong>gungen zur Beherrschung<br />
der Risiken auf dem Betriebsgelände des Registranten.<br />
Kommunikation der Verwendungsbed<strong>in</strong>gungen für die Gewährleistung der<br />
Risikobeherrschung an die nachgeschaltete Lieferkette.<br />
Obwohl die CSA abhängig von den verfügbaren Informationen, den gefährlichen<br />
Eigenschaften des Stoffes und den Expositionsbed<strong>in</strong>gungen von Fall zu Fall variieren<br />
kann, folgt der allgeme<strong>in</strong>e Ablauf den <strong>in</strong> Abbildung 1 gezeigten Schritten. Diese Schritte<br />
werden <strong>in</strong> den nächsten Abschnitten ausführlich erläutert.<br />
4.1 Ermittlung schädlicher Wirkungen<br />
Die CSA beg<strong>in</strong>nt mit der Ermittlung schädlicher Wirkungen. Die Ermittlung umfasst<br />
gewöhnlich folgende Schritte:<br />
1. Zusammentragen und Bewerten von Informationen<br />
2. Identifizieren schädlicher Wirkungen<br />
3. E<strong>in</strong>stufung und Kennzeichnung<br />
4. Ableiten von Schwellenwerten<br />
5. PBT- und vPvB-Beurteilung<br />
4.1.1 Zusammentragen und Bewerten von Informationen<br />
Gemäß REACH s<strong>in</strong>d die Registranten verpflichtet, alle relevanten und verfügbaren<br />
Informationen über die <strong>in</strong>härenten Eigenschaften e<strong>in</strong>es Stoffes zu sammeln. Dazu<br />
gehören alle physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen<br />
Informationen, die bei der Feststellung des Vorhandense<strong>in</strong>s oder Fehlens gefährlicher<br />
Eigenschaften des Stoffes verwendbar se<strong>in</strong> können.<br />
Der Registrant muss diese Informationen auf ihre Qualität bewerten, e<strong>in</strong>schließlich ihrer<br />
Zuverlässigkeit, Relevanz und Eignung für die Ermittlung schädlicher Wirkungen. Die<br />
Informationen sollten auch auf ihre Vollständigkeit bewertet werden, d. h. ihre Eignung,<br />
den <strong>in</strong> REACH def<strong>in</strong>ierten M<strong>in</strong>destanforderungen zu entsprechen. Diese Anforderungen,<br />
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