Guidance in a Nutshell - ECHA - Europa
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Ableitung der Nicht-Effekt-Schwellenwerte für die menschliche Gesundheit und die<br />
Umwelt verwendet. Wenn ke<strong>in</strong>e quantitative Dosis-Wirkungs-Beziehung def<strong>in</strong>iert werden<br />
kann, muss e<strong>in</strong>e halbquantitative oder qualitative Analyse durchgeführt werden.<br />
4.1.3 E<strong>in</strong>stufung und Kennzeichnung<br />
Die Kriterien für die E<strong>in</strong>stufung von Stoffen und Zubereitungen als gefährlich auf der<br />
Grundlage ihrer <strong>in</strong>härenten Eigenschaften s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Richtl<strong>in</strong>ie 67/548/EWG 5 und <strong>in</strong> der<br />
Richtl<strong>in</strong>ie 1999/45/EG 6 festgelegt. Stoffe und Zubereitungen können abhängig von den<br />
ermittelten schädlichen Wirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt <strong>in</strong><br />
verschiedene Gefahrenkategorien e<strong>in</strong>gestuft werden (sehr toxisch, toxisch,<br />
gesundheitsschädlich, ätzend usw.). In der Richtl<strong>in</strong>ie 67/548/EWG 5 und der Richtl<strong>in</strong>ie<br />
1999/45/EG 6 s<strong>in</strong>d auch Kennzeichnungserfordernisse festgelegt, um die sichere<br />
Handhabung und Lagerung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu gewährleisten. 7<br />
Die Bestimmung der richtigen E<strong>in</strong>stufung und Kennzeichnung e<strong>in</strong>es Stoffes für sich, <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Zubereitung oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Erzeugnis ist e<strong>in</strong>e Maßgabe gemäß REACH, und sie ist<br />
sowohl im technischen Registrierungsdossier als auch im CSR zu dokumentieren.<br />
Die E<strong>in</strong>stufung e<strong>in</strong>es Stoffes als gefährlich ist e<strong>in</strong>e entscheidende Vorgabe für den<br />
Ablauf der CSA, da sie zusammen mit den Ergebnissen der PBT- und vPvB-Beurteilung<br />
über die Notwendigkeit zur Durchführung e<strong>in</strong>er Expositionsbeurteilung und e<strong>in</strong>er<br />
Risikobeschreibung entscheidet.<br />
4.1.4 Ableiten von Schwellenwerten<br />
Auf der Grundlage der Ermittlung schädlicher Wirkungen legt der Registrant, falls es<br />
möglich ist, Schwellenwerte für die Exposition fest, unterhalb deren die Risiken für die<br />
menschliche Gesundheit und die Umwelt als beherrscht betrachtet werden.<br />
Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration (Derived No-Effect Level, DNEL)<br />
Die abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration oder DNEL ist die Expositionshöhe<br />
gegenüber dem Stoff, über der Menschen nicht exponiert werden sollten.<br />
Die DNEL erfasst das Potenzial e<strong>in</strong>es Stoffes, die Gesundheit zu bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />
Dieses Potenzial hängt vom Expositionsmuster gegenüber dem Stoff ab. Das<br />
Expositionsmuster wird üblicherweise durch e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation folgender Elemente<br />
def<strong>in</strong>iert:<br />
5 Richtl<strong>in</strong>ie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die<br />
E<strong>in</strong>stufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe.<br />
6 6 Richtl<strong>in</strong>ie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts-<br />
und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die E<strong>in</strong>stufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher<br />
Zubereitungen.<br />
7 Die Richtl<strong>in</strong>ien 67/548/EWG und 1999/45/EG werden am 1. Dezember 2010 und am 1. Juni 2015 schrittweise durch die<br />
neue CLP-Verordnung ersetzt (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die E<strong>in</strong>stufung, Kennzeichnung und Verpackung von<br />
Stoffen und Gemischen<br />
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