WS34.pdf - Publication Server of the Wuppertal Institute - Wuppertal ...
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KAPITEL 2<br />
der Energieproduktivität von 1 auf 2 Prozent pro Jahr), der Förderung von Kraft-Wärme/<br />
Kälte-Kopplung sowie einem breiten Mix erneuerbarer Energien.<br />
Die Differenz zwischen den „Business-as-usual“-Szenarien des IPCC und den normativen<br />
Szenarien von WBGU und <strong>Wuppertal</strong> Institut zeigt die Heraus forderung auf, vor dem die<br />
internationale Klimapolitik steht. Erste Schritte, die die Staatengemeinschaft bereits ergriffen<br />
hat, werden im Folgenden dargestellt.<br />
Internationale Verpfl ichtungen zum Klimaschutz<br />
Wissenschaftliche Forschungen über den anthropogenen Klimawandel existieren schon seit<br />
mehreren Dekaden. Erst seit den siebziger Jahren des letzten Jahr hunderts jedoch beschäftigt<br />
diese „größte Herausforderung der Menschheit im 21. Jahrhundert“ (so der britische<br />
Premier Tony Blair) die Entscheidungsträger in internationalen Regierungsorganisationen<br />
und nationalen Behörden. Meilensteine beim Wissenstransfer von der Wissenschaft hin zu den<br />
politischen Entscheidungs trägern waren die Erste Weltklimakonferenz 1979 in Genf und die<br />
Konferenz „The Changing Atmosphere: Implications for Global Security“, veranstaltet 1988 in<br />
Toronto. Diese Konferenz in Toronto gilt allgemein als das Ereignis, welches den Klimawandel<br />
zum Gegenstand der internationalen Politik werden ließ. Die Konferenz versammelte Wissenschaftler,<br />
Politiker und Nichtregierungsvertreter und endete mit einer Schlussdeklaration.<br />
Darin wurde den Politikern empfohlen:<br />
die globalen CO 2 -Emissionen bis 2005 im Vergleich zu 1988 um 20 Prozent zu senken,<br />
eine völkerrechtliche Konvention auszuhandeln, die den Rahmen für konkrete Protokolle<br />
zum Klimaschutz bieten soll, und<br />
einen „Weltatmosphärenfond“ einzurichten (Bodansky 1994).<br />
Nach dieser Konferenz begannen umfangreiche internationale Verhandlungen, moderiert<br />
durch die Vereinten Nationen. Zwei völkerrechtliche Verträge sind seit dem ausgehandelt worden:<br />
das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (1992) und<br />
das Kyoto-Protokoll zum Rahmenüberein kommen (1997).<br />
Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen<br />
Die Klimarahmenkonvention (UNFCCC) bildet die Basis des globalen Klima regimes, errichtet<br />
verschiedene Organe und Grundregeln sowie rudimentäre Ver pfl ichtungen der Vertragsstaaten<br />
(Ott 1996). In mancher Hinsicht kann die Rolle der Klimarahmenkonvention im Klimaregime<br />
mit der einer Verfassung im Nationalstaat verglichen werden: Durch sie werden Recht setzende<br />
Organe (Conference <strong>of</strong> <strong>the</strong> Parties, Subsidiary Body for Implementation, Subsidiary Body for<br />
Scientifi c and Technological Advice) geschaffen und Ausführungsorgane (Global Environment<br />
Facility, IPCC) benannt. Weiterhin werden gewisse Grund sätze formuliert, die beim<br />
Aushandeln konkreter Vereinbarungen beachtet werden müssen. Die strukturell sicherlich<br />
bedeutsamsten Grundsätze der Klimarahmen konvention betreffen die Differenzierung der<br />
Verpfl ichtungen der Länder ent sprechende Kategorien:<br />
Alle Vertragsparteien, die im Anhang I der Konvention aufgelistet sind, müssen im Klimaschutz<br />
vorangehen, d.h. stärkere Anstrengungen zum Klima schutz unternehmen als die<br />
übrigen Staaten (Artikel 4.2 UNFCCC). Dies sind die traditionellen Industriestaaten in<br />
West und Ost, also neben der OECD (außer Mexiko und Südkorea) auch die Staaten des<br />
ehemaligen Warschauer Paktes („countries with economies in transition“).<br />
Alle Vertragsparteien, die im Anhang II aufgelistet sind, müssen darüber hinaus besondere<br />
fi nanzielle Mittel für die übrigen Staaten bereitstellen (Artikel 4.3 UNFCCC). Dies sind<br />
lediglich die westlichen Industriestaaten außer Mexiko und Südkorea.<br />
WUPPERTAL INSTITUT BEDEUTUNG DER KLIMAWIRKSAMEN EMISSIONEN DES PKW-VERKEHRS UND BEWERTUNG VON MINDERUNGSSTRATEGIEN