29.07.2013 Aufrufe

Recht

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Editorial<br />

Liebe Leserinnen<br />

und Leser,<br />

wer Kapitalanlagen konzipiert, vertreibt oder erwirbt,<br />

sollte über die <strong>Recht</strong>sfolgen seines Handelns<br />

genau im Bilde sein. Dabei fällt es selbst<br />

Experten nicht selten schwer, einen Überblick zu<br />

behalten. So umfassend sind die Themenbereiche,<br />

so schnelllebig auch das ein oder andere Gesetz<br />

und so vielfältig die <strong>Recht</strong>sprechung der Instanzgerichte<br />

und vor allem auch des Bundesgerichtshofs.<br />

Die bisher vom wmd-Verlag herausgegebenen<br />

<strong>Recht</strong>sprechungsübersichten stießen auf sehr reges<br />

Interesse. Mit diesem dritten Magazin stellen<br />

wir Ihnen erneut einen Mix aus der <strong>Recht</strong>sprechung<br />

zu Haftungsfragen, zu Aufklärungs- und<br />

Informationspflichten, aber auch zu Anlegerpflichten<br />

vor. Abgerundet wird der Überblick durch<br />

ausgewählte <strong>Recht</strong>sprechungsbeispiele zu den<br />

Bereichen Immobilien und Finanzierung, zum Vermittler-<br />

und Maklerrecht und - nicht zuletzt wegen<br />

des aktuellen Gesetzesvorhabens zur Honoraranlageberatung<br />

- zu Fragen der Wirksamkeit von<br />

Vergütungsvereinbarungen beim Angebot von<br />

Versicherungs-Nettoprodukten.<br />

RECHT und RECHTSPRECHUNG I Stand März 2013<br />

Auch bei diesem Überblick wird kein Anspruch auf<br />

Vollständigkeit erhoben. Nicht wenige Entscheidungen<br />

lassen sich verschiedenen <strong>Recht</strong>sbereichen<br />

zuordnen. Wenn es um Fragen der Prospekthaftung<br />

im engeren und im weiteren Sinne geht, geht<br />

es zugleich immer um Aufklärungs- und Informationspflichten,<br />

die gegenüber Anlageinteressenten<br />

zu beachten sind, also um Vertriebspflichten<br />

im weiteren Sinn. Wichtig ist hier nicht zuletzt der<br />

Zeitpunkt, zu welchem die Beratung geschuldet<br />

wird oder auch, ob und wie häufig eine ggf. erfolgte<br />

Aufklärung zu wiederholen ist.<br />

Wir hoffen, dass Sie die eine oder andere Erkenntnis<br />

dazugewinnen können, sei es als Konzeptionär,<br />

als Finanzintermediär, als Darlehensgeber oder last<br />

but not least als Anleger.<br />

Falls Sie Anregungen oder Kritik im positiven wie<br />

negativen Sinn haben, werden wir dies in der<br />

nächsten Ausgabe gern berücksichtigen.<br />

Ihr Team vom wmd-brokerchannel<br />

und die <strong>Recht</strong>sanwälte Werner Klumpe<br />

und Ulrich Nastold,<br />

Kanzlei Klumpe, Schroeder + Partner GbR, Köln<br />

Täglich aktuelle Informationen, Fachartikel und Video-Interviews<br />

unter www.wmd-brokerchannel.de<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!