Recht
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Editorial<br />
Liebe Leserinnen<br />
und Leser,<br />
wer Kapitalanlagen konzipiert, vertreibt oder erwirbt,<br />
sollte über die <strong>Recht</strong>sfolgen seines Handelns<br />
genau im Bilde sein. Dabei fällt es selbst<br />
Experten nicht selten schwer, einen Überblick zu<br />
behalten. So umfassend sind die Themenbereiche,<br />
so schnelllebig auch das ein oder andere Gesetz<br />
und so vielfältig die <strong>Recht</strong>sprechung der Instanzgerichte<br />
und vor allem auch des Bundesgerichtshofs.<br />
Die bisher vom wmd-Verlag herausgegebenen<br />
<strong>Recht</strong>sprechungsübersichten stießen auf sehr reges<br />
Interesse. Mit diesem dritten Magazin stellen<br />
wir Ihnen erneut einen Mix aus der <strong>Recht</strong>sprechung<br />
zu Haftungsfragen, zu Aufklärungs- und<br />
Informationspflichten, aber auch zu Anlegerpflichten<br />
vor. Abgerundet wird der Überblick durch<br />
ausgewählte <strong>Recht</strong>sprechungsbeispiele zu den<br />
Bereichen Immobilien und Finanzierung, zum Vermittler-<br />
und Maklerrecht und - nicht zuletzt wegen<br />
des aktuellen Gesetzesvorhabens zur Honoraranlageberatung<br />
- zu Fragen der Wirksamkeit von<br />
Vergütungsvereinbarungen beim Angebot von<br />
Versicherungs-Nettoprodukten.<br />
RECHT und RECHTSPRECHUNG I Stand März 2013<br />
Auch bei diesem Überblick wird kein Anspruch auf<br />
Vollständigkeit erhoben. Nicht wenige Entscheidungen<br />
lassen sich verschiedenen <strong>Recht</strong>sbereichen<br />
zuordnen. Wenn es um Fragen der Prospekthaftung<br />
im engeren und im weiteren Sinne geht, geht<br />
es zugleich immer um Aufklärungs- und Informationspflichten,<br />
die gegenüber Anlageinteressenten<br />
zu beachten sind, also um Vertriebspflichten<br />
im weiteren Sinn. Wichtig ist hier nicht zuletzt der<br />
Zeitpunkt, zu welchem die Beratung geschuldet<br />
wird oder auch, ob und wie häufig eine ggf. erfolgte<br />
Aufklärung zu wiederholen ist.<br />
Wir hoffen, dass Sie die eine oder andere Erkenntnis<br />
dazugewinnen können, sei es als Konzeptionär,<br />
als Finanzintermediär, als Darlehensgeber oder last<br />
but not least als Anleger.<br />
Falls Sie Anregungen oder Kritik im positiven wie<br />
negativen Sinn haben, werden wir dies in der<br />
nächsten Ausgabe gern berücksichtigen.<br />
Ihr Team vom wmd-brokerchannel<br />
und die <strong>Recht</strong>sanwälte Werner Klumpe<br />
und Ulrich Nastold,<br />
Kanzlei Klumpe, Schroeder + Partner GbR, Köln<br />
Täglich aktuelle Informationen, Fachartikel und Video-Interviews<br />
unter www.wmd-brokerchannel.de<br />
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