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Technischer Bericht

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Europäische<br />

Europäische Indikatoren<br />

Indikatoren für eine<br />

lokale lokale<br />

nachhaltige<br />

nachhaltige Entwicklung<br />

Entwicklung<br />

<strong>Technischer</strong> <strong>Bericht</strong><br />

Europäische Kommission


Inhalt<br />

Vorwort ...................................................................................................................................... 3<br />

1. Einleitung ............................................................................................................................... 4<br />

2. Der politische Hintergrund in Europa .................................................................................... 4<br />

3. Ziele....................................................................................................................................... 5<br />

4. Grundlagen und Voraussetzungen ......................................................................................... 6<br />

5. Verfahren und Vorgehensweise .............................................................................................. 6<br />

6. Die nächsten Schritte ............................................................................................................. 7<br />

Anhang I: Die erste Generation europäischer Indikatoren..................................................... 8<br />

Anhang II: Erklärung über die Annahme der Initiative „Europäische Indikatoren für eine<br />

nachhaltige lokale Entwicklung“ ............................................................................ 9<br />

Anhang III: Mitglieder der Arbeitsgruppe ............................................................................... 11<br />

Anhang IV: Kommunalverwaltungen und Zusammenschlüsse von Kommunalverwaltungen,<br />

die an den Arbeiten mitgewirkt haben................................................................. 11<br />

Verfasser: Arbeitsgruppe Messung, Überwachung und Bewertung auf dem Gebiet der lokalen Nachhaltigkeit,<br />

Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt<br />

Herausgeber: Generaldirektion Umwelt<br />

Beitrag der Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt zur Europäischen Kampagne zukunftsbeständiger<br />

Städte und Gemeinden und zur dritten Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige<br />

Städte und Gemeinden vom 9.-12. Februar 2000 in Hannover<br />

Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa<br />

(http://europa.eu.int).<br />

Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.<br />

Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2000<br />

ISBN 92-828-9416-9<br />

© Europäische Gemeinschaften, 2000<br />

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.<br />

Printed in Italy<br />

GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER<br />

http://www.sustainable-cities.org/indicators/<br />

EUROCITIES Europäische Umweltagentur<br />

Initiative der Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt<br />

Generaldirektion Umwelt, Europäische Kommission<br />

2<br />

Europäische Kommission


Vorwort<br />

Es ist mir eine Ehre, Ihnen die neue Überwachungsinitiative „Europäische Indikatoren für eine<br />

nachhaltige lokale Entwicklung“ vorstellen zu dürfen. Zwei ihrer Merkmale verleihen ihr ihren besonders<br />

innovativen Charakter. Da ist zum einen die Tatsache, daß sie schwerpunktmäßig Indikatoren gewidmet<br />

ist, die die Wechselbeziehungen zwischen umweltpolitischen, sozialen und wirtschaftlichen<br />

Fragestellungen widerspiegeln: Dies ist ein wichtiger Schritt zu neuen, besser integrierten<br />

Überwachungsverfahren. Zum anderen wird es durch sie erstmals möglich, auf lokaler Ebene in ganz<br />

Europa vergleichbare Informationen über Fortschritte in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung zu<br />

sammeln. Letztgenanntes läßt sich nur dann realisieren, wenn eine große Zahl von<br />

Kommunalverwaltungen diese Überwachungsinitiative annimmt.<br />

Vielleicht ist Ihnen bekannt, daß die Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt kürzlich<br />

reaktiviert worden ist. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um den Mitgliedern der ersten Arbeitsgruppe<br />

der Sachverständigengruppe für die harte Arbeit zu danken, die sie in diese Initiative gesteckt haben.<br />

Des weiteren möchte ich dem französischen Ministerium für Raumordnung und Umwelt meinen Dank<br />

für die Übernahme des Vorsitzes der Gruppe und die Gewährung technischer Unterstützung<br />

aussprechen. Außerdem gilt mein Dank Eurocities für ihre Arbeit als Verbindungsstelle zwischen der<br />

Arbeitsgruppe und Kommunalverwaltungen in ganz Europa.<br />

Schließlich möchte ich den zahlreichen Kommunalverwaltungen danken, die aktiv an der Entwicklung<br />

dieser Initiative mitgewirkt haben, und meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, daß sie in noch größerer<br />

Zahl den nächsten Schritt tun werden und die „erste Generation“ dieser integrierten Indikatoren<br />

annehmen und sich an der jetzt beginnenden Erprobungsphase beteiligen werden. Die größte<br />

Herausforderung, die sich den Kommunalverwaltungen, die dazu bereit sind, stellen wird, ist die<br />

Notwendigkeit, Mittel und Wege der Zusammenarbeit über Wirtschaftszweige und Ebenen hinweg<br />

sowohl innerhalb der Gemeinde als auch im größeren lokalen Zusammenhang zu erschließen, damit<br />

eine effiziente Arbeit mit diesen integrierten Indikatoren möglich wird.<br />

Nach dem auf der Konferenz von Aalborg im Jahr 1994 bekundeten politischen Engagement und dem auf<br />

der Konferenz von Lissabon im Jahr 1996 gezeigten aktiven Engagement ist der Startschuß zu dieser Initiative<br />

auf der Konferenz von Hannover ein Meilenstein auf dem Weg zur Nachhaltigkeit auf lokaler Ebene.<br />

3<br />

Margot Wallström<br />

Umweltkommissarin<br />

Mitglied der Europäischen Kommission<br />

Die Entwicklung europäischer Indikatoren für die lokale Nachhaltigkeit geht auf eine gemeinsame Initiative<br />

der Europäischen Kommission (GD Umwelt), der Europäischen Umweltagentur und der 1991 von<br />

der Europäischen Kommission eingesetzten Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt zurück.<br />

Ziel der Initiative ist es, lokale Gebietskörperschaften in Europa dazu anzuhalten, bei der Bemessung der<br />

zu verzeichnenden Fortschritte in Richtung auf eine nachhaltige lokale Entwicklung gemeinsame Indikatoren<br />

zugrunde zu legen.<br />

Die nötigen Arbeiten wurden von einer im Juni 1999 eingesetzten Arbeitsgruppe übernommen. Den Mitgliedern<br />

dieser Gruppe möchte ich für ihre Bereitschaft und den gezeigten Einsatz meinen Dank aussprechen.<br />

Die GD Umwelt kümmerte sich vorbildlich um die Koordinierung der Arbeit und die Verwaltung der<br />

Gruppe.<br />

Das französische Ministerium für Raumordnung und Umwelt leistete der Gruppe bei der Erstellung dieses<br />

<strong>Bericht</strong>s technische Unterstützung.<br />

Die Indikatoren für die lokale Nachhaltigkeit sind als Vorschlag für Indikatoren der „ersten Generation“<br />

zu betrachten. Wir hoffen, daß die Kommunalverwaltungen in Europa uns durch Übermittlung ihrer Bemerkungen,<br />

Änderungen oder neuen Vorschläge bei der Fortführung und Verbesserung dieses Prozesses<br />

behilflich sein werden.<br />

Nedialka Sougareva<br />

Vorsitzende der Arbeitsgruppe<br />

Vertreterin Frankreichs in der Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt


1. Einleitung<br />

Die europaweite Initiative zur Überwachung der Nachhaltigkeit „Europäische Indikatoren für eine nachhaltige<br />

lokale Entwicklung“ wurde von einer Arbeitsgruppe der Sachverständigengruppe für die städtische<br />

Umwelt ( 1 ) mit Hilfe eines „Bottom-up“-Ansatzes in enger Zusammenarbeit mit Kommunalverwaltungen<br />

in ganz Europa entwickelt.<br />

Ziel der Überwachungsinitiative ist es, Kommunalverwaltungen in ihrem Bestreben um Nachhaltigkeit zu<br />

unterstützen und objektive und vergleichbare Informationen über Fortschritte in Richtung einer nachhaltigen<br />

Entwicklung in ganz Europa zu liefern. Sie baut auf gemeinsamen integrierten Indikatoren auf, wobei<br />

jeder Indikator die Wechselwirkungen zwischen umweltpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten<br />

erhellt. Mit der Initiative sollen Fortschritte und Rückschläge auf dem Weg zur Nachhaltigkeit bemessen<br />

werden, wobei der Schwerpunkt auf dem Ausmaß von Veränderungen im Laufe der Zeit sowie Tendenzen<br />

und Richtungen und nicht auf absoluten Werten liegt.<br />

Kommunalverwaltungen in ganz Europa sind aufgerufen, sich an der Überwachungsinitiative zu beteiligen,<br />

indem sie die europäischen gemeinsamen Indikatoren annehmen und sie in ihre bestehenden Stadtverwaltungssysteme<br />

einbinden, sowie während der sich anschließenden Erprobungsphase aktiv an der<br />

Weiterentwicklung dieser freiwillig vereinbarten Indikatoren mitzuwirken.<br />

Diese Beteiligung sollte auf der Prämisse aufbauen, daß sich die europäischen gemeinsamen Indikatoren<br />

als Ergänzung zu etwaigen auf nationaler oder lokaler Ebene festgelegten Indikatoren verstehen und daß<br />

die Mitwirkung an dieser europaweiten Initiative zur Überwachung der Nachhaltigkeit nicht davon entbindet,<br />

diese anderen ebenso wichtigen Prozesse weiter voranzutreiben oder mit anderen Beteiligten wie<br />

Bürgern, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen zusammenzuarbeiten und in gemeinsamer Verantwortung<br />

Überwachungsmaßnahmen und andere Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung durchzuführen.<br />

2. Der politische Hintergrund in Europa<br />

Der politische Hintergrund dieser Bemühungen in Europa läßt sich über mehrere Jahre zurückverfolgen:<br />

vom Fünften Umweltaktionsprogramm und den Vereinbarungen von Rio von 1992, über die Aalborg-<br />

Charta von 1994 und den <strong>Bericht</strong> „Zukunftsfähige Städte in Europa“ von 1996 bis zur Mitteilung „Nachhaltige<br />

Stadtentwicklung in der Europäischen Union: Ein Aktionsrahmen“ von 1998.<br />

Eingeleitet wurde die Politik der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung 1992 mit dem<br />

Fünften Umweltaktionsprogramm. Diese Politik wurde in der Folgezeit ausgeweitet, zuletzt durch den Vertrag<br />

von Amsterdam, mit dem die Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung zu einem ausdrücklichen<br />

Ziel der Europäischen Union erhoben wurde.<br />

Auf dem Weltgipfel von Rio im Jahr 1992 unterzeichneten die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten<br />

nur wenige Monate nach der Verabschiedung des Fünften Umweltaktionsprogramms das Protokoll<br />

der Agenda 21. In Kapitel 28 der Agenda 21 ist folgendes vorgesehen: „Bis 1996 soll sich die Mehrzahl<br />

der Kommunalverwaltungen der einzelnen Länder gemeinsam mit ihren Bürgern einem Konsultationsprozeß<br />

unterzogen haben und einen Konsens hinsichtlich einer ‚kommunalen Agenda 21‘ für die Gemeinschaft<br />

erzielt haben“. Die Europäische Kommission verpflichtete sich zur Unterstützung der kommunalen<br />

Agenda 21 als Bestandteil ihrer Verpflichtungen aus der Rio-Konferenz.<br />

( 1 ) Die Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt war 1991 von der Kommission mit der Aufgabe eingesetzt worden,<br />

Überlegungen darüber anzustellen, wie sich in künftige Strategien zur Städte- und Bodennutzungsplanung Ziele des<br />

Umweltschutzes einbeziehen lassen, und die Kommission hinsichtlich der Mittel und Wege zu beraten, die eine stärkere<br />

Einbeziehung des Aspekts „städtische Umwelt“ in die gemeinschaftliche Umweltpolitik ermöglichen. 1993 rief die<br />

Sachverständigengruppe gemeinsam mit der Europäischen Kommission das Projekt „Zukunftsfähige Städte“ ins Leben.<br />

Die Sachverständigengruppe wurde 1999 im Anschluß an die Verabschiedung der Mitteilung Nachhaltige Stadtentwicklung<br />

in der Europäischen Union: Ein Aktionsrahmen [KOM(98) 605] reaktiviert, um bei der Entwicklung von Maßnahmen<br />

und Instrumenten auf europäischer Ebene in den von der Mitteilung erfaßten Bereichen fachliche Beratung und Unterstützung<br />

zu leisten. Die Gruppe setzt sich nunmehr aus weniger Mitgliedern zusammen und arbeitet nach einer neuen<br />

Methode auf der Grundlage einer geringen Anzahl von themenbezogenen Arbeitsgruppen.<br />

4


Entscheidend auf dem Weg zur Nachhaltigkeit ist die Notwendigkeit, die Auswirkungen städtischen Lebens<br />

zu bemessen und die Fortschritte der kommunalen Agenda 21 zu überwachen, die für sich allein ein<br />

wichtiges Element der Folgemaßnahmen von Rio darstellt. Die Charta von Aalborg (1994) spiegelt diese<br />

Notwendigkeit wider, indem sie die unterzeichnenden Städte und Gemeinden verpflichtet, kommunale<br />

Aktionspläne für die Nachhaltigkeit aufzustellen und Regelungen und Verfahren zur projektbegleitenden<br />

Überwachung und <strong>Bericht</strong>erstattung über die Umsetzung des Programms einzurichten. Die Charta von<br />

Aalborg unterstreicht die Notwendigkeit, bei umweltpolitischen Bemühungen und bei der Umweltüberwachung<br />

Indikatoren für die „Zukunftsbeständigkeit städtischer Systeme“ zu verwenden, während der Aktionsplan<br />

von Lissabon (1996) auf die Nutzung von Zukunftsbeständigkeitsindikatoren für die Erfassung<br />

des Ist-Zustands und die Erfolgskontrolle hinweist.<br />

Der <strong>Bericht</strong> „Zukunftsfähige Städte in Europa“ (1996) empfiehlt die Verwendung von Indikatoren zur Messung<br />

von Fortschritten in Richtung Nachhaltigkeit, wobei er die Notwendigkeit unterstreicht, den Schwerpunkt<br />

nicht nur auf Indikatoren für die physische Nachhaltigkeit zu legen, sondern auch auf die Entwicklung<br />

von Indikatoren für nachhaltigere Lebensweisen hinzuarbeiten, um die physische Nachhaltigkeit mit<br />

dem Gemeinwohl in Einklang zu bringen.<br />

Mit ihrer Mitteilung Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union: Ein Aktionsrahmen [KOM(98)<br />

605] unterstrich die Europäische Kommission die Bedeutung, die der genauen Bewertung bestehender und<br />

geplanter Maßnahmen zur Unterstützung der Nachhaltigkeit auf lokaler Ebene zukommt, und wies auf die<br />

Notwendigkeit hin, Verfahren zur Erfolgskontrolle im Rahmen der kommunalen Agenda 21 zu erforschen.<br />

Darüber hinaus wird in der Mitteilung die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks städtischer Aktivitäten<br />

als ein übergreifendes politisches Ziel genannt, was bedeutet, daß Möglichkeiten zur Bemessung dieses<br />

Fußabdrucks zu erschließen sind und die Verringerung von Umweltauswirkungen mit den Verfahren im<br />

Rahmen der kommunalen Agenda 21 zu verbinden ist.<br />

Parallel zu den dargestellten politischen Entwicklungen auf europäischer Ebene wurde auf lokaler Ebene<br />

der Ruf nach „Standardindikatoren“ laut, die einen gewissen Grad an Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen<br />

Städten und Gemeinden gewährleisten und die die „spezifischen“ Indikatoren ergänzen, die lokale<br />

Fragen und Ziele widerspiegeln und somit von Kommune zu Kommune variieren. Ferner forderte kürzlich<br />

der Weltbund der Partnerstädte bei der Verwendung von Indikatoren „vertikale Partnerschaften“ zwischen<br />

Kommunalverwaltungen und Stellen wie der Europäischen Kommission.<br />

3. Ziele<br />

Mit der Überwachungsinitiative „Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“ soll<br />

den obengenannten Erfordernissen Rechnung getragen werden. Indem die Initiative auf den Ergebnissen<br />

anderer einschlägiger Projekte aufbaut, festigt und vertieft sie bestehende Erfahrungen und ermöglicht so<br />

den Schritt zu neuen, integrierteren Überwachungsverfahren.<br />

Ziel der Überwachungsinitiative ist es, Kommunalverwaltungen in ihrem Bestreben um Nachhaltigkeit zu<br />

unterstützen und objektive und vergleichbare Informationen über Fortschritte in Richtung einer nachhaltigen<br />

Entwicklung in ganz Europa zu liefern.<br />

Aus der Sicht der Kommunalverwaltungen ist die Überwachungsinitiative ein nützliches Werkzeug zur<br />

Überwachung der Fortschritte in Richtung Nachhaltigkeit, das die Weiterentwicklung von Verfahren und<br />

Initiativen zur Förderung der Nachhaltigkeit auf lokaler Ebene ermöglicht. Ferner gibt sie Aufschluß darüber,<br />

wie eine bestimmte Gemeinde oder Stadt im Vergleich zu anderen abschneidet, so daß sie ihre Stärken<br />

und Schwächen erkennen und feststellen kann, wo sie möglicherweise von anderen lernen kann.<br />

Ferner wird die Überwachungsinitiative eine Reihe von europaweiten Maßnahmen und Instrumenten stärken,<br />

die in zunehmendem Maße eingesetzt werden, um die Bemühungen auf lokaler Ebene zu unterstützen<br />

und zu fördern. Sie wird als Instrument zur Bewertung von Initiativen wie dem europäischen Preis<br />

„Zukunftsbeständige Städte“ und seinem Nachfolger oder der Datenbank über optimale Verfahren für die<br />

Stadtentwicklung und Zukunftsfähigkeit von Städten dienen und dabei helfen, gute Verfahren in Europa<br />

objektiver zu erkennen. Durch vergleichbare Informationen, die eine Erfolgsbewertung und Erkennung<br />

von Tendenzen ermöglichen, werden die Kommunalverwaltungen in steigendem Umfang von diesen<br />

Maßnahmen und Instrumenten profitieren können.<br />

5


4. Grundlagen und Voraussetzungen<br />

Die Entwicklung dieser Überwachungsinitiative wurde von einer Reihe von Grundlagen und Voraussetzungen<br />

geleitet, die Fragen wie die folgenden betreffen: Was sind Indikatoren für die lokale Nachhaltigkeit, wie<br />

kann die Überwachung optimiert werden, wie kann eine Vergleichbarkeit erzielt werden?<br />

Zugrunde liegt der Initiative die Hauptaussage, daß eine zukunftsbeständige Stadt mehr ist als nur eine Stadt<br />

mit einer sauberen Umwelt. Indikatoren für die lokale Nachhaltigkeit müssen daher über traditionelle Umweltindikatoren<br />

hinausgehen. Auch den sektorbezogenen Ansatz müssen sie hinter sich lassen, bei dem mit<br />

„Nachhaltigkeitsindikatoren“ Indikatoren gemeint sind, die den einzelnen Bereichen Umwelt, Wirtschaft<br />

und Soziales zugeordnet sind, ohne daß die Verbindungen zwischen den Bereichen nachvollzogen werden.<br />

Um auf dem Weg zu neuen und besseren Überwachungsverfahren wirkliche Fortschritte erzielen zu können,<br />

sah man sich daher gezwungen, sich der Herausforderung zu stellen, für die lokale Nachhaltigkeit eigene Indikatoren<br />

zu bestimmen, nämlich integrierte Indikatoren, die die Wechselwirkungen zwischen umweltpolitischen,<br />

wirtschaftlichen und sozialen Aspekten erhellen.<br />

Da neue und bessere Überwachungsverfahren angestrebt werden, ist außerdem vorauszusetzen, daß die Bestimmung<br />

der Indikatoren auf der Grundlage des derzeitigen Wissensstandes erfolgen muß, womit voraussichtlich<br />

neuer Datenerhebungsbedarf einhergehen wird. Daher wurde die Bestimmung neuen Datenerhebungsbedarfs<br />

als notwendiger Schritt auf dem Weg zur Weiterentwicklung der derzeitigen Verfahren und<br />

nicht als ein Hindernis für die Einführung neuer integrierter Indikatoren angesehen.<br />

Der Vergleich soll vorrangig auf relativen Werten basieren, d. h., er soll schwerpunktmäßig das Ausmaß<br />

der Veränderungen im Laufe der Zeit sowie Tendenzen und Richtungen und keine absoluten Werte erfassen.<br />

Verglichen werden somit die „zu verzeichnenden Fortschritte“ und nicht der „derzeitige Stand“. Es<br />

wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß ungeachtet des Ausgangspunktes jede einzelne Gemeinde auf<br />

Nachhaltigkeit hinarbeiten kann, wobei die Länge des Weges in gewisser Hinsicht unerheblich ist. Wichtig<br />

ist, daß die getroffenen Maßnahmen geeignet sind, die Gemeinde ein Stück weiter in die richtige Richtung<br />

zu bringen. Ziel der neuen Überwachungsinitiative ist es somit, die Erfolge auf dem Weg zur Nachhaltigkeit<br />

zu bemessen.<br />

5. Verfahren und Vorgehensweise<br />

Für die Ausarbeitung dieser Überwachungsinitiative ist eine Arbeitsgruppe der Sachverständigengruppe für<br />

die städtische Umwelt verantwortlich. Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe gehörten u. a.:<br />

• eine Analyse der im Rahmen anderer Projekte entwickelten Städteindikatoren<br />

und Methoden zur Bewertung des ökologischen Fußabdrucks,<br />

• eine Beurteilung ihrer Eignung für ein europaweites System und ihrer Relevanz<br />

für die lokale Nachhaltigkeit,<br />

• die Erarbeitung von Vorschlägen für gemeinsame Indikatoren für die lokale Nachhaltigkeit<br />

im Zusammenhang mit der Erfassung des ökologischen Fußabdrucks.<br />

Die Arbeit wurde in enger Zusammenarbeit mit einer Gruppe von Kommunalverwaltungen durchgeführt,<br />

die eingesetzt worden war, um sicherzustellen, daß möglichst viele Kommunalverwaltungen bei der Bestimmung<br />

und Festlegung der Indikatoren aktiv mitwirken können. Die Aufgaben der Gruppe von Kommunalverwaltungen<br />

bestand u. a. darin, die Arbeit der Arbeitsgruppe zu unterstützen und einen Beitrag<br />

dazu zu leisten und umfaßte insbesondere<br />

• die Bereitstellung von Material über praktische Erfahrungen für die Arbeitsgruppe<br />

für die Erstellung des <strong>Bericht</strong>s über den gegenwärtigen Stand,<br />

• die Wahrnehmung der Aufgaben des Gesprächspartners, der Prüfstelle und der<br />

Bewertungsinstanz für die Vorschläge der Arbeitsgruppe.<br />

6


Die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur haben die Arbeiten unterstützt.<br />

Die Arbeitsgruppe, die ihre Arbeit im Frühjahr 1999 aufgenommen hat, ist sechsmal zusammengekommen.<br />

Ihre erste Aufgabe bestand darin, Kriterien für die Auswahl der integrierten Indikatoren festzulegen.<br />

Dazu wurden sowohl allgemeine Kriterien als auch Nachhaltigkeitskriterien entwickelt, woraus sich eine<br />

gemeinsame Vorgehensweise für die Auswahl und Festlegung der Indikatoren ergab. Den Sommer über<br />

widmete sich die Arbeitsgruppe den Vorarbeiten und analysierte bestehende Initiativen und Projekte zur<br />

Entwicklung von Indikatoren auf der Grundlage der vereinbarten Vorgehensweise. Dabei ging es darum,<br />

auf der lokalen Ebene gesammelte Erfahrungen zu berücksichtigen und auf ihnen aufzubauen, nach bereits<br />

verwendeten integrierten Indikatoren zu suchen und diese durch Änderungen bestehender Indikatoren<br />

oder durch vollständig neue Indikatoren zu ergänzen.<br />

Auf der Grundlage dieser Analyse erstellte die Arbeitsgruppe einen „ersten Vorschlag für gemeinsame Indikatoren<br />

für die lokale Nachhaltigkeit“. Diese Aufstellung mit achtzehn Indikatoren durchlief im September<br />

1999 eine dreiwöchige Konsultation mit der Gruppe von Kommunalverwaltungen. Insgesamt gingen<br />

von den 23 Kommunalverwaltungen, die zu diesem Zeitpunkt der Gruppe von Kommunalverwaltungen<br />

angehörten, 15 Antworten ein. Die Reaktion war durchweg positiv und ergab eine eindeutige Unterstützung<br />

für das Projekt. Die übermittelten ausführlichen Bemerkungen waren konstruktiv und halfen beim<br />

Übergang zum nächsten Schritt.<br />

Nach der ersten Konsultation überarbeitete die Arbeitsgruppe die Aufstellung von Indikatoren und legte<br />

der Gruppe von Kommunalverwaltungen einen „zweiten Vorschlag“ mit 20 Indikatoren vor. Dieser Vorschlag<br />

durchlief bis Mitte November 1999 eine fünfwöchige öffentliche Konsultation, während der insgesamt<br />

41 Antworten eingingen, von denen 32 von Kommunalverwaltungen aus elf europäischen Ländern<br />

(zehn Mitgliedstaaten) stammten. Die Reaktion war erneut sehr positiv und nützlich für die Arbeitsgruppe,<br />

so daß sie die Aufstellung der Indikatoren zum Abschluß bringen und sich den Einzelheiten der Methodik-<br />

Beschreibungsblätter widmen konnte, damit Datenerhebung und Überwachung auf vergleichbarer Grundlage<br />

würden erfolgen können.<br />

Die Arbeiten an der Überwachungsinitiative „Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“<br />

wurden im Dezember 1999 abgeschlossen, so daß dem offiziellen Start der Initiative auf der<br />

dritten Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden im Februar 2000 in Hannover<br />

und ihrer freiwilligen Annahme durch europäische Kommunalverwaltungen nichts mehr im Weg<br />

stand.<br />

Vollständige Informationen über diese Initiative mit Sitzungsvermerken und Arbeitsdokumenten waren<br />

während der gesamten Arbeiten der Öffentlichkeit unter nachstehender Adresse zugänglich:<br />

http://www.sustainable-cities.org/indicators/<br />

Für weitere Einzelheiten und Unterlagen konsultieren Sie bitte diese Seite.<br />

6. Die nächsten Schritte<br />

Bei dieser Initiative handelt es sich nicht um ein einmaliges Projekt, sondern um den Auftakt zu einem langfristigen<br />

Prozeß der schrittweisen Verbesserung der Überwachung der Fortschritte im Hinblick auf die Nachhaltigkeit<br />

und der Bereitstellung objektiver und vergleichbarer Informationen über die lokale Nachhaltigkeit<br />

in ganz Europa. Im Laufe der Jahre werden die Indikatoren dank der praktischen Erfahrungen mit der Anwendung<br />

dieser „ersten Generation“ europäischer gemeinsamer Indikatoren für die lokale Nachhaltigkeit auf<br />

der Grundlage einer fortgeschritteneren gemeinsamen Methodik weiterentwickelt werden, so daß ein ausgewogeneres<br />

und umfassenderes Überwachungsinstrument entsteht. Bald nach dem offiziellen Start der Überwachungsinitiative<br />

wird eine Erprobungsphase beginnen. Die Kommunalverwaltungen, die bei dieser Gelegenheit<br />

die europäischen gemeinsamen Indikatoren annehmen, nehmen an der Erprobungsphase teil und<br />

wirken an dem Prozeß der Verfeinerung dieses neuen Überwachungsinstruments mit.<br />

Das neue Überwachungsinstrument wird nicht nur die Entscheidungsfindung auf lokaler Ebene und ganz<br />

allgemein die lokale Verwaltung erleichtern, sondern auch aufzeigen, wie städtische Gebiete zur Nachhaltigkeit<br />

in Europa beitragen. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung auf besser integrierte Verwaltungsund<br />

Überwachungsverfahren.<br />

7


Anhang I: Die erste Generation europäischer Indikatoren<br />

Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung<br />

A BASISINDIKATOREN ( obligatorisch) Prinzip Nr. (siehe unten)<br />

Nr. Indikator 1 2 3 4 5 6<br />

1 Zufriedenheit der Bürger mit der Gemeinde<br />

Allgemeine Zufriedenheit der Bürger mit verschiedenen<br />

Aspekten des Lebens in der Gemeinde ✔ ✔ ✔ ✔ ✔<br />

2 Beitrag der Gemeinde zur globalen Klimaänderung<br />

CO -Emissionen (längerfristig, nämlich nach Festlegung einer<br />

2<br />

vereinfachten Methodik, wird dieser Indikator<br />

schwerpunktmäßig den ökologischen Fußabdruck betrachten) ✔ ✔ ✔ ✔<br />

3 Örtliche Mobilität und Personenverkehr<br />

Im Personenverkehr täglich zurückgelegte Entfernungen<br />

und benutzte Verkehrsträger ✔ ✔ ✔ ✔ ✔<br />

4 Örtliches Angebot an öffentlichen Grünflächen<br />

und örtliches Dienstleistungsangebot<br />

Zugang des Bürgers zu nahegelegenen öffentlichen<br />

Grünflächen und Basisdienstleistungen ✔ ✔ ✔ ✔<br />

5 Qualität der örtlichen Außenluft<br />

Anzahl der Tage mit guter Luftqualität ✔ ✔ ✔<br />

B ZUSÄTZLICHE INDIKATOREN (fakultativ) Prinzip Nr. (siehe unten)<br />

Nr. Indikator 1 2 3 4 5 6<br />

6 Schulweg<br />

Von den Kindern auf dem Schulweg benutzter Verkehrsträger ✔ ✔ ✔ ✔<br />

7 Nachhaltiges Management der Kommunalverwaltung<br />

und der örtlichen Unternehmen<br />

Anteil öffentlicher und privater Einrichtungen, die Umwelt- und<br />

Sozialmanagementverfahren angenommen haben und anwenden ✔ ✔ ✔<br />

8 Lärmbelastung<br />

Anteil der schädlichem Umweltlärm ausgesetzten Bevölkerung ✔ ✔ ✔<br />

9 Nachhaltige Bodennutzung<br />

Nachhaltige Entwicklung, Wiederherstellung und Schutz von<br />

Geländen und Gebieten in der Gemeinde ✔ ✔ ✔ ✔<br />

10 Erzeugnisse zur Förderung der Nachhaltigkeit<br />

Anteil von Erzeugnissen mit dem Umweltzeichen, Erzeugnissen<br />

aus dem ökologischen Landbau und Erzeugnissen aus fairem<br />

Handel am Gesamtverbrauch ✔ ✔ ✔ ✔<br />

Aspekte der Nachhaltigkeit, die die Grundlage für die Auswahl der Indikatoren bilden (Auszug aus der „Checkliste“):<br />

1. Gleichheit und soziale Eingliederung (Zugang aller zu angemessenen erschwinglichen Basisdienstleistungen, z. B. allgemeine<br />

und berufliche Bildung, Beschäftigung, Energie, Gesundheit, Wohnungen, Verkehr);<br />

2. Stadtmanagement/kommunale Selbstverwaltung/Demokratie (Beteiligung aller Bereiche der Gemeinde an lokalen Planungs-<br />

und Entscheidungsfindungsprozessen);<br />

3. Beziehung zwischen lokalen und globalen Fragen (Befriedigung des lokalen Bedarfs auf lokaler Ebene von der Erzeugung<br />

über den Verbrauch bis zur Entsorgung, Befriedigung von auf lokaler Ebene nicht deckbarem Bedarf unter stärkerer Beachtung<br />

der Nachhaltigkeit);<br />

4. lokale Wirtschaft (lokale Qualifikationen und lokalen Bedarf mit Möglichkeiten der Beschäftigung und anderen Möglichkeiten<br />

unter minimaler Bedrohung der natürlichen Ressourcen und der Umwelt in Einklang bringen);<br />

5. Umweltschutz (Übernahme eines Ökosystemkonzepts; Minimierung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen, der Bodennutzung,<br />

der Erzeugung von Abfällen und der Emission von Schadstoffen, Stärkung der biologischen Vielfalt);<br />

6. kulturelles Erbe/Qualität der bebauten Umwelt (Schutz, Erhalt und Wiederherstellung historischer, kultureller und architektonischer<br />

Werte, wozu Gebäude, Denkmäler, Ereignisse zählen, Verbesserung und Sicherstellung der Attraktivität und<br />

Funktionalität von Freiflächen und Gebäuden).<br />

8


✄<br />

Anhang II: Erklärung über die Annahme der Initiative<br />

„Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“<br />

Die Charta von Aalborg (1994), mit der dem politischen Engagement für eine nachhaltige Entwicklung Ausdruck<br />

verliehen wurde, verpflichtet die unterzeichnenden Städte und Gemeinden, Regelungen und Verfahren<br />

zur Überwachung und <strong>Bericht</strong>erstattung über Fortschritte auf dem Weg zur Nachhaltigkeit einzuführen. Der<br />

Aktionsplan von Lissabon (1996), eine Verpflichtung zum aktiven Engagement bei der Umsetzung der gesteckten<br />

Ziele, empfiehlt zu diesem Zweck die Nutzung von Zukunftsbeständigkeitsindikatoren. In der Mitteilung<br />

der Europäischen Kommission „Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union: Ein Aktionsrahmen“<br />

von 1998 wird unterstrichen, wie wichtig die Verwendung vergleichbarer Indikatoren bei der Bewertung des<br />

Leistungsbildes der Städte ist, und betont, daß Verfahren zur Erfolgskontrolle entwickelt werden müssen.<br />

Zu diesem Zweck hat eine Arbeitsgruppe der Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt mit Hilfe eines<br />

„Bottom-up“-Ansatzes in enger Zusammenarbeit mit Kommunalverwaltungen die Initiative „Europäische<br />

Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“ entwickelt. Sie soll Kommunalverwaltungen in ihrem<br />

Bestreben um Nachhaltigkeit unterstützen und objektive und vergleichbare Informationen über Fortschritte<br />

in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung in ganz Europa liefern. Sie baut auf gemeinsamen integrierten Indikatoren<br />

auf, die die Wechselwirkungen zwischen umweltpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten<br />

erhellen. Sie soll Veränderungen in Form von Fortschritten oder Rückschlägen auf dem Weg zur Nachhaltigkeit<br />

feststellen, wobei sie schwerpunktmäßig das Ausmaß von Veränderungen im Laufe der Zeit sowie<br />

Tendenzen und Richtungen und keine absoluten Werte erfaßt.<br />

Vor diesem Hintergrund nehme ich im Namen der Kommunalverwaltung, die ich vertrete, die zum Nutzen<br />

der lokalen Ebene, der Organe der Europäischen Gemeinschaft und der Öffentlichkeit entwickelte Initiative<br />

„Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“ als europaweite Initiative zur<br />

Überwachung der Nachhaltigkeit an. Ich werde im Rahmen des Möglichen darauf hinarbeiten, daß die<br />

europäischen gemeinsamen Indikatoren in die bestehenden Stadtverwaltungssysteme eingebunden werden,<br />

damit sie als Teil eines zukunftsorientierten Steuerungsinstruments verwendet werden. Ich verpflichte<br />

die Kommunalverwaltung, die ich vertrete,<br />

• diese europäischen gemeinsamen Indikatoren bei der Überwachung der Erfolge auf dem Weg zur<br />

Nachhaltigkeit und bei der Entwicklung lokaler Maßnahmen und Initiativen zur Förderung der Nachhaltigkeit<br />

zu verwenden;<br />

• den europäischen Organen <strong>Bericht</strong> zu erstatten, in dem Wissen, daß die Ergebnisse im erforderlichen<br />

Rahmen verwendet werden, um Erfolge herauszustellen und Gemeinschaftsmaßnahmen und -instrumente<br />

zu entwickeln;<br />

• aktiv an der Erprobungsphase und dem Verfahren mitzuwirken, das nach der Annahme beginnt und<br />

dessen Ziel darin besteht, dieses neue Überwachungsinstrument auf der Grundlage der praktischen Erfahrung<br />

mit der Verwendung der ersten Generation von europäischen gemeinsamen Indikatoren weiterzuentwickeln<br />

und aufzubauen.<br />

Mir ist bekannt, daß sich diese europäischen gemeinsamen Indikatoren als Ergänzung zu etwaigen auf nationaler<br />

oder lokaler Ebene definierten Indikatoren verstehen und daß die Mitwirkung an dieser europaweiten Initiative<br />

zur Überwachung der Nachhaltigkeit nicht davon entbindet, diese anderen ebenso wichtigen Prozesse aktiv<br />

weiter voranzutreiben. Ebenso ist mir bewußt, wie wichtig es ist, mit anderen Beteiligten wie Bürgern, Nichtregierungsorganisationen<br />

und Unternehmen zusammenzuarbeiten und in gemeinsamer Verantwortung Überwachungsmaßnahmen<br />

und andere Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung durchzuführen.<br />

Erklärt auf der dritten Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden vom 9. bis<br />

12. Februar 2000 in Hannover<br />

Unterzeichnet,<br />

9<br />

Unterschrift<br />

Datum...............................................<br />

Bitte wenden!


Name: ...........................................................................................................................................<br />

Position: ........................................................................................................................................<br />

Kommunalverwaltung: .................................................................................................................<br />

Land : ............................................................................................................................................<br />

Ansprechpartner (Sachbearbeiter): ................................................................................................<br />

Tel./Fax: ........................................................................................................................................<br />

E-Mail:...........................................................................................................................................<br />

äi h K i i<br />

Bitte zurücksenden an:<br />

Europâische Kommission<br />

Generaldirektion Umwelt, Unit B.3 (BU-5 04/143)<br />

Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel<br />

oder Fax (32-2) 296 95 61<br />

10


ANHANG III:<br />

Mitglieder der Arbeitsgruppe<br />

Nédialka Sougareva, Vorsitz<br />

Ministère de l’aménagement du territoire et de<br />

l’environnement<br />

Susann Pauli<br />

Europäische Kommission,<br />

Generaldirektion Umwelt (D3)<br />

Mireille Grubert<br />

Europäische Kommission,<br />

Generaldirektion Regionalpolitik (A1)<br />

Ivone Pereira Martins<br />

Europäische Umweltagentur<br />

Maria Berrini<br />

Ambiente Italia<br />

Martin Fodor<br />

Local Government Association, UK<br />

Salvador Rueda<br />

Generalitat de Catalunya, Dept. De Medi<br />

Ambiente<br />

Jon Möller<br />

Stockholms stad, Miljöförvaltningen<br />

Theo Breumelhof<br />

Gemeente Den Haag, Stadsadministratie<br />

Dr. Hans-Wolf Zirkwitz<br />

Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz und<br />

Gesundheitsförderung<br />

Michele Ferrari<br />

Comune di Ferrara, Sezione Ambiente<br />

Françoise Onclincx<br />

Institut bruxellois pour la gestion de<br />

l’environnement<br />

Anthony Van de Ven<br />

Eurocities<br />

Christine Moissinac, Techniche Unterstützung<br />

Alphaville<br />

Europäische Kommission<br />

Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung<br />

Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften<br />

2000 – 11 S. – 21 x 29,7 cm<br />

ISBN 92-828-9416-9<br />

11<br />

ANHANG IV:<br />

Kommunalverwaltungen und<br />

Zusammenschlüsse von<br />

Kommunalverwaltungen, die an<br />

den Arbeiten mitgewirkt haben<br />

Kommunalverwaltungen:<br />

Århus (Kommune), DK<br />

Birmingham (City), UK<br />

Bristol (City), UK<br />

Burgos (Ayuntamiento), E<br />

Cassà de la Selva (Ajuntament), E<br />

Catania (Comune), I<br />

København (By), DK<br />

Den Haag (Stad), NL<br />

Faro (Câmara Municipal), P<br />

Ferrara (Comune), I<br />

Gdan‘sk (Municipality), PL<br />

Heidelberg (Stadt), D<br />

Helsingborg (Stad), S<br />

Helsinki (Kaupunki), FIN<br />

Hämeenlinna (Kaupunki), FIN<br />

Leicester (City), UK<br />

Leipzig (Stadt), D<br />

Lisboa (Câmara Municipal), P<br />

Lyon (Communauté urbaine), F<br />

Malmö (Stad), S<br />

Malvern Hills (District), UK<br />

Modena (Provincia), I<br />

Molfetta (Città), I<br />

München (Stadt), D<br />

Oslo (City), NO<br />

Parma (Comune), I<br />

Sabadell (Ajuntament), E<br />

Southampton (City), UK<br />

Southwark (London Borough), UK<br />

Stockholm (Stad), S<br />

Torino (Provincia), I<br />

Torino (Città), I<br />

Vitoria-Gasteiz (Ayuntamiento), E<br />

Wrexham (Borough), UK<br />

Zusammenschlüsse von<br />

Kommunalverwaltungen:<br />

Agenzia Sviluppo Nord Milano SpA<br />

Kommunernes Landsforening, DK<br />

XARXA network, E<br />

Øresund region – Öresunds Kommittén<br />

DK und S


Europäische Kommission<br />

Weitere Auskünfte erteilt Europâische Kommission,<br />

Generaldirektion Umwelt, Unit B.3 (BU-5 04/143), Rue de la Loi, 200<br />

B-1049 Brüssel, Fax (32-2) 296 95 61,<br />

E-Mail: env-eci@cec.eu.int<br />

AMT FÜR AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN<br />

DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN<br />

L-2985 Luxembourg<br />

ISBN 92-828-9416-9<br />

9 789282 894163<br />

14 16 KH-29-00-909-DE-C

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