Technischer Bericht
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Europäische<br />
Europäische Indikatoren<br />
Indikatoren für eine<br />
lokale lokale<br />
nachhaltige<br />
nachhaltige Entwicklung<br />
Entwicklung<br />
<strong>Technischer</strong> <strong>Bericht</strong><br />
Europäische Kommission
Inhalt<br />
Vorwort ...................................................................................................................................... 3<br />
1. Einleitung ............................................................................................................................... 4<br />
2. Der politische Hintergrund in Europa .................................................................................... 4<br />
3. Ziele....................................................................................................................................... 5<br />
4. Grundlagen und Voraussetzungen ......................................................................................... 6<br />
5. Verfahren und Vorgehensweise .............................................................................................. 6<br />
6. Die nächsten Schritte ............................................................................................................. 7<br />
Anhang I: Die erste Generation europäischer Indikatoren..................................................... 8<br />
Anhang II: Erklärung über die Annahme der Initiative „Europäische Indikatoren für eine<br />
nachhaltige lokale Entwicklung“ ............................................................................ 9<br />
Anhang III: Mitglieder der Arbeitsgruppe ............................................................................... 11<br />
Anhang IV: Kommunalverwaltungen und Zusammenschlüsse von Kommunalverwaltungen,<br />
die an den Arbeiten mitgewirkt haben................................................................. 11<br />
Verfasser: Arbeitsgruppe Messung, Überwachung und Bewertung auf dem Gebiet der lokalen Nachhaltigkeit,<br />
Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt<br />
Herausgeber: Generaldirektion Umwelt<br />
Beitrag der Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt zur Europäischen Kampagne zukunftsbeständiger<br />
Städte und Gemeinden und zur dritten Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige<br />
Städte und Gemeinden vom 9.-12. Februar 2000 in Hannover<br />
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa<br />
(http://europa.eu.int).<br />
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.<br />
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2000<br />
ISBN 92-828-9416-9<br />
© Europäische Gemeinschaften, 2000<br />
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.<br />
Printed in Italy<br />
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER<br />
http://www.sustainable-cities.org/indicators/<br />
EUROCITIES Europäische Umweltagentur<br />
Initiative der Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt<br />
Generaldirektion Umwelt, Europäische Kommission<br />
2<br />
Europäische Kommission
Vorwort<br />
Es ist mir eine Ehre, Ihnen die neue Überwachungsinitiative „Europäische Indikatoren für eine<br />
nachhaltige lokale Entwicklung“ vorstellen zu dürfen. Zwei ihrer Merkmale verleihen ihr ihren besonders<br />
innovativen Charakter. Da ist zum einen die Tatsache, daß sie schwerpunktmäßig Indikatoren gewidmet<br />
ist, die die Wechselbeziehungen zwischen umweltpolitischen, sozialen und wirtschaftlichen<br />
Fragestellungen widerspiegeln: Dies ist ein wichtiger Schritt zu neuen, besser integrierten<br />
Überwachungsverfahren. Zum anderen wird es durch sie erstmals möglich, auf lokaler Ebene in ganz<br />
Europa vergleichbare Informationen über Fortschritte in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung zu<br />
sammeln. Letztgenanntes läßt sich nur dann realisieren, wenn eine große Zahl von<br />
Kommunalverwaltungen diese Überwachungsinitiative annimmt.<br />
Vielleicht ist Ihnen bekannt, daß die Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt kürzlich<br />
reaktiviert worden ist. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um den Mitgliedern der ersten Arbeitsgruppe<br />
der Sachverständigengruppe für die harte Arbeit zu danken, die sie in diese Initiative gesteckt haben.<br />
Des weiteren möchte ich dem französischen Ministerium für Raumordnung und Umwelt meinen Dank<br />
für die Übernahme des Vorsitzes der Gruppe und die Gewährung technischer Unterstützung<br />
aussprechen. Außerdem gilt mein Dank Eurocities für ihre Arbeit als Verbindungsstelle zwischen der<br />
Arbeitsgruppe und Kommunalverwaltungen in ganz Europa.<br />
Schließlich möchte ich den zahlreichen Kommunalverwaltungen danken, die aktiv an der Entwicklung<br />
dieser Initiative mitgewirkt haben, und meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, daß sie in noch größerer<br />
Zahl den nächsten Schritt tun werden und die „erste Generation“ dieser integrierten Indikatoren<br />
annehmen und sich an der jetzt beginnenden Erprobungsphase beteiligen werden. Die größte<br />
Herausforderung, die sich den Kommunalverwaltungen, die dazu bereit sind, stellen wird, ist die<br />
Notwendigkeit, Mittel und Wege der Zusammenarbeit über Wirtschaftszweige und Ebenen hinweg<br />
sowohl innerhalb der Gemeinde als auch im größeren lokalen Zusammenhang zu erschließen, damit<br />
eine effiziente Arbeit mit diesen integrierten Indikatoren möglich wird.<br />
Nach dem auf der Konferenz von Aalborg im Jahr 1994 bekundeten politischen Engagement und dem auf<br />
der Konferenz von Lissabon im Jahr 1996 gezeigten aktiven Engagement ist der Startschuß zu dieser Initiative<br />
auf der Konferenz von Hannover ein Meilenstein auf dem Weg zur Nachhaltigkeit auf lokaler Ebene.<br />
3<br />
Margot Wallström<br />
Umweltkommissarin<br />
Mitglied der Europäischen Kommission<br />
Die Entwicklung europäischer Indikatoren für die lokale Nachhaltigkeit geht auf eine gemeinsame Initiative<br />
der Europäischen Kommission (GD Umwelt), der Europäischen Umweltagentur und der 1991 von<br />
der Europäischen Kommission eingesetzten Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt zurück.<br />
Ziel der Initiative ist es, lokale Gebietskörperschaften in Europa dazu anzuhalten, bei der Bemessung der<br />
zu verzeichnenden Fortschritte in Richtung auf eine nachhaltige lokale Entwicklung gemeinsame Indikatoren<br />
zugrunde zu legen.<br />
Die nötigen Arbeiten wurden von einer im Juni 1999 eingesetzten Arbeitsgruppe übernommen. Den Mitgliedern<br />
dieser Gruppe möchte ich für ihre Bereitschaft und den gezeigten Einsatz meinen Dank aussprechen.<br />
Die GD Umwelt kümmerte sich vorbildlich um die Koordinierung der Arbeit und die Verwaltung der<br />
Gruppe.<br />
Das französische Ministerium für Raumordnung und Umwelt leistete der Gruppe bei der Erstellung dieses<br />
<strong>Bericht</strong>s technische Unterstützung.<br />
Die Indikatoren für die lokale Nachhaltigkeit sind als Vorschlag für Indikatoren der „ersten Generation“<br />
zu betrachten. Wir hoffen, daß die Kommunalverwaltungen in Europa uns durch Übermittlung ihrer Bemerkungen,<br />
Änderungen oder neuen Vorschläge bei der Fortführung und Verbesserung dieses Prozesses<br />
behilflich sein werden.<br />
Nedialka Sougareva<br />
Vorsitzende der Arbeitsgruppe<br />
Vertreterin Frankreichs in der Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt
1. Einleitung<br />
Die europaweite Initiative zur Überwachung der Nachhaltigkeit „Europäische Indikatoren für eine nachhaltige<br />
lokale Entwicklung“ wurde von einer Arbeitsgruppe der Sachverständigengruppe für die städtische<br />
Umwelt ( 1 ) mit Hilfe eines „Bottom-up“-Ansatzes in enger Zusammenarbeit mit Kommunalverwaltungen<br />
in ganz Europa entwickelt.<br />
Ziel der Überwachungsinitiative ist es, Kommunalverwaltungen in ihrem Bestreben um Nachhaltigkeit zu<br />
unterstützen und objektive und vergleichbare Informationen über Fortschritte in Richtung einer nachhaltigen<br />
Entwicklung in ganz Europa zu liefern. Sie baut auf gemeinsamen integrierten Indikatoren auf, wobei<br />
jeder Indikator die Wechselwirkungen zwischen umweltpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten<br />
erhellt. Mit der Initiative sollen Fortschritte und Rückschläge auf dem Weg zur Nachhaltigkeit bemessen<br />
werden, wobei der Schwerpunkt auf dem Ausmaß von Veränderungen im Laufe der Zeit sowie Tendenzen<br />
und Richtungen und nicht auf absoluten Werten liegt.<br />
Kommunalverwaltungen in ganz Europa sind aufgerufen, sich an der Überwachungsinitiative zu beteiligen,<br />
indem sie die europäischen gemeinsamen Indikatoren annehmen und sie in ihre bestehenden Stadtverwaltungssysteme<br />
einbinden, sowie während der sich anschließenden Erprobungsphase aktiv an der<br />
Weiterentwicklung dieser freiwillig vereinbarten Indikatoren mitzuwirken.<br />
Diese Beteiligung sollte auf der Prämisse aufbauen, daß sich die europäischen gemeinsamen Indikatoren<br />
als Ergänzung zu etwaigen auf nationaler oder lokaler Ebene festgelegten Indikatoren verstehen und daß<br />
die Mitwirkung an dieser europaweiten Initiative zur Überwachung der Nachhaltigkeit nicht davon entbindet,<br />
diese anderen ebenso wichtigen Prozesse weiter voranzutreiben oder mit anderen Beteiligten wie<br />
Bürgern, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen zusammenzuarbeiten und in gemeinsamer Verantwortung<br />
Überwachungsmaßnahmen und andere Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung durchzuführen.<br />
2. Der politische Hintergrund in Europa<br />
Der politische Hintergrund dieser Bemühungen in Europa läßt sich über mehrere Jahre zurückverfolgen:<br />
vom Fünften Umweltaktionsprogramm und den Vereinbarungen von Rio von 1992, über die Aalborg-<br />
Charta von 1994 und den <strong>Bericht</strong> „Zukunftsfähige Städte in Europa“ von 1996 bis zur Mitteilung „Nachhaltige<br />
Stadtentwicklung in der Europäischen Union: Ein Aktionsrahmen“ von 1998.<br />
Eingeleitet wurde die Politik der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung 1992 mit dem<br />
Fünften Umweltaktionsprogramm. Diese Politik wurde in der Folgezeit ausgeweitet, zuletzt durch den Vertrag<br />
von Amsterdam, mit dem die Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung zu einem ausdrücklichen<br />
Ziel der Europäischen Union erhoben wurde.<br />
Auf dem Weltgipfel von Rio im Jahr 1992 unterzeichneten die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten<br />
nur wenige Monate nach der Verabschiedung des Fünften Umweltaktionsprogramms das Protokoll<br />
der Agenda 21. In Kapitel 28 der Agenda 21 ist folgendes vorgesehen: „Bis 1996 soll sich die Mehrzahl<br />
der Kommunalverwaltungen der einzelnen Länder gemeinsam mit ihren Bürgern einem Konsultationsprozeß<br />
unterzogen haben und einen Konsens hinsichtlich einer ‚kommunalen Agenda 21‘ für die Gemeinschaft<br />
erzielt haben“. Die Europäische Kommission verpflichtete sich zur Unterstützung der kommunalen<br />
Agenda 21 als Bestandteil ihrer Verpflichtungen aus der Rio-Konferenz.<br />
( 1 ) Die Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt war 1991 von der Kommission mit der Aufgabe eingesetzt worden,<br />
Überlegungen darüber anzustellen, wie sich in künftige Strategien zur Städte- und Bodennutzungsplanung Ziele des<br />
Umweltschutzes einbeziehen lassen, und die Kommission hinsichtlich der Mittel und Wege zu beraten, die eine stärkere<br />
Einbeziehung des Aspekts „städtische Umwelt“ in die gemeinschaftliche Umweltpolitik ermöglichen. 1993 rief die<br />
Sachverständigengruppe gemeinsam mit der Europäischen Kommission das Projekt „Zukunftsfähige Städte“ ins Leben.<br />
Die Sachverständigengruppe wurde 1999 im Anschluß an die Verabschiedung der Mitteilung Nachhaltige Stadtentwicklung<br />
in der Europäischen Union: Ein Aktionsrahmen [KOM(98) 605] reaktiviert, um bei der Entwicklung von Maßnahmen<br />
und Instrumenten auf europäischer Ebene in den von der Mitteilung erfaßten Bereichen fachliche Beratung und Unterstützung<br />
zu leisten. Die Gruppe setzt sich nunmehr aus weniger Mitgliedern zusammen und arbeitet nach einer neuen<br />
Methode auf der Grundlage einer geringen Anzahl von themenbezogenen Arbeitsgruppen.<br />
4
Entscheidend auf dem Weg zur Nachhaltigkeit ist die Notwendigkeit, die Auswirkungen städtischen Lebens<br />
zu bemessen und die Fortschritte der kommunalen Agenda 21 zu überwachen, die für sich allein ein<br />
wichtiges Element der Folgemaßnahmen von Rio darstellt. Die Charta von Aalborg (1994) spiegelt diese<br />
Notwendigkeit wider, indem sie die unterzeichnenden Städte und Gemeinden verpflichtet, kommunale<br />
Aktionspläne für die Nachhaltigkeit aufzustellen und Regelungen und Verfahren zur projektbegleitenden<br />
Überwachung und <strong>Bericht</strong>erstattung über die Umsetzung des Programms einzurichten. Die Charta von<br />
Aalborg unterstreicht die Notwendigkeit, bei umweltpolitischen Bemühungen und bei der Umweltüberwachung<br />
Indikatoren für die „Zukunftsbeständigkeit städtischer Systeme“ zu verwenden, während der Aktionsplan<br />
von Lissabon (1996) auf die Nutzung von Zukunftsbeständigkeitsindikatoren für die Erfassung<br />
des Ist-Zustands und die Erfolgskontrolle hinweist.<br />
Der <strong>Bericht</strong> „Zukunftsfähige Städte in Europa“ (1996) empfiehlt die Verwendung von Indikatoren zur Messung<br />
von Fortschritten in Richtung Nachhaltigkeit, wobei er die Notwendigkeit unterstreicht, den Schwerpunkt<br />
nicht nur auf Indikatoren für die physische Nachhaltigkeit zu legen, sondern auch auf die Entwicklung<br />
von Indikatoren für nachhaltigere Lebensweisen hinzuarbeiten, um die physische Nachhaltigkeit mit<br />
dem Gemeinwohl in Einklang zu bringen.<br />
Mit ihrer Mitteilung Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union: Ein Aktionsrahmen [KOM(98)<br />
605] unterstrich die Europäische Kommission die Bedeutung, die der genauen Bewertung bestehender und<br />
geplanter Maßnahmen zur Unterstützung der Nachhaltigkeit auf lokaler Ebene zukommt, und wies auf die<br />
Notwendigkeit hin, Verfahren zur Erfolgskontrolle im Rahmen der kommunalen Agenda 21 zu erforschen.<br />
Darüber hinaus wird in der Mitteilung die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks städtischer Aktivitäten<br />
als ein übergreifendes politisches Ziel genannt, was bedeutet, daß Möglichkeiten zur Bemessung dieses<br />
Fußabdrucks zu erschließen sind und die Verringerung von Umweltauswirkungen mit den Verfahren im<br />
Rahmen der kommunalen Agenda 21 zu verbinden ist.<br />
Parallel zu den dargestellten politischen Entwicklungen auf europäischer Ebene wurde auf lokaler Ebene<br />
der Ruf nach „Standardindikatoren“ laut, die einen gewissen Grad an Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen<br />
Städten und Gemeinden gewährleisten und die die „spezifischen“ Indikatoren ergänzen, die lokale<br />
Fragen und Ziele widerspiegeln und somit von Kommune zu Kommune variieren. Ferner forderte kürzlich<br />
der Weltbund der Partnerstädte bei der Verwendung von Indikatoren „vertikale Partnerschaften“ zwischen<br />
Kommunalverwaltungen und Stellen wie der Europäischen Kommission.<br />
3. Ziele<br />
Mit der Überwachungsinitiative „Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“ soll<br />
den obengenannten Erfordernissen Rechnung getragen werden. Indem die Initiative auf den Ergebnissen<br />
anderer einschlägiger Projekte aufbaut, festigt und vertieft sie bestehende Erfahrungen und ermöglicht so<br />
den Schritt zu neuen, integrierteren Überwachungsverfahren.<br />
Ziel der Überwachungsinitiative ist es, Kommunalverwaltungen in ihrem Bestreben um Nachhaltigkeit zu<br />
unterstützen und objektive und vergleichbare Informationen über Fortschritte in Richtung einer nachhaltigen<br />
Entwicklung in ganz Europa zu liefern.<br />
Aus der Sicht der Kommunalverwaltungen ist die Überwachungsinitiative ein nützliches Werkzeug zur<br />
Überwachung der Fortschritte in Richtung Nachhaltigkeit, das die Weiterentwicklung von Verfahren und<br />
Initiativen zur Förderung der Nachhaltigkeit auf lokaler Ebene ermöglicht. Ferner gibt sie Aufschluß darüber,<br />
wie eine bestimmte Gemeinde oder Stadt im Vergleich zu anderen abschneidet, so daß sie ihre Stärken<br />
und Schwächen erkennen und feststellen kann, wo sie möglicherweise von anderen lernen kann.<br />
Ferner wird die Überwachungsinitiative eine Reihe von europaweiten Maßnahmen und Instrumenten stärken,<br />
die in zunehmendem Maße eingesetzt werden, um die Bemühungen auf lokaler Ebene zu unterstützen<br />
und zu fördern. Sie wird als Instrument zur Bewertung von Initiativen wie dem europäischen Preis<br />
„Zukunftsbeständige Städte“ und seinem Nachfolger oder der Datenbank über optimale Verfahren für die<br />
Stadtentwicklung und Zukunftsfähigkeit von Städten dienen und dabei helfen, gute Verfahren in Europa<br />
objektiver zu erkennen. Durch vergleichbare Informationen, die eine Erfolgsbewertung und Erkennung<br />
von Tendenzen ermöglichen, werden die Kommunalverwaltungen in steigendem Umfang von diesen<br />
Maßnahmen und Instrumenten profitieren können.<br />
5
4. Grundlagen und Voraussetzungen<br />
Die Entwicklung dieser Überwachungsinitiative wurde von einer Reihe von Grundlagen und Voraussetzungen<br />
geleitet, die Fragen wie die folgenden betreffen: Was sind Indikatoren für die lokale Nachhaltigkeit, wie<br />
kann die Überwachung optimiert werden, wie kann eine Vergleichbarkeit erzielt werden?<br />
Zugrunde liegt der Initiative die Hauptaussage, daß eine zukunftsbeständige Stadt mehr ist als nur eine Stadt<br />
mit einer sauberen Umwelt. Indikatoren für die lokale Nachhaltigkeit müssen daher über traditionelle Umweltindikatoren<br />
hinausgehen. Auch den sektorbezogenen Ansatz müssen sie hinter sich lassen, bei dem mit<br />
„Nachhaltigkeitsindikatoren“ Indikatoren gemeint sind, die den einzelnen Bereichen Umwelt, Wirtschaft<br />
und Soziales zugeordnet sind, ohne daß die Verbindungen zwischen den Bereichen nachvollzogen werden.<br />
Um auf dem Weg zu neuen und besseren Überwachungsverfahren wirkliche Fortschritte erzielen zu können,<br />
sah man sich daher gezwungen, sich der Herausforderung zu stellen, für die lokale Nachhaltigkeit eigene Indikatoren<br />
zu bestimmen, nämlich integrierte Indikatoren, die die Wechselwirkungen zwischen umweltpolitischen,<br />
wirtschaftlichen und sozialen Aspekten erhellen.<br />
Da neue und bessere Überwachungsverfahren angestrebt werden, ist außerdem vorauszusetzen, daß die Bestimmung<br />
der Indikatoren auf der Grundlage des derzeitigen Wissensstandes erfolgen muß, womit voraussichtlich<br />
neuer Datenerhebungsbedarf einhergehen wird. Daher wurde die Bestimmung neuen Datenerhebungsbedarfs<br />
als notwendiger Schritt auf dem Weg zur Weiterentwicklung der derzeitigen Verfahren und<br />
nicht als ein Hindernis für die Einführung neuer integrierter Indikatoren angesehen.<br />
Der Vergleich soll vorrangig auf relativen Werten basieren, d. h., er soll schwerpunktmäßig das Ausmaß<br />
der Veränderungen im Laufe der Zeit sowie Tendenzen und Richtungen und keine absoluten Werte erfassen.<br />
Verglichen werden somit die „zu verzeichnenden Fortschritte“ und nicht der „derzeitige Stand“. Es<br />
wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß ungeachtet des Ausgangspunktes jede einzelne Gemeinde auf<br />
Nachhaltigkeit hinarbeiten kann, wobei die Länge des Weges in gewisser Hinsicht unerheblich ist. Wichtig<br />
ist, daß die getroffenen Maßnahmen geeignet sind, die Gemeinde ein Stück weiter in die richtige Richtung<br />
zu bringen. Ziel der neuen Überwachungsinitiative ist es somit, die Erfolge auf dem Weg zur Nachhaltigkeit<br />
zu bemessen.<br />
5. Verfahren und Vorgehensweise<br />
Für die Ausarbeitung dieser Überwachungsinitiative ist eine Arbeitsgruppe der Sachverständigengruppe für<br />
die städtische Umwelt verantwortlich. Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe gehörten u. a.:<br />
• eine Analyse der im Rahmen anderer Projekte entwickelten Städteindikatoren<br />
und Methoden zur Bewertung des ökologischen Fußabdrucks,<br />
• eine Beurteilung ihrer Eignung für ein europaweites System und ihrer Relevanz<br />
für die lokale Nachhaltigkeit,<br />
• die Erarbeitung von Vorschlägen für gemeinsame Indikatoren für die lokale Nachhaltigkeit<br />
im Zusammenhang mit der Erfassung des ökologischen Fußabdrucks.<br />
Die Arbeit wurde in enger Zusammenarbeit mit einer Gruppe von Kommunalverwaltungen durchgeführt,<br />
die eingesetzt worden war, um sicherzustellen, daß möglichst viele Kommunalverwaltungen bei der Bestimmung<br />
und Festlegung der Indikatoren aktiv mitwirken können. Die Aufgaben der Gruppe von Kommunalverwaltungen<br />
bestand u. a. darin, die Arbeit der Arbeitsgruppe zu unterstützen und einen Beitrag<br />
dazu zu leisten und umfaßte insbesondere<br />
• die Bereitstellung von Material über praktische Erfahrungen für die Arbeitsgruppe<br />
für die Erstellung des <strong>Bericht</strong>s über den gegenwärtigen Stand,<br />
• die Wahrnehmung der Aufgaben des Gesprächspartners, der Prüfstelle und der<br />
Bewertungsinstanz für die Vorschläge der Arbeitsgruppe.<br />
6
Die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur haben die Arbeiten unterstützt.<br />
Die Arbeitsgruppe, die ihre Arbeit im Frühjahr 1999 aufgenommen hat, ist sechsmal zusammengekommen.<br />
Ihre erste Aufgabe bestand darin, Kriterien für die Auswahl der integrierten Indikatoren festzulegen.<br />
Dazu wurden sowohl allgemeine Kriterien als auch Nachhaltigkeitskriterien entwickelt, woraus sich eine<br />
gemeinsame Vorgehensweise für die Auswahl und Festlegung der Indikatoren ergab. Den Sommer über<br />
widmete sich die Arbeitsgruppe den Vorarbeiten und analysierte bestehende Initiativen und Projekte zur<br />
Entwicklung von Indikatoren auf der Grundlage der vereinbarten Vorgehensweise. Dabei ging es darum,<br />
auf der lokalen Ebene gesammelte Erfahrungen zu berücksichtigen und auf ihnen aufzubauen, nach bereits<br />
verwendeten integrierten Indikatoren zu suchen und diese durch Änderungen bestehender Indikatoren<br />
oder durch vollständig neue Indikatoren zu ergänzen.<br />
Auf der Grundlage dieser Analyse erstellte die Arbeitsgruppe einen „ersten Vorschlag für gemeinsame Indikatoren<br />
für die lokale Nachhaltigkeit“. Diese Aufstellung mit achtzehn Indikatoren durchlief im September<br />
1999 eine dreiwöchige Konsultation mit der Gruppe von Kommunalverwaltungen. Insgesamt gingen<br />
von den 23 Kommunalverwaltungen, die zu diesem Zeitpunkt der Gruppe von Kommunalverwaltungen<br />
angehörten, 15 Antworten ein. Die Reaktion war durchweg positiv und ergab eine eindeutige Unterstützung<br />
für das Projekt. Die übermittelten ausführlichen Bemerkungen waren konstruktiv und halfen beim<br />
Übergang zum nächsten Schritt.<br />
Nach der ersten Konsultation überarbeitete die Arbeitsgruppe die Aufstellung von Indikatoren und legte<br />
der Gruppe von Kommunalverwaltungen einen „zweiten Vorschlag“ mit 20 Indikatoren vor. Dieser Vorschlag<br />
durchlief bis Mitte November 1999 eine fünfwöchige öffentliche Konsultation, während der insgesamt<br />
41 Antworten eingingen, von denen 32 von Kommunalverwaltungen aus elf europäischen Ländern<br />
(zehn Mitgliedstaaten) stammten. Die Reaktion war erneut sehr positiv und nützlich für die Arbeitsgruppe,<br />
so daß sie die Aufstellung der Indikatoren zum Abschluß bringen und sich den Einzelheiten der Methodik-<br />
Beschreibungsblätter widmen konnte, damit Datenerhebung und Überwachung auf vergleichbarer Grundlage<br />
würden erfolgen können.<br />
Die Arbeiten an der Überwachungsinitiative „Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“<br />
wurden im Dezember 1999 abgeschlossen, so daß dem offiziellen Start der Initiative auf der<br />
dritten Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden im Februar 2000 in Hannover<br />
und ihrer freiwilligen Annahme durch europäische Kommunalverwaltungen nichts mehr im Weg<br />
stand.<br />
Vollständige Informationen über diese Initiative mit Sitzungsvermerken und Arbeitsdokumenten waren<br />
während der gesamten Arbeiten der Öffentlichkeit unter nachstehender Adresse zugänglich:<br />
http://www.sustainable-cities.org/indicators/<br />
Für weitere Einzelheiten und Unterlagen konsultieren Sie bitte diese Seite.<br />
6. Die nächsten Schritte<br />
Bei dieser Initiative handelt es sich nicht um ein einmaliges Projekt, sondern um den Auftakt zu einem langfristigen<br />
Prozeß der schrittweisen Verbesserung der Überwachung der Fortschritte im Hinblick auf die Nachhaltigkeit<br />
und der Bereitstellung objektiver und vergleichbarer Informationen über die lokale Nachhaltigkeit<br />
in ganz Europa. Im Laufe der Jahre werden die Indikatoren dank der praktischen Erfahrungen mit der Anwendung<br />
dieser „ersten Generation“ europäischer gemeinsamer Indikatoren für die lokale Nachhaltigkeit auf<br />
der Grundlage einer fortgeschritteneren gemeinsamen Methodik weiterentwickelt werden, so daß ein ausgewogeneres<br />
und umfassenderes Überwachungsinstrument entsteht. Bald nach dem offiziellen Start der Überwachungsinitiative<br />
wird eine Erprobungsphase beginnen. Die Kommunalverwaltungen, die bei dieser Gelegenheit<br />
die europäischen gemeinsamen Indikatoren annehmen, nehmen an der Erprobungsphase teil und<br />
wirken an dem Prozeß der Verfeinerung dieses neuen Überwachungsinstruments mit.<br />
Das neue Überwachungsinstrument wird nicht nur die Entscheidungsfindung auf lokaler Ebene und ganz<br />
allgemein die lokale Verwaltung erleichtern, sondern auch aufzeigen, wie städtische Gebiete zur Nachhaltigkeit<br />
in Europa beitragen. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung auf besser integrierte Verwaltungsund<br />
Überwachungsverfahren.<br />
7
Anhang I: Die erste Generation europäischer Indikatoren<br />
Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung<br />
A BASISINDIKATOREN ( obligatorisch) Prinzip Nr. (siehe unten)<br />
Nr. Indikator 1 2 3 4 5 6<br />
1 Zufriedenheit der Bürger mit der Gemeinde<br />
Allgemeine Zufriedenheit der Bürger mit verschiedenen<br />
Aspekten des Lebens in der Gemeinde ✔ ✔ ✔ ✔ ✔<br />
2 Beitrag der Gemeinde zur globalen Klimaänderung<br />
CO -Emissionen (längerfristig, nämlich nach Festlegung einer<br />
2<br />
vereinfachten Methodik, wird dieser Indikator<br />
schwerpunktmäßig den ökologischen Fußabdruck betrachten) ✔ ✔ ✔ ✔<br />
3 Örtliche Mobilität und Personenverkehr<br />
Im Personenverkehr täglich zurückgelegte Entfernungen<br />
und benutzte Verkehrsträger ✔ ✔ ✔ ✔ ✔<br />
4 Örtliches Angebot an öffentlichen Grünflächen<br />
und örtliches Dienstleistungsangebot<br />
Zugang des Bürgers zu nahegelegenen öffentlichen<br />
Grünflächen und Basisdienstleistungen ✔ ✔ ✔ ✔<br />
5 Qualität der örtlichen Außenluft<br />
Anzahl der Tage mit guter Luftqualität ✔ ✔ ✔<br />
B ZUSÄTZLICHE INDIKATOREN (fakultativ) Prinzip Nr. (siehe unten)<br />
Nr. Indikator 1 2 3 4 5 6<br />
6 Schulweg<br />
Von den Kindern auf dem Schulweg benutzter Verkehrsträger ✔ ✔ ✔ ✔<br />
7 Nachhaltiges Management der Kommunalverwaltung<br />
und der örtlichen Unternehmen<br />
Anteil öffentlicher und privater Einrichtungen, die Umwelt- und<br />
Sozialmanagementverfahren angenommen haben und anwenden ✔ ✔ ✔<br />
8 Lärmbelastung<br />
Anteil der schädlichem Umweltlärm ausgesetzten Bevölkerung ✔ ✔ ✔<br />
9 Nachhaltige Bodennutzung<br />
Nachhaltige Entwicklung, Wiederherstellung und Schutz von<br />
Geländen und Gebieten in der Gemeinde ✔ ✔ ✔ ✔<br />
10 Erzeugnisse zur Förderung der Nachhaltigkeit<br />
Anteil von Erzeugnissen mit dem Umweltzeichen, Erzeugnissen<br />
aus dem ökologischen Landbau und Erzeugnissen aus fairem<br />
Handel am Gesamtverbrauch ✔ ✔ ✔ ✔<br />
Aspekte der Nachhaltigkeit, die die Grundlage für die Auswahl der Indikatoren bilden (Auszug aus der „Checkliste“):<br />
1. Gleichheit und soziale Eingliederung (Zugang aller zu angemessenen erschwinglichen Basisdienstleistungen, z. B. allgemeine<br />
und berufliche Bildung, Beschäftigung, Energie, Gesundheit, Wohnungen, Verkehr);<br />
2. Stadtmanagement/kommunale Selbstverwaltung/Demokratie (Beteiligung aller Bereiche der Gemeinde an lokalen Planungs-<br />
und Entscheidungsfindungsprozessen);<br />
3. Beziehung zwischen lokalen und globalen Fragen (Befriedigung des lokalen Bedarfs auf lokaler Ebene von der Erzeugung<br />
über den Verbrauch bis zur Entsorgung, Befriedigung von auf lokaler Ebene nicht deckbarem Bedarf unter stärkerer Beachtung<br />
der Nachhaltigkeit);<br />
4. lokale Wirtschaft (lokale Qualifikationen und lokalen Bedarf mit Möglichkeiten der Beschäftigung und anderen Möglichkeiten<br />
unter minimaler Bedrohung der natürlichen Ressourcen und der Umwelt in Einklang bringen);<br />
5. Umweltschutz (Übernahme eines Ökosystemkonzepts; Minimierung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen, der Bodennutzung,<br />
der Erzeugung von Abfällen und der Emission von Schadstoffen, Stärkung der biologischen Vielfalt);<br />
6. kulturelles Erbe/Qualität der bebauten Umwelt (Schutz, Erhalt und Wiederherstellung historischer, kultureller und architektonischer<br />
Werte, wozu Gebäude, Denkmäler, Ereignisse zählen, Verbesserung und Sicherstellung der Attraktivität und<br />
Funktionalität von Freiflächen und Gebäuden).<br />
8
✄<br />
Anhang II: Erklärung über die Annahme der Initiative<br />
„Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“<br />
Die Charta von Aalborg (1994), mit der dem politischen Engagement für eine nachhaltige Entwicklung Ausdruck<br />
verliehen wurde, verpflichtet die unterzeichnenden Städte und Gemeinden, Regelungen und Verfahren<br />
zur Überwachung und <strong>Bericht</strong>erstattung über Fortschritte auf dem Weg zur Nachhaltigkeit einzuführen. Der<br />
Aktionsplan von Lissabon (1996), eine Verpflichtung zum aktiven Engagement bei der Umsetzung der gesteckten<br />
Ziele, empfiehlt zu diesem Zweck die Nutzung von Zukunftsbeständigkeitsindikatoren. In der Mitteilung<br />
der Europäischen Kommission „Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union: Ein Aktionsrahmen“<br />
von 1998 wird unterstrichen, wie wichtig die Verwendung vergleichbarer Indikatoren bei der Bewertung des<br />
Leistungsbildes der Städte ist, und betont, daß Verfahren zur Erfolgskontrolle entwickelt werden müssen.<br />
Zu diesem Zweck hat eine Arbeitsgruppe der Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt mit Hilfe eines<br />
„Bottom-up“-Ansatzes in enger Zusammenarbeit mit Kommunalverwaltungen die Initiative „Europäische<br />
Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“ entwickelt. Sie soll Kommunalverwaltungen in ihrem<br />
Bestreben um Nachhaltigkeit unterstützen und objektive und vergleichbare Informationen über Fortschritte<br />
in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung in ganz Europa liefern. Sie baut auf gemeinsamen integrierten Indikatoren<br />
auf, die die Wechselwirkungen zwischen umweltpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten<br />
erhellen. Sie soll Veränderungen in Form von Fortschritten oder Rückschlägen auf dem Weg zur Nachhaltigkeit<br />
feststellen, wobei sie schwerpunktmäßig das Ausmaß von Veränderungen im Laufe der Zeit sowie<br />
Tendenzen und Richtungen und keine absoluten Werte erfaßt.<br />
Vor diesem Hintergrund nehme ich im Namen der Kommunalverwaltung, die ich vertrete, die zum Nutzen<br />
der lokalen Ebene, der Organe der Europäischen Gemeinschaft und der Öffentlichkeit entwickelte Initiative<br />
„Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“ als europaweite Initiative zur<br />
Überwachung der Nachhaltigkeit an. Ich werde im Rahmen des Möglichen darauf hinarbeiten, daß die<br />
europäischen gemeinsamen Indikatoren in die bestehenden Stadtverwaltungssysteme eingebunden werden,<br />
damit sie als Teil eines zukunftsorientierten Steuerungsinstruments verwendet werden. Ich verpflichte<br />
die Kommunalverwaltung, die ich vertrete,<br />
• diese europäischen gemeinsamen Indikatoren bei der Überwachung der Erfolge auf dem Weg zur<br />
Nachhaltigkeit und bei der Entwicklung lokaler Maßnahmen und Initiativen zur Förderung der Nachhaltigkeit<br />
zu verwenden;<br />
• den europäischen Organen <strong>Bericht</strong> zu erstatten, in dem Wissen, daß die Ergebnisse im erforderlichen<br />
Rahmen verwendet werden, um Erfolge herauszustellen und Gemeinschaftsmaßnahmen und -instrumente<br />
zu entwickeln;<br />
• aktiv an der Erprobungsphase und dem Verfahren mitzuwirken, das nach der Annahme beginnt und<br />
dessen Ziel darin besteht, dieses neue Überwachungsinstrument auf der Grundlage der praktischen Erfahrung<br />
mit der Verwendung der ersten Generation von europäischen gemeinsamen Indikatoren weiterzuentwickeln<br />
und aufzubauen.<br />
Mir ist bekannt, daß sich diese europäischen gemeinsamen Indikatoren als Ergänzung zu etwaigen auf nationaler<br />
oder lokaler Ebene definierten Indikatoren verstehen und daß die Mitwirkung an dieser europaweiten Initiative<br />
zur Überwachung der Nachhaltigkeit nicht davon entbindet, diese anderen ebenso wichtigen Prozesse aktiv<br />
weiter voranzutreiben. Ebenso ist mir bewußt, wie wichtig es ist, mit anderen Beteiligten wie Bürgern, Nichtregierungsorganisationen<br />
und Unternehmen zusammenzuarbeiten und in gemeinsamer Verantwortung Überwachungsmaßnahmen<br />
und andere Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung durchzuführen.<br />
Erklärt auf der dritten Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden vom 9. bis<br />
12. Februar 2000 in Hannover<br />
Unterzeichnet,<br />
9<br />
Unterschrift<br />
Datum...............................................<br />
Bitte wenden!
Name: ...........................................................................................................................................<br />
Position: ........................................................................................................................................<br />
Kommunalverwaltung: .................................................................................................................<br />
Land : ............................................................................................................................................<br />
Ansprechpartner (Sachbearbeiter): ................................................................................................<br />
Tel./Fax: ........................................................................................................................................<br />
E-Mail:...........................................................................................................................................<br />
äi h K i i<br />
Bitte zurücksenden an:<br />
Europâische Kommission<br />
Generaldirektion Umwelt, Unit B.3 (BU-5 04/143)<br />
Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel<br />
oder Fax (32-2) 296 95 61<br />
10
ANHANG III:<br />
Mitglieder der Arbeitsgruppe<br />
Nédialka Sougareva, Vorsitz<br />
Ministère de l’aménagement du territoire et de<br />
l’environnement<br />
Susann Pauli<br />
Europäische Kommission,<br />
Generaldirektion Umwelt (D3)<br />
Mireille Grubert<br />
Europäische Kommission,<br />
Generaldirektion Regionalpolitik (A1)<br />
Ivone Pereira Martins<br />
Europäische Umweltagentur<br />
Maria Berrini<br />
Ambiente Italia<br />
Martin Fodor<br />
Local Government Association, UK<br />
Salvador Rueda<br />
Generalitat de Catalunya, Dept. De Medi<br />
Ambiente<br />
Jon Möller<br />
Stockholms stad, Miljöförvaltningen<br />
Theo Breumelhof<br />
Gemeente Den Haag, Stadsadministratie<br />
Dr. Hans-Wolf Zirkwitz<br />
Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz und<br />
Gesundheitsförderung<br />
Michele Ferrari<br />
Comune di Ferrara, Sezione Ambiente<br />
Françoise Onclincx<br />
Institut bruxellois pour la gestion de<br />
l’environnement<br />
Anthony Van de Ven<br />
Eurocities<br />
Christine Moissinac, Techniche Unterstützung<br />
Alphaville<br />
Europäische Kommission<br />
Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung<br />
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften<br />
2000 – 11 S. – 21 x 29,7 cm<br />
ISBN 92-828-9416-9<br />
11<br />
ANHANG IV:<br />
Kommunalverwaltungen und<br />
Zusammenschlüsse von<br />
Kommunalverwaltungen, die an<br />
den Arbeiten mitgewirkt haben<br />
Kommunalverwaltungen:<br />
Århus (Kommune), DK<br />
Birmingham (City), UK<br />
Bristol (City), UK<br />
Burgos (Ayuntamiento), E<br />
Cassà de la Selva (Ajuntament), E<br />
Catania (Comune), I<br />
København (By), DK<br />
Den Haag (Stad), NL<br />
Faro (Câmara Municipal), P<br />
Ferrara (Comune), I<br />
Gdan‘sk (Municipality), PL<br />
Heidelberg (Stadt), D<br />
Helsingborg (Stad), S<br />
Helsinki (Kaupunki), FIN<br />
Hämeenlinna (Kaupunki), FIN<br />
Leicester (City), UK<br />
Leipzig (Stadt), D<br />
Lisboa (Câmara Municipal), P<br />
Lyon (Communauté urbaine), F<br />
Malmö (Stad), S<br />
Malvern Hills (District), UK<br />
Modena (Provincia), I<br />
Molfetta (Città), I<br />
München (Stadt), D<br />
Oslo (City), NO<br />
Parma (Comune), I<br />
Sabadell (Ajuntament), E<br />
Southampton (City), UK<br />
Southwark (London Borough), UK<br />
Stockholm (Stad), S<br />
Torino (Provincia), I<br />
Torino (Città), I<br />
Vitoria-Gasteiz (Ayuntamiento), E<br />
Wrexham (Borough), UK<br />
Zusammenschlüsse von<br />
Kommunalverwaltungen:<br />
Agenzia Sviluppo Nord Milano SpA<br />
Kommunernes Landsforening, DK<br />
XARXA network, E<br />
Øresund region – Öresunds Kommittén<br />
DK und S
Europäische Kommission<br />
Weitere Auskünfte erteilt Europâische Kommission,<br />
Generaldirektion Umwelt, Unit B.3 (BU-5 04/143), Rue de la Loi, 200<br />
B-1049 Brüssel, Fax (32-2) 296 95 61,<br />
E-Mail: env-eci@cec.eu.int<br />
AMT FÜR AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN<br />
DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN<br />
L-2985 Luxembourg<br />
ISBN 92-828-9416-9<br />
9 789282 894163<br />
14 16 KH-29-00-909-DE-C