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7 - Ärztekammer für Salzburg

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akt uell<br />

Ärztliche Sachverständige<br />

gemäß § 90 KOVG 1957,<br />

Änderung der Entgeltregelung<br />

mit Wirksamkeit<br />

1. Jänner 2009<br />

Nach Verhandlungen der Österreichischen<br />

<strong>Ärztekammer</strong> mit dem<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Finanzen tritt mit<br />

1. Jänner 2009 eine neue Entgeltregelung<br />

in Kraft.<br />

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:<br />

1. Indexanpassung: Die Pauschalhonorare<br />

werden um 8% erhöht<br />

2. Honorare <strong>für</strong> Gutachten im Auftrag<br />

der Bundesberufungskommission (BBK):<br />

Anhebung des Pauschalhonorars wegen<br />

vermehrten zeitlichen und inhaltlichen<br />

Mehraufwands der Gutachten<br />

2. Instanz.<br />

3. Zusammenfassung mehrerer Gutachten:<br />

Für die Zusammenfassung<br />

mehrerer Facharztgutachten gebührt<br />

zusätzlich ein Pauschalhonorar.<br />

4. Änderung der Abgeltung eines Hausbesuches:<br />

Die neue Hausbesuchspauschale<br />

gebührt auch innerstädtisch.<br />

5. Begutachtung nach den Pflegegeldgesetzen:<br />

Auf Grund der wiederholten<br />

Kritik seitens des Rechnungshofes,<br />

ist die Begutachtung nach den<br />

Pflegegeldgesetzen, entsprechend<br />

den Empfehlungen des Hauptverbandes<br />

der Sozialversicherungsträger zu<br />

entlohnen.<br />

34<br />

Der <strong>Salzburg</strong>er Arzt November 2008<br />

Entgelt ärztliche Sachverständige<br />

Bei Hausbesuchen im Rahmen der<br />

Begutachtung nach dem BPGG und<br />

einer Pflegezulage nach dem HVG,<br />

KOVG oder OFG, ist ein Pauschalhonorar<br />

<strong>für</strong> ein Gutachten mit Kausalitätsbeuteilung<br />

(Pflegezulage) und<br />

die Hausbesuchspauschale nach der<br />

Entgeltregelung BMSK, sowie zusätzlich<br />

das Honorar <strong>für</strong> ein Pflegegeldgutachten<br />

ohne Hausbesuchszu-<br />

schlag, abzugelten. Es gebührt ausschließlich<br />

das einfache Kilometergeld.<br />

Unbedingt zu beachten ist, dass die<br />

Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes<br />

auf 0,42 € bereits mit 1. Juli 2008<br />

wirksam geworden ist. Dieses ist rückwirkend<br />

in den Honorarabrechnungen<br />

zu berücksichtigen.

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