Ja zum Tier- und Naturschutz!- -Nein zu wildgefangenen Delfinen ...
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Mitglieder berichten von ihrem<br />
persönlichen <strong>Tier</strong>schutzeinsatz:<br />
„Die Vergrämung der<br />
Taubenvergrämung“<br />
Wir leben in einer Eigentumswohnung in einer<br />
größeren Wohnanlage, betreut von einer Hausverwaltung,<br />
die von Zeit <strong>zu</strong> Zeit Eigentümerversammlungen<br />
abhält.<br />
Wir sind engagierte <strong>Tier</strong>schützer, die in dieser<br />
Eigentümergemeinschaft schon des öfteren<br />
unangenehm aufgefallen sind <strong>und</strong> deshalb seitens<br />
der Beiräte <strong>und</strong> des Hausmeisters mit Missbilligung<br />
<strong>und</strong> Misstrauen betrachtet <strong>und</strong> beobachtet werden.<br />
Anfang dieses <strong>Ja</strong>hres haben wir von der<br />
Verwaltungsbeirätin unseres Hauses so nebenbei<br />
erfahren, dass die „Taubenvergrämung“, sprich die<br />
„Taubenstacheln“ auch auf der Südseite (wo wir<br />
unseren Balkon haben) „nachgebessert“ werden<br />
sollte. Auf unseren Protest, dass wir diese<br />
Vergrämung bei uns nie erlauben würden, erhielten<br />
wir die Antwort: „Kein Problem, nur eine kurze<br />
schriftliche Nachricht an die Hausverwaltung <strong>und</strong><br />
die Angelegenheit sei bereinigt.“<br />
Im Frühjahr dieses <strong>Ja</strong>hres wurde die Vergrämung<br />
dann mit zwei Gegenstimmen <strong>und</strong> einer Enthaltung<br />
beschlossen. Gemäß des Rates der Beirätin<br />
schrieben wir einen Einschreibebrief an die<br />
Hausverwaltung, in dem wir baten, von der Taubenvergrämung<br />
auf unserem Balkon ab<strong>zu</strong>sehen. Die<br />
Hausverwaltung antwortete nicht <strong>und</strong> ignorierte<br />
unser Schreiben. Wochen später sahen wir Arbeiter<br />
auf einer Arbeitsbühne, die an den gegenüberliegenden<br />
Gebäuden mit der Installation der<br />
Taubenstacheln beschäftigt waren.<br />
Nach etwa einer Woche kamen die Arbeiter mit der<br />
Plattform <strong>zu</strong> uns. Wir sagten einem von ihnen, dass<br />
unser Balkon ausgespart werden müsse <strong>und</strong> dass<br />
die Hausverwaltung informiert sei. Er<br />
beschwichtigte uns, die Vergrämung beginne<br />
animal 2ooo<br />
immer erst ab dem 3. Stock. Wir wohnen im 2.<br />
Stockwerk. Beruhigt verließen wir die Wohnung <strong>und</strong><br />
als wir abends <strong>zu</strong>rückkamen waren die Stacheln<br />
bereits installiert. Da der Klebstoff noch nicht<br />
trocken war, konnten wir diese verhältnismäßig<br />
leicht entfernen. Per Fax haben wir die Hausverwaltung<br />
mit Be<strong>zu</strong>g auf unseren Einschreibe-<br />
brief noch am gleichen Abend davon in Kenntnis<br />
gesetzt. Wir bekamen ein Schreiben mit zweiwöchigem<br />
Ultimatum, die Stacheln wieder an Ort<br />
<strong>und</strong> Stelle <strong>zu</strong> setzen. Ansonsten müssten wir für<br />
enorme Kosten aufkommen, um die Stacheln<br />
zwangsweise gegen unseren Willen wieder<br />
anbringen <strong>zu</strong> lassen.<br />
Auf den Rat von animal 2ooo beauftragten wir einen<br />
Anwalt in unserer Angelegenheit. Wir waren bereit<br />
einen Musterprozess <strong>zu</strong> führen. Es kam aber nicht<br />
so weit. Die Hausverwaltung hat den Rück<strong>zu</strong>g<br />
angetreten. Unser Balkon ist frei von Taubenstacheln.<br />
Vielen Dank an die engagierten Autoren, die<br />
nicht namentlich genannt werden wollten.<br />
Wenn auch Sie ähnliche Erfahrungen gemacht<br />
haben <strong>und</strong> von Ihrer persönlichen <strong>Tier</strong>rechtsarbeit<br />
berichten wollen, schreiben Sie uns. Wir<br />
freuen uns über jede Zusendung <strong>und</strong> werden<br />
versuchen sie in einer Blickpunkt-Ausgabe<br />
<strong>zu</strong><br />
berücksichtigen.<br />
17/20<br />
animal 2ooo 07/2003