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Ja zum Tier- und Naturschutz!- -Nein zu wildgefangenen Delfinen ...

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Mitglieder berichten von ihrem<br />

persönlichen <strong>Tier</strong>schutzeinsatz:<br />

„Die Vergrämung der<br />

Taubenvergrämung“<br />

Wir leben in einer Eigentumswohnung in einer<br />

größeren Wohnanlage, betreut von einer Hausverwaltung,<br />

die von Zeit <strong>zu</strong> Zeit Eigentümerversammlungen<br />

abhält.<br />

Wir sind engagierte <strong>Tier</strong>schützer, die in dieser<br />

Eigentümergemeinschaft schon des öfteren<br />

unangenehm aufgefallen sind <strong>und</strong> deshalb seitens<br />

der Beiräte <strong>und</strong> des Hausmeisters mit Missbilligung<br />

<strong>und</strong> Misstrauen betrachtet <strong>und</strong> beobachtet werden.<br />

Anfang dieses <strong>Ja</strong>hres haben wir von der<br />

Verwaltungsbeirätin unseres Hauses so nebenbei<br />

erfahren, dass die „Taubenvergrämung“, sprich die<br />

„Taubenstacheln“ auch auf der Südseite (wo wir<br />

unseren Balkon haben) „nachgebessert“ werden<br />

sollte. Auf unseren Protest, dass wir diese<br />

Vergrämung bei uns nie erlauben würden, erhielten<br />

wir die Antwort: „Kein Problem, nur eine kurze<br />

schriftliche Nachricht an die Hausverwaltung <strong>und</strong><br />

die Angelegenheit sei bereinigt.“<br />

Im Frühjahr dieses <strong>Ja</strong>hres wurde die Vergrämung<br />

dann mit zwei Gegenstimmen <strong>und</strong> einer Enthaltung<br />

beschlossen. Gemäß des Rates der Beirätin<br />

schrieben wir einen Einschreibebrief an die<br />

Hausverwaltung, in dem wir baten, von der Taubenvergrämung<br />

auf unserem Balkon ab<strong>zu</strong>sehen. Die<br />

Hausverwaltung antwortete nicht <strong>und</strong> ignorierte<br />

unser Schreiben. Wochen später sahen wir Arbeiter<br />

auf einer Arbeitsbühne, die an den gegenüberliegenden<br />

Gebäuden mit der Installation der<br />

Taubenstacheln beschäftigt waren.<br />

Nach etwa einer Woche kamen die Arbeiter mit der<br />

Plattform <strong>zu</strong> uns. Wir sagten einem von ihnen, dass<br />

unser Balkon ausgespart werden müsse <strong>und</strong> dass<br />

die Hausverwaltung informiert sei. Er<br />

beschwichtigte uns, die Vergrämung beginne<br />

animal 2ooo<br />

immer erst ab dem 3. Stock. Wir wohnen im 2.<br />

Stockwerk. Beruhigt verließen wir die Wohnung <strong>und</strong><br />

als wir abends <strong>zu</strong>rückkamen waren die Stacheln<br />

bereits installiert. Da der Klebstoff noch nicht<br />

trocken war, konnten wir diese verhältnismäßig<br />

leicht entfernen. Per Fax haben wir die Hausverwaltung<br />

mit Be<strong>zu</strong>g auf unseren Einschreibe-<br />

brief noch am gleichen Abend davon in Kenntnis<br />

gesetzt. Wir bekamen ein Schreiben mit zweiwöchigem<br />

Ultimatum, die Stacheln wieder an Ort<br />

<strong>und</strong> Stelle <strong>zu</strong> setzen. Ansonsten müssten wir für<br />

enorme Kosten aufkommen, um die Stacheln<br />

zwangsweise gegen unseren Willen wieder<br />

anbringen <strong>zu</strong> lassen.<br />

Auf den Rat von animal 2ooo beauftragten wir einen<br />

Anwalt in unserer Angelegenheit. Wir waren bereit<br />

einen Musterprozess <strong>zu</strong> führen. Es kam aber nicht<br />

so weit. Die Hausverwaltung hat den Rück<strong>zu</strong>g<br />

angetreten. Unser Balkon ist frei von Taubenstacheln.<br />

Vielen Dank an die engagierten Autoren, die<br />

nicht namentlich genannt werden wollten.<br />

Wenn auch Sie ähnliche Erfahrungen gemacht<br />

haben <strong>und</strong> von Ihrer persönlichen <strong>Tier</strong>rechtsarbeit<br />

berichten wollen, schreiben Sie uns. Wir<br />

freuen uns über jede Zusendung <strong>und</strong> werden<br />

versuchen sie in einer Blickpunkt-Ausgabe<br />

<strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.<br />

17/20<br />

animal 2ooo 07/2003

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