Schulprogramm (Entwicklungsplan) - Hauptschule Gamlitz
Schulprogramm (Entwicklungsplan) - Hauptschule Gamlitz
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VERHALTENSVEREINBARUNGEN<br />
Wir Schülerinnen und Schüler vereinbaren …<br />
• .. dass wir das gute und positive Ansehen der Schule auch öffentlich vertreten.<br />
• .. dass wir einen höflichen Umgangston pflegen (keine Schimpfwörter!!!!),<br />
• .. dass wir Mitschülerinnen und Mitschüler nicht belästigen,<br />
• .. dass wir einander grüßen,<br />
• .. dass wir die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer befolgen,<br />
• .. dass wir Hausschuhe tragen (nichtfärbende Sohle),<br />
• .. dass wir im gesamten Schulbereich nicht laufen und raufen,<br />
• .. dass wir während des Unterrichts nicht essen und trinken,<br />
• .. dass wir keine gefährlichen Gegenstände in die Schule mitbringen,<br />
• .. dass wir in der Schule nicht Kaugummi kauen,<br />
• .. dass wir den Platz oder die Klasse nur mit Einverständnis der Lehrerin oder des Lehrers<br />
verlassen dürfen,<br />
• ..dass bei schwerem Fehlverhalten 3 eine Eintragung in das Klassenbuch mit einem<br />
Vermerk der gesetzten Maßnahmen 4 .erfolgt.<br />
• .. dass wir das Handy, wenn es in die Schule mitgenommen wird, während der gesamten<br />
Unterrichtszeit im Spind verwahren 5 .<br />
3 Unentschuldigtes Zuspätkommen in den Unterricht<br />
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht<br />
Aggressives Verhalten<br />
Gefährdung von Mitschülern<br />
Wiederholtes Stören des Unterrichtes durch Nichtbefolgung der Schulordnung, Hausordnung, der Vereinbarungen<br />
Mutwillige Verschmutzung, Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum<br />
beleidigende Äußerungen gegenüber Mitschülerinnen / Mitschülern oder Lehrerinnen /Lehrern<br />
4 Beratendes Gespräch nach Zurechtweisung<br />
Aufforderung zur Einstellung des Fehlverhaltens<br />
Verwarnung durch die Lehrerin / den Lehrer<br />
Maßnahmen zur Selbstbeobachtung z. B. Schriftliche Reflexion des eigenen Verhaltens oder schriftliches Protokoll über ein Gespräch<br />
mit den Eltern bezüglich des Fehlverhaltens<br />
Verständigung der Erziehungsberechtigten<br />
Verwarnung durch den Direktor<br />
Versetzung in die Parallelklasse<br />
Verständigung des Jugendamtes<br />
Suspendierung durch den Bezirksschulinspektor<br />
5 Hält sich eine Schülerin /ein Schüler nicht an diese Vereinbarung, wird ihr/ihm das erste Mal das Handy für einen Unterrichtstag<br />
abgenommen. Im Wiederholungsfall wird es in der Direktion deponiert und kann danach ausschließlich von den Erziehungsberechtigten<br />
abgeholt werden