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Schulprogramm (Entwicklungsplan) - Hauptschule Gamlitz

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VERHALTENSVEREINBARUNGEN<br />

Wir Schülerinnen und Schüler vereinbaren …<br />

• .. dass wir das gute und positive Ansehen der Schule auch öffentlich vertreten.<br />

• .. dass wir einen höflichen Umgangston pflegen (keine Schimpfwörter!!!!),<br />

• .. dass wir Mitschülerinnen und Mitschüler nicht belästigen,<br />

• .. dass wir einander grüßen,<br />

• .. dass wir die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer befolgen,<br />

• .. dass wir Hausschuhe tragen (nichtfärbende Sohle),<br />

• .. dass wir im gesamten Schulbereich nicht laufen und raufen,<br />

• .. dass wir während des Unterrichts nicht essen und trinken,<br />

• .. dass wir keine gefährlichen Gegenstände in die Schule mitbringen,<br />

• .. dass wir in der Schule nicht Kaugummi kauen,<br />

• .. dass wir den Platz oder die Klasse nur mit Einverständnis der Lehrerin oder des Lehrers<br />

verlassen dürfen,<br />

• ..dass bei schwerem Fehlverhalten 3 eine Eintragung in das Klassenbuch mit einem<br />

Vermerk der gesetzten Maßnahmen 4 .erfolgt.<br />

• .. dass wir das Handy, wenn es in die Schule mitgenommen wird, während der gesamten<br />

Unterrichtszeit im Spind verwahren 5 .<br />

3 Unentschuldigtes Zuspätkommen in den Unterricht<br />

Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht<br />

Aggressives Verhalten<br />

Gefährdung von Mitschülern<br />

Wiederholtes Stören des Unterrichtes durch Nichtbefolgung der Schulordnung, Hausordnung, der Vereinbarungen<br />

Mutwillige Verschmutzung, Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum<br />

beleidigende Äußerungen gegenüber Mitschülerinnen / Mitschülern oder Lehrerinnen /Lehrern<br />

4 Beratendes Gespräch nach Zurechtweisung<br />

Aufforderung zur Einstellung des Fehlverhaltens<br />

Verwarnung durch die Lehrerin / den Lehrer<br />

Maßnahmen zur Selbstbeobachtung z. B. Schriftliche Reflexion des eigenen Verhaltens oder schriftliches Protokoll über ein Gespräch<br />

mit den Eltern bezüglich des Fehlverhaltens<br />

Verständigung der Erziehungsberechtigten<br />

Verwarnung durch den Direktor<br />

Versetzung in die Parallelklasse<br />

Verständigung des Jugendamtes<br />

Suspendierung durch den Bezirksschulinspektor<br />

5 Hält sich eine Schülerin /ein Schüler nicht an diese Vereinbarung, wird ihr/ihm das erste Mal das Handy für einen Unterrichtstag<br />

abgenommen. Im Wiederholungsfall wird es in der Direktion deponiert und kann danach ausschließlich von den Erziehungsberechtigten<br />

abgeholt werden

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