Kosten- und Leistungsrechnung I
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Aus diesen Feststellungen ergeben sich somit folgende wesentlichen Unterschiede zwischen der Finanzbuchhaltung<br />
<strong>und</strong> der <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong>:<br />
Finanzbuchhaltung <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong><br />
Gesetzliche Vorschriften des Handels- <strong>und</strong><br />
Steuerrechts müssen eingehalten werden.<br />
Zeitliche Erfassung aller Geschäftsfälle auf<br />
Bestands- <strong>und</strong> Erfolgskonten.<br />
Information über die Zusammensetzung <strong>und</strong> die<br />
Änderungen von Vermögen <strong>und</strong> Schulden.<br />
Gegenüberstellung von Aufwendungen <strong>und</strong><br />
Erträgen zur Ermittlung des Erfolgs der Unternehmung<br />
in einem bestimmten Zeitraum.<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Rechenschaftslegung gegenüber<br />
Kapitalgebern, Finanzverwaltung, Gläubigern<br />
<strong>und</strong> anderen Bilanzadressaten.<br />
Erfassung der Daten für die Besteuerung.<br />
Beweismittel im Fall von Streitigkeiten.<br />
Gesetzliche Vorschriften müssen in der Regel nicht<br />
beachtet werden.<br />
Erfassung aller <strong>Kosten</strong>, die durch die Erreichung<br />
des Betriebszwecks verursacht werden.<br />
Gegenüberstellung von <strong>Kosten</strong> <strong>und</strong> Leistungen zur<br />
Ermittlung des Betriebsergebnisses in einem bestimmten<br />
Zeitraum (Zeitraumrechnung).<br />
Ermittlung der Selbstkosten einzelner Erzeugnisse<br />
(Stückrechnung).<br />
vorwiegend extern ausgerichtet vorwiegend intern ausgerichtet<br />
Zeitraumrechnung Zeitraum- <strong>und</strong> Stückrechnung<br />
Diese unterschiedlichen Aufgaben <strong>und</strong> Ziele von Finanzbuchhaltung <strong>und</strong> <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> lassen<br />
sich in einer Buchhaltung, die keine kontenmäßige Trennung vornimmt, nur erschwert durchführen. Dagegen<br />
erleichtert eine Trennung zwischen Geschäftsbuchführung <strong>und</strong> <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> in zwei in<br />
sich geschlossenen Kreisen die Verwirklichung der jeweiligen Aufgaben <strong>und</strong> Ziele.<br />
Im Zwei-Kreis-System des Industriekontenrahmens (IKR) wird beispielsweise die <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong><br />
in der Klasse 9 von der Geschäftsbuchführung in den Kontenklassen 0 bis 8 getrennt, die in Inhalt, Bezeichnung<br />
<strong>und</strong> Reihenfolge nach den handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften für die Bilanz (§ 266 HGB) <strong>und</strong> für die<br />
GuV-Rechnung (§ 275 HGB) geordnet sind. Bei diesem abschlussorientierten Kontenrahmen, der nach dem<br />
Abschlussgliederungsprinzip geordnet ist, ergeben sich Bilanz <strong>und</strong> GuV-Rechnung unmittelbar aus den Salden<br />
der Konten.<br />
Struktur des Industriekontenrahmens (IKR)<br />
Der Industriekostenrahmen umfasst folgende Kontenklassen:<br />
Kontenklasse 0 Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen<br />
Kontenklasse 1 Finanzanlagen<br />
Kontenklasse 2 Umlaufvermögen <strong>und</strong> aktive Rechnungsabgrenzung<br />
Kontenklasse 3 Eigenkapital <strong>und</strong> Rückstellungen<br />
Kontenklasse 4 Verbindlichkeiten <strong>und</strong> passive Rechnungsabgrenzung<br />
Kontenklasse 5 Erträge<br />
Kontenklasse 6 Betriebliche Aufwendungen<br />
Kontenklasse 7 Weitere Aufwendungen<br />
Kontenklasse 8 Ergebnisrechnung<br />
Kontenklasse 9 <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong><br />
Die Kontenklasse 9 ist der <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> vorbehalten. Hier folgt die Anordnung der Konten<br />
in der Regel dem Prozessgliederungsprinzip, nach dem der Produktionsprozess in einem Industriebetrieb von<br />
den <strong>Kosten</strong>arten über die <strong>Kosten</strong>stellen <strong>und</strong> <strong>Kosten</strong>träger zu den erbrachten Leistungen <strong>und</strong> dem Betriebsergebnis<br />
verläuft. Allerdings verzichtet der IKR auf eine inhaltliche Ausgestaltung der Kontenklasse 9, weil die<br />
<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> sehr branchenabhängig <strong>und</strong> betriebsindividuell ist.<br />
© HERDT-Verlag