GERMANIA - milano.design
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<strong>GERMANIA</strong><br />
5. Verkaufsbedingungen<br />
AUSZUG AUS DEN<br />
ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
FÜR KARTELLHÄNDLER<br />
Die vorliegende Preisliste ersetzt mit Wirkung ab<br />
1.Februar 2013 vollständig jede vorhergehende<br />
oder andere Preisliste.<br />
• Allgemeines: Die nachfolgend angegebenen<br />
Bedingungen gelten für jeden von der Kartell<br />
S.p.A. abgeschlossenen Liefervertrag, ausgenommen<br />
sind solche Verträge, die schriftliche<br />
Änderungen zu den vorliegenden Vereinbarungen<br />
vorsehen.<br />
• Eigentumsübergang: Im Sinne und kraft der<br />
Artikel 1523-1526 des italienischen Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches erfolgt der Eigentumsübergang<br />
nur bei vollständiger Bezahlung des Preises. Im<br />
Falle einer Nichterfüllung des Käufers bei der<br />
Ratenzahlung werden die bereits gezahlten Raten<br />
von Kartell als Entschädigung einbehalten.<br />
Der Kunde ist – unabhängig vom Rechtsgrund<br />
– nicht berechtigt, die Zahlung des Auftrags aufgrund<br />
von Ansprüchen oder Einreden einzustellen<br />
oder verspätet vorzunehmen, noch hat er das<br />
Recht, Forderungen und Schulden gegenüber<br />
Kartell gegeneinander aufzurechnen.<br />
Die teilweise oder vollständige Nichtzahlung eines<br />
Betrags, der an Kartell gezahlt werden muss, führt<br />
zu einer Inverzugsetzung des Kunden, mit sich<br />
daraus ergebenem Verlust der Fristbegünstigung<br />
und dem gleichzeitigen Recht von Kartell die Lieferungen<br />
auszusetzen, Bestellungen abzulehnen<br />
oder zu stornieren, die Geschäftsbedingungen für<br />
spätere Lieferungen zu ändern und auf die Zahlung<br />
der gesamten Schulden, zuzüglich der Kosten,<br />
Zinsen und weiteren Schäden zu klagen.<br />
Der Zahlungsverzug gibt Anlass zur Zinsbelastung<br />
gemäß italienischer Rechtsverordnung vom<br />
9.Oktober 2002, Nr. 231 (im ital. Amtsblatt , 23.<br />
Oktober, Nr. 249) in Durchführung der Richtlinie<br />
2000/35/CE.<br />
• Eingang der Lieferung: Es ist Pflicht des Kunden<br />
mit äußerster Aufmerksamkeit bei Eingang der<br />
Lieferung die Menge und den Zustand der Verpackungen<br />
zu prüfen: jede Abweichung muss dem<br />
Frachtführer mit Vorbehalt auf dem Warenbegleitschein-Fracht<br />
brief angegeben und gemäß der<br />
im Abschnitt “REKLAMATIONEN“ erläuterten Art<br />
und Weise und entsprechend der dort genannten<br />
Bedingungen an Kartell mitgeteilt werden.<br />
Wird der Transport durch Kartell in die Wege<br />
geleitet, so wird die Ware ausschließlich an den<br />
Vertragshändler geliefert, vorbehaltlich von Aus-<br />
160<br />
nahmeregelungen, die vorher mit Kartell abzusprechen<br />
und durch Kartell zu genehmigen sind, nach<br />
denen die Lieferung der Ware unmittelbar an den<br />
Endkunden erfolgt; in diesem Fall gehen die Kosten<br />
zu Lasten des Vertragshändlers und dieser<br />
haftet ab Übergabe der Waren an den Spediteur.<br />
Mit Ausnahme von durch Kartell ausgeführten Lieferungen<br />
und vorbehaltlich anderer schriftlicher<br />
Vereinbarungen werden die Frachtkosten und –<br />
gefahren ausschließlich vom Kunden getragen,<br />
darin eingeschlossen sind die Versicherungskosten<br />
Neuheit: ab 2012 enthalten unsere Etiketten den<br />
Strichcode EAN (GTIN-13).<br />
EAN 13 ist ein Strichcode zur Kennzeichnung für<br />
den Weltmarkt bestimmter Produkte. Der Name<br />
sagt es, EAN 13 setzt sich aus 13 Zeichen zusammen:<br />
die ersten drei Ziffern des Codes stehen für<br />
das Land, in dem die Kodierung vom Markeninhaber<br />
gefordert wurde, und die restlichen Ziffern<br />
identifizieren den Hersteller und das Produkt.<br />
Dies ermöglicht Ihnen beim Empfang unserer<br />
Frachtstücke, mit einem beliebigen Strichcode-<br />
Lesegerät das erhaltene Produkt von Kartell zu<br />
registrieren und zu identifizieren.<br />
• Rückgaben: Die Ware wird, vorbehaltlich ande-<br />
rer Angaben seitens Kartell, frachtfrei geliefert.<br />
Für Bestellungen mit einem Wert unter Euro<br />
500,00 (funfhundert) werden Euro 40,00 (vierzig)<br />
als Teilbetrag für die getragenen Frachtkosten in<br />
Rechnung gestellt.<br />
Falls die Rückgabe der Waren ab Werk (Ex<br />
Works) mit einem außerhalb der EU liegenden<br />
Bestimmungsort erfolgt, ist der Kunde zur Rückgabe<br />
des Ausfuhrzollausweises an Kartell verpflichtet,<br />
aus dem die tatsächliche Ausfuhr der<br />
Waren aus dem Gebiet selbst hervorgeht.<br />
Eventuelle Warenrückgaben müssen vorher schriftlich<br />
von Kartell genehmigt werden. Nicht genehmigte<br />
Rückgaben werden an den Sender zurückgeschickt<br />
und die entsprechenden Frachtkosten<br />
werden diesem in Rechnung gestellt.<br />
• Garantie, Reklamationen und<br />
Haftungsbeschränkung: Alle Artikel von Kartell<br />
sind durch eine Garantie geschützt. Eventuelle<br />
Reklamationen wegen Nichtübereinstimmung oder<br />
offensichtlichen Warenmängeln müssen bei sonstigem<br />
Verfall der Garantie innerhalb von 8 (acht)<br />
Tagen nach dem Wareneingang schriftlich Kartell<br />
mitgeteilt werden<br />
Im Falle eines nicht offensichtlichen Mangels muss<br />
die Reklamation innerhalb von 8 (acht) Tagen nach<br />
der Entdeckung dieses Mangels mitgeteilt werden,<br />
jedoch spätestens innerhalb von 12 (zwölf) Mona-<br />
ten ab der Lieferung.<br />
Die korrekte Vorgehensweise für eine Reklamation<br />
gegenüber Kartell wird im Abschnitt “REKLAMATI-<br />
ONEN“ im Einzelnen erläutert.<br />
Im Hinblick auf die Bestimmungen der Artikel 131<br />
und 132 der Rechtsverordnung 206 vom 6. September<br />
2005 verliert der Kunde/Händler das<br />
Rückgriffsrecht, wenn er nicht innerhalb von 8<br />
(acht) Tagen nach Erhalt einer Reklamation vom<br />
Endkunden, diese in der angegebenen Weise und<br />
unter Angabe der vom Endkunden reklamierten<br />
Nichtkonformität oder der durch den Endkunden<br />
reklamierten Mängel an Kartell meldet. Der<br />
Kunde/Händler ist verpflichtet, den Endkunden zu<br />
informieren, die Originalverpackung der Produkte<br />
aufzubewahren, um Reklamationen bei Kartell<br />
durchzusetzen zu können.<br />
Die Haftbarkeit von Kartell ist auf den Wert der<br />
mangelhaften Sache beschränkt. Kartell übernimmt<br />
daher keine Haftung für eventuelle Kosten,<br />
die dem Kunden entstanden sind oder für sonstige<br />
(direkte oder indirekte) Schäden. Darüber<br />
hinaus ist Kartell nicht haftbar für Schäden (auch<br />
gegenüber Dritten) aufgrund von Missbrauch und<br />
unsachgemäße Verwendung oder die Verwendung<br />
für einen anderen Bestimmungszweck der<br />
Produkte oder durch Reklamationen, die in einer<br />
abweichenden Weise oder zu anderen Fristen als<br />
angegeben erfolgen.<br />
• Produkte: Bei eventuellen Aktualisierungen im<br />
Produktionsbereich behält sich Kartell das Recht<br />
vor, die technischen Eigenschaften der Artikel<br />
aus seiner Produktion zu ändern und ohne Vorankündigung<br />
Änderungen am Produktsortiment<br />
vorzunehmen.<br />
• Gerichtsstand und geltendes Recht: Einziger<br />
Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle ist<br />
das Gericht Mailand und es gilt das materielle<br />
italienische Recht (alle Verweise auf ausländische<br />
Bestimmungen sind ausgeschlossen).