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GERMANIA - milano.design

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<strong>GERMANIA</strong><br />

5. Verkaufsbedingungen<br />

AUSZUG AUS DEN<br />

ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

FÜR KARTELLHÄNDLER<br />

Die vorliegende Preisliste ersetzt mit Wirkung ab<br />

1.Februar 2013 vollständig jede vorhergehende<br />

oder andere Preisliste.<br />

• Allgemeines: Die nachfolgend angegebenen<br />

Bedingungen gelten für jeden von der Kartell<br />

S.p.A. abgeschlossenen Liefervertrag, ausgenommen<br />

sind solche Verträge, die schriftliche<br />

Änderungen zu den vorliegenden Vereinbarungen<br />

vorsehen.<br />

• Eigentumsübergang: Im Sinne und kraft der<br />

Artikel 1523-1526 des italienischen Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches erfolgt der Eigentumsübergang<br />

nur bei vollständiger Bezahlung des Preises. Im<br />

Falle einer Nichterfüllung des Käufers bei der<br />

Ratenzahlung werden die bereits gezahlten Raten<br />

von Kartell als Entschädigung einbehalten.<br />

Der Kunde ist – unabhängig vom Rechtsgrund<br />

– nicht berechtigt, die Zahlung des Auftrags aufgrund<br />

von Ansprüchen oder Einreden einzustellen<br />

oder verspätet vorzunehmen, noch hat er das<br />

Recht, Forderungen und Schulden gegenüber<br />

Kartell gegeneinander aufzurechnen.<br />

Die teilweise oder vollständige Nichtzahlung eines<br />

Betrags, der an Kartell gezahlt werden muss, führt<br />

zu einer Inverzugsetzung des Kunden, mit sich<br />

daraus ergebenem Verlust der Fristbegünstigung<br />

und dem gleichzeitigen Recht von Kartell die Lieferungen<br />

auszusetzen, Bestellungen abzulehnen<br />

oder zu stornieren, die Geschäftsbedingungen für<br />

spätere Lieferungen zu ändern und auf die Zahlung<br />

der gesamten Schulden, zuzüglich der Kosten,<br />

Zinsen und weiteren Schäden zu klagen.<br />

Der Zahlungsverzug gibt Anlass zur Zinsbelastung<br />

gemäß italienischer Rechtsverordnung vom<br />

9.Oktober 2002, Nr. 231 (im ital. Amtsblatt , 23.<br />

Oktober, Nr. 249) in Durchführung der Richtlinie<br />

2000/35/CE.<br />

• Eingang der Lieferung: Es ist Pflicht des Kunden<br />

mit äußerster Aufmerksamkeit bei Eingang der<br />

Lieferung die Menge und den Zustand der Verpackungen<br />

zu prüfen: jede Abweichung muss dem<br />

Frachtführer mit Vorbehalt auf dem Warenbegleitschein-Fracht<br />

brief angegeben und gemäß der<br />

im Abschnitt “REKLAMATIONEN“ erläuterten Art<br />

und Weise und entsprechend der dort genannten<br />

Bedingungen an Kartell mitgeteilt werden.<br />

Wird der Transport durch Kartell in die Wege<br />

geleitet, so wird die Ware ausschließlich an den<br />

Vertragshändler geliefert, vorbehaltlich von Aus-<br />

160<br />

nahmeregelungen, die vorher mit Kartell abzusprechen<br />

und durch Kartell zu genehmigen sind, nach<br />

denen die Lieferung der Ware unmittelbar an den<br />

Endkunden erfolgt; in diesem Fall gehen die Kosten<br />

zu Lasten des Vertragshändlers und dieser<br />

haftet ab Übergabe der Waren an den Spediteur.<br />

Mit Ausnahme von durch Kartell ausgeführten Lieferungen<br />

und vorbehaltlich anderer schriftlicher<br />

Vereinbarungen werden die Frachtkosten und –<br />

gefahren ausschließlich vom Kunden getragen,<br />

darin eingeschlossen sind die Versicherungskosten<br />

Neuheit: ab 2012 enthalten unsere Etiketten den<br />

Strichcode EAN (GTIN-13).<br />

EAN 13 ist ein Strichcode zur Kennzeichnung für<br />

den Weltmarkt bestimmter Produkte. Der Name<br />

sagt es, EAN 13 setzt sich aus 13 Zeichen zusammen:<br />

die ersten drei Ziffern des Codes stehen für<br />

das Land, in dem die Kodierung vom Markeninhaber<br />

gefordert wurde, und die restlichen Ziffern<br />

identifizieren den Hersteller und das Produkt.<br />

Dies ermöglicht Ihnen beim Empfang unserer<br />

Frachtstücke, mit einem beliebigen Strichcode-<br />

Lesegerät das erhaltene Produkt von Kartell zu<br />

registrieren und zu identifizieren.<br />

• Rückgaben: Die Ware wird, vorbehaltlich ande-<br />

rer Angaben seitens Kartell, frachtfrei geliefert.<br />

Für Bestellungen mit einem Wert unter Euro<br />

500,00 (funfhundert) werden Euro 40,00 (vierzig)<br />

als Teilbetrag für die getragenen Frachtkosten in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Falls die Rückgabe der Waren ab Werk (Ex<br />

Works) mit einem außerhalb der EU liegenden<br />

Bestimmungsort erfolgt, ist der Kunde zur Rückgabe<br />

des Ausfuhrzollausweises an Kartell verpflichtet,<br />

aus dem die tatsächliche Ausfuhr der<br />

Waren aus dem Gebiet selbst hervorgeht.<br />

Eventuelle Warenrückgaben müssen vorher schriftlich<br />

von Kartell genehmigt werden. Nicht genehmigte<br />

Rückgaben werden an den Sender zurückgeschickt<br />

und die entsprechenden Frachtkosten<br />

werden diesem in Rechnung gestellt.<br />

• Garantie, Reklamationen und<br />

Haftungsbeschränkung: Alle Artikel von Kartell<br />

sind durch eine Garantie geschützt. Eventuelle<br />

Reklamationen wegen Nichtübereinstimmung oder<br />

offensichtlichen Warenmängeln müssen bei sonstigem<br />

Verfall der Garantie innerhalb von 8 (acht)<br />

Tagen nach dem Wareneingang schriftlich Kartell<br />

mitgeteilt werden<br />

Im Falle eines nicht offensichtlichen Mangels muss<br />

die Reklamation innerhalb von 8 (acht) Tagen nach<br />

der Entdeckung dieses Mangels mitgeteilt werden,<br />

jedoch spätestens innerhalb von 12 (zwölf) Mona-<br />

ten ab der Lieferung.<br />

Die korrekte Vorgehensweise für eine Reklamation<br />

gegenüber Kartell wird im Abschnitt “REKLAMATI-<br />

ONEN“ im Einzelnen erläutert.<br />

Im Hinblick auf die Bestimmungen der Artikel 131<br />

und 132 der Rechtsverordnung 206 vom 6. September<br />

2005 verliert der Kunde/Händler das<br />

Rückgriffsrecht, wenn er nicht innerhalb von 8<br />

(acht) Tagen nach Erhalt einer Reklamation vom<br />

Endkunden, diese in der angegebenen Weise und<br />

unter Angabe der vom Endkunden reklamierten<br />

Nichtkonformität oder der durch den Endkunden<br />

reklamierten Mängel an Kartell meldet. Der<br />

Kunde/Händler ist verpflichtet, den Endkunden zu<br />

informieren, die Originalverpackung der Produkte<br />

aufzubewahren, um Reklamationen bei Kartell<br />

durchzusetzen zu können.<br />

Die Haftbarkeit von Kartell ist auf den Wert der<br />

mangelhaften Sache beschränkt. Kartell übernimmt<br />

daher keine Haftung für eventuelle Kosten,<br />

die dem Kunden entstanden sind oder für sonstige<br />

(direkte oder indirekte) Schäden. Darüber<br />

hinaus ist Kartell nicht haftbar für Schäden (auch<br />

gegenüber Dritten) aufgrund von Missbrauch und<br />

unsachgemäße Verwendung oder die Verwendung<br />

für einen anderen Bestimmungszweck der<br />

Produkte oder durch Reklamationen, die in einer<br />

abweichenden Weise oder zu anderen Fristen als<br />

angegeben erfolgen.<br />

• Produkte: Bei eventuellen Aktualisierungen im<br />

Produktionsbereich behält sich Kartell das Recht<br />

vor, die technischen Eigenschaften der Artikel<br />

aus seiner Produktion zu ändern und ohne Vorankündigung<br />

Änderungen am Produktsortiment<br />

vorzunehmen.<br />

• Gerichtsstand und geltendes Recht: Einziger<br />

Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle ist<br />

das Gericht Mailand und es gilt das materielle<br />

italienische Recht (alle Verweise auf ausländische<br />

Bestimmungen sind ausgeschlossen).

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