Über die Zukunft der Fachanwälte - Anwalt-Suchservice
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Wer nicht hören kann,<br />
muss fühlen<br />
Jahre lang hatten Parlament und Regierung Zeit, <strong>die</strong> EU-Richtlinien zum Diskriminierungsverbot<br />
sauber umzusetzen. In den juristischen Fachzeitschriften und in <strong>der</strong> Tagespresse wurde<br />
über das Thema Antidiskriminierung schon weit im Vorfeld <strong>der</strong> endgültigen Gesetzesfassung<br />
breit berichtet. Und dann das! Obwohl namhafte Rechtsexperten ausdrücklich davor gewarnt<br />
hatten, das Kündigungsschutzgesetz vom Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />
(AGG) auszuklammern, schrieb <strong>die</strong> Bundesregierung genau das in § 2 Absatz<br />
4 AGG hinein. Und <strong>die</strong> Parlamentarier nickten das am Ende auch noch ab. Vermutlich werden<br />
viele unter ihnen – ähnlich wie bei <strong>der</strong> Gesundheitsreform - gar nicht gewusst haben, worum<br />
es eigentlich geht.<br />
Für <strong>die</strong>ses vorsätzliche Fehlverhalten hat ihnen jetzt allerdings das Arbeitsgericht Osnabrück<br />
eine schallende Ohrfeige verpasst. Die zu Grunde liegende EU-Richtlinie beziehe sich<br />
eben auch auf <strong>die</strong> Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Folge <strong>die</strong>ser extrem schlampigen<br />
Regierungs- und Parlamentsarbeit ist nun, dass deutsche Arbeitgeber bei betriebsbedingten<br />
Kündigungen bzw. Massenentlassungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Sozialauswahl wohl keine<br />
Altersgruppen mehr bilden dürfen. Bis das Bundesarbeitsgericht rechtskräftig entschieden<br />
hat, werden Jahre <strong>der</strong> Rechtsunsicherheit ins Land ziehen. In dem vom Arbeitsgericht Osnabrück<br />
entschiedenen Fall hat <strong>der</strong> Gesetzgeber darüber hinaus 618 gekündigte Arbeitnehmer<br />
an <strong>der</strong> Nase herumgeführt, indem er ihnen vorgaukelte, dass es bei Kündigungen keinen Diskriminierungsschutz<br />
gebe. Dieses und viele an<strong>der</strong>e Beispiele aus <strong>der</strong> jüngeren Zeit machen<br />
überdeutlich, dass <strong>die</strong> Frage <strong>der</strong> Staatshaftung bei vorsätzlich rechtswidrigen Gesetzgebungsakten<br />
neu überdacht werden muss. Je<strong>der</strong> <strong>Anwalt</strong>, <strong>der</strong> gegen den Rat anerkannter Wissenschaftler<br />
und Praktiker einen Vertragspassus verdreht, haftet dafür seinem Mandanten. Wenn<br />
sich Parlamentarier dem eindeutigen Expertenrat wi<strong>der</strong>setzen, hat das nichts mehr mit Gewissensfreiheit<br />
zu tun.<br />
Anzeigendisposition: Anja Fischer<br />
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