Über die Zukunft der Fachanwälte - Anwalt-Suchservice
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Wenn denn <strong>die</strong> Spezialisierung ein<br />
wesentlicher Schritt für den wirtschaftlichen<br />
Erfolg eines <strong>Anwalt</strong>s ist,<br />
warum sind dann nicht längst über<br />
50 Prozent aller Anwältinnen und<br />
Anwälte <strong>Fachanwälte</strong>?<br />
Offermann-Burckart: Das frage ich<br />
mich auch! Denn <strong>die</strong> Zahlen, z.B.<br />
aus den sog. STAR-Berichten des Instituts<br />
für Freie Berufe in Nürnberg,<br />
belegen ja eindeutig, dass <strong>Fachanwälte</strong><br />
rund 30 % höhere Umsätze<br />
erzielen als Nicht-<strong>Fachanwälte</strong>. Die<br />
häufigsten Gründe, <strong>die</strong> gegen den Erwerb<br />
einer Fachanwaltsbezeichnung<br />
angeführt werden, sind <strong>die</strong> Sorge,<br />
als Fachanwalt von Mandaten aus<br />
sonstigen Rechtsgebieten abgeschnitten<br />
zu sein, und <strong>die</strong> fehlende Bereitschaft,<br />
sich einem Fachanwalts-Lehrgang<br />
zu unterziehen.<br />
Müssten nicht Anwälte, <strong>die</strong> den<br />
Fachanwaltstitel führen wollen, auch<br />
entsprechende praktische Erfolge<br />
nachweisen und nicht lediglich eine<br />
bestimmte Anzahl von Fällen, <strong>die</strong><br />
von <strong>der</strong> qualitativen Bearbeitung her<br />
überhaupt nicht geprüft werden?<br />
Offermann-Burckart: Ich kenne das<br />
Argument, dass, wer 100mal etwas<br />
falsch mache, noch lange kein Experte<br />
sei. Allerdings halte ich das dadurch<br />
zum Ausdruck gebrachte Misstrauen<br />
gegenüber <strong>der</strong> Kollegenschaft<br />
für unberechtigt. Der <strong>Anwalt</strong> lernt<br />
„am Fall“. Die verantwortliche Bearbeitung<br />
eines Mandats zwingt ihn,<br />
sich vertieft mit <strong>der</strong> zugrunde liegenden<br />
Materie zu befassen, seine Fähigkeiten<br />
zu trainieren und zu erweitern<br />
und im besten Sinne Routine<br />
zu entwickeln. Wer 50mal vor dem<br />
Arbeitsgericht gestanden hat, mag<br />
zwar immer noch nicht unfehlbar<br />
sein; er weiß aber, wie es dort zugeht.<br />
„Der Seminarschlaf ist unter<br />
Anwälten nicht weit verbreitet“<br />
THEMA<br />
Nachgefragt bei Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-<br />
Burckart, Hauptgeschäftsführerin <strong>der</strong> Rechtsanwaltskammer<br />
Düsseldorf und stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss 1<br />
<strong>der</strong> Satzungsversammlung<br />
Wir müssen uns davor hüten, einige<br />
wenige „Ausreißer-Fälle“, <strong>die</strong> es immer<br />
gibt, zum Maß aller Dinge zu<br />
machen. Und wer wollte beurteilen,<br />
wann eine Mandatsbearbeitung „erfolgreich“<br />
war? Es gibt Fälle, <strong>die</strong> de<br />
lege artis bearbeitet wurden und dennoch<br />
– jedenfalls aus Sicht des Mandanten<br />
– nicht zum Erfolg führten,<br />
und an<strong>der</strong>e, bei denen <strong>die</strong> Sachbearbeitung<br />
qualitativ vielleicht zu wünschen<br />
übrig ließ, dem Mandanten<br />
aber dennoch einen Prozessgewinn<br />
o<strong>der</strong> glücklichen Vergleichsabschluss<br />
bescherte. Der Ausschuss 1, <strong>der</strong> in<br />
<strong>der</strong> zu Ende gehenden dritten Legislaturperiode<br />
das gesamte Fachanwalts-System<br />
auf den Prüfstand gestellt<br />
hat, hat sich nach eingehen<strong>der</strong><br />
Diskussion und reiflicher <strong>Über</strong>legung<br />
dazu entschlossen, <strong>die</strong> „Falllisten“<br />
unangetastet zu lassen. Will<br />
man am Nachweis praktischer Erfahrungen<br />
festhalten, gibt es zur Fallliste<br />
letztlich keine Alternative.<br />
Auch <strong>die</strong> Steuerberater führen gerade<br />
Fachbezeichnungen ein. Teilweise<br />
wird da auch ordentlich in juristischem<br />
Terrain gewil<strong>der</strong>t. Wie stehen<br />
Sie dazu?<br />
Offermann-Burckart: Dass <strong>die</strong> Bundessteuerberaterkammer<br />
eine (<strong>der</strong>zeit<br />
dem Bundesfinanzministerium zur<br />
Genehmigung vorliegende) Fachberaterordnung<br />
verabschiedet hat, <strong>die</strong><br />
in weiten Teilen <strong>die</strong> Fachanwaltsordnung<br />
adaptiert, mag ein Beleg dafür<br />
sein, dass <strong>die</strong> FAO so schlecht nicht<br />
ist. Die Einführung <strong>der</strong> Bezeichnung<br />
„Fachberater für …“ ist wegen <strong>der</strong><br />
Verwechslungsgefahr mit den Fachanwaltschaften<br />
aber nicht ganz unproblematisch.<br />
Das gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />
dann, wenn <strong>die</strong>se Bezeichnung<br />
– wie <strong>der</strong> Deutsche Steuerberaterverband<br />
plant – für <strong>die</strong> Bereiche „Sa-<br />
nierung und Insolvenzverwaltung“,<br />
„Unternehmensnachfolge“ sowie<br />
„Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung“<br />
geführt und auch<br />
an Rechtsanwälte verliehen werden<br />
dürfte. Die „Fachberaterordnung“<br />
<strong>der</strong> Bundessteuerberaterkammer<br />
sieht nur <strong>die</strong> Bezeichnungen „Fachberater/in<br />
für Internationales Steuerrecht“<br />
und „Fachberater/in für Zölle<br />
und Verbrauchsteuern“ sowie eine<br />
zwingende Verknüpfung <strong>die</strong>ser Bezeichnungen<br />
mit <strong>der</strong> Berufsbezeichnung<br />
„Steuerberater/in“ o<strong>der</strong> „Steuerbevollmächtigte/r“<br />
vor.<br />
Ist <strong>die</strong> <strong>der</strong>zeitige Fortbildungspflicht<br />
nicht Augenwischerei? Die 10 Stunden<br />
kann man schließlich an einem<br />
Wochenende absitzen, ohne dass<br />
hiermit ein gewisser Lernerfolg nachgewiesen<br />
werden muss. Beißt sich <strong>die</strong>se<br />
Praxis nicht mit dem hohen Qualitätsanspruch?<br />
Offermann-Burckart: Die Satzungsversammlung<br />
hat eine Erhöhung<br />
<strong>der</strong> Stundenzahl von 10 auf 15, <strong>die</strong><br />
<strong>der</strong> Ausschuss 1 vorgeschlagen hatte,<br />
abgelehnt. Außerdem wurde im<br />
Ausschuss ein kontinuierlicher Fallnachweis<br />
diskutiert, aber schon aus<br />
Gründen fehlen<strong>der</strong> Praktikabilität<br />
nicht befürwortet. Was den grundsätzlichen<br />
Lernerfolg in Fortbildungsveranstaltungen<br />
angeht, so glaube ich<br />
nicht, dass <strong>der</strong> häufig kolportierte „Seminarschlaf“<br />
ein unter Anwälten häufiges<br />
Phänomen ist. Gerade <strong>die</strong> Anwälte,<br />
<strong>der</strong>en Zeit knapp bemessen ist,<br />
werden klug genug sein, Veranstaltungen<br />
zu besuchen, von denen sie sich<br />
einen Zuwachs an Kenntnissen versprechen.<br />
Im Übrigen zeigen meine<br />
Erfahrungen aus <strong>der</strong> Praxis, dass viele<br />
<strong>Fachanwälte</strong> freiwillig ein beeindruckendes<br />
Mehr an Fortbildung absolvieren,<br />
als § 15 FAO es vorschreibt.<br />
3 / 2007 anwaltsreport