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Über die Zukunft der Fachanwälte - Anwalt-Suchservice

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THEMA<br />

Die Fachanwaltsausbildung steht <strong>der</strong>zeit auf dem Prüfstand<br />

und <strong>die</strong> abschließende Prüfung nicht<br />

mit dem Qualitätsanspruch korrespon<strong>die</strong>re.<br />

So monierte etwa kürzlich<br />

Rechtsanwalt Niko Härting, Berlin,<br />

im <strong>Anwalt</strong>sblatt: „...Viele <strong>Fachanwälte</strong><br />

verstehen viel von ihrem Fach. Dies<br />

soll nicht geleugnet werden. Dennoch<br />

liefern <strong>die</strong> <strong>der</strong>zeitigen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an den Fachanwaltstitel keine<br />

ausreichende Gewähr dafür, dass<br />

vorwiegend <strong>die</strong>jenigen Kolleginnen<br />

und Kollegen Fachanwalt werden, <strong>der</strong>en<br />

Kenntnisse und Erfahrungen sich<br />

vom Durchschnitt abheben...“ In <strong>die</strong>sem<br />

Zusammenhang wird immer wie<strong>der</strong><br />

angeführt, dass <strong>die</strong> schriftlichen<br />

Klausuren nicht bundesweit einheitlich<br />

gestellt werden, son<strong>der</strong>n in <strong>der</strong><br />

Hand privater Anbieter lägen. „Hohe<br />

Durchfallquoten sind schlechte<br />

Werbung“, mutmaßt Härting. Der<br />

DAV hat deshalb Ende des letzten<br />

Jahres eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fachanwaltsordnung<br />

vorgeschlagen. Wichtigstes<br />

Novum: Fachanwalt soll künftig<br />

nur noch werden dürfen, wer<br />

zuvor mindestens ein Jahr lang bei<br />

Werbung mit „Erster Fachanwalt<br />

für Erbrecht“ irreführend<br />

Einem Rechtsanwalt aus Bremerhaven hat<br />

das Oberlandesgericht Bremen verboten, in<br />

Zeitungsanzeigen weiterhin mit <strong>der</strong> Aussage<br />

„Erster Fachanwalt für Erbrecht in Bremerhaven“<br />

zu werben, obwohl <strong>der</strong> <strong>Anwalt</strong> in<br />

dem Gerichtsbezirk tatsächlich <strong>der</strong> erste <strong>Anwalt</strong><br />

war, dem <strong>die</strong> Fachanwaltsbezeichnung<br />

für <strong>die</strong>ses Rechtsgebiet verliehen worden war.<br />

Begründung: Mit <strong>die</strong>ser Werbung solle nicht<br />

nur ein zeitlicher, son<strong>der</strong>n zugleich ein qualitativer<br />

Hinweis gegeben werden, <strong>der</strong> <strong>die</strong> Gefahr<br />

<strong>der</strong> Irreführung begründe. Es gebe genügend<br />

anwaltsreport 3 / 2007<br />

einem Fachanwalt ausgebildet wurde.<br />

Doch <strong>die</strong>ser Vorschlag dürfte im<br />

Lichte <strong>der</strong> europäischen Deregulierungs-<br />

und Liberalisierungsbestrebungen<br />

wenig Aussicht auf praktische<br />

Umsetzung haben. Dass bereits am<br />

Markt agierende <strong>Fachanwälte</strong> über<br />

den Ausbildungsplatz mit darüber<br />

bestimmen können, wer ihre künftigen<br />

Konkurrenten sind und wer<br />

nicht, hat zumindest ein Geschmäckle<br />

und riecht nach „closed shop“. Das<br />

hat nicht zuletzt <strong>die</strong> Diskussion um<br />

<strong>die</strong> jüngste Wahl <strong>der</strong> neuen BGH-Anwälte<br />

gezeigt. Nimmt man Härting<br />

beim Wort, und unterstellt einmal,<br />

dass <strong>die</strong> Mehrheit <strong>der</strong> <strong>Fachanwälte</strong><br />

nicht wirklich brilliant ist, dann<br />

macht es auch wenig Sinn, sie Fachanwaltsanwärter<br />

ausbilden zu lassen.<br />

Mehr Qualität würde dann nämlich<br />

auch dabei nicht herauskommen.<br />

Ziel muss es daher sein, <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an <strong>die</strong> Fachanwaltsprüfungen<br />

zu erhöhen und zum Beispiel<br />

<strong>die</strong> Klausuren bundesweit einheitlich<br />

auszugeben.<br />

personenbezogene Beispiele, bei denen <strong>der</strong> vorangestellte<br />

Begriffsteil „Erster” eindeutig einen<br />

Bezug auf <strong>die</strong> beson<strong>der</strong>e, herausragende<br />

Qualifikation <strong>der</strong> Person, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Bezeichnung<br />

führt, herstellt und auch darstellen soll. Als<br />

Beispiel nennt das Gericht zum einen im Bereich<br />

des Öffentlichen Dienstrechts <strong>die</strong> Amtsbezeichnung<br />

„Erster Justizhauptwachtmeister”,<br />

„Erster Staatsanwalt” o<strong>der</strong> „Erster Oberstaatsanwalt”.<br />

Darüber hinaus sei an <strong>die</strong> in <strong>der</strong><br />

Freien und Hansestadt Hamburg für den Präsidenten<br />

des Senats übliche Bezeichnung „Erster<br />

Bürgermeister” zu denken. Auch <strong>die</strong> Orchesterkultur<br />

kenne Vergleichbares in Gestalt<br />

des „Primgeigers”, <strong>der</strong> auch als „Erster Violi-<br />

Spezialisierung<br />

entscheidend<br />

Mögen auch dem ein o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en <strong>die</strong> <strong>der</strong>zeitigen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an den Titelerwerb<br />

als zu lax erscheinen,<br />

so kann dennoch kein Zweifel<br />

daran bestehen, dass <strong>die</strong><br />

Fachanwaltsbezeichnungen<br />

erheblich dazu beitragen,<br />

den Verbrauchern den zielgenauen<br />

Weg zum <strong>Anwalt</strong><br />

zu erleichtern. Wer von<br />

einem Arzt falsch behandelt<br />

wurde, sucht einen Fachanwalt<br />

für Medizinrecht auf<br />

und wird sich nicht beim<br />

Fachanwalt für Mietrecht<br />

verirren. Diese Kanalisierung<br />

<strong>der</strong> Mandantenbedürfnisse<br />

hat aber auch umgekehrt einen<br />

positiven Effekt für <strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft.<br />

Denn dadurch, dass <strong>die</strong> Mandanten<br />

aufgrund entsprechen<strong>der</strong> Werbung<br />

vermehrt <strong>Fachanwälte</strong> aufsuchen, erhalten<br />

<strong>die</strong>se <strong>die</strong> reale Chance, sich zu<br />

spezialisieren und über entsprechend<br />

hohe Fallzahlen immer besser zu werden.<br />

Auch ein Chirurg muss irgendwann<br />

an realen menschlichen Körpern<br />

schneiden. Und dass <strong>der</strong> alte<br />

Hase, <strong>der</strong> schon 755 neue Hüftgelenke<br />

eingesetzt hat, über mehr Erfahrungswissen<br />

verfügt als <strong>der</strong> junge<br />

Nachwuchs-Chirurg, liegt auf <strong>der</strong><br />

Hand.<br />

Literaturhinweis:<br />

Susanne Offermann-Burckart<br />

Fachanwalt werden und bleiben<br />

Verlag Dr. Otto Schmidt 2007,<br />

2. Aufl. komplett neu bearbeitet,<br />

350 Seiten, 39,80 €<br />

nist” gekennzeichnet wird. In den allgemeinen<br />

Sprachgebrauch sei <strong>die</strong> letztgenannte Bezeichnung<br />

mit <strong>der</strong> Redewendung „<strong>die</strong> erste Geige<br />

spielen” eingegangen. „In allen genannten Fällen<br />

ist <strong>der</strong> Zusatz „Erster” nicht im Sinne eines<br />

Hinweises auf einen zeitlichen Ablauf zu verstehen,<br />

soll auch nicht so verstanden werden und<br />

wird auch nicht so verstanden. Vielmehr verbindet<br />

<strong>die</strong> maßgebliche Verkehrsauffassung damit<br />

beson<strong>der</strong>s herausgehobene, an <strong>die</strong> herausragende<br />

Befähigung und Verantwortlichkeit des<br />

Trägers <strong>der</strong> Bezeichnung anknüpfende Merkmale“,<br />

betonte das Gericht (Az.: 2 U 107/06).

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