Über die Zukunft der Fachanwälte - Anwalt-Suchservice
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THEMA<br />
Die Fachanwaltsausbildung steht <strong>der</strong>zeit auf dem Prüfstand<br />
und <strong>die</strong> abschließende Prüfung nicht<br />
mit dem Qualitätsanspruch korrespon<strong>die</strong>re.<br />
So monierte etwa kürzlich<br />
Rechtsanwalt Niko Härting, Berlin,<br />
im <strong>Anwalt</strong>sblatt: „...Viele <strong>Fachanwälte</strong><br />
verstehen viel von ihrem Fach. Dies<br />
soll nicht geleugnet werden. Dennoch<br />
liefern <strong>die</strong> <strong>der</strong>zeitigen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an den Fachanwaltstitel keine<br />
ausreichende Gewähr dafür, dass<br />
vorwiegend <strong>die</strong>jenigen Kolleginnen<br />
und Kollegen Fachanwalt werden, <strong>der</strong>en<br />
Kenntnisse und Erfahrungen sich<br />
vom Durchschnitt abheben...“ In <strong>die</strong>sem<br />
Zusammenhang wird immer wie<strong>der</strong><br />
angeführt, dass <strong>die</strong> schriftlichen<br />
Klausuren nicht bundesweit einheitlich<br />
gestellt werden, son<strong>der</strong>n in <strong>der</strong><br />
Hand privater Anbieter lägen. „Hohe<br />
Durchfallquoten sind schlechte<br />
Werbung“, mutmaßt Härting. Der<br />
DAV hat deshalb Ende des letzten<br />
Jahres eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fachanwaltsordnung<br />
vorgeschlagen. Wichtigstes<br />
Novum: Fachanwalt soll künftig<br />
nur noch werden dürfen, wer<br />
zuvor mindestens ein Jahr lang bei<br />
Werbung mit „Erster Fachanwalt<br />
für Erbrecht“ irreführend<br />
Einem Rechtsanwalt aus Bremerhaven hat<br />
das Oberlandesgericht Bremen verboten, in<br />
Zeitungsanzeigen weiterhin mit <strong>der</strong> Aussage<br />
„Erster Fachanwalt für Erbrecht in Bremerhaven“<br />
zu werben, obwohl <strong>der</strong> <strong>Anwalt</strong> in<br />
dem Gerichtsbezirk tatsächlich <strong>der</strong> erste <strong>Anwalt</strong><br />
war, dem <strong>die</strong> Fachanwaltsbezeichnung<br />
für <strong>die</strong>ses Rechtsgebiet verliehen worden war.<br />
Begründung: Mit <strong>die</strong>ser Werbung solle nicht<br />
nur ein zeitlicher, son<strong>der</strong>n zugleich ein qualitativer<br />
Hinweis gegeben werden, <strong>der</strong> <strong>die</strong> Gefahr<br />
<strong>der</strong> Irreführung begründe. Es gebe genügend<br />
anwaltsreport 3 / 2007<br />
einem Fachanwalt ausgebildet wurde.<br />
Doch <strong>die</strong>ser Vorschlag dürfte im<br />
Lichte <strong>der</strong> europäischen Deregulierungs-<br />
und Liberalisierungsbestrebungen<br />
wenig Aussicht auf praktische<br />
Umsetzung haben. Dass bereits am<br />
Markt agierende <strong>Fachanwälte</strong> über<br />
den Ausbildungsplatz mit darüber<br />
bestimmen können, wer ihre künftigen<br />
Konkurrenten sind und wer<br />
nicht, hat zumindest ein Geschmäckle<br />
und riecht nach „closed shop“. Das<br />
hat nicht zuletzt <strong>die</strong> Diskussion um<br />
<strong>die</strong> jüngste Wahl <strong>der</strong> neuen BGH-Anwälte<br />
gezeigt. Nimmt man Härting<br />
beim Wort, und unterstellt einmal,<br />
dass <strong>die</strong> Mehrheit <strong>der</strong> <strong>Fachanwälte</strong><br />
nicht wirklich brilliant ist, dann<br />
macht es auch wenig Sinn, sie Fachanwaltsanwärter<br />
ausbilden zu lassen.<br />
Mehr Qualität würde dann nämlich<br />
auch dabei nicht herauskommen.<br />
Ziel muss es daher sein, <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an <strong>die</strong> Fachanwaltsprüfungen<br />
zu erhöhen und zum Beispiel<br />
<strong>die</strong> Klausuren bundesweit einheitlich<br />
auszugeben.<br />
personenbezogene Beispiele, bei denen <strong>der</strong> vorangestellte<br />
Begriffsteil „Erster” eindeutig einen<br />
Bezug auf <strong>die</strong> beson<strong>der</strong>e, herausragende<br />
Qualifikation <strong>der</strong> Person, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Bezeichnung<br />
führt, herstellt und auch darstellen soll. Als<br />
Beispiel nennt das Gericht zum einen im Bereich<br />
des Öffentlichen Dienstrechts <strong>die</strong> Amtsbezeichnung<br />
„Erster Justizhauptwachtmeister”,<br />
„Erster Staatsanwalt” o<strong>der</strong> „Erster Oberstaatsanwalt”.<br />
Darüber hinaus sei an <strong>die</strong> in <strong>der</strong><br />
Freien und Hansestadt Hamburg für den Präsidenten<br />
des Senats übliche Bezeichnung „Erster<br />
Bürgermeister” zu denken. Auch <strong>die</strong> Orchesterkultur<br />
kenne Vergleichbares in Gestalt<br />
des „Primgeigers”, <strong>der</strong> auch als „Erster Violi-<br />
Spezialisierung<br />
entscheidend<br />
Mögen auch dem ein o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en <strong>die</strong> <strong>der</strong>zeitigen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an den Titelerwerb<br />
als zu lax erscheinen,<br />
so kann dennoch kein Zweifel<br />
daran bestehen, dass <strong>die</strong><br />
Fachanwaltsbezeichnungen<br />
erheblich dazu beitragen,<br />
den Verbrauchern den zielgenauen<br />
Weg zum <strong>Anwalt</strong><br />
zu erleichtern. Wer von<br />
einem Arzt falsch behandelt<br />
wurde, sucht einen Fachanwalt<br />
für Medizinrecht auf<br />
und wird sich nicht beim<br />
Fachanwalt für Mietrecht<br />
verirren. Diese Kanalisierung<br />
<strong>der</strong> Mandantenbedürfnisse<br />
hat aber auch umgekehrt einen<br />
positiven Effekt für <strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft.<br />
Denn dadurch, dass <strong>die</strong> Mandanten<br />
aufgrund entsprechen<strong>der</strong> Werbung<br />
vermehrt <strong>Fachanwälte</strong> aufsuchen, erhalten<br />
<strong>die</strong>se <strong>die</strong> reale Chance, sich zu<br />
spezialisieren und über entsprechend<br />
hohe Fallzahlen immer besser zu werden.<br />
Auch ein Chirurg muss irgendwann<br />
an realen menschlichen Körpern<br />
schneiden. Und dass <strong>der</strong> alte<br />
Hase, <strong>der</strong> schon 755 neue Hüftgelenke<br />
eingesetzt hat, über mehr Erfahrungswissen<br />
verfügt als <strong>der</strong> junge<br />
Nachwuchs-Chirurg, liegt auf <strong>der</strong><br />
Hand.<br />
Literaturhinweis:<br />
Susanne Offermann-Burckart<br />
Fachanwalt werden und bleiben<br />
Verlag Dr. Otto Schmidt 2007,<br />
2. Aufl. komplett neu bearbeitet,<br />
350 Seiten, 39,80 €<br />
nist” gekennzeichnet wird. In den allgemeinen<br />
Sprachgebrauch sei <strong>die</strong> letztgenannte Bezeichnung<br />
mit <strong>der</strong> Redewendung „<strong>die</strong> erste Geige<br />
spielen” eingegangen. „In allen genannten Fällen<br />
ist <strong>der</strong> Zusatz „Erster” nicht im Sinne eines<br />
Hinweises auf einen zeitlichen Ablauf zu verstehen,<br />
soll auch nicht so verstanden werden und<br />
wird auch nicht so verstanden. Vielmehr verbindet<br />
<strong>die</strong> maßgebliche Verkehrsauffassung damit<br />
beson<strong>der</strong>s herausgehobene, an <strong>die</strong> herausragende<br />
Befähigung und Verantwortlichkeit des<br />
Trägers <strong>der</strong> Bezeichnung anknüpfende Merkmale“,<br />
betonte das Gericht (Az.: 2 U 107/06).