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metapeople Performance- Analysen

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Aufgrund der<br />

unterschiedlichen<br />

Umsetzung der<br />

Richtlinie ist die<br />

Aussage des<br />

Datenschutzbeauftragten<br />

zumindest<br />

umstritten.<br />

Eine eindeutige<br />

Rechtssicherheit<br />

besteht derzeit nicht.<br />

Die eingeführten<br />

Selbstregulierungsansätze<br />

sind nicht<br />

mit einer Datenschutzkonformität<br />

gleichzusetzen.<br />

Die Artikel 29-<br />

Datenschutzgruppe<br />

hat bereits im Dez.<br />

2011 verkündet,<br />

dass die entwickelten<br />

Maßnahmen nicht<br />

den Anforderungen<br />

der Richtlinie<br />

genügen.<br />

Verwendung von Cookies nicht ausdrücklich<br />

zu, kann er nicht auf die Inhalte zugreifen.<br />

Sowohl in Bezug auf die Folgen der<br />

Rechtslage in Großbritannien wie auch in<br />

den Niederlanden lassen sich bisher keine<br />

abschließenden Erkenntnisse ableiten.<br />

Dennoch gilt, dass die Entwicklungen genau<br />

beobachtet werden sollten. Insbesondere die<br />

in Großbritannien eingeleiteten Schritte<br />

könnten eine Vorbildwirkung für Europa<br />

haben. Die derzeitige Rechtslage in den<br />

Niederlanden spiegelt hingegen wohl eher<br />

ein mögliches ‚Worst Case-Szenario‘ wider.<br />

Umsetzung der Richtlinie in Deutschland<br />

In Deutschland wurde die Richtlinie bisher<br />

nicht in nationales Recht überführt. Das<br />

Telemediengesetzt sieht in Artikel 15 (3)<br />

zwar vor, dass Webseitenbesucher über<br />

Maßnahmen der Informationsspeicherung<br />

nicht nur zu informieren sind, sondern dass<br />

sie auch die Möglichkeit haben müssen<br />

diesen Maßnahmen zu widersprechen. Eine<br />

explizite Einwilligung, wie sie in der Cookie-<br />

Richtlinie formuliert wird, wird aber nicht<br />

verlangt.<br />

Die Aussage des Bundesbeauftragten für<br />

den Datenschutz, dass die Richtlinie<br />

aufgrund ihrer hinreichenden inhaltlichen<br />

Bestimmtheit in Deutschland trotzdem direkt<br />

anwendbar wäre, wird aufgrund der bisher in<br />

den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzten<br />

unterschiedlichen Einwilligungsverfahren<br />

(Opt-in / Opt-out) kontrovers diskutiert. Ein<br />

Verbot für das Setzen von Cookies<br />

beziehungsweise die sofortige Notwendigkeit<br />

zur Umsetzung der Richtlinie durch die<br />

Werbewirtschaft lässt sich aus der Aussage<br />

Peter Schaars derzeit allerdings nicht<br />

ableiten.<br />

Die unterschiedliche Überführung der<br />

Richtlinie in Europa zeigt, dass die<br />

Voraussetzungen einer direkten Anwendung<br />

zumindest umstritten sind. Nicht umgesetzte<br />

EU-Richtlinien entfalten des Weiteren selbst<br />

bei direkter Umsetzung keine Direktwirkung<br />

für Privatpersonen. Dennoch ist festzustellen,<br />

dass bezüglich der unmittelbaren Wirkung<br />

02/2013<br />

der Cookie-Richtlinie bisher keine endgültige<br />

Rechtssicherheit besteht.<br />

Die Bundesregierung erklärte, dass sie vor<br />

der Umsetzung der Richtlinie in nationale<br />

Gesetzgebung Selbstregulierungsansätze<br />

der Werbewirtschaft abwarten wolle.<br />

Insbesondere die European Advertising<br />

Standards Alliance (EASA) und das<br />

Interactive Advertising Bureau (IAB) Europe<br />

versuchen einer strikteren Gesetzgebung<br />

zuvor zu kommen und einen<br />

Verhaltenskodex für ihre Mitglieder zu<br />

entwerfen. Durch die Einbindung eines Icons<br />

soll den Webseitenbesuchern die Möglichkeit<br />

gegeben werden sich darüber zu informieren,<br />

wer sich hinter einer Werbung verbirgt und<br />

was mit den gesammelten Nutzerdaten<br />

geschieht. Außerdem wurde mit<br />

youronlinechoices.eu/ eine Webseite eingerichtet,<br />

die den Webseitenbesuchern<br />

Möglichkeiten bietet, ihr Opt-out für das<br />

Setzen bestimmter Cookies zu erklären. Für<br />

die Umsetzung der Selbstregulierung wurden<br />

vom Deutscher Datenschutzrat Online-<br />

Werbung (DDOW) außerdem zwei Kodizes<br />

geschaffen:<br />

(1) Kodex für Erstparteien: Telemedienanbieter<br />

schaffen auf Ihren Webseiten<br />

mittels der Verlinkung über einen<br />

eindeutigen Texthinweis oder durch die<br />

Verwendung des einheitlichen Piktogramms<br />

auf die Datenerhebung und –verarbeitung zu<br />

Werbezwecken hin und verbessern so die<br />

Transparenz für die Nutzer. Neben den<br />

Kontaktdaten des Telemedienanbieters wird<br />

die Art der gespeicherten Daten ebenso wie<br />

der Zweck der Erfassung ausgewiesen.<br />

(2) Kodex für Drittparteien: Dienstleister,<br />

die Daten erheben und/oder Werbung auf<br />

Basis gesammelter Daten ausliefern, weisen<br />

auf ihren Webseiten klar und verständlich auf<br />

die Datenerhebung und –verarbeitung hin.<br />

Außerdem ist der Zweck der Erhebung<br />

einschließlich der Empfänger oder der<br />

Zielgruppe auszuweisen. Bei der<br />

Auslieferung nutzungsbasierter Werbung ist<br />

vom Dienstleister ein einheitliches<br />

Piktogramm innerhalb des Werbemittels zu<br />

platzieren. Durch das Piktogramm gelangt<br />

der Nutzer auf das Portal meine-cookies.org.<br />

Hier kann der Nutzer angeben, ob er über<br />

Für die deutsche<br />

Industrie gilt es<br />

zunächst Ruhe zu<br />

bewahren.<br />

Es sollte dennoch<br />

gründlich analysiert<br />

werden, welche<br />

Cookies auf den<br />

eigenen Seiten<br />

verwendet werden.<br />

Außerdem sind<br />

Geschäftsmodelle zu<br />

überlegen, die einen<br />

Anreiz für die<br />

Zustimmung des<br />

Nutzers zur<br />

Verwendung von<br />

Cookies bieten.<br />

Die geforderte<br />

Einwilligungspflicht<br />

ist nicht mit einem<br />

Verbot von Cookies<br />

gleichzusetzen.<br />

Informationen über<br />

die Verwendung der<br />

Daten und eine hohe<br />

Transparenz tragen<br />

dazu bei, dass die<br />

Angst der Nutzer vor<br />

der unfreiwilligen<br />

Abgabe personenbezogener<br />

Daten<br />

abnimmt<br />

ein Cookie auf seine Interessen abgestimmte<br />

Werbung erhalten möchte.<br />

Die Selbstregulierung erfolgt allerdings<br />

unabhängig von den rechtlichen Vorgaben.<br />

Die Befolgung der Kodizes ist somit<br />

keinesfalls mit einer Datenschutzkonformität<br />

gleichzusetzen. Die Artikel 29-Datenschutzgruppe<br />

hat außerdem bereits im Dezember<br />

2011 festgehalten, dass die<br />

vorgeschlagenen Selbstregulierungsmaßnahmen<br />

nicht den Anforderungen der<br />

Cookie-Richtlinie genügen (Stellungnahme<br />

16/2011). Inwieweit sich die Selbstregulierungsinitiative<br />

durchsetzen wird,<br />

erscheint somit äußerst fraglich.<br />

Fazit<br />

Die Frage, ob es nun für die deutsche<br />

Werbewirtschaft ernst wird, muss<br />

differenziert beantwortet werden. Zunächst<br />

gilt es abzuwarten, welche Entwicklungen<br />

sich in Großbritannien als Folge der<br />

genutzten Verfahren abzeichnen. Ob das<br />

dortige Umschwenken vom Opt-in-Verfahren<br />

zum Opt-out-Verfahren als ersten Schritt<br />

zum Ende der Richtlinie darstellt, oder<br />

schlicht eine praktikable und unaufdringliche<br />

Umsetzung derselbigen ist, wird sich noch<br />

zeigen müssen.<br />

Dennoch sollten sich auch deutsche Unternehmen<br />

damit beschäftigen, welche Cookies<br />

zu welchem Zweck auf ihren Seiten<br />

verwendet werden. Des Weiteren sollte<br />

darüber nachgedacht werden, wie die<br />

Einwilligung von Webseitenbesuchern<br />

zukünftig eingeholt werden könnte.<br />

Möglichkeiten wie Pop-up-Fenster oder auch<br />

Layer auf der Webseite wurden in dem<br />

Papier diskutiert. Zurzeit lassen sich<br />

allerdings keine endgültigen Aussagen<br />

treffen, welche Lösung am funktionalsten ist.<br />

Für Deutschland gilt zurzeit weiterhin:<br />

Solange die Datenschutzbehörden keine<br />

Maßnahmen treffen und die derzeitige<br />

Rechtslage auch für Abmahnungen keinen<br />

Raum bietet, bleibt die Anwendung der<br />

Richtlinienvorgaben in Deutschland eher<br />

eine moralische als eine zwingende<br />

rechtliche Entscheidung.<br />

02/2013<br />

Für den Fall einer strikten Umsetzung der<br />

Richtlinie sollten dennoch zeitnah innovative<br />

Geschäftsmodelle erdacht werden. So<br />

könnte zum Beispiel überlegt werden, ob<br />

Nutzer, die dem Setzen von Cookies<br />

zustimmen, über Gutscheinaktionen oder<br />

sonstige Anreize ‚belohnt‘ werden.<br />

Sollte die Industrie keine wirksamen<br />

Mechanismen zur Selbstregulierung<br />

entwerfen, könnten im Jahr 2013 weitere<br />

Schritte der Datenschutzbehörden folgen.<br />

Zwar wurden bisher alle Gesetzesvorlagen<br />

von der Bundesregierung abgewiesen. Aber<br />

den Staaten, die der Umsetzungspflicht von<br />

EU-Richtlinien nicht nachkommen, droht<br />

früher oder später ein Vertragsverletzungsverfahren<br />

vor dem Europäischen Gerichtshof.<br />

Allerdings gilt auch dann: Eine geforderte<br />

Einwilligung ist nicht mit einem Verbot<br />

von Cookies gleichzusetzen. Informationen<br />

über die Verwendung der Daten und eine<br />

möglichst hohe Transparenz können in<br />

diesem Sinne dazu beitragen, dass die<br />

Angst der Nutzer vor der unfreiwilligen<br />

Abgabe personenbezogener Daten abnimmt.<br />

Durch Aufklärungsarbeit lässt sich somit<br />

gewährleisten, dass sich zum Beispiel<br />

Tracking-Maßnahmen weiterhin in<br />

gewohnter Weise nutzen lassen. Es stellt<br />

sich die Frage, ob Werbung, die<br />

anonymisierten Profilen zugeordnet ist und<br />

dementsprechend den Präferenzen des<br />

jeweiligen Nutzers entspricht, letztendlich<br />

nicht einer undifferenzierten Werbungsschaltung<br />

vorzuziehen ist. Denn letztendlich<br />

gilt, dass eine große Anzahl der kostenlosen<br />

Angebote im Internet über Werbung<br />

finanziert werden. Qualitativ hochwertige<br />

Inhalte lassen sich ohne die Gelder aus der

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