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Kurzarbeit 2009 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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<strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> erzielt wurde<br />

(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 22.03.2006).<br />

��Existenzsicherung <strong>bei</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong><br />

Erst mit einem Gesamteinkommen von circa 2.200 Euro netto deckt eine<br />

vierköpfige Familie (Kin<strong>der</strong> 14 und 15 Jahre, Miete 655 Euro warm) ihr<br />

Existenzminimum. Hat diese Familie als Einkommen nur das Kin<strong>der</strong>geld für zwei<br />

Kin<strong>der</strong> (328 Euro) und das Erwerbseinkommen, muss das Erwerbseinkommen<br />

1.772 Euro netto betragen, damit das Existenzminimum erreicht ist. Bei dieser<br />

Rechnung ist berücksichtigt, dass ein Teil des Einkommens anrechnungsfrei zu<br />

Hartz-IV-Leistungen (Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II) hinzuverdient werden kann.<br />

Rutscht diese Familie durch die <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> unter dieses Minimum, hat sie im<br />

Grundsatz Anspruch auf ergänzendes Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II. Allerdings ist die<br />

Gewährung von Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II abhängig von dem Einsatz vorhandenen<br />

Vermögens.<br />

Kürzt sich das Einkommen durch die <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>, wo<strong>bei</strong> das Einkommen gar nicht<br />

einmal unter das Existenzminimum geraten muss, kommen als Ausgleich für den<br />

Einkommensverlust in <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> zwei weitere Sozialleistungen in Betracht.<br />

Es kann Wohngeld beantragt werden bzw. wenn schon Wohngeld gezahlt wird, ist<br />

ein Än<strong>der</strong>ungsantrag zu stellen.<br />

In Betracht kommt auch eine Aufstockung des Kin<strong>der</strong>geldes, <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>zuschlag.<br />

Sobald das Einkommen durch die <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> weniger wird, sollten die Anträge<br />

gestellt werden. Rückwirkend gibt es in aller Regel nichts.<br />

Wenn man nicht weiß, welcher Antrag am günstigsten ist, kann man die Anträge<br />

zur Sicherheit auch parallel stellen. Erhalten kann man allerdings nur entwe<strong>der</strong><br />

Wohngeld und Kin<strong>der</strong>zuschlag o<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II.<br />

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