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Kurzarbeit 2009 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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Zusatz<strong>bei</strong>trag (0,9 Pozent zur KV) trägt <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer allein.<br />

Für die Ausfallstunden wird <strong>der</strong> Beitragsberechnung ein fiktives Einkommen<br />

zugrundegelegt. Dies sind 80 v. H. <strong>der</strong> Differenz zwischen dem tatsächlichen<br />

Einkommen und dem Einkommen, welches ohne den Ar<strong>bei</strong>tsausfall erzielt<br />

worden wäre. Der hierauf zu zahlende zusätzliche Krankenversicherungsbetrag<br />

einschließlich des Zusatzbetrages wird von dem Ar<strong>bei</strong>tgeber allein erbracht<br />

(§§ 232 a, 249 SGB V).<br />

Den zusätzlichen Krankenversicherungsbetrag erhalten auch freiwillig bzw. privat<br />

krankenversicherte Ar<strong>bei</strong>tnehmer (§ 257 SGB V).<br />

�� Geplante Än<strong>der</strong>ung (Konjunkturpaket II)<br />

In den Jahren <strong>2009</strong> und 2010 werden dem Ar<strong>bei</strong>tgeber auf Antrag 50 Prozent<br />

<strong>der</strong> von ihm allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung in<br />

pauschalisierter Form erstattet (§ 421 t SGB III).<br />

Qualifiziert <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber seine Ar<strong>bei</strong>tnehmerinnen und Ar<strong>bei</strong>tnehmer während<br />

<strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>, werden in den Jahren <strong>2009</strong> und 2010 dem Ar<strong>bei</strong>tgeber<br />

die vollen Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge erstattet.<br />

��Kündigung<br />

Auch <strong>bei</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> gilt <strong>der</strong> gesetzliche Kündigungsschutz. Aus betrieblichen<br />

Gründen kann während <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> nur in Ausnahmefällen gekündigt werden.<br />

Die Einführung von <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> spricht zunächst dafür, dass <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber nur<br />

von einem vorübergehenden Ar<strong>bei</strong>tsmangel ausgegangen ist, <strong>der</strong> eine<br />

betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigen kann. Dieses Indiz kann jedoch<br />

<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber durch den konkreten Sachvortrag entkräften, wonach eine<br />

Beschäftigungsmöglichkeit für einzelne von <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> betroffene<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmer auf Dauer entfallen ist (BAG 26.06.1997).<br />

Hinweis für Betriebsräte: Den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen<br />

vor Einführung <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> mit dem Ar<strong>bei</strong>tgeber verhandeln.<br />

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