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Kurzarbeit 2009 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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��Betriebsversammlung<br />

Eine Betriebsversammlung kann stattfinden während des Zeitraumes, in dem im<br />

Betrieb gear<strong>bei</strong>tet wird. Sie kann aber, wenn es notwendig ist, auch auf die<br />

<strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>szeit (die freie Zeit) gelegt werden (§§ 42, 43 BetrVG).<br />

Die Zeit <strong>der</strong> Teilnahme an einer Betriebsversammlung ist in <strong>bei</strong>den Fällen vom<br />

Ar<strong>bei</strong>tgeber wie Ar<strong>bei</strong>tszeit zu vergüten (§ 44 BetrVG, BAG 05.05.1987).<br />

��Dauer <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong><br />

Seit dem 01.01.<strong>2009</strong> sind maximal 18 Monate <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> möglich.<br />

��Elterngeld<br />

Das Elterngeld (67 v.H. des pauschalisierten Nettoentgeltes) wird berechnet aus<br />

dem Durchschnittsverdienst <strong>der</strong> letzten zwölf Monate vor <strong>der</strong> Geburt eines<br />

Kindes. Das <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>ergeld zählt nicht zum Einkommen. Da die Monate, in<br />

denen <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>ergeld gezahlt wird, aus <strong>der</strong> Durchschnittsberechnung nicht<br />

herausgenommen werden, sinkt <strong>der</strong> Durchschnittsverdienst mit <strong>der</strong> Folge, dass<br />

die werdende Mutter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> werdende Vater weniger Elterngeld erhalten.<br />

Im Zusammenhang mit einer Novellierung des Bundeselterngeld- und<br />

Elternzeitgesetzes wird diese Frage zur Zeit in Berlin diskutiert.<br />

��Elternzeit<br />

Für Ar<strong>bei</strong>tnehmer in Elternzeit, die in Teilzeit im Betrieb weiter ar<strong>bei</strong>ten, kann<br />

<strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> eingeführt werden. Es gelten keine Beson<strong>der</strong>heiten im Vergleich zu<br />

sonstigen Teilzeitbeschäftigten bis auf den Umstand, dass Beschäftigte in<br />

Elternzeit nicht durch Än<strong>der</strong>ungskündigung zur Teilnahme an <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong><br />

gezwungen werden können.<br />

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