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Kurzarbeit 2009 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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muss verbraucht werden, geschützt sind insbeson<strong>der</strong>e Zeitguthaben, die gebildet<br />

worden sind:<br />

�� um eine altersbedingte vorzeitige Freistellung zu erreichen<br />

�� um diese Zeit zur Qualifizierung zu nutzen<br />

�� um Schlechtwetterzeiten auszugleichen<br />

�� die bereits länger als ein Jahr unverän<strong>der</strong>t bestanden haben<br />

�� sowie Ar<strong>bei</strong>tszeitguthaben, soweit diese den Umfang von zehn Prozent <strong>der</strong><br />

Jahresar<strong>bei</strong>tszeit übersteigen.<br />

Bislang wurde auch kein <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>ergeld gezahlt, wenn <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsausfall durch<br />

Bildung von negativen Ar<strong>bei</strong>tszeitkonten (Minusstunden) vermieden werden<br />

konnte. Dieses Erfor<strong>der</strong>nis soll durch die im Konjunkturpaket II verabredeten<br />

Maßnahmen ausgesetzt werden. Minusstunden sind nicht mehr notwendig.<br />

Die Mitgliedschaft zur Ar<strong>bei</strong>tnehmerkammer begründet ein einzigartiges Rechts-<br />

und Steuerberatungsangebot für die Ar<strong>bei</strong>tnehmer/innen im Lande <strong>Bremen</strong>, das<br />

wir durch die Individualberatung sicher stellen.<br />

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