Kurzarbeit 2009 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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Die Höhe des Mutterschutzlohnes bestimmt sich nach <strong>der</strong> Höhe des<br />
sogenannten Referenzzeitraumes. Dies ist <strong>der</strong> Durchschnittsverdienst <strong>der</strong> letzten<br />
13 Wochen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> letzten 13 Wochen vor Beginn des Monats, in dem die<br />
Schwangerschaft eingetreten ist. Liegt innerhalb dieses Zeitraumes <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>,<br />
bleiben die Zeiten <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Berechnung des<br />
Durchschnittsverdienstes außer Betracht (§ 11 Abs. 2 MuSchG).<br />
��Nebentätigkeit<br />
Wird während <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> eine Nebentätigkeit (auch 400-Euro-Job,<br />
selbstständige Tätigkeit) aufgenommen, erhöht sich das Einkommen. Das zum<br />
Ausgleich des Einkommensverlustes gezahlte <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>ergeld sinkt.<br />
Einen Freibetrag wie <strong>bei</strong>m Ar<strong>bei</strong>tslosengeld I (165 Euro pro Monat) gibt es <strong>bei</strong>m<br />
<strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>ergeld nicht.<br />
Keine Anrechnung von Nebeneinkommen findet statt, wenn die Nebentätigkeit<br />
bereits vor Beginn <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> ausgeübt wurde. Wird diese Nebentätigkeit<br />
während <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> allerdings aufgestockt, so ist <strong>der</strong> Aufstockungsbetrag als<br />
Einkommen anzurechnen.<br />
��Rentenversicherung<br />
Bezieher von <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>ergeld bleiben rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge<br />
werden während dieser Zeit auf <strong>der</strong> Basis des tatsächlich gezahlten – reduzierten<br />
– Verdienstes des Beschäftigten gezahlt und paritätisch von Versichertem und<br />
Ar<strong>bei</strong>tgeber getragen. Vom Ar<strong>bei</strong>tgeber zusätzlich gezahlt werden Beiträge auf<br />
<strong>der</strong> Basis von 80 Prozent des wegen <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> ausgefallenen Verdienstes.<br />
Auch während <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> erfolgt daher eine Absicherung in <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings wirkt sich die <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> – wenn<br />
auch nur relativ geringfügig – min<strong>der</strong>nd auf die spätere Rentenhöhe aus.<br />
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