22.10.2012 Aufrufe

Kurzarbeit 2009 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kurzarbeit 2009 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kurzarbeit 2009 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Höhe des Mutterschutzlohnes bestimmt sich nach <strong>der</strong> Höhe des<br />

sogenannten Referenzzeitraumes. Dies ist <strong>der</strong> Durchschnittsverdienst <strong>der</strong> letzten<br />

13 Wochen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> letzten 13 Wochen vor Beginn des Monats, in dem die<br />

Schwangerschaft eingetreten ist. Liegt innerhalb dieses Zeitraumes <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>,<br />

bleiben die Zeiten <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Berechnung des<br />

Durchschnittsverdienstes außer Betracht (§ 11 Abs. 2 MuSchG).<br />

��Nebentätigkeit<br />

Wird während <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> eine Nebentätigkeit (auch 400-Euro-Job,<br />

selbstständige Tätigkeit) aufgenommen, erhöht sich das Einkommen. Das zum<br />

Ausgleich des Einkommensverlustes gezahlte <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>ergeld sinkt.<br />

Einen Freibetrag wie <strong>bei</strong>m Ar<strong>bei</strong>tslosengeld I (165 Euro pro Monat) gibt es <strong>bei</strong>m<br />

<strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>ergeld nicht.<br />

Keine Anrechnung von Nebeneinkommen findet statt, wenn die Nebentätigkeit<br />

bereits vor Beginn <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> ausgeübt wurde. Wird diese Nebentätigkeit<br />

während <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> allerdings aufgestockt, so ist <strong>der</strong> Aufstockungsbetrag als<br />

Einkommen anzurechnen.<br />

��Rentenversicherung<br />

Bezieher von <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>ergeld bleiben rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge<br />

werden während dieser Zeit auf <strong>der</strong> Basis des tatsächlich gezahlten – reduzierten<br />

– Verdienstes des Beschäftigten gezahlt und paritätisch von Versichertem und<br />

Ar<strong>bei</strong>tgeber getragen. Vom Ar<strong>bei</strong>tgeber zusätzlich gezahlt werden Beiträge auf<br />

<strong>der</strong> Basis von 80 Prozent des wegen <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> ausgefallenen Verdienstes.<br />

Auch während <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> erfolgt daher eine Absicherung in <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings wirkt sich die <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> – wenn<br />

auch nur relativ geringfügig – min<strong>der</strong>nd auf die spätere Rentenhöhe aus.<br />

16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!