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2009_10 Handbuch Schüler.pdf - Junior.cc

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Jeder Käufer darf maximal zwei Anteilsscheine erwerben. Dadurch wird das finanzielle Risiko<br />

minimiert. Es steht den JUNIOREN frei, an wen sie die Anteilsscheine verkaufen.<br />

Ihr selbst dürft maximal einen Anteilsschein erwerben.<br />

Jeder Anteilsscheineigner wird in das „JUNIOR Anteilsscheineigner Verzeichnis“ (Formular im<br />

Anhang) eingetragen. Anhand dieses Verzeichnisses erfolgt die Gewinn- bzw. Verlustaufteilung<br />

am Ende des JUNIOR Geschäftsjahres.<br />

Der Erlös aus dem Verkauf der Anteilsscheine ist das Eigenkapital des JUNIOR Unternehmens<br />

und wird auf das Unternehmenskonto eingezahlt. Mehr über die korrekte Verbuchung steht im<br />

Kapitel „Finanzen“.<br />

Beispiel<br />

Die ART JUNIOR Company besteht aus 12 JUNIOREN. Das JUNIOR Unternehmen bekommt 60<br />

Anteilsscheine zu je EUR <strong>10</strong>,–. 50 Anteilsscheine werden verkauft, das gesamte<br />

Unternehmenskapital beträgt daher EUR 500,–.<br />

ACHTUNG:<br />

Das JUNIOR Unternehmenskapital in einem JUNIOR Unternehmen darf höchstens<br />

EUR 600,– betragen!<br />

JUNIOR Unternehmen dürfen keine Schulden machen. Ihr dürft nur das Geld<br />

verwenden, das durch den Verkauf der Anteilsscheine bzw. vom Produkt oder der<br />

Dienstleistung eingenommen wird.<br />

JUNIOR Unternehmen dürfen KEIN Fremdkapital (= keine Kredite) aufnehmen!<br />

Käufer der Anteilsscheine/Anteilsscheineigner<br />

Die Käufer der Anteilsscheine werden Eigentümer am Unternehmen. Sie sind daher am Gewinn und<br />

Verlust des Unternehmens beteiligt und müssen zur Eröffnungs- und Abschlussfeier eingeladen<br />

werden. Sie haben aber kein Mitspracherecht bei der Führung des Unternehmens.<br />

ACHTUNG – Frühzeitige Auflösung der JUNIOR Company<br />

Sollte eine JUNIOR Company, aus welchen Gründen auch immer, frühzeitig<br />

aufgelöst werden, muss trotzdem eine Abschlussveranstaltung abgehalten werden.<br />

Im Rahmen dieser müssen die Anteilsscheineigner über den Grund der Auflösung<br />

informierten werden. Ferner müssen den Anteilsscheineignern die anteilsmäßigen<br />

Gewinne oder Verluste je Anteilsschein ausbezahlt werden. Die Einberufung einer<br />

Abschlussveranstaltung ist selbst dann zwingend, wenn die JUNIOR Company<br />

einen Totalverlust (=Verlust des gesamt eingesetzten Kapitals) erleidet.<br />

5.4.1 JUNIOR Anteilsscheineignerverzeichnis<br />

Dieses Verzeichnis muss am Ende des Geschäftsjahres gemeinsam mit dem Geschäftsbericht an<br />

JUNIOR Enterprise Austria gesendet werden. Ein vollständig ausgefülltes<br />

Anteilsscheineignerverzeichnis ist ebenso für die Erlangung des Teilnahmezertifikats erforderlich!<br />

JUNIOR ist ein Projekt der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft - Finanziert mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschaftskammer<br />

Österreich, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Junge Wirtschaft und unterstützt von der Jungen Industrie.<br />

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