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Probeexamen 1. Klausur im Strafrecht - unirep

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Prozessuale Zusatzfragen:<br />

Bei den Ermittlungen in oben beschriebener Sache stellt der zuständige Staatsanwalt<br />

folgendes fest:<br />

<strong>1.</strong> B wurde wegen unerlaubten Führens einer Waffe <strong>im</strong> Zeitraum bis zum 18.10.2008<br />

am 16.12.2008 vom zuständigen Amtsgericht nach § 53 Abs. 3 WaffG – inzwischen<br />

rechtskräftig – zu einer Geldstrafe verurteilt. Dabei handelte es sich um die Pistole,<br />

mit der B auf D geschossen hatte. Steht dies einem Strafverfahren gegen B wegen<br />

seines tödlichen Schusses auf D entgegen?<br />

2. C bestreitet jede Beteiligung in der geschilderten Weise und behauptet, zur Tatzeit<br />

bei seiner Ehefrau E gewesen zu sein. Diese hatte allerdings gegenüber dem Polizisten<br />

F, der sie ordnungsgemäß auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen hatte,<br />

zu Protokoll gegeben, zur fraglichen Zeit sei C nicht zu Hause gewesen. Gleiches<br />

erzählte sie dem ihr flüchtig bekannten V, der von der Polizei als Vertrauensmann<br />

geführt worden war; von V´s Tätigkeit als V-Mann war E nichts bekannt. Kann – falls<br />

E <strong>im</strong> Strafverfahren gegen C die Aussage verweigert – das polizeiliche Protokoll verlesen<br />

werden? Können ggf. F und/oder V als Zeugen über E´s Äußerungen vernommen<br />

werden?<br />

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