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Der Archivar, Heft 3, 1999 - Archive in Nordrhein-Westfalen

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Archivierung von Unterlagen der Regierungspräsidien <strong>in</strong> Baden-Württemberg<br />

Mart<strong>in</strong> Häußermann<br />

Die vier Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg s<strong>in</strong>d seit dem Zeitpunkt ihrer<br />

Errichtung im Jahre 1952 von ihrer Auflösung bedroht. Über ihre Anzahl, ihre territoriale<br />

Begrenzung und ihre Aufgaben kam es von Anfang an zu Ause<strong>in</strong>andersetzungen. Im regelmäßigen<br />

Rhythmus von etwa 10 Jahren setzt e<strong>in</strong>e Diskussion über ihre Berechtigung e<strong>in</strong>, da sie den<br />

Landesregierungen jedweder Couleur als zu kostspielig ersche<strong>in</strong>en. Gegenwärtig werden sie - wieder<br />

e<strong>in</strong>mal - e<strong>in</strong>er umfangreichen Verwaltungsreform unterzogen, bei der es zu e<strong>in</strong>er<br />

Organisationsumbildung und e<strong>in</strong>er Aufgabenreduzierung <strong>in</strong> großem Stil kommen wird.<br />

1. Geschichtliche Entwicklung<br />

<strong>Der</strong> deutsche Südwesten kannte seit Auflösung der badischen Kreisregierungen im Jahre 1863 und<br />

der württtembergischen im Jahre 1924 im Pr<strong>in</strong>zip ke<strong>in</strong>e staatlichen Mittel<strong>in</strong>stanzen mehr. Auch der<br />

badische Landeskommissär, der häufig als Mittel<strong>in</strong>stanz bezeichnet wurde, war eigentlich nichts<br />

anderes als der verlängerte Arm des Innenm<strong>in</strong>isteriums <strong>in</strong> den Regionen. Lediglich die zu Preußen<br />

gehörenden hohenzollerischen Lande bildeten bis 1945 den preußischen Regierungsbezirk<br />

Sigmar<strong>in</strong>gen, der jedoch 1945 aufgelöst wurde.<br />

Mit der Besetzung durch die amerikanischen und französischen Truppen veränderte sich die<br />

Landkarte im deutschen Südwesten erheblich. Die Länder Württemberg und Baden wurden<br />

entsprechend ihrer Zonenzugehörigkeit zweigeteilt und die hohenzollerischen Lande dem französisch<br />

besetzten Teil Württembergs angegliedert. Diese sich an den Zonengrenzen orientierende Trennung<br />

der ehemaligen Länder Württemberg und Baden wurde im Zuge der Rückgabe von<br />

Verwaltungskompetenzen an die deutschen Behörden durch die Gründung der drei eigenständigen<br />

Länder (Süd-)Baden und Südwürttemberg-Hohenzollern im französischen und Nordwürttemberg-<br />

Nordbaden, e<strong>in</strong>em Doppelstaat mit zwei Landesbezirken, im amerikanischen Besatzungsgebiet weiter<br />

vertieft.<br />

<strong>Der</strong> allseitige Wunsch nach Aufhebung dieser Trennung führte schließlich nach langen Kämpfen zur<br />

Gründung des Landes Baden-Württemberg. <strong>Der</strong> Zusammenschluß der drei Nachkriegsländer zu<br />

e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Bundesland ließ vor allem die Gegensätze zwischen Württemberg und Baden,<br />

das e<strong>in</strong>e Majorisierung durch Württemberg befürchtete, <strong>in</strong> teilweise recht heftiger Form wieder<br />

aufleben. Die Abneigung gegen das geme<strong>in</strong>same Bundesland war deshalb vor allem <strong>in</strong> (Süd-)Baden,<br />

das sich als Treuhänder der alten badischen Tradition verstand, entsprechend groß. Vor allem von<br />

dort kam deshalb die Forderung, das künftige südwestdeutsche Bundesland <strong>in</strong> Verwaltungsbezirke<br />

aufzuteilen, "Menschen gleicher oder ähnlicher Stammesart und sozialer Struktur zu vere<strong>in</strong>igen".<br />

Weitreichende Verwaltungsaufgaben sollten <strong>in</strong> diesen Regionen verbleiben; nur die wichtigsten<br />

Aufgaben sollten von der Landesregierung übernommen werden. Nach langen Ause<strong>in</strong>andersetzungen<br />

über die Anzahl und die territoriale E<strong>in</strong>teilung dieser Verwaltungsbezirke wurden schließlich vier<br />

Regierungsbezirke gebildet, deren Verwaltungsgrenzen denen der drei Nachkriegsländer entsprachen,<br />

wobei das ehemalige Land Nordwürttemberg-Nordbaden entsprechend se<strong>in</strong>em staatlichen<br />

<strong>Der</strong> <strong>Archivar</strong>, <strong>Heft</strong> 3, <strong>1999</strong>

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