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Der Archivar, Heft 3, 1999 - Archive in Nordrhein-Westfalen

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Archivierung von Unterlagen der Bezirksregierungen <strong>in</strong> Bayern<br />

Margit Ksoll-Marcon<br />

1. Die bayerischen Bezirksregierungen<br />

Die sieben bayerischen Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken,<br />

Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben, wie sie 1837 e<strong>in</strong>gerichtet wurden, wurden nach dem<br />

Zweiten Weltkrieg gemäß Artikel 185 der Bayerischen Verfassung wieder <strong>in</strong> dieser Form hergestellt.<br />

Jeder Regierungsbezirk hat als staatliche Mittelbehörde e<strong>in</strong>e Regierung. 1 Für jeden Regierungsbezirk<br />

ist e<strong>in</strong> eigenes Staatsarchiv zuständig, das sowohl das Schriftgut der Regierung als auch das<br />

sämtlicher Behörden der mittleren und unteren Verwaltungsebene, dazu zählen auch die Unterlagen<br />

der Landratsämter, übernimmt. Kreisarchive, wie <strong>in</strong> anderen Bundesländern, gibt es <strong>in</strong> Bayern nicht.<br />

Die bayerischen Regierungen s<strong>in</strong>d sowohl Vollzugs- als auch Rechts-, Dienst- und<br />

Fachaufsichtsbehörden mit Aufgaben aus allen Geschäftsbereichen der Staatsregierung mit<br />

Ausnahme des Justiz- und F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriums. Sie s<strong>in</strong>d dem Innenm<strong>in</strong>isterium nachgeordnet und<br />

unterstehen bei ihrer Aufgabenerfüllung der Fachaufsicht des jeweils zuständigen M<strong>in</strong>isteriums. <strong>Der</strong><br />

<strong>in</strong>nere Aufbau der Regierungen sieht im wesentlichen folgende Abteilungen vor: zentrale Aufgaben,<br />

allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung, Wirtschaft und Verkehr, Bauwesen, Schul- und Bildungswesen, soziale<br />

Aufgaben, Landwirtschaft, Landesentwicklung und Umweltfragen. 2 E<strong>in</strong>zelnen Regierungen wurden<br />

zusätzlich Sonderaufgaben übertragen: Bei den Regierungen von Oberbayern und Mittelfranken<br />

wurden die Aufgaben des Luftverkehrs konzentriert 3 , der Regierung von Unterfranken ist der<br />

Vollzug und die Überwachung der E<strong>in</strong>haltung von Rechtsvorschriften der Europäischen<br />

Geme<strong>in</strong>schaft für den We<strong>in</strong>bau übertragen 4 , außerdem wurden <strong>in</strong> die Regierung von Oberfranken die<br />

Bergämter Amberg und Bayreuth und <strong>in</strong> die Regierung von Oberbayern das Bergamt München<br />

e<strong>in</strong>gegliedert 5 .<br />

2. Aufbewahrungsfristen und Bewertung der Akten der Regierungen im Geme<strong>in</strong>samen Aktenplan<br />

(GAPl)<br />

Seit 1982 besitzen die Regierungen e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>heitlichen Aktenplan, den sogenannten Geme<strong>in</strong>samen<br />

Aktenplan (GAPl), der von e<strong>in</strong>er Kommission beim Innenm<strong>in</strong>isterium unter Mitwirkung der<br />

Archivverwaltung erarbeitet wurde. Grundlage für den Aufbau des Aktenplans war die thematischsachliche<br />

Zusammengehörigkeit und der Grundsatz, daß jeder Aktenbetreff nur e<strong>in</strong>mal ersche<strong>in</strong>en<br />

kann. "Ordnungssystem ist das Dezimalsystem. <strong>Der</strong> Aktenplan wird vierstufig nach dem<br />

volldekadischen System <strong>in</strong> Hauptgruppen (e<strong>in</strong>stellig), Gruppen (zweistellig), Untergruppen<br />

(dreistellig) und Sachgruppen gegliedert." 6<br />

Auf der Grundlage des GAPl wurde zwischen dem Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium des Innern und der<br />

Generaldirektion der Staatlichen <strong>Archive</strong> Bayerns e<strong>in</strong>e Archivierungsvere<strong>in</strong>barung über die<br />

"Aufbewahrung, Anbietung und Vernichtung von Unterlagen der Regierungen" zum 1. Januar 1996<br />

getroffen. Diese für alle Regierungen gültigen Aufbewahrungsfristen und Bewertungen hatten e<strong>in</strong>en<br />

Vorläufer <strong>in</strong> dem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen der Regierung von Oberbayern von 1978.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Archivar</strong>, <strong>Heft</strong> 3, <strong>1999</strong>

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