Der Archivar, Heft 3, 1999 - Archive in Nordrhein-Westfalen
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Archivierung von Unterlagen der Bezirksregierungen <strong>in</strong> Bayern<br />
Margit Ksoll-Marcon<br />
1. Die bayerischen Bezirksregierungen<br />
Die sieben bayerischen Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken,<br />
Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben, wie sie 1837 e<strong>in</strong>gerichtet wurden, wurden nach dem<br />
Zweiten Weltkrieg gemäß Artikel 185 der Bayerischen Verfassung wieder <strong>in</strong> dieser Form hergestellt.<br />
Jeder Regierungsbezirk hat als staatliche Mittelbehörde e<strong>in</strong>e Regierung. 1 Für jeden Regierungsbezirk<br />
ist e<strong>in</strong> eigenes Staatsarchiv zuständig, das sowohl das Schriftgut der Regierung als auch das<br />
sämtlicher Behörden der mittleren und unteren Verwaltungsebene, dazu zählen auch die Unterlagen<br />
der Landratsämter, übernimmt. Kreisarchive, wie <strong>in</strong> anderen Bundesländern, gibt es <strong>in</strong> Bayern nicht.<br />
Die bayerischen Regierungen s<strong>in</strong>d sowohl Vollzugs- als auch Rechts-, Dienst- und<br />
Fachaufsichtsbehörden mit Aufgaben aus allen Geschäftsbereichen der Staatsregierung mit<br />
Ausnahme des Justiz- und F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriums. Sie s<strong>in</strong>d dem Innenm<strong>in</strong>isterium nachgeordnet und<br />
unterstehen bei ihrer Aufgabenerfüllung der Fachaufsicht des jeweils zuständigen M<strong>in</strong>isteriums. <strong>Der</strong><br />
<strong>in</strong>nere Aufbau der Regierungen sieht im wesentlichen folgende Abteilungen vor: zentrale Aufgaben,<br />
allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung, Wirtschaft und Verkehr, Bauwesen, Schul- und Bildungswesen, soziale<br />
Aufgaben, Landwirtschaft, Landesentwicklung und Umweltfragen. 2 E<strong>in</strong>zelnen Regierungen wurden<br />
zusätzlich Sonderaufgaben übertragen: Bei den Regierungen von Oberbayern und Mittelfranken<br />
wurden die Aufgaben des Luftverkehrs konzentriert 3 , der Regierung von Unterfranken ist der<br />
Vollzug und die Überwachung der E<strong>in</strong>haltung von Rechtsvorschriften der Europäischen<br />
Geme<strong>in</strong>schaft für den We<strong>in</strong>bau übertragen 4 , außerdem wurden <strong>in</strong> die Regierung von Oberfranken die<br />
Bergämter Amberg und Bayreuth und <strong>in</strong> die Regierung von Oberbayern das Bergamt München<br />
e<strong>in</strong>gegliedert 5 .<br />
2. Aufbewahrungsfristen und Bewertung der Akten der Regierungen im Geme<strong>in</strong>samen Aktenplan<br />
(GAPl)<br />
Seit 1982 besitzen die Regierungen e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>heitlichen Aktenplan, den sogenannten Geme<strong>in</strong>samen<br />
Aktenplan (GAPl), der von e<strong>in</strong>er Kommission beim Innenm<strong>in</strong>isterium unter Mitwirkung der<br />
Archivverwaltung erarbeitet wurde. Grundlage für den Aufbau des Aktenplans war die thematischsachliche<br />
Zusammengehörigkeit und der Grundsatz, daß jeder Aktenbetreff nur e<strong>in</strong>mal ersche<strong>in</strong>en<br />
kann. "Ordnungssystem ist das Dezimalsystem. <strong>Der</strong> Aktenplan wird vierstufig nach dem<br />
volldekadischen System <strong>in</strong> Hauptgruppen (e<strong>in</strong>stellig), Gruppen (zweistellig), Untergruppen<br />
(dreistellig) und Sachgruppen gegliedert." 6<br />
Auf der Grundlage des GAPl wurde zwischen dem Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium des Innern und der<br />
Generaldirektion der Staatlichen <strong>Archive</strong> Bayerns e<strong>in</strong>e Archivierungsvere<strong>in</strong>barung über die<br />
"Aufbewahrung, Anbietung und Vernichtung von Unterlagen der Regierungen" zum 1. Januar 1996<br />
getroffen. Diese für alle Regierungen gültigen Aufbewahrungsfristen und Bewertungen hatten e<strong>in</strong>en<br />
Vorläufer <strong>in</strong> dem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen der Regierung von Oberbayern von 1978.<br />
<strong>Der</strong> <strong>Archivar</strong>, <strong>Heft</strong> 3, <strong>1999</strong>