Freie Finanzierung
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2.5 Weitere für den Exporteur wichtige<br />
Aspekte<br />
Kosten<br />
In der Regel entstehen dem Exporteur in<br />
Zusammenhang mit einer Forfaitierung zwei<br />
Arten von Kosten: der Diskontsatz und die<br />
Bereitstellungsprovision.<br />
Im Diskontsatz sind folgende Leistungen<br />
enthalten<br />
• Sicherung des Debitorenrisikos: Die für die<br />
Abgeltung des Debitorenrisikos veranschlagten<br />
Kosten richten sich nach Qualität des<br />
Schuldners oder des Garanten.<br />
• Sicherung der politischen Risken im engeren<br />
Sinn und des Transferrisikos: Die Kosten für<br />
die Sicherung des Länderrisikos werden<br />
marktmäßig bewertet.<br />
• Refinanzierung der Forderungen/Wechsel<br />
und Abdeckung des Zinsänderungsrisikos:<br />
Die Basis für die Geldbeschaffungskosten<br />
ist durch die Zinssätze des Euromarktes<br />
gegeben.<br />
Wird die Einreichung des Wechsel-/Forderungsmaterials<br />
für einen späteren Zeitpunkt in<br />
Aussicht gestellt, so berechnet die Hausbank<br />
vom Tage ihrer Festzusage bis zum Tage der<br />
Diskontierung eine Bereitstellungsprovision.<br />
Manchmal wird in die Forfaitierungsvereinbarung<br />
eine Rücktrittsklausel aufgenommen,<br />
wonach bei Nichtlieferung der Papiere durch<br />
den Exporteur entweder automatisch ein<br />
Pönale (Rücktrittsgebühr) fällig wird oder<br />
bei Vertragsabschluss eine Optionsgebühr<br />
bezahlt wird, welche die Wahl der Lieferung<br />
bzw. Nichtlieferung der Dokumente für den<br />
Exporteur ermöglicht.<br />
Informationen vom Exporteur<br />
Für die Abgabe einer Festzusage benötigt<br />
die Hausbank vom Exporteur folgende<br />
Informationen:<br />
• Währung, Betrag und Laufzeit<br />
• Namen und Land des Importeurs<br />
• Namen und Land des Garanten<br />
• Form der Forderungsverkörperung<br />
(Eigenwechsel, gezogene Wechsel usw.)<br />
• Form der Sicherheit (Aval oder Garantie)<br />
• Rückzahlungsmodus (Betrag und Fälligkeit<br />
der Raten)<br />
• Warenbezeichnung und Herkunftsland<br />
• Lieferdatum<br />
• notwendige Genehmigungen und Lizenzen<br />
(Importlizenzen, Transfergenehmigungen)<br />
• Zahlungsort der Eigenwechsel oder Tratten<br />
• Verfügbarkeit der à-forfait-Dokumentation.<br />
Selbstverständlich ist es schon im Stadium der<br />
Vorverhandlungen eines Exportgeschäfts<br />
möglich, von der Hausbank einen indikativen,<br />
unverbindlichen Ankaufszinssatz für die betreffenden<br />
Forderungen zu erhalten. Der Exporteur<br />
kann dabei auch gleich in Erfahrung bringen,<br />
ob und unter welchen Bedingungen eine<br />
Forfaitierung seines Exportgeschäftes zum<br />
Zeitpunkt der Anfrage überhaupt möglich ist.<br />
Jedem Exporteur, der eine Forfaitierung in<br />
Erwägung zieht, ist zu empfehlen, sich spätes-<br />
tens im Verhandlungsstadium von seiner<br />
Bank beraten zu lassen. Die Möglichkeit der<br />
Forfaitierung und die Kosten hängen zum<br />
größten Teil davon ab, ob eine bzw. welche<br />
Bank die Forderungen garantiert, welcher<br />
Art die erstellte Sicherheit ist und welche<br />
<strong>Finanzierung</strong>sdauer vereinbart wurde.<br />
Für den Fall, dass der Exporteur von seiner<br />
Bank im Verhandlungsstadium eine Indikation<br />
erhält, kann dieser nun aufgrund der Indikation<br />
seine Exportkalkulation überprüfen und die Vertragsgestaltung<br />
und Verhandlungen daraufhin<br />
abstimmen. Bevor es zum Vertragsabschluss<br />
mit dem ausländischen Importeur kommt,<br />
kann die Indikation – sofern keine grundlegenden<br />
Marktveränderungen eingetreten sind<br />
– in eine Festzusage umgewandelt werden.<br />
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