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Freie Finanzierung

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2.5 Weitere für den Exporteur wichtige<br />

Aspekte<br />

Kosten<br />

In der Regel entstehen dem Exporteur in<br />

Zusammenhang mit einer Forfaitierung zwei<br />

Arten von Kosten: der Diskontsatz und die<br />

Bereitstellungsprovision.<br />

Im Diskontsatz sind folgende Leistungen<br />

enthalten<br />

• Sicherung des Debitorenrisikos: Die für die<br />

Abgeltung des Debitorenrisikos veranschlagten<br />

Kosten richten sich nach Qualität des<br />

Schuldners oder des Garanten.<br />

• Sicherung der politischen Risken im engeren<br />

Sinn und des Transferrisikos: Die Kosten für<br />

die Sicherung des Länderrisikos werden<br />

marktmäßig bewertet.<br />

• Refinanzierung der Forderungen/Wechsel<br />

und Abdeckung des Zinsänderungsrisikos:<br />

Die Basis für die Geldbeschaffungskosten<br />

ist durch die Zinssätze des Euromarktes<br />

gegeben.<br />

Wird die Einreichung des Wechsel-/Forderungsmaterials<br />

für einen späteren Zeitpunkt in<br />

Aussicht gestellt, so berechnet die Hausbank<br />

vom Tage ihrer Festzusage bis zum Tage der<br />

Diskontierung eine Bereitstellungsprovision.<br />

Manchmal wird in die Forfaitierungsvereinbarung<br />

eine Rücktrittsklausel aufgenommen,<br />

wonach bei Nichtlieferung der Papiere durch<br />

den Exporteur entweder automatisch ein<br />

Pönale (Rücktrittsgebühr) fällig wird oder<br />

bei Vertragsabschluss eine Optionsgebühr<br />

bezahlt wird, welche die Wahl der Lieferung<br />

bzw. Nichtlieferung der Dokumente für den<br />

Exporteur ermöglicht.<br />

Informationen vom Exporteur<br />

Für die Abgabe einer Festzusage benötigt<br />

die Hausbank vom Exporteur folgende<br />

Informationen:<br />

• Währung, Betrag und Laufzeit<br />

• Namen und Land des Importeurs<br />

• Namen und Land des Garanten<br />

• Form der Forderungsverkörperung<br />

(Eigenwechsel, gezogene Wechsel usw.)<br />

• Form der Sicherheit (Aval oder Garantie)<br />

• Rückzahlungsmodus (Betrag und Fälligkeit<br />

der Raten)<br />

• Warenbezeichnung und Herkunftsland<br />

• Lieferdatum<br />

• notwendige Genehmigungen und Lizenzen<br />

(Importlizenzen, Transfergenehmigungen)<br />

• Zahlungsort der Eigenwechsel oder Tratten<br />

• Verfügbarkeit der à-forfait-Dokumentation.<br />

Selbstverständlich ist es schon im Stadium der<br />

Vorverhandlungen eines Exportgeschäfts<br />

möglich, von der Hausbank einen indikativen,<br />

unverbindlichen Ankaufszinssatz für die betreffenden<br />

Forderungen zu erhalten. Der Exporteur<br />

kann dabei auch gleich in Erfahrung bringen,<br />

ob und unter welchen Bedingungen eine<br />

Forfaitierung seines Exportgeschäftes zum<br />

Zeitpunkt der Anfrage überhaupt möglich ist.<br />

Jedem Exporteur, der eine Forfaitierung in<br />

Erwägung zieht, ist zu empfehlen, sich spätes-<br />

tens im Verhandlungsstadium von seiner<br />

Bank beraten zu lassen. Die Möglichkeit der<br />

Forfaitierung und die Kosten hängen zum<br />

größten Teil davon ab, ob eine bzw. welche<br />

Bank die Forderungen garantiert, welcher<br />

Art die erstellte Sicherheit ist und welche<br />

<strong>Finanzierung</strong>sdauer vereinbart wurde.<br />

Für den Fall, dass der Exporteur von seiner<br />

Bank im Verhandlungsstadium eine Indikation<br />

erhält, kann dieser nun aufgrund der Indikation<br />

seine Exportkalkulation überprüfen und die Vertragsgestaltung<br />

und Verhandlungen daraufhin<br />

abstimmen. Bevor es zum Vertragsabschluss<br />

mit dem ausländischen Importeur kommt,<br />

kann die Indikation – sofern keine grundlegenden<br />

Marktveränderungen eingetreten sind<br />

– in eine Festzusage umgewandelt werden.<br />

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