Freie Finanzierung
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6 Vertragsgestaltung im Auslandsgeschäft<br />
Für Unternehmen, die im Außenhandel tätig<br />
sind, ist die Frage nach der Gestaltung ihrer<br />
vertraglichen Beziehungen mit ihren ausländischen<br />
Geschäftspartnern von besonderer<br />
Bedeutung. Dass die sorgfältige Ausarbeitung<br />
und Formulierung von Verträgen eine wichtige<br />
Voraussetzung für die spätere klaglose<br />
Abwicklung ist, trifft ganz allgemein auf<br />
Geschäftsabschlüsse zu. Bei Geschäften zwischen<br />
Unternehmen, die ihre Niederlassungen<br />
in verschiedenen Staaten haben, ist das<br />
Augenmerk auf zusätzliche Aspekte zu richten,<br />
die im Folgenden dargelegt werden sollen.<br />
6.1 Bestrebungen zur Schaffung<br />
überstaatlicher Normen<br />
Schon lange Zeit sind Bestrebungen im Gange,<br />
überstaatliche Rechtsnormen zu entwickeln,<br />
die auf internationale Geschäfte Anwendung<br />
finden. In den vergangenen Jahrzehnten ist<br />
dies auf verschiedenen Gebieten gelungen,<br />
z. B. im Bereich der Wertpapiergeschäfte oder<br />
des Transportwesens. Hervorzuheben ist das<br />
Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen<br />
über internationale Warenkaufverträge,<br />
das weiter unten genauer behandelt wird. Von<br />
besonderer Bedeutung ist auch das<br />
Europäische Schuldvertragsübereinkommen<br />
(„EVÜ“), das im gesamten EU-Raum gilt und<br />
in Österreich seit 1. 12. 1998 in Kraft ist.<br />
6.1.1 Unterschiede der verschiedenen<br />
Rechtsordnungen<br />
Trotz dieser Erfolge gilt nach wie vor der Grundsatz,<br />
dass jeder Staat, in manchen Ländern<br />
wie z. B. USA sogar jeder Bundesstaat, eine<br />
eigene Rechtsordnung hat, deren einzelne<br />
Regelungen sich von denen in anderen<br />
Rechtsordnungen oft grundlegend unterscheiden.<br />
Natürlich kommt es bisweilen aufgrund<br />
historischer Entwicklungen zu Ähnlichkeiten<br />
oder sogar Übereinstimmungen von rechtlichen<br />
Vorschriften in verschiedenen Ländern.<br />
So hat z. B. der französische Code Civil das<br />
Zivilrecht der romanischen Länder oder das<br />
deutsche Bürgerliche Gesetzbuch das Zivilrecht<br />
Japans beeinflusst, sind in US-Bundesstaaten<br />
mitunter jahrhundertealte Entscheidungen<br />
englischer Gerichte maßgeblich. In Österreich<br />
und in Deutschland gelten nahezu gleiche<br />
handelsrechtliche Vorschriften. Die in den<br />
letzten Jahren in den Ländern Mittel- und Osteuropas<br />
entstandenen Wirtschaftsgesetze sind<br />
deutlich an westlichen Vorbildern orientiert.<br />
6.2 Das Internationale Privatrecht<br />
Auch die Frage, welches Recht auf ein be-<br />
stimmtes internationales Geschäft anzuwenden<br />
ist, wird in jeder Rechtsordnung durch Rechtsvorschriften,<br />
die als Internationales Privatrecht<br />
(IPR) bezeichnet werden, unterschiedlich<br />
geregelt. Zumindest für den Bereich der<br />
Europäischen Union konnte hier eine teilweise<br />
Vereinheitlichung durch die Schaffung des<br />
oben erwähnten EVÜ erreicht werden. Das<br />
EVÜ hat die schuldrechtlichen Bestimmungen<br />
des österreichischen Bundesgesetzes über<br />
das Internationale Privatrecht (IPRG) ersetzt.<br />
Die übrigen IPRG-Bestimmungen (insbesondere<br />
Allgemeine Bestimmungen, Personenrecht,<br />
Erbrecht und Sachenrecht) bleiben davon<br />
unberührt. Bei der Frage, welches Recht auf<br />
einen Vertrag Anwendung finden soll, sofern<br />
keine Rechtswahl getroffen wurde, stellt das<br />
EVÜ auf die engste Verbindung ab. Dabei wird<br />
die Vermutung aufgestellt, dass der Vertrag<br />
die engste Verbindung mit dem Staat aufweist,<br />
in dem die Partei, welche die charakteristische<br />
Leistung zu erbringen hat, im Zeitpunkt des<br />
Vertragsabschlusses ihren gewöhnlichen<br />
Aufenthalt oder, wenn es sich um eine Gesellschaft,<br />
einen Verein oder eine juristische<br />
Person handelt, ihre Hauptverwaltung hat.<br />
So kommt es bei einem Vertrag über die Lieferung<br />
von Waren nach dem EVÜ in der Regel<br />
auf das Recht des Staates an, in dem der<br />
Verkäufer der Waren seine Hauptverwaltung hat.<br />
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